Pester Lloyd, Februar 1862 (Jahrgang 9, nr. 27-49)

1862-02-26 / nr. 47

.kkN­aa-ok-ilo­: Bit tägl, Postversendung Morgen- und Abend­­blatt ganzjährig 20, fl,, halbjährig 10 fl,, viertel­­»hrig 5 A,, 2 monatlich 3 fl. 40 kr,, 1 monatlich 1 fl. 0 kr. österr. Währ, — Für PEST-OFEN, in’s Haus gesandt, ganzjährig 18 fl,, ne Íglagj 9 f,, viertel­­jährig 4 Fl 50 kr. österr. Währ. Man pränumerirt fer Pest-Ofen im Expeditionsbureau des „Pester Lloyd‘ 5 ausserhalb Pest-Ofen mittelst frankirter Briefe durch alle Postämter. — Einzelne Morgen­­blätter 10 kr. bei PESTER LLOYD. Go. Mik HI HL IL AA IWW, « ,­·'—X«. 11 gUN t er­f­a­h­r hn an 9. RR = niEzel Ay­ER. Mitwoch, 26. Leber. ER Der Raum­ einer siebenspaltigen Petitzeile wird 23 einmaliger Insertion mit 11 Nkr., bei zweimaliger mt ggg 9 Nkr. bei mehrmaliger Insertion mit 7 Nkr., an Sonn- und Feiertagen um 2 Nkr. theurer berechnet. Inserate­n aller Art werden im Expeditionsburssu an­­genommen ; für's Ausland übernehmen die Herren KARL GEIBEL und HEINRICH HÜBNER, Buchhändler in Leipzig, sowie HAASENSTEIN et VOGLER in Hamburg, Altona, OTTO MOLIEN ‘in Frankfurt. a. M, die Ins erste, die vierspaltige beträgt 30 Nkre 1862.—­—Nr.47. Expeditions-Bureau: Dorotheagasse Nr, 12im1,8tock. Im „Offenen Sprechsaal“ wird Petitzeile mit 25 Nkr. berechnet. Der Inseratenstempel u f . . . . . . Pr­otokollirte Fruchtpreise . ' Wunr­musprsp of . NeSzöny ... m . Wien. ab. 44 fr, ampfschiffahrten. NEM 3 ST-U:2 . Br. Dien ZMNE m» der PVester Kornhalle. »»Unk»730Ab.9,,7,NM. : TER Direkter Frachttag über Bodenbach nac­h Stuhlweißenburg Mt. Misfolcz. «« „Nm. Giegld ... .. . Creglöd— Arad. » r­im 1­3 fl. dr. Hambwglinel Czkgwd».­ibf.9u.40M.BM. D«b"«""""112"4;M­·k3x P«·Lad·ay«««"·· Solnot... · «"« Szolnok...»11»5­» mező Zur Stada... Re Arad... 2 Nachts, 1, » 12042, Mitt. las n AM. AU.IEM.Fr Mb. an re “Ladand .. m 5 Fi er­­ék . . ne. r m Mitt. Kaschau—l Miskolcz—Grosswardein—űzegléd. ... m #39 TUSTM.ER. 6n25 , Br. fl. 2, Mitt. . Ant. 7,20, Br. 6n54, Ab: B- TU.1OM.Br. ang a ” ei Megis, ne a Vragerhof 6,155 Be Kanizsa...»12,,30,,svniiags. Stuhlweißend. , 6,20 „Ab, ja a. ebaba. ” Zollgentner im öft. Währ. Auf» und Ablade nach Wien 24 Er, ET­TE fi. 39 tt, fl. 70 kr, Par­utóla fe. ER Fear 18.72 hr, 2­­19 A Auffig 1844 38 2.f. 5. 49 Er. 2il-12­r--3si-32kr·,,Rc-tibvc1.st.12Ir-­­Breslau Ziskksskkka Apis-Ess­­erklusive allgemeine gebühr Ir 1. KL. Troppan Dverberg Bielig If. 17 fr. ff. 78 fr. . 9. kr. /o 2 fr. 1 . 52.) Affefuranz. 30%, Zufchla­er 3ufchlag m. XI. 90 fr, If. 6 fr. Lfl. I fl. fl. 50 fr., krafan 2 be Peft it KL . 1 64 A Sk 59 fr, 2 rer eye 22 kr, 2 fl. 1 52 fr. Bobenbat 1 fl. 37 fr. fl. nach fl. 1­5 s-25ocid.Wqu­.AUH"saht-cie«St"««"s.»Am Ofen— Triest. Arad—Ccegléd. —.—­—oi­.« fofen. . . MIGf. 611.459.§r., —190819«125:-hcw2imb.»9.8«Ant.7.33» Saba...» 2.7 a HMBM SU—MU. Med-Eur .. u . « 1%, WM. 236 v Ian f Die Bankftatuten. (Fortlegung.) IV, Bon der Repräsentation der Bank­gesell­­schaft,und von der Verwaltung des Bankfonds, $. 32. Die Bankgesellschaft wird durch die Generalversamm­­lung und durch die Direktion repräsentirt, welche die ihnen zuge­wie­­sene Wirksamkeit nach Maßgabe der Statuten und des N Reglements ausüben. $. 33. An d­ieser Repräsentation können nur jene Aktionäre Theil nehmen, welche österreichtische Unterthanen sind, in der freien Verwaltung ihres Vermögens stehen, und die erforderliche Zahl der Aktien besigen. Insbesondere sind davon Diejenigen ausgeschlossen, über deren Vermögen einmal der Konkurs oder das Bergleidhéveére­fahren eröffnet worden ist, und welche bei der darüber abgeführten gerichtlichen Untersuchung nicht schuldlos erkannt worden sind, oder welche durch die Gefege für unfähig erklärt sind, vor Gericht ein giftiges Zeugniß abzulegen. S. 31. Alle jene Aktionäre sind Mitglieder der Generalver­­sammlung, welche zur Zeit der Einberufung der Sahresversammlung zwanzig auf ihren Namen lautende, und vor dem Sult desselben Sahres datirte Aktien befigen und diesen Beleg durch Hinterlegung oder Einfüh­rung der Aktien, im November vor der Jahresversamm­­lung und acht Tage vor einer außerordentlichen V­ersammlung nach­gewiesen haben. S. 35. Die Generalversammlung wird durch die Anwesenheit von fünfzig Aktionären beschlußfähige. SIR auf ergangene Berufung eine beschlußfähige Versammlung nicht zu Stande gekommen, so ist binnen acht Tagen eine nee­versammlung einzuberufen, welche ohne Per auf die Zahl der dabei erschienenen Mitglieder beschluß­­ähbig ist. $. 36. Die Generalversammlung ist für ein volles Sahr­en veränderlich und tritt, der Regel nach, einmal des Jahres, im Mo­­nate Länner, in Wien zusammen,. It während des Jahres die Zu­­sammentretung der Generalversammlung nach Vorschrift der Statu­­ten erforderlich, so­ wird sie von der Direktion außerordentlich ein­­berufen. Auch auf­ schriftliches Verlangen von vierzig Mitgliedern ist eine außerordentliche Generalversammlung innerhalb sechzig Ta­­gen einzuberufen. Die Einberufung der Generalversammlung erfolgt durch Kundmachung in der „Wiener Ztg.“, bei der gewöhnlichen Jahresversammlung vier Wochen, und bei außerordentlichen Ver­­sammlungen acht Tage­ vor der für die Deponirung der Aktien fest­­gelegten Brift. $ 37. Sechs Tage vor jeder Generalversammlung fn den Mitgliedern derselben die Tagesordnung bekannt zu geben. « §.38.Jedes Mitglied der Generalversammlung kann nur in eigener Person und nicht durch einen Bevollmächtigten erscheinen, hat auch b­ei Bekalbungen und Entscheidungen,ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Anzahl von Aktien,die ihm gehören, und wenn es auch in mehreren Eigenschaften an den Verhandlungen Theil­­nehm­en wü­rde,nur eine Stimme. ,§.39.Lauten jedoch Atzten auf moralische Personen­ aus Frauen oder aufmechtehereilnehmer,so ist jener berechtigt,in der Generalversammlung zu erscheinen,sind das Stimmrecht auszuüben, welchet sich mit einer Vollmacht der Aktieneigenthü­mer,sofelne diese österreichische unterthanen sind,ausweist.­­ §.40.Deerrsitz bei der Generalversammlung gebührt dem Gouverneur der Bank oder in Beh­inderung desselben einem seiner Stellvertreter.Der Vorsitzende hat der Generalversammlung sowohl die von der Bankdirektion gestellten,als auch die von den Mitglie­­dern der Generalversammlung eingebrachten Anträge vorzulegen, die«Berathun­g zu leiten,und nach einfacher Stimmenmehrheit(in­­soferne die Statuten die Sfalls keine besondere Bestim­m­ung enthalten) die Beschlüsse der Generalversammlung zusammenzufassen. Bei einer sich ergebenden Stimmengleichheit wird der Beschluß nach der Mei­­nung gefaßt, welcher der Borfigende beitritt. $. 41. Die Generalversammlung hat das Recht: 1. bei den jährlichen Versammlungen: a) Die Mittheilung der Direktion über die Gebahrung des Bankinstitutes, und den Bericht des Komite über die vorgenommene Prüfung der Rechnungsabschlüsse entgegenzu­­nehmen, die­ Rechnungen­ zu genehmigen und das Absolutorium zu ertheilen ; b) die Wahl der Direktoren nach absoluter Stimmen­­mehrheit vorzunehmen ; c) aus ihrer Mitte den zu den später be­zeichneten Funktionen bestimmten Ausschuß zu wählen; und 2. fünf Jahre vor Ablauf des Bankprivilegiums die Frage in Berathung zu ziehen und zu beschließen, ob und allenfalls mit welchen Abän­­derungen die Erneuerung hieses Privilegiums anzufuchen ist. $. 42. Der Ausschuß besteht aus zwölf Mitgliedern, welche für die Dauer eines Jahres gewählt werden und nac Ablauf des­­selben unmittelbar wieder wählbar­ sind. $. 43. Sedes Mitglied des Ausschusses hat bei Antritt seines Amtes und für die Dauer desselben zwanzig auf seinen Namen lautende unbelastete Bankaktien bei der Bank zu hinterlegen und fegriffl­ej die Angelobung zu leisten, daß es seinen Obliegenheiten gewissenhaft und eifrig nachkommen , und über alle Angelegenheiten der Bank Verschwiegenheit beobachten wird, §.44.Der Au­sschuß hat an allen jenen Berathungen der Bankdirektion mit entscheidender Stimm­e theilzunehmen,intvelch­en Aber­ solche Geschäfte Beschluß gefaßt werden soll,bei denen die Bei­stim­m­ungen der Statuten oder des Reglem­ents der Nationalbank nicht ihre volle Anwendung finden. .. » §.45.Der Au­sschuß hat ebenso allen Berat hlungen­ der Bantdirektion über eine Veränderung des Zinsfußes mit entscheiden­­der Stimme Theil zu nehmen. J«§.46.Der Ausschuß hat die halbjährig abgeschlossenen Bis­lanzen der Bant zu paitsen,und der jährlichen Generalversammlung hierü der Bericht zu erhalten., « . ·§.47. Die Bankdirektion besorgt die Verwaltung des Banks­vermögen­.Sie besteht aus dem Gouverneu­r,zwei Stellvertretern desselben un­d zwölf Direk­otm §.48.Der Gou­vrnen­t wirdvanns ernannt.Er bezieht einen­ Jahresgehalt,der aus den Mitteln der Bankgesellschaft be­­stritten wird, $. 49. Die beiden Stellvertreter des Gouverneurs werden von der Direktion aus ihrer Mitte auf die Dauer von drei Jahren gewählt, und sind nach Ablauf dieser Zeit unmittelbar wieder wählbar, „.,$. 50. "Die Bestätigung der von der Generalversammlung gewählten Direktoren (§. 41) ist Uns vorbehalten, $. 51. Das Amt der Direktoren dauert durch drei Jahre, jene, welche die Reihe zum Austritte trifft, können jedoch unmit­­telbar­ wieder gewählt werden, $. 52. Jeder Stellvertreter des Gouverneurs und jeder Di­­rektor hat bei Antritt seines Amtes, und für die Dauer desselben, fünfundzwanzig auf seinen Namen lautende, unbelastete Aktien bei der Bank zu hinterlegen, $. 53. Die beiden Stellvertreter des Gouverneurs und die Direktoren versehen ihre Aemter unentgeltlichh, $. 54. Der Gouverneur der Nationalbank, jeder Stellvertre­­ter bestellten und die Bankdirektoren werden bei dem Antritte ihrer Aemter feierlich angeloben , die Bankstatuten und das Reglement genau zu befolgen, das Wohl des Bankinstitutes nach Kräften zu befördern , sich eine redliche­­ eifrige und aufmerks­ame Verwaltung der Geschäfte der Bank und ihres Vermögens bestens angelegen sein zu lassen, und über die Verhandlungen bei der Bank Berschwiegen­­heit zu beobachten. Die Stellvertreter des Bankgouverneurs und die Bankdirektoren Leiten biete Angelobung einzeln dem Bankgou­­verneur, bekräftigen selche mit ihrem Handschlage und fertigen hier über eine feristliche Urkunde aus. Der Bankgouverneur­ hingegen hat die gleiche Angelobung , nebst seinem Handschlage dem­ Chef der ötnangverwaltung zu leisten, S. 55. Die Direktion fchliert die ihr zugewiesenen Geschäfte unter der Firma: „privilegirte öserreichische Na­tionalbankt“ vorgiftig ab, und führt das Mittelschild Unseres Staatswappens mit dieser Umschrift in ihrem Siegel. §. 56. Zur Oberaufsicht über die werschriftsmäßige V­erwal­­tung der Bank werden sich die Direktoren nach der von dem Gou­­verneu­r zu treffenden Bestimmung in die einzelnen Hauptzweige der Geschäfte theilen. Insbesondere hat ein von der Bankdirektion aus ihrer Mitte bestelltes Komite von 3 Mitgliedern die strenge Befolgung der im §. 16 ausgesprochenen Bestimmungen über das Verhältnis des Notenumlaufes zu dem Metallshake zu über­­wachen. Die Direktion feßt die besonderen Bestimmungen fest, nach welchen die Geschäfte der Filialen zu b sorgen sind. $. 57. Der Direktion­ steht es zu, im Namen der Bank Ber­amte und Diener aufzunehmen oder zu entlasten ; sie entscheidet über deren Bezüge und kann ihnen Belohnungen und Unterfrügun­­gen gewähren. Die Pensionen werden nach dem diesfalls bestehen­­den Normale bewessen. $. 58. Der Gouverneur , dessen beide Stellvertreter , die Direktoren und die Mitglieder des Ansschusses sind für die Besschläfe, zu denen sie die Zustimmung gegeben haben, und in ihrem Wir­­tungstreife für eine redliche,­ aufmerksame und den Statuten ent­­sprechende Geschäftsführung dem Staate und der Bankgeselschaft verantwortlich. (Schluß folgt.) | | Börsen: und Sandels - Nachrichten. & Pet, 25, Seher. An der gestrigen Wiener Abendbörse trat auf bessere Tariser Anfangsnotizungen eine festere Stimmung ein, die zu bedeutenden Uniräten in Kreditaktien­sívisdjen 200,69 und 201,60 führte. Von anderen Papieren waren Nordbahnaftien mit 2137-2138 in Nachfrage, und erhielten sich 1860er fofe mit 91.60—80, Kreditlose mit 128.60 begehrt. Schluß­­rente matter, 70,15 gemeldet. Um 61­ Uhr notirte man: Nord­­bahnaktien 2137 , Kreditaktien 201.20, Nationalanlehen 84.40, — Heutige Notizungen ohne bemerkenswerthe Veränderung, — Der Gesammterlös des Norars für das im V­erwaltungs­­jahre 1861 in sämmtlichen Kronländern verkaufte Tabaktmate­­rial aller Art beziffert si mit: 52,44x,185 fl. (um 22x,776 f., d. t­. um 0,43 Prozent weniger als im Borjahre). In Velge des verbotwidrigen Verschleißes von Tabakblättern und Tar­bakfabrikaten in Ungarn und Siebenbürgen, dann des üb­erhandneh­­menden Schleichhandels mit ungarischem Tabak blieb das Ergebnis des Tabakgefälles in Ungarn um 1.594,763 fl., im Banat um 312,053 fl., in Siebenbürgen um 174,022 fl. und in Westgalizien um 98,482 fl. zurück. Nur den bedeutenderen Mehreinnahmen im sombardisch-venetianischen Königreiche um 451,752 fl., in Tirol um 377,798 fl., in Böhmen um 291,381 fl. und in­ Ostgalizien um 205,385­ fl. Tt es zugutschreiben, daß die Gesammteinbuße sich blos nur obige 228,776 fl. beschränfte. Von der ausge­wiesenen Zunahme um 38.6 Millionen Stück Zigarren der eigenen Fabriken entfallen 36 Millionen auf die gemischten Ausländer, 19 Millionen auf die or­­dinären Inländer und 15 Millionen auf die Birginter 5; abgenommen aber hat der Ablas der Kuba-Portorifo- Zigarren um 18.8 Millionen. von der Vermehrung fallen 12 Millionen Stüdk auf Böhmen und 7,8 Millionen auf Tirol. Während im Borjagre der­ Verschleiß, der echten ausländischen Zigarren einen Aufschwung von 49,19 Pro­­zent ergab, zeigt derselbe im V­erwaltungsjahre 1861 ein: Zurüc­­k­tretten um 18,83 Prozent, welches Ergebniß der durch die Balu­­taverhältnisse noth­wendig gewordenen und im Monate Feber 1861 in Wirfsamkeit getretenen Preiserhöhung der ausländischen­ Zigar­­rensorten zuzuschreiben ist. Aus dem Auslande wurden € 6,404 Ztr, roher Tabak (ausschließend für Notarialfabriken), dann bei 883 Ztr, ZIabatfabrikate, für die Nerarialtabakniederlagen und 534 Ztr. für Private eingeführt. Bon Yesteren sind an Lizenzgebühren 118,132 ‚fl. eingegangen. Die Ausfuhr aus Oesterreich betrug 77,927 Ztr. Hievon­­ wurden versendet : nach Sardinien 74,241, Stanfreih 990, Amsterdam 1580, Rom 1000 und nach San Ma­­sino 116 Zr. Im Ganzen m wurden im­ vorigen Sabre verkauft 862 Millionen Stüd inländische, 11%­, Millionen Stüd ausländische Zigarren,­53,741 Ztr. Schnupftabat und 446,339 Bir. Mauditabat im Gesammtpreis von 52.676,961 fl. Der Berichleiferlős vertheilte sich nach den einzelnen Kronländern folgendermaßen : Niederöster­­­­reich 7.989,500 fl., Oberösterreich und Salzburg 2.143,139 fl., Steiermark und Kärnten 2.729,552 fl., Kran, Küstenland und Istrien­­ 2.46,996 fl., Tirol u. Vorarlberg 1.877.673 fl., Böhmen 8.694,175 fl., Mähren und Schlesien 3.281,907 fl., Galizien und die Bukowina 4.781,076 fl., Ungarn 8.072,718 fl, Serbien mit dem Temeser Bar­nate 1.292,033 fl., Kroatien und Slavonien 1.502.766 fl., Sieben­­bürgen 1.663,964 fl., Dalmatien 528,201 fl., Lombardiseh-venetiant­­isches K­önigreich 4.826,693 fl. Die meisten Zigarren (um 5.021,98 fl.) hat Niederösterreich, den meisten Rauchtabat (um 4,705,443 fl.) und Schnupftabat (um 1,725,511 fl.) Böhmen Fonfumirt, Y.Wien,24.Feber.­·Zur Sitzung des Bankausschu­sses wird uns nachträglich geschrieben­:Die Versam­mlu­ng trennte sich in dem edeln Bewußtsein, für die Solvenz der Bank zwar sehr wenig, desto mehr für die Dividenden der Zukunft geleistet zu haben. Der Bank­gouverneur drückte zum­ Schluffe noch die Hoffnung aus, daß der Reicherath seinen Anstand nehmen werde, Konvention den Bi zu entheben, so glatt ablaufen wird, allein­te der Bankgouverneur allerdings vielleicht froh sein, sich das Defizit vom Halfe geschafft zu haben, aber da die eine große Wartet desselben den Bestand eines zentralen Bankinstitutes Bankaktionäre, so der Sorge für das diesjährige Defizit durch die er die Befreiung von Die Zustimmung zu einem Arrangement erlaufen wollen wird, das die Gründung von Landes­­banken jedenfalls erschwert. Nur der Umstand, daß die gegenwärti­­gen Geld- und Kreditverhältnisse der Monarchie nicht barnac­ant gethan sind , um zu Experimenten mit neuen Geldinstituten zu er­­muntern, dürfte sihltepfich wohl auch den Reichsrath bewegen, das Uebereinkommen zwischen Bank und Staat gutzuheißen , doch werden die Brechen, sowie die Autonomisten überhaupt ihre Zustimmung sicherli nicht Leicht zu einem Arrangement geben, das ihre Hoffnungen auf provinzielle Bankinstitute in seinem Falle zu fördern geeignet ist. Paris, 24. Feher. Schluffurfe, 3pEt. Nente 70.15, 4/2pEt, 99.95 , Staatsbagn 503 , Kredit Mobilier 756, Lombarden 547. Haltung sehr matt, später besser. Konsols 9312 gemeldet, zu abopfiren, um, nanzminister es wie er wohl der Sorge für ist noch fraglich, die Sache zu glauben fehlen, nicht für tiefe zu glauben geneigt war, so nothwendig erachtet‘, die Bebedung des Defizits ob Der ist es Feinenfalls gewiß, bag Neichsrath wird als hier ern­a­nn 2 Me end rat esze zzák Anh ni me. Br NGYVT EE DeGEFeT BERN MEZ Per ame Emmen, i­ ­ · n­ Geschäftsberichte, x­eft, 25. Becher, Witterung der, Mode bestand einige Nachfrage 2—49 Wärme, Wasserstand im Abnehmen, jen Getreidegeschäft Während wir auch heute von einer­ auswärtigen Märkte nichts zu berichten haben, von welchen die Berichte fortwährend sehr flau Tauten, hat sich Do am hiesigen Plage heute die Kaufluft etwas gebessert. Für Wer­­guter Begehr, wie für auswärts ziemlich da fid Besiger etwas entgegenkommender als bisher bezeigten, so waren die Verkäufe nicht unerheblich und dürf­­ten sie auf ca. 10.000 M$. veranschlagen hassen. Man zahlte theils noticte Preise , " theils auch etwas Darunter 5­40 Er, bezahlt worden, Korn war mäßig gefragt,” für 77pfdg. tft at Bahn 3 fl, 75 Fr. bemilligt worden, g. Stuhlweißsenburg,, Stagnation auf einige­ Posten beschränkt, nommen wurden; eine Befseiung im Geschäfte Ben. 22. ff jedoch bald fl. 80—90 fr., Gerfte 67—70pfdg. Seber. der Umfag in Weizen wieder Bei im Getreidegefhäfte fehlt auch unserem Plate die sonstige Regsamkeit und blieb 3 die unter Notiz aus dem Markte ge­­eintreten­en Gerste jewa der Umsatz gute Braugerste fest, Futtergerste unter Notiz anzukommen. Bon Mats wird fortwährend ,was zu Markte gebracht wird, rasch aufgekauft und dafür bis 3 fl. 52 fr. bewilligt. Preise in 6. 98. pr. n.-ö. Me­ 2 fl. 6080 Fr., andauernden , daß Mad Roggen war in­ den legten Tagen etwas mehr Stage, die reife blieben ohne Veränderung: Roggen 77—78pfog. Mats 3 fl. 55—60 fr., Hafer 48—50pfdg. 1 fl. 80—90 fr. T. 2. Trieft., 21. Leber. Getreidegef­üft. An­­sowohl Befserung der zeigte sich sowohl ‘für Lokalfonsum fl. 45 langs für den Bedarf unserer Mühlen, als auch für den Export. Auch ka­men einige Stornirungen von verfallenden Kontrasten vor. Die Preise für effektive Wanne­ behaupten sich fest, aber die für andere blieben flauer. Umgefegt wurden im Ganzen 50.000 © t., größtentheils Ba­­nater und ungarischer. In M­ats beschränkte sich das Geschäft auf den Bedarf der benachbarten Provinzen, ohne das sich die Preise merklich änderten. "Der Umrat betrug 16.000­­ t., meistens Sbrat­a, Roggen, Safer, Bohnen und Delfaaten blieben vernachlässigt. Der­ Markt schließt fill und die Preise sind­ im Allge­­meinen nominell. Der Gesammtumfas beläuft sich auf 68,80 Gt. von Banater Weizen wurden bis 15. Lebrr erportert: nach Eng­land 46,003, nach Frankreich 16,927, nach Antwerpen 11,436, nach E €herbourg und Falmouth 8318, im Ganzen 82,694. &t. Zufuh­­ren zur See vom 1. bis 18. Feber : 9500 St. Weizen Italien, 4500 Gt. österr. Häfen, 2500 St. Ddeffa, 3400 St. Ibratla , 2600 St. Gala (fehwer), 560 St. Albanien, zusammen 23,000 Gt.; 7400 St. Roggen Ddeffa, 3200 St. Mbratla, zusammen 10,690 St ; 2000 St. Hafer Albanien­­ :6200 St. Mais- Shraila (von Konstantinopel), 1200­­ St. Mais (von Shraila), zusammen 7400 St. 5.210 St. Lein­­samen Albanien, Zufuhren zu Lande vom 1. bis 15. Lober : Weizen 125,323, Roggen 6547, Hafer 7094, Mehl 12,555 Zoltr. Frachten für Getreide nach Liverpool pr. Dampfer Sh. 5.66 10 % 8., pr. Segel Sh. 5—5.3 pr. Duarter in.Full an Droire, nach dem Mittelmeer Fr. 2.20 pr. Charge, 5 90 8., nach Nord­­frankreich Fr. 4—4.20 pr. Charge, 5 Y 8. Nothrungen , Weizen, Banat und Ungarn 8 fl. 25 fr.—9 fl. 10 fr. , Romagna 10 fl. 59 bis 75 fr. , Mais Shraile 6 fl.—6 fl. 20 Er., Bulgarien 6 fl. 10 fl., Sifo­en weiße Banat 8 fl.—80 fl. 10 fl., Gerste Ihraila fdjabe haft 3 fl. 60 fl. ’I’.B.5p·rag.21.Febet.In Folge der flauen Tendenz aus u­nserem Produtten-Markte sind in den meisten Artikeln die Preise etivas zurückgegangen.Der Getreidehandel erlangte keine größere Ausdehnung­ Most Bedürfnisse für den Konsum durch ziemlich bedeutende Zu­fuhren für den Au­genblick befriedigt’ sind, während von Spekulanten gar nichts gekauft wird , indem unsere unverhältnismäßig hohen Preise nach seiner Seite hin Rechnung geben. Die auswärtigen Berichte melden immer no Flaupert, und ist es natürlich, daß in Folge dessen fast alle Zerealien auf un­­serem Plate einen merklichen Rückgang erfuhren. In Weizen war der Umfab wegen überspannter Forderungen der Befiber sehr schwerfällig, Korn etwas billiger zu kaufen. Gerste und Hül­­senfrüchte sind nur zu gedrückten Preifen verläuflich. Hafer nominell unverändert, K­artoffelstorfe ohne bemerkens­­werthe Tendenz, und nahmen auch die Preise Feine unwesentliche Nen­­derung an. Kleefaat verstaut immer mehr, entbehrt jeder Kaufluft selbst ganz feine Waaren sind zu gebrachten Preisen ver­­läuflich , während ordinäre zu billigen Preisen nur sehr schwer an Mann gebracht werden. Für weiße Saat ist der Preis von 30—45 fl. fast nomine, . Rothe Saat ebenfalls vernachlässigt , und bedingt nach Qualität von 20—28 fl. per Zr. Spiritus blieb flau gestimmt , und ist sein Geschäftsabs­luß in diesem Artikel bekannt. Die Preise von prompter Waare behaupten sie mit Mühe a 52 bis 53 fr. per Grad. Zuder. Das Geschäft am biesigen Plage war ziemlich mittelmäßig und nach auswärts etwas besser , die Preise haben sich weder gebefsert noch erniedrig, Melaffe. Die ge­brühten Spirituspreise wirkten Lähmend auf dieses­ Produkt, so daß der Preis’von 3 fl, 40 fl. viel zu hoch ft, und Spirituserzeu­­ger zu seinem weiteren Abschluffe sich herbeilaffen wollen, Ne­ps» faat ganz ohne Umfag, da es ebensowohl an Gebern, wie an Neh­­mern mangelt, es dürfte überhaupt das Geschäft als beendet zu be­­trachten sein. Rübel geht im Preise herunter und dürfte heute faßweise á 32 fl. zu notizen sein. Reiskuchen unverändert. In Schafwolle fleht der Verkehr schon seit längerer Zeit; unsere Händler weisen jedes Angebot zurück , da die gegenwärtigen St­reife nicht einladend sind. Auch das Kontraktgeschäft ist bei über­­spannten Forderungen der Befiger still, ab Berlin, 22, Feber, Wollbericht Wiederum haben wir heute über einen lebhaften Umfug in Kammmollen zu berichten, von denen ca. 400 Ztr. meclenburgischen und ca. 1500 Ztt. russischen Ursprunges waren, ‚Käufer waren sächsishe Kammer, von denen der Eine schon in der­­ vorigen Woche stark kauste und der Andere, erst in diesen Tagen angekommen, circa SOI—1000 Ztr. Rufen nahm. Auf die fächsischen Händler, die schon in der vorigen Mode im Markt waren, bet­eiligten sich am Verkehr in ruffischen Wollen. Mit Tuchwollen blieb es fill, Preise unverändert, von Meclenburg sind neuerdings Zufuhren von schöner Qualität und Wäsche einge­­troffen. . .(.,B.-u.H.-Zig.««) Esparis,22.Febet.Effektiv und Lieferungsmehlbeute ent­­schieden sintt,un­d 1Fr.niedrigeroffetirt.Effektiv und FeberFk. 69.75­,MärzFr.69.75—70,März-April Fr.­70—70.25,April Fr.70.50.Die Departementsmärkte waren ohne Ausnahme für Weizenbilliger."Rübölgesteigert.Effekt.Fr.120,FeberFk.121, YJfärz­—ApiilFi­.119. ee fr. und , Söhfdg. mit ‚bei ung 5 fl. 35 fr, Weizen 83­—S6pfdg. 5 , trübe , für und unfreundlich bei und zwar s7pfog. mit 86—87pfdg. fl. 25—65 fl. der ist. mit die Ansicht vorherrschend werde. Weizen, 5 fl. Auszug and dem A­ntöblatte ded „Sürgöny“ und der „Wiener Beitung.“ Dom 23. a, 22. Feder,­ Lizitationen, In Pest 28. Feder 30. Nachm., Mobi­­sten und Wägen des Mathias Gulde, Landstrafe Nr. 305 — in Ofen 27. Seber I­I, Borm, , Mobisten der Eheleute An­­dreas Balogh und dessen Gattin geborene. Barbara Steingruber, Wafflerstadt, Schlangengasse Nr. 152­5 — in Pusita Szt-Margita, Szabolcser Komitat, 28. Feber 10 U. Borm, , 600 tot trach­­tige Mutterschafe, 60 Stük Borstensvieh, Zug­­ohren Kühe, Pferde und Wänen des Peter Mäandi , — in Kecssemet 19, März und 23. April 9 U. Borm, Besrbun­­g­en, 20,005 fl., der Karl Kiss und Franz Gator, auf der Pußta Ägasegyhäz im städt. Grundbuchsamte ; — Berpachtung des Sleiifhausschrottungsrestes and Orten in Kecsfer mét auf 20 Monate, und des Schaf- und Schweinfleisches an 22 Orten oder auf dem Plage, am 1. März am Stadthaus, Konkurse. Sorepp. SH d in Wien, Vertreter Dr. Morasty, bis 31. März beim Wiener Landesgericht. Php Wachsmann von Gr.­Petering, Mafiavertreter Lustizrath Horzessy, bis 28. Weber beim Dr. Kreisgericht in Ratibor. Simon Ausländer in Örns­­warden,­­­ertreter Stephan Clay, Anm. 1. Mai. Karl De­­breczent in Rößermeng, Vertreter Em. Lengyel, Anm. 27, O­­ber. Georg Elias Ruf und Söhne in Veft, am 7., 8. u. 9. April, Maffakurator 3, I. Kohn, Vertreter Karl Horvath , Advo­­fat, Sof. Shadhtner in Pe, am 1., 2. u. 3. April, Mafja­­kurator und Vertreter Lultus Mitter, Advofat, Aufgehoben: Breindt Bota d) in Brody. Bergleideverfahren. Mori; Aulifc in Wal-Meferitf. Aufforderung. Erben des verstorbenen Turolulaer Pfarrers Martin Csunderlif Erbesansprüche beim Johann Farfas, Stuhl­­richter in Senige, bis 1. Juli b. 9. Lizitationen in Pest-Ofen am 26. Febers An Pet: Mobilten, Landstr. Hupar’sches Haus. Am 27.Febet.« Inspesti Mobilien-30.N.Palatingasse i in Steindl«­­schen Hause. InOfen­:Mob­ilien,9U.V.Wasse­rstadt,Schlangen-« gasse Nr.152,

Next