Pester Lloyd - Abendblatt, Mai 1862 (Jahrgang 9, nr. 100-124)

1862-05-28 / nr. 123

e Filitm­usik 28.Yllui. SNELLS Pra,1862. C Die einzelne Nummerkoffeiskr.ö.W.) «-S-Wien,27.Mai.«Aus der heutigen splenarfinung des Finanzausschusses läßt sich das interessante Faitummeb den­ baß derselbe die Streichung jener Stellen des Sekiionsberichtes über die Militärgrenze,w­elche von TM staatrechtlichen und administrativen Umbildung und dee Centrifpoiteeengeitpeeiobe vorzubehaltenden Auflösung der­ Heldenbandeln,beschlossen hat.Diese Streichun­g geschah über dennnsch des Kriegsministers Grafen Degenfeldz»ihm iUGsfallen­«ging der Ausschuß auf diese annich ein.Man wollt­ der Regierung in diesem Punkte«,feeieHMd«la­ssm­­nach dem dek Ministee erste­»daß die Regierung den Angel­­egenheiten der Grenze ohnedies große Aufmerksamkeit zu­« Kae u Be an kébodj táskáját bet den E­enden poi en Berhelini 14 Z3undhaltung erheifche, 4 § a et­w. Die Banksektion hat heute mit der Generalde­­batte über das Webereinkommen des Staates mit der Bank begonnen. Man einigte sich vorläufig nur darin,, bag man Berechnungen Über das wahrscheinn­dhe Erträgniß der Bank anstelle, um Dana den Werth des Bankprinilegiums und den Bert) des für dasfelde zu leitenden Entgeltes be­­simmen zu können. Miniserialrath 9. Brentano machte mit seiner Berechnung den Anfang. Er ging von der Annahme eines Marimal- und eines Minimalerträgnisses aus; in der Mitte zwischen beiden sog die richtige Basis gefunden­­ wer­­den. Seine Maximalberechnung gelangte zu dem Resultate eines Beuteoerträgnisses von 12,665,000 fl, und eines fein­erträgnisses von 10,300,000 fl., was für den Bankfond von 110 Milionen eine nahezu 1Operzentiges Erträgniß böte. Y. Wien, 27. Mai. Die heutige Generalversammlung der Aktionäre der Staatseisenbahn- Gesells­­chaft bot nach seiner Richtung hin Veranlassung zu einer aufregenden Debatte. Die Dividende if nämlig trug der glänzenden Getreidekonjunktur geringer ausgefnllen, als im soligen Jahre, und auch in dem vielbesprochenen Streite zich­­ten Staats- und Nordbahn war der Verwaltungsrath nicht so glückig, eine irgendwie befriedigende Mittheilung machen zu können. Was nun die Dividende betrifft, so in dieselbe, wie gesagt, heuer geringer ausgefallen, als im vori­­gen Jabre, indem sich die Brutineinnahme alerdings auf 21,835,264 fl., d. h. um 2.012,915 fl. höher belief, als im Sabre 1860, allein in Folge der Autoverhältnisse, die bek­­am­tlich erst selt dem neuen Sabre eine etwas freundlichere Gestaltung angenommen , haben sich die Samen flleftid so gefaltet, das die Dividende viel schmaler ausgefallen, als man erwartete. Inschließlich des Nettogewinnes von den Do­­mänen und den Binsen des Betriebskapitales beläuft sich nämlich der NReingewinn auf 14.778,013 fl. Davon entfallen für die Verzinsung und Amortisation der Aktien und Obliga­­tionen 12,088,282 @,, für die Einkommensteuer 900,924 #,, und es verbleibt noch ein weiterer Rest von 1.788,806 fl. Davon wird nun vor Ulem der Reservefond mit 89,440 fl. bedacht, dann die Tantieme der Erfinder wie der Gen­eraldi­­rektion im Betrage von 278,469 fl, abgezogen, Wwornad fd ein Netz von 1.420,897 A. ergibt, der auf A00,000 Aktien repartist, keine entsprechende Dividende geliefert hätte. Der Verwaltungsrath flug daher vor, dem Reserve­­fond einen entsprechenden Betrag zu entnehmen und 1.914,200 fl. zu repartiren, wonach auf je eine Aktie 4 fl, 98 h­, Su­­perdividende, oder 812 Brancs, zum Kurse vom 31. Dezem­­ber 1861 gerechnet, entfällt. Dieser Betrag wird gleichzeitig mit dem­ am 1. Juli fälligen halbjährigen Zinsenroupon von 121% Brancs an die Aktionäre ausgezahlt. Allerdings ist das bohe Agio ein Hauptgrund dieses geringen Erträgnisses, allein an­dererseits Täßt si auch nit in Abrede fielen, daß bie Dahn mit Prioritätsanleihen so stark belastet If, daß bie immer schlecht wegkommen, besonders went der hohe Wechselturs ihre Einnahmen formälert. für das 1862 gestalten Verwaltungsenthes an bes viel günstiger, Indem trop des Ausfalles den Einnahmen in Folge des günstigen Wechselkurses_ je­­denfalls eine bende zur noch wenn nit eine noch größere Divi­­­ertheilung gelangen wird. In Bezug auf die, obschwebende Streitfrage konnte der Verwaltungsrath bisher noch immer sein künftiges Resultat mittheilen, denn der ‘Mi­­nisterrath bei Mh immer nicht ausgesprochen, ob die Staatsbahn bauen darf oder nicht. Interessant ist es einst­­weilen jedenfalls zu hören, daß Die Staatsbahn der Nordbahn als Basis der Unterhandlungen den Lokalverkehr von Wien nach Brünn und zurück angeboten und sich blos mit dem Translioverkehr begnügen will, welcher Antrag jedoch zurlde setriefen wurde, weil die Nordbahn darauf besteht, hab­­ Srioflagium nicht beeinträchtigt Werke. Politische Nundschau, 28. Mai. Die offiziese „Sternztg.“ teilt die Erklärung mit, mit welcher Dre­ben seine Abstimmung für den Antrag vom 8. März begleitete. Sie­ lautet : Die Königliche Negierung ist der Ansiegt, 1. Tag die­felt dem Jahre 1852 erlassenen Gefege so Tange in Kraft bleiben, als je nicht einer verfassungsmäßigen Abänderung unterliegen; 2. bag anerkannt. humnbeswidrige Bestimmungen der Berfaffung von 1831, welche einmal fattisch außer Wirk­­samfest getent sind, nicht wieder hergeflelt werden, sondern ew eg bis sie auf verfassungemäßigem Wege ab­­seschafft sind. « «Die königliche Regierung glaubt auf die Motive des Gutachtens nicht weiter eingehen zu sollen, Tann aber doch nicht umhin, zu bemerken, Daß sie dieselben nicht durchgehends ihrer Auffassung entsprechend findet. Es ist dies unter An­­derem der Fall hinsichtlich der Art und Weise, wie die Kom­­petenz der hohen Bundesversammlung für die vorliegende Stage begründet wird, so­wie in Betreff der für die Noth­­wendipfent einer neuen M Wahlordnung angeführten Gründe. Die königliche Regierung warf , nnchem sie ihren Stand­­punkt über die Angelegenheit wiederholt zu Protokoll der hohen Versammlung erklärt hat, hierauf Bezug nehmen und ss eines nochmaligen näheren Eingehens bei der gegenwär­­tigen Gelegenheit enthalten. Der zum Beichluß erhobene preußisch-österreichische Antrag vom 8. Mär­z. I. melden wir hier für das Grwähtnig unserer Leser reproduziren, Lautet wörtlich: Die SE, Sflerreighsche und die königlich preußische Re­gierung, in der Erwägung, das die hohe­ Bundesversammlung füch ihre fließliche Erklärung über die Erledigung der Bere foflungsangelegenheit des Kurfürstenthums Hessen vorbehalten­­ hat, bag auf der Grundlage der Verfassungsurkunden vom 13. April 1852 und vom­ 30. Mai 1860 ein Einverständniß­­ zwischen der kürfürstligen Regierung und dem Lande nicht er­­sielt werden kößnés — bad der Bundesbeschluß­ Vom 27. März 1852, wenngleich er die bundeswidrigen Bestimmungen der früheren Verfallungsgefege nir im Einzelnen bezeichnet bei, grundfäglich doch nur eine Resision dieser Gesehe nach bundesrechtlichen Geistspuntten bezwect z — dag die end- ode Herstellng eines gesicherten und allseitig anerkannten Mediszuüstandes In Kurhessen im dringenden Interesse des Landes wie des gesammten Deutschlands Liegt,­­ tragen darauf an, die hohe Bundesversammlung um die kurfürst­­die Regierung auffordern , unter Berücktätigung der bun­­desrechtlich verbü­rgten Granpfepartsrechte der Meblau­firten und der Reicheritterfunft geeignete Einleitung an treffen„da« Aktionäre sich die Ausstädten nach so große, der Bereicherung Jahr ihr

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