Pester Lloyd, Februar 1862 (Jahrgang 9, nr. 27-49)

1862-02-14 / nr. 37

n f Guld aus dem­ Erträge der Domänen und in dem­ Kleinen Könige selcie Württemberg liefern dieselben über 5 Milionen, Gulden zu den Staatseinnahmen. Hier Legen bereits gemachte Erfahrungen vor und es kann keine Schwierigkeit haben, sich hierüber die nöthige Aufklärung zu verschaffen. Wir wollen hoffen, daß man alle viefe Gründe in Wien nach Gebühr abwägen wird, ehe man einen Vertrag eingeht, dessen Nachtheile Jahrzehente hindurch auf dem ganz­­en Neiche hasten würden. Herrsiitter v.Schnierling hat durer­ seine Erklärung in der Reichsrathsdebatte som 12. b. einen NE in der eigenen zentralistischen Partei hervorger­­ufen, der leicht fiber den Gegenstand der Debatte, über den Profgefegentwurf hinaus sich erst reden durfte. Der Herr Staatsminister hatte seine Rede zu Gunsten des Laffer­­schen Antrages,­­ der befanntlie dahin ging, tak­ämiliche Verfolgungen einzuleiten seien, so oft die Presse sich einer Ehrenbeleidigung gegen, ein Melderatbe­­oter Landtagsmitglied, gegen einen Öffentlichen Beamten oder Funktionär, einen Militär oder Seelsorger schuldig gemacht, — mit den Worten geschlossen : „Ich erkläre daher im Namen der Regierung, daß diese ni­cht in der Lagem wäre, der Preßprozeßordnung und dem Preßge­­fege die fatferliße Sanktion zu entwirfen, wenn nicht auch gleichzeitig. In der Totalität mindestens, die Bestimmungen, die in der (von Lafer beantragten, b. Red.) Preßnovelle enthalten sind, zur Sanktion gebracht werden könnten. Ich verfemne gar nicht, das, indem die Regierung diesen Standpunkt einnimmt, fle ich von vie­len Seiten vielleicht Mitbiligung zuziehen wird. Es it allerdings, — das gebe ich zu, — bei Weiten angenehmer und weit bequemer, wenn gewisse Insstitutionen sich der sollen unermeßlichen Breißen­ erfreuen. i Ich nehme es den Gerren , welche in der Preffe wirken, gar nicht übel, wenn sie für die möglichste Freiheit der Preffe Hiatlei­en, Ge wird ein Sicher das in feiner Weise thun. Wir alle, m. §., sind nit Centimentalisten,, sondern wir sind eben Männer , deren Seder und jederzeit für feine Position zu kämpfen und für seine Po­­sition das möglicht Günstige­ zu erreichen tucht. Wenn wir uns z. B. fragen, wie man die Finanzen regeln sofe, so finde ich es sehr begreiflich Bar diejenigen , welche birefte Steuern zahlen, wegen jeden Plan, welcher die direkten Steuern zu erhöhen vorschlägt, Protestiren. Auf der anteren Seite finde­t dih es ebenso begreiflich, daß diejenigen, welche Staatspapiere besigen, gegen jede Repuftion im Zinsgenisse aus aller Kraft fir­­wehren werden, Sch finde cé Daher ebenso begreiflig , daß die Preffe das möglichste Maß von Stetbeit anfh­ebt, Sch finde es ganz begreiflich­ , wenn morgen die Treffe sich dafür erhebt zu begehren , dag auch­ die Kautionen abge­­schafft werden, da die Journale auch vom Stempel befreit werden, kurz, daß die Sournalisten am Ende ihre Gr­äfte so treiben, wie es unbezweifelt ihrem materiellen Nugen am meisten entspricht, Des finde ich begreiflich, alein der Staat, m. $., hat Die Verpfu­ätung Über allen Interessen zu stehen, seine Verpflichtung ist, dafür zu sorgen, defs in der Freiheit jenes Mag eingehalten werde, das nit einem einzelnen Zweige im Staatsleben, das dem gesamm­­ten Interesse zuträglic­h­. Insofern glaube ich, daß wir uns von dem Vorwurfe reaktionärer Bestrebungen ganz leicht freihalten kün­­nen, wenn wir auch­ jei in dem Momente, als mit dem Präventin­­orten vollständig gebrochen is, doch in einigen Punkten eine Ber­­tärkung des Strafgefeges anstreben. Wir werden es sehr befragen, wenn jene Staltion des Hauses, welche im Ganzen und Großen die Regierungsmaßregeln unterflagt , in diesem Falle vielleicht nicht mit uns stimmen wird. Wir haben aber das, was wir eingebraut haben, als Frucht unserer vollen und innigen Ueberzeugung einge­­brecht, und gerade die Männer, welche gegenwärtig die Ehre haben, an der Sorge der Regierungsgeschäfte zu stehen, dürfen, ‚glaube ich, für sich das Recht der Anerkennung in Anspruch nehmen, haß­ sie für die Freiheit nicht blos gesprochen und geschrieben, sondern bag sie dafür auch gehandelt haben.’ Beinahe die gesammte Wiener Presse erhebt sich nun heute einstimmig gegen die Erklärung des Herrn Staats­­ministers, und zwar tabeln sie dreierlei : das Berlaffen der „lberalen” Nichtung, die geringe Würdigung der wahrhaf­­ten Bestrebungen der Presse, schließlich Die gegen das Ab­­geordnetenhaus gerichteten Drphmworte. So sagt die zentral Kftifhe , Oíto. 9." : Er illustrert sein In der Form vollendetes, die allgemeine Auf­­merksamkeit fesselndes Plaidoyer für den Antrag durch eine im höc­­hten Grade bedauerliche­­ Drohung ! Wenn Ihr die in Verhand-­lung fliehende Strafgefegnovelle in ihrer Totalität nicht acceptirt, dann bleibt Euer bereits votirtes Preßgefeg, sowie Euer zu votiren­­de8 Strafverfahren in Preßfachen — ein Entwuf, ein Stud­ia­­tier ! So lautet der Succurs der Rede des Herrn Staatsministers, überfegt ins Gemeinverständliche. Vorläufig hat diese Drohung nicht gewirkt; das Haus bewahrte Selbstständigk­eit und Meberzeugungs­­treue und ließ den Antrag, wie er es verdiente, fallen. Aber die Drohung an und für sich ist mit verfassungsmäßigen Sormen nicht zu vereinen. Wie jeder Repräsentativkörper beruht auch­ der Reichg­­rath auf dem Prinzipe der Majorität. Die Mehrheit entscheidet über Form und Inhalt der Gefege in dem einen wie in dem ande­­ren Hause. Zu jedem Gefeke ist die Medereinstimmung der beiden Häuser und die Sanktion der Krone nothwendig. Aber die Mehr­­heit soll vorne­herein mit der Drohung zu fhreden: Wenn Ihr nicht im Sinne der Regierung stimmt, so werden wir dem Gefege die Fatferliche Sanktion entziehen­ — die heißt Gefege bltii­en wollen. Die Wirkung einer folgen Drohung ist gerade das Gegen­­theil von dem, was damit beabsichtigt wird — sie beleidigt das Un­­abhängigkeitsgefühl der Abgeordneten und fteigert Die Opposition. Die nicht minder „gesammte österreichische” „Presse” bemerkt : Von der Linken ist es heute dem Ministerium in sehr wahrer­­ Weise zu Gemüthe geführt worden, dag die Liberale Partei, welcher die Durchführung der Federverfassung am Herzen liegt , mit Be­dauern und nur mit Widerstreben dem Miinisterium Opposition macht, daß jedoch die liberalen unmöglich die Grundlage der Berlerungteit soweit verleugnen künnen, um ss mit den von bdiefen Grundfäßen abweichenden Gefettsarbeiten des Ministeriums einverstanden zu erk­­lären, und mag sie daher foldy ifliberalen Entwürfen, auch auf die Gefahr, das Ansehen des Ministeriums zu schwächen, entgegentreten müssen, tief befragend, bag das Ministerium ohne Noth feld einem Zwiespalt fegt, wo ganz andere Rücksichten besti­mmend sein sollten, $rovozire, — Gewiß hat bag Belle, was sich für die verlorene Sache überhaupt sagen ließ, der Sta­atsminister selber gesagt , aber auch sein Platdoyer, dessen unschönste Pointe in jener Drohung gegen das Zustandekommen eines Prefgefeges überhaupt lag, litt an einer betrübenden Engherzigkeit in der Verthschnigung der Preffrei­­heit. In dem­­ Vergleich, welchen der Staatsminister anstellte, indem er meinte, es sei ebenso verzeihlich, wenn die Sournalisten für die größtmögliche Preßfreiheit tumpfen, mie wenn die Steuerpflichtigen sich gegen eine Steuererhöhung zur Wehr sehen, wird das Wesen, der Werth der Presfreiheit, unsers Bebantens, völlig verfannt. Die Preßfreiheit ist, wie wir glauben, nicht ein Recht und eine Freiheit blos der Schriftsteller, sondern des ganzen Volkes. Die Presse ist nur ein Instrument im Dienste des Boltes, und mit der Wirkungs­­fähigkeit dieses Instrumentes erhöht man nicht die Berechtigung der Säriftsteer blos, sondern Aller, deren Organ die Preffe is. Wie hätte jener vielgerühmte Ausspruch : , Bebt mir die Preßfreiheit, mit ihr erobere ich mir alle übrigen Freiheiten !’’ sich als eine un­­antastbare Wahrheit bis heute forterben können, wenn die Schrift­­stellerei eben nichts wäre, als ein Gemwerbe, wie etwa die Rüben­­zuberfaßrifation ? Biel schärfer sprechen so selbstverständlich die weni­­ger ministeriellen Blätter aus. Sp­iefen wir in der , Morz genpoft‘‘ : Zuerst erfeint uns die Ansicht des Herrn v. Schmerling nit ganz richtig, daß die Preßfreiheit nur von einigen Jo­urna­­listen, von den wenigen Leuten, die ss mit der Herausgabe und der Abfassung von Zeitungen belästigen, angestrebt wird. Die Geschichte aller Länder zeigt es, das von dem Momente an, in wel­­chem die Speen der Bretbeit anfingen die Gesellschaft zu bewegen, gerade die Preifreiheit von Millionen Menschen als eines der theuer­­ten Güter mit dem größten Eifer oft mit Leidenschaft angestrebt, verlangt, vertheidigt worden is. Es handelt sich dabei wahrlich nit darum, ein „Geschäft” Blüßender zu machen, wie Herr von Sämerling andbeutete, die Journalisten besigen in der Preßfreiheit sein Monopol und der beste Beweis dafür tot, dag­eben die Völker es sind, die für die Preßfreiheit mit Begeisterung eintreten. Für Monopole, welcher Art immer, pflegen sich sonst die Maffen nicht zu begeistern. Der indirekte Vorwurf also, den der Herr Staatemint­­­er den Journalisten gemacht hat, als ob sie nur im Interesse ihres Staates, im­nteresse ihres Geschäftes, die größtmögliche Preifrei­­heit anfh­eben, ist in den Verhältnissen burgaus nicht begründet. Gegen eine solche enge Auffasung der großen und wichtigen Infti­­tution der Preßfreiheit muß man Verwahrung einlegen. ‚Mit der Erklärung aber, daß das Ministerium bei Sr. Ma­­iefiat die Sanktion des Preßgefeßes nicht beantragen werde, sobald das Abgeordnetenhaus den Regierungsantrag, um den es sich handelt, verwerfen sollte, mit Dieser Erklärung hat Herr v. Schmer­­ing einen fert­eren Konflikt zwisen dem Ministerium und der Bolfs­­vertretung geschaffen. Das Abgeordnetenhaus hat wirkloc den An­­trag verworfen. Es ist das ein entscheidendes Votum in einer prinzipiellen Frage und es wird sich nun zeigen, von wel­­cher Art der in Oesterreich seit dem 26. Februar 1861 bestehende "onstitutionalismus is. von dem Mittel, ein Befet einfach zu­­rückzugtehen, wenn eine Medereinstimmung zwischen Ministerium und Vertretung nicht zu erreichen war, kann bei Gegenständen niederen D Belanges Gebrauch gemacht werden, kaum aber dann, wenn es sich um große Prinzipienfragen handelt. In wahrhaft konstitutionellen Staaten pflegt in solchem Falle das Ministerium entweder die Kam­mer aufzulösen und Neuwahlen anzuordnen, um so von der Vertre­­tung an das Land zu appelliren, oder aber das Ministerium tritt zurück. Wir wissen nicht, ob nicht das Kabinet irgend­eine Form nieleicht noch finden kann, um seiner heutigen Erklärung die­ Spike abzubrechen, wir wissen nicht, wie es überhaupt über die Frage denkt, aber so viel steht fest, daß die erste Reichsrathssession nicht ganz resultatlos vorübergehen darf, und Yeider hat es allen An­­sein, als ob dem so werden dürfte. Die Differenzen zwischen dem Abgeordnetenhaufe und dem Ministerium häufen fich, ein Gefegent­­wurf nach dem andern fällt in sich zusammen, und es fleht dem Lande vielleicht das beirabende Schauspiel besor, eine ganzjährige Session seiner Vertreter damit schließen zu sehen, daß in derselben nur — die die „Neuesten Nachrichten“ meinen : Wir haben also kein Brefigefeg ! Doch wein, wir haben wie­­der und ausschließlich das Drengefeg Hreßgefen selbst. Erinnert vom Jabre 1852. Was dieses zu bedeuten hat, willen nicht Bos die Männer der Presse dies auch sehr Wohl dann w­ieder nur eine Scheinpreßfreiheit, vertretung sein und darum befragen es weiß das große Publitum, welches von 1852—1860 in den öffentlichen Organen vergebens ein wahres Bild der Öffentli­­chen Meinung suchte. Und dieses Preßgefeß trog dem man err müffe und trogbem man weiß, daß das bisherige Preßgefed nur mit Zu­­fänden verträglich K­onstitutionsklen bilden, wenn­u maßregeln der Presse gegenüber getriffen Punkten die Liebe Faun nit” Gegentag zu allem Strafvefimmungen verstärft werden müßten, doc fohen ® ® íg bir die Freiheit Preßaefeg nit bleibt dem konstitutio­­nellen Defterreich erhalten, bleibt in Wirksam fett, fannt hatte, Laß Defterre­ h konstitutionell regiert werden sei, le eben den brieftesten If das ganze Resultat der Debatten des Abgeordnetenhauses Über das von der Regierung eingebrachte Prefgefeb. Staateminister v. Echmerling sagte, daß, da alle Prä­­zur allerhöhsten Sanktion werde empfehlen können. Mit erlatanter Majorität hat das Abge­­ordnetenhaus troß dieser Erklärung den Zusagertikel verworfen und — Wir haben wieder bag alte Prefigefes ! BER Ob es Eliger gewesen wäre, nachzugeben ? Nein, Wir hätten bie aber in : „„Zur ? Staatsminister 9. Schmerling erklärte aber zugleich bag die Regierung, wenn das Abgeordnetenhaus diesen Zusagartikel ver­werfen sollte, das unter Mitm­ir­­fung der Bollsvertretung entstanden wäre. Scheininstitutionen zu schaffen in einer so ernsten Zeit kann aber nicht Aufgabe der Volks» wir auch nicht den von der Majorität gefaßten Beschluß, ertragen. Sie bat ihre Ehre indem sie nicht um einiger Konzessionen willen Prinzipien von großer Trag­­weite opferte., Wenn au der Staatsminister, wie Preffe feldít doch eine höhere Meinung von ihrem Österreichische Breffe­ter gewahrt, Die Preffe felöit wird ruhig und gefaßt ihr Sciaial er sichh heute äußerte, glaubte, daß die Presse nur in ihrem eigenen materiellen I Interesse die Befreiung von den bie Berufe. Hat bie die schweren materiellen Lasten getragen, welche anderen „Seshafts­­weige“ auferlegt sind, so wird sie auch­ ferner geduldig bie geistigen Teffeln zu tragen wissen, deren man Borsicht zu entledigen gefonnen­ ist. Die Resultate der langen Debatten Über das Preßgefech mere­fen ein eigenes Licht auf unsere Situation. Iterium, welches mit großem Selbstbewußtsein erklärt, für best nigt blos geschrieben und gemein haben. Konstitutionelles Leben, sich Wir sie nicht unserem nur konfiquent von feiner Seite; Ministeriums einbilden, haben die Prinzipien, von jehen nicht anders spricht, es fie b dieses tenen fer von ung, nur mit der gesprochen, Wir fichen sondern auch werde, das M­inisterium fid) Mint die Frei­­gehandelt zu haben, Preßmafregeln einbringen und vertreibigen, die mit jener Freiheit, für welche das Ministerium angeblich gehandelt haben will, nichts hervorragendes Mitglied derselben sehr richtig bem­erkte, die ganze Session hindurch von einer Mejorität gefrüft, die, wie heute ein immer in die unangenehme Lage verlegt ist, den Regierungsvorlagen ihre Zu­­simmung zu verfagen, weil Liberal genug seien. Welche Aussichten eröffnen sich welche Grundlagen bieten sich demselben ? Ein „Iberales­ Ministerium, das selbst nach den Ansichten seiner Warter nicht liberat ist, eine mini­sterielle Partei, die deren eigener Aussage zufolge nicht ministeriell sein kann. Aus folgen Lab­oren entwickelt gedeihliches Spöttelnd bemerkt der „Wanderer : “ „Se, Exzell­­enz hat geäußert, Die Negierung sehe sich nicht in der Lage, dem Preßgeies die Sanktion 0­3 Kaisers zu erwirfen, wenn nicht gleichzeitig die Novelle zum Strafgeies in ihrer Tota­­lität angenommen werde. Wir haben im Grunde gegen diese Erklärung nicht das Mindeste einzuwenden , bag bad gegen­wärtige Ministerium so und finden wir daß die Anhänger dieses­es Fünne­s anders sprechen, zeigt nur von einem SIrrthum auf ihrer Seite. Sie Ministerium geleitet wird, serfannt ; wir haben vieselben besser erfannt ; irren ist menschlich, und fern auf unsere bessere Ers zu bestreiten wohl Fein Liberaler versuchen Der Schulhol’sche Wlan hat,, wie aus Wien einhellig berichtet wird, die Würdigung des Finanzministers gefunden, es erscheint daher an der Zeit, den lobsingenden Stimmen gegenüber auch jene zu registri­­ren, die ei mit gewichtigen Gründen gegen dies großartige Verpachtungssystem und gegen die Berechnung der Schulhof’­­schen Broschüre aussprechen. Hören wir zunächst eine geach­­tete heimische Autorität, die ihre Ansichten hierüber im , b. ne niedergelegt ;_ unser nationalökonomischer Publi­­zist sagt. .. Betrachten wir die Basis , auf welche Herr Schuipof seine Berechnungen gründet. In runder Zahl angenommen, betragen die Staatsgüter etwas mehr als 5 Millionen Katastral­­iv.d­e. Herr Schuipof behauptet, bag fegt jedes Joch im Durchsc­h­nitt nicht mehr einträgt als 45 fr,­­ er wurbe aber im Wege der Unterpächter für jedes So 2 fl. AO fr. einnehmen. Auf den ersten BIT scheint Dies ganz gewiß zu sein; wenn wir aber berücksichtigen, daß von den 5 Millionen Soden nur 1 Million aus Aedern, Wie­­sen und Weiden, b. 6. aus Zul­t­istem Boden besteht, Daß vie­r Millionen Soh Wald nach dem Ausweis von 1861 nicht mehr als 11% Milion eintrugen, daß also von dem Gesammteinkommen von mehr als 5 Millionen das Erträgniß der Wälder mit 11. Millio­­nen Gulden, ferner die Regalien u. s. w. Einkünfte mit 1­. Mil­­onen Gulden abgezogen werden müssen , so flellt sich heraus, dag die Jultisisten 1 Million Soche beinahe 21­ Million Gulden, oder jedes Joch 2 fl. 50 Er, eingetragen haben. Dies ist an fs ein ge­­ringer Reinertrag , indem aber das Erträgniß der Wälder, wenn sie nach den Prinzipien einer verständigen Sorftkultur behandelt wer­den, kaum auf mehr als 2 Millionen Gulden gebracht, und die Re­galieneinkünfte ebenfalls nicht höher hinaufgetrieben werden könnten, so müßte der Fultivirte Boden, — wenn Herr Schulhof das Ge­sammteinkommen von 5 auf 13 Millionen erhöhen will, — per Soc­ 9 Bis 10 Gulden reinen Gewinn abwerfen, oder es müßten die Pächter ihre Zuflucht zur Devastirung der Wälder nehmen, was aus nationalökonomischen Rücflihten nicht gestattet werden darf. Dem taatlichen Gesichtspunkt aus hätten wir darüber noch Vieles zu sagen, doch beschränken wir uns rei­zlos auf die Bemerkung, Das das zu hoffende Resultat, wie er in einer Aktien­­gesellschaft prognostizirt, wohl ein sehr glänzendes tst, daß aber, in­­dem der größere Theil der Staatsgüter in den zur ungariischen Krone gehörigen Ländern legt, und indem der Plan des Herrn Schulhof einer Verpfändung sehr ähnlich it, bei den Kapitalisten sehr Leicht Bedenken von jener Natur auftauchen künften, wie jene waren, zufolge welcher es der Bank nicht möglich wurde, hinsichtlich der ihr übergebenen und in unserem Vaterlande liegenden Staats­­güter bedeutendere ÜBerläufe zu realisiren. Die Verfügungen Sr. Diajestät Leopold IL in einer Angelegenheit von ähnlicher Na­­tur (egen noch nicht so ferne, da­ man sie ganz vergefsen könnte. Ausführlicher wird der in Neve stehende Plan im „Doligwirth“ bekämpft, der namentlich die Berufung auf die erfolgreiche Verpachtung der fürstlich Esterházy’schen Güter mit vielem Sarkasmus beleuchtet. Der Artikel lautet im Wesentlichen : Seit geraumer Zeit ist es Fein Geheimniß, daß bei Selbstber­wirt­schaftung der Fleine und mittlere­n rundhefiig mehr als der große abwerfe , und bag biefer legtere nur Durch zweckmäßige Ber­­pachtung auf fein Höchstmögliches Reinerträgniß zu bringen se. Der Grund dieser in allen Ländern sich wieberholenden Erscheinung liegt darin, daß in der Regel Betriebsfapital und persönliche Neberwa­­ung bei kleinen und mittleren Wirt­schaften in einem richtigeren Verhältnisse zur Größe des Grundsompleres stehen, als dies bei den sogenannten Latifundien der Wall zu sein pflege. Die Verpachtung großer Grundsomplere in mehreren Notbettungen trägt dazu bei, dieses richtige Verhältnis an bei ihnen herzustellen, indem sie mit­­telst der Einzelpächter vermehrtes Kapital und vermehrte Intelli­­genz der Bewirthschaftung des Bodens zuführt. Der 3wed wird aber nur theilweise oder auf unwdthigen Ummwenen erreicht, wenn der DBefiger eines für die Bewirthschaftungen dur einen einzelnen Unternehmer zu großen Grundsompleres denselben gleichwon­ an einen einzigen Pächter verpachtet, weil Dieser das richtige Verhältnis zwisgen Größe, Betriebskapital und Beaufsichtigungsvermögen eben twieder nur dadurch hertreffen kann, daß er den gepachteten Kämplex an Unterpächter vermiethet, was der Eigenthümer derselben ja auch ohne eine solche Mittelsperson hätte thun innen, Was diese Ziwi­­schenhand , wir wollen sie Generalpächter nennen, an der Weite­verpachtung gewinnt, Ist für den Eigenthümer ebenso ni­­ L zum Benster hinausgeworfenes Geld, vorausgefegt n­ mnl­ , bat der Ei­­genthümer genug Energie und Intelligenz befigt, um seinen Befig unmittelbar und­­preisw­ürdig an diejenigen zu verpachten, welche ihn nicht weiter zu verpachten brauchen, sondern mit Bortbetl, für sich wie für das Gesammtinteresse der V­olkewirthfigaft, selbst be­­wirthchaften können. In diesen wenigen­­ Sagen liegt Das ganze Wesen einer rationellen Domänenverwaltung,, welche sich von der Verwaltung der Güter großer S Privatgrundbefiger , abgesehen von der größeren Ausdehnung des Befiges , nur Dadurch unterscheidet, daß für dabei begangene Mißgriffe der Privateigenthümer nur sich, seiner Familie oder seinen Gläubigern, die Negierung aber dem Mo­­rarden und seinen Belfern verantwortlich ist. Der einzige Ball, in welchem, nach den A­al Ber merfungen, Me Berpachtung von Domänen an einen Generalpächter fortheifhaft sein könnte, wäre einer, wo ein höherer Hadtídjittny von ihm angeboten würde, als sich bei der Verpachtung im Einzel­­nen erzielen ließe. Dieser Tal l Iegt aber nicht im Bereiche der Wahrscheinlichkeit, sondern eS tritt gewöhnt das Gegentheil ein, wie dies unter Anderen gerade die Verpachtung der fürstlich Epter­­bagy'schen Domänen erst ganz kürzlich gezeigt hat. Dieses Mar­jorat, aus beiläufig 6­0.000 Locen bestehend, war einer bergiigen G­esellschaft im Wege des Generalwachtes für den Preis von jährli­­chen 1.200,000 Gulden für eine lange Reihe von Jahren angeboten wurden. Diese Gesellschaft verlor aber, nachdem sie längere Zeit über das Geschäft verhandelt hatte, im Testen Augendliche den Muth und trat davon zurück. Dies veranlagte den Fürsten, sein Majorat in mehrere Komplexe abzutheilen und so an einzelne Pächter zu verpachten, bei welcher Operation er anstatt der von den Belgiern verlangten 1.200.000 Gulden nunmehr im Ganzen bei 2.009,0 ° 0 Gulpden als jährlichen Pachtschilling erreichte. Die Lehre, die sich jeder Großgrundbesiger, der seine Güter mit Vortheil ver­­pachten will, aus diesem Bergange ziehen sol, ist die, zuerst für Heinste Abtheilungen seines Befiges Wachtsfferte entgegenzunehmen und bevor er dieselben genehmigt, zu fragen, ob ein Generalpächter nicht etwa für das Ganze mehr geben wolle, als die Summe der einzelnen Angebote beträgt. Wäre beispielsweise Für Echterhizy auf diese Weise vorgegangen, so hätte er die 2 Millionen Gulden, welche die fegigen Einzelpächer zusammengenommen an Pacht be­­zahlen, zum Ausgangssunfte seiner Unterhandlung mit der belgischen Sesellsgaft machen künnen, und diese hätte ihn dann vielleicht eher 2.400.000 Gulden für ein Objekt, dessen Wertd sie nun zu beur­­theilen im Stande war, geboten, als die Hälfte dieses Betrages zur Zeit, da ihr noch für die MWerthfrägung desselben jeder praktische Maßstab ebenso sehr fehlte, als dieses bei dem fürstlichen Vierpächter und seinem General-Domäneninspektor felbít der Ball gewesen zu sein scheint. Auch die Bächter der einzelnen Befigungen waren näm­­lich selber noch Zwischenhänd­er, welche diese Grundfomplere nur zum Heineren Theil in eigener Regie bewirtst haften, zum größeren aber mit einer Gewinnftdifferenz weiter verpachten wollten und dies auch thatsächlich ausführten. Es folgt hieraus, daß eine mettere Zersplitterung der einzelnen P­achtlose das bereits um 300.000 Gul­­den höhere Mebrandot der dermaligen Pächter wo um den ganzen Gewinn dieser Pächter bei der Subverpachtung. t­ Heinere Lose er­­höht haben würde, und daß es somit im Interesse des Fürsten Ester­­hály gewesen wäre, daß auch der zweite Ver­auptungsplan, gleich dem ersten, nicht zu Stande gekommen wäre. Berner möchten wir hier das Thema der Waldungen hervorheben, welches im vorliegenden Falle um so wichtiger is, als vier Fünftel des gesammten Domänenbefiges aus Wald bestehen und der Staat noch in weit höherem Grade, als Private, die Aufgabe hat, in seinen Forsten ein rationelles Bewirtsschpaftungssystem zu ber­folgen. Die Durchführung eines solchen Wirtschaftssystems hängt aber bei verwachteten Waldungen ganz und gar von der richtigen Formulirung der Wachtbedingnisse und von der strengen Kontrole über ihre pünktliche Zuhaltung ab, da das Interesse des Bettwäch­­ters hier weit mehr als bei der Berich­tärchaftung von Ader und Wiese mit dem des Eigenthümers Tollidirt. Diese Beaufsichtigung erfordert an höherem Forsipersonal nahezu einen gleichen Aufwand, wie die Be­wirtbschaftung in eigener Nette, während an niederem Dienstpersonal für beide Systeme der gleiche Aufwand nöthig wird. Das Forsibeamtenpersonal, welches der Pächter neben dem des Ber­­pächters halten muß, vermehrt Daher ganz zweckos die MRepteaus­­lagen und der Reinertrag muß casteris paribus bei der Berpagie­rung der Wälder geringer ausfallen, als bei rationeller Bewirts­­chaftung in eigener Negte. Nun ist nicht anzunehmen, dag der Pächter eines Waldes über ein Intelligenteres Personal an höheren Fossibeamten verfügen könne, als der Eigenthümer , bei dem­ der Dienst in der Regel ein ehrensofter und für die Zukunft des Beam­­ten gesicherterer sein wird. Ebenso wenig Grund ist für die Voraus­­legung vorhanden, daß die Diener und Beamten des Zeitpächters den Wald mit größerer Liebe und Gewissenhaftigkeit pflegen werden, als die des Waldbeu­gers. Auch beim­­ Verkauf der Borstproduste genießt der Wächter seinen natürlichen Borzug und Niemand wird eine Klafter Holz oder einen Baumstamm deshalb theuerer bezahlen wollen, weil der Verkäufer desselben Pächter, und nicht Eigenthü­mer des Waldes is. Es gibt Nebenbewegungen der Forste, die die Eicheln und Budelmast, die Waldweide, eventuell. die Pottaschen­­brennerei u. a. m., die sich unter den gehörigen B Vorsichtsmaßregeln zur Betrachtung eignen; allein die Verpachtung von Waldtom­­pleren en­tloc­kt geradezu ein wirthschaftlicher Konsens. Selbst angenommen, die Beaufsichtigung der verpachteten Wälder und Die nöthige Beaufsichtigung der Wächter wäre nur mit verhältnismäßig geringen Kosten verknüpft, so bliebe die Betrachtung nicht minder eine Feffel für rationelle Bewirt­schaftung, denn diete erheirscht nicht nur Die Be­w­egung eines zweimäßigen M­iethschaftsplanes, sondern auch die volle Freiheit, denselben jeweilig den wechselnden Reitverhältnissen gemäß abzuändern. Endlich. kommen noch die Seligituten in Betracht, welche auf einem Theil der Staatsforste Inften und die, solange sie nicht abgelöst oder Definitin geregelt werden, die Möglichkeit beneh­­men, den wahren Werth des Waldes zu ermitteln. Eine Verpach­­tung solcher Wälder würde aber, abgesehen von der dazu fehlenden­ Grundlage der Werthsermittelung, noch ganz besonders die Befesti­­gung jener Yäfligen und gemeinschänlichen Sersitüte behindern und in manchen Fällen zu Schadenerfab Ansprüchen der Pächter führen, während in anderen Tiese allein den Namen von Maßregeln gewos­­fen, deren Kosten der Staat zu tragen hätte. Niederhaupt gibt es seinen Theil der Bodenproduktion, dessen Erzeugnisse so bedeutender und rapider Preissteigerungen fähig wären, als gerade die Forst­­wirthschaft. Wir feinen Wälder, deren Ertrag sich in einem Der­zennium vervierfacht, binnen zwanzig Jahren verzehnfacht hat. Dies rührt daher, dad, abgesehen von der zunehmenden Seltenheit des Holzes in einzelnen Gegenden, die Entstehung von Eisenbahnen oder anderweitigen verbesserten K­ommunikationen, gewissen Industriezwei­­gen und dergleichen­ Anfärfigkeiten oftmals den Verkauf der Wald­­produste mit einem Schlage zu hohen Preisen möglich machen, wo bisher das Holz aus Mangel an Ablag im Walde verfaulen mußte. Der Käufer eines Waldes bezahlt im Kauffchillinge biete Chan­­cen eines erhöhten Erträgnisses­­; der Wächter erhielte sie ge­­sch­enkt! so große Bort fähitte man daher auch anderswo in der swedmäßigen Bewirthschaftung der Staatsdomänen gemacht. Feinem Staate ist es bisher noch eingelallen, seine Forte zu verpach­ten. Im Gegentheile willen andere Staaten, namentlich Branf­­reich, aus der periodischen Verwerb­ung ihrer Forstprodukte Sun­gen zu ziehen, die selúst in einem fo Eoloffalen Budget, wie das französische, eine ganz anständige Stelle einnehmen; und auch bei ung tst kürzlih in den Waldungen der Domäne Shiroy der Beweis geliefert worden, Daß der Staat ohne Hilfe eines Zeitpächters, für Millionen Oxiden Holz zu guten Preisen verkaufen kann, sobald a­n Kommunikation das Holz einen hohen­­­erkaufs­­erb­ erhält. Ebenso unzweikmäßig als die Einbeziehung der Forste in das Pachtobjekt feine jene der Koh­lenwerte, Torffilce, und schließ­lich der Regaliien, wie sie von Herrn Schulhof in seiner Broschü­re vorgeschlagen wird. Alle diese einzelnen Objekte haben mit dem Betrieb der Feld-, Miesen- und Meldewirthschaft nicht das Mindeste gemein. Ob ein Kohlenbergwert des Staates auf einem Domänengut oder andersten gelegen ist, steht mit der Frage seiner zweckmäßigst­en Verwerthung in Tettem nothwendigen Zusammenhang und muß deshalb, besondere Umstände ausgenom­­men, ganz selbstständig beantwortet werden. Im Allgemeinen eignen sich Bergbaue weit besser zum Verkauf als zur Verpachtung. Die Regalien sind aber vollends zur Verpachtung auf lange Jahre un­­geeignet, da sie ja nichts anderes als eine verschiedene Form der Verzehrungssteuer sind und durch eine genügende Erhöhung dieser legieren auf gefeglichem Wege jeden Augen sich für ihren Eigen­­thümer an Werth verlieren können. Denkt man si den Pächter gegen eine solche Eventualität nicht sichergestellt, so stsfi­t er, nahezu den ganzen Pachtshrling dafür zu verlieren. Dies ist, beiläufig be­­merkt, an der Grund, warum es mit den ebenfalls­ zur Verpach­­tung bestimmten Epterhisy’schen Regalien nicht so Leicht son der Stelle gehen will, als mit jener der Grundfun­de, da eine solche Pachtung sehr viel von dem Wesen eines Glücksspieles an sich trägt. Nun kann zwar ein Privatmann bona fide und ohne Haftung, ein Recht verpachten oder verkaufen, von dem der Pächter weiß, dag die ©eießgebung zu jeder Zeit dessen Werth beliebig reduziren kann ; nur der Staat selbst Fand dies bona fide nicht. Doch angenommen, die Regalien hätten von legislatorischen Veränderungen in Bezug auf die indirekte Steuer für ein Menschenalter nichts zu fürchen, danıt wäre die Verpachtung erst recht ein unverzeihlicher Mißgriff, nachdient sie, ähnlich den Produkten der Forstwirthschaft, eine stetige Tendenz zur­ Erhöhung ihrer Erträgnisse hefiken, melde insbeson­­dere dann prägnant hervortritt, wenn in­folge eines guten Pacst­­fostemes für die Beldwirtäfigaft eines Gutes, die Bevölkerung sich hebt und landwirthschaftliche Industriezweige Hunderte von Arbei­­tern heranladen. Scheidet man nun von den 5 Millionen Jochen des gesamm­­ten Domänenbefißes Die Regalien und Bergwerte, sowie­ die 4 Mil­­lionen Ich Waldungen aus, von dere Derpachtiing ja vernünfti­­gerweise seine Rede sein kann, so vereinfacht sich Die Frage amar bedeutend., doch scheint uns selbst der Rest von 1 Milton Soc kultisirbaren Bodens noch Lange nicht genugsam vorbereitet, um Gegenstand einer sofortigen langjährigen Verpachtung zu sein. Denn auch­ hier fehlt es oft noch an genauen Vermessungen, die Reguli­­rung der Hutweiden­st noch kaum angefangen und man würde in vielen Bällen Objekte verpachten , die man nicht genugsam fennt. Nun immer wir mit Herrn Schulhof zwar darin vollkommen über­­ein, daß ein wohlüberlegter Zeityacht im Allgemeinen der­ Berpach­­tung auf einige Jahre vorzuziehen sei; aber ein Überert­ter Zeitvacht, wie er jeßt geschehen müßte, wäre offenbar noch fehlim­­mer, und deshalb glauben wir, daß vor Allem methodische DBorar­­beiten angeordnet und mit aller Energie in Angriff genommen wer­den sollten, um sobald als möglich, son dem jehigen, in den meisten Fällen fehlerhaften Gyrtem der kurzen Pächte zu dem­ rationaleren der Zeitpächte Übergehen an können. Wir glauben füliepft, das gerade in dieser Beziehung auf gemachte Erfahrungen das größte Gewicht zu legen se. Hier wären also vor Allem die Verpachtungsnormen der preußisen und würt­­tembergischen Domänenverwaltungen zu benüsen, welche praktisc­h zeigt haben, wie man dem Staatsdomänenbefig nachhaltig hohe Er­­trägnisse abgewinnen kan, Preußen verzinkt fast seine ganze Staats­­­­- Belgrad. 9. Februar. Im „Bivov Dan“ ist bereits eine Neihe von Artikeln erschienen,, worin die Ges­­chichte der Serben unter der ungarischen Krone näher beleuchtet wird . Per D Verfasser bemüht sich nachzuweisen, dag die Kreizung der serbischen Wojwopfhaft nur dann auf einer legalen Basis beruhen und geiegliche Kraft erlangen würde, wenn dies durch­ den kompetenten­landtag gemein­­schaftlich mit der Krone geschehen möchte. Ein Korrespons­­ent des gestrigen , Bibor Dan’ aus der Bácsfa räth den Serben in demselben Sinne In Dieser wichtigen Frage zu Werte zu gehen, und ich nicht übereilen und verblenden zur lassen. Von der bosnischen Grenze laufen sehr beunruhigende Nachrichten ein, die Christen werden mehr als je unterbrücht, und mit verschiedenen Abgaben und Kriegs­­steuern so hoch belastet, dag es nicht mehr zu ertragen möge sich sei, und wo Fein haares Geld aufzutreiben is, finden Erpressungen jeder Art statt, und zulegt wird das Vieh oder sonstige Naturalien dur die Bardhi-Berufs weggenommen und fortgeschleupt. Selbst unter der türkischen Bevölkerung herrscht eine große Gährung, und bei so anhaltender Unter­­prüfung würde es nicht überraschen, wenn im nächsten Früh­­jahre in ganz Bosnien ein allgemeiner Aufstand losbrechen würde, welcher weit um sich greifen, und auch über Bul­­garien sich ausdehnen dürfte. — B­urt Michael hat einen Gesandten nach Bujarest abgefliet, um den­­ Fürsten Bouza über die vollendete Union der beiden Hürstenthh­mer zu beglückwünschen, erhält das für Meriko bestimmte französische Expepitlonskorps abermals Berstattung: Die beiden graphische Depefchen Armee der die Diplomatie ihre bis Seiten In Toulon liegenden Fregatten „Cacique” und „Labrador“ haben dringlichen Grunde, von Befehl ungreich gehörig organisirt werden Eifer Englands für der Ablehnung 7. Feber durch Adler erhalten, sich innerhalb 24 Stunden zur Abfahrt bereit zu halten. Sie werden in Dran das 9. Linienregiment an Bord nehmen. Diese Ber­tattung sagt, wegen Dres­etiwaigen bewaffneten Widerstandes, auf den man in Merifo stoßen könnte, abgesandt, sondern nur deshalb, um die­ Kom­­munikationen auf Merito­marsihtrenden verbündeten besonders aus dem um die Hauptprovinzen Terr ő IV lange militärisch zu belegen, bis das Bd neue Hór Sndeilen scheint jebr gethanen Schritte umsonft ge­­macht zu haben. Mit einer Kandidatur von nie sehr bis gemwesene Erbe Blätter erklärten sich entschieden gegen eine Mitwirkung zu diesem Zweckk. aufmerksam, h­aben der Konvention Kung Nothwendigkeit Snnern begeben, die „Daily hinstellt. News” Man Schmachvollen Kampf mitzumachen. Ueber macht bere, jene Betheiligung an auf die in dem britische Naivetät den Geist und Bud vergebend, die Em­mi­­als daß die französische Regierung schon die vor zwei Jahren in Savoyen und Nizza gebrauchten Stimmurnen der merikanischen Expedition nacjz gefehict habe. Gleichviel, was an diesem Gerüchte sei, e8 lasse sich nicht bemänteln, daß die französische spanische Expe­­dition eigentliche und rechte Invasionspläne verfolge. „Daily News” würde sich freuen zu vernehmen, daß die Regierung Ihrer Majestät einem ihren Prinzis­pien so­chwerstreitenden Werk aufgegeben hat. “ Auch der „Sramm­er” befragt es tief, daß England, „wer Freund der Freiheit in allen Welttheilen”, Mexiko (27. Dezember 1861) geschrieben : Tampico wird MR guten bieten und solt Widerstand leisten. Die dort wohnenden Spanier haben die Stadt verlassen. Die Regierung wollte ihnen einen anderen Aufenthalt im nach Beracruz zu Die als Avantgarde dienende Armee des Generals Uraga­zint­­hält die gewundenen Schluchten von Ins Cumbres de Acugin ge fen Orizaba und Puebla, sowie die Pässe zu Zalapa Befegt. Sie zählt ungefähr 16 bis 18.000 Mann regulärer Truppen, die man nicht so weit aus ihren für Ueberrumpelungen so Rcumbay geeigneten Gebirgspo­­sitionen vertreiben wird. D Verfehrenene der reaktionären Banden­­ wur­­den von den Regierungstruppen vernichtet, so die Bande des Sp ar nters Cajtgas, welde bei ber von General Espinola befehligten Miliz von Guanajuato unterlag. Cajigas, der den Mord des ehemaligen konsitutionellen Ministers Deampo verschuldet haben sol, wurde gefangen genommen und kriegsrechtlich erschossen. Meh­­rere frantische Offiziere, die sich bei ihm befanden, fielen im Gefecht oder wurden gefangen genommen. We die „Contemporanea” berichtet, hat die spanische Regierung Nachrichten aus Beracruz bis zum 8. Jänner er­­halten, denen zufolge das französische und englische Ge­schwader nach Tampico gesegelt war, um einen Angriff auf diese Stadt zu machen. Diese Mairegel ist zum Theil die Folge der Uneinigkeit zwischen den Alliierten. Nn News sorter Blättern war es nämlich zwischen französischen und spanischen Truppen zu einem ernsthaften Konflikt gekommen, in Folge dessen man von Beschluß gefaßt hatte, Das die Franzosen zu Tampico landen sollten, wo man auf Widers­tand zu stoßen erwartete. Wie es hieß, sollten die Eng­­länder Matamoras angreifen. Beide Häfen liegen nördlich von Beracruz und zwar Matamoras ganz nahe an der Grenze von Teras. Wie geringfügig die Anlässe waren, aus melden Zänfersien zwischen den Alliarten entstanden, mag man aus dem Umstande entnehmen , daß man es Drei Mal für nöthig befunden hatte, die Reihenfolge, in welcher die Flaggen der drei Nationen aufgestellt waren, zu verän­­dern, weil sich Rangstreitigkeiten darüber entfronnen hatten. Steuern erhöht worden sind, Und die unter feinem Dinde lebten und wirkten, sondertt fenntniß, wird, ung viel zu Gute zu thun,“ dies nicht die jest ich Dich nicht Dies an den in weit höherem Grade Bers aus zivingen, als aufgehoben werden sellen, der „Zauberflöte sie hemmenden Beffeln verlange, irgend einem Kein so bat ängstlichsten das konstitutionellen Leben, “ „wird mit anmwelfen; Meg ihre Wie die Testen Pariser Nachrichten ‚melßen, nicht, wie der Montuzema’s Beracruz womit sie „Mesfager du zu Oesterreichs fol­der zogen auch Der militärische Lage am Midi” konnte, sichern, und die Herstellung einer Monarchie völlig erfaltet sein. „Monitenr” über Meriko in die inneren Angelegenheiten Mehrere der Merikaner sich verleiten ließ, wird dem , Siecle" aus Vertheidigungsstand es jedoch vor, ich gefegt a ea Te a EEE m­ ann LESE­ SZT EHE NEZTE T EZTÁN KÖSTKT BAHZEZB EI SZASZ ZET SEEEZEHEZESI emet Sz. Waris, 10. Feber. Bei ver Aoreforbatte bes­reießgebenden Körpers wird auch die Frage ver Unerken­­nung der Konfö­deration des Weiteren verhandelt werden; man kündigt bereits eine Nede Bonjeaus an, welche die nur zu oft an den Tag getretene Absicht der Regierung bekämpfen würde. Wie sehr hier alle Welt an die Kandi­­datur des Erzherzog Maximilian glaubt, geht daraus hervor, daß man bereits einen hier lebenden bekannten spa­­nischen Professor nach Wien reisen läßt, als Sprachlehrer für den Nachfolger Montezuma’e. Die Laplatastaaten treten allmälig immer mehr aus dem Dunkel geheimnißvoller Ge­­rüchte heraus. Die „Patrie” hat angefangen Wehe zu ras­sen über die Anarchie dieses Landes und zugleich eine „ernst­­liche Partei“ entdeckt, welche ein stabiles und definitives Regiment verlangt. Der „Pays” verwendet 20 Zeilen dazu, um unsere Aufmerksamkeit auf Guatemala zu richten, wo es sehr viele Spanier gäbe. — Man fürchtet wieder die geheimen Gesellschaften; ein Zirkular ist an die Präfekten ergangen, welches dieselben zur schärfsten Beobachtung dieser Verbindungen auffordert , die fest sowohl in Paris als in den Departements sehr rührig sein sollen. — Der Dumol­­lard’sche Prozeß hat die Regierung veranlaßt, eine neue DOrganisation der Polizei des platten Landes in Erwägung zu stehen. Die Seldhnter solen militärisch organisirt und eine Anzahl Sergeanten für die Kantone ernannt werden. — €­ut die Reve von einer neuen Steuer, welche die Eafe’s, Restaurateurs, Lesekabinete u. s. w. treffen solle.

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