Pester Lloyd - Abendblatt, Mai 1862 (Jahrgang 9, nr. 100-124)
1862-05-28 / nr. 123
e Filitmusik 28.Yllui. SNELLS Pra,1862. C Die einzelne Nummerkoffeiskr.ö.W.) «-S-Wien,27.Mai.«Aus der heutigen splenarfinung des Finanzausschusses läßt sich das interessante Faitummeb den baß derselbe die Streichung jener Stellen des Sekiionsberichtes über die Militärgrenze,welche von TM staatrechtlichen und administrativen Umbildung und dee Centrifpoiteeengeitpeeiobe vorzubehaltenden Auflösung der Heldenbandeln,beschlossen hat.Diese Streichung geschah über dennnsch des Kriegsministers Grafen Degenfeldz»ihm iUGsfallen«ging der Ausschuß auf diese annich ein.Man wollt der Regierung in diesem Punkte«,feeieHMd«lassmnach dem dek Ministee erste»daß die Regierung den Angelegenheiten der Grenze ohnedies große Aufmerksamkeit zu« Kae u Be an kébodj táskáját bet den Eenden poi en Berhelini 14 Z3undhaltung erheifche, 4 § a etw. Die Banksektion hat heute mit der Generaldebatte über das Webereinkommen des Staates mit der Bank begonnen. Man einigte sich vorläufig nur darin,, bag man Berechnungen Über das wahrscheinndhe Erträgniß der Bank anstelle, um Dana den Werth des Bankprinilegiums und den Bert) des für dasfelde zu leitenden Entgeltes besimmen zu können. Miniserialrath 9. Brentano machte mit seiner Berechnung den Anfang. Er ging von der Annahme eines Marimal- und eines Minimalerträgnisses aus; in der Mitte zwischen beiden sog die richtige Basis gefunden werden. Seine Maximalberechnung gelangte zu dem Resultate eines Beuteoerträgnisses von 12,665,000 fl, und eines feinerträgnisses von 10,300,000 fl., was für den Bankfond von 110 Milionen eine nahezu 1Operzentiges Erträgniß böte. Y. Wien, 27. Mai. Die heutige Generalversammlung der Aktionäre der Staatseisenbahn- Gesellschaft bot nach seiner Richtung hin Veranlassung zu einer aufregenden Debatte. Die Dividende if nämlig trug der glänzenden Getreidekonjunktur geringer ausgefnllen, als im soligen Jahre, und auch in dem vielbesprochenen Streite zichten Staats- und Nordbahn war der Verwaltungsrath nicht so glückig, eine irgendwie befriedigende Mittheilung machen zu können. Was nun die Dividende betrifft, so in dieselbe, wie gesagt, heuer geringer ausgefallen, als im vorigen Jabre, indem sich die Brutineinnahme alerdings auf 21,835,264 fl., d. h. um 2.012,915 fl. höher belief, als im Sabre 1860, allein in Folge der Autoverhältnisse, die bekamtlich erst selt dem neuen Sabre eine etwas freundlichere Gestaltung angenommen , haben sich die Samen flleftid so gefaltet, das die Dividende viel schmaler ausgefallen, als man erwartete. Inschließlich des Nettogewinnes von den Domänen und den Binsen des Betriebskapitales beläuft sich nämlich der NReingewinn auf 14.778,013 fl. Davon entfallen für die Verzinsung und Amortisation der Aktien und Obligationen 12,088,282 @,, für die Einkommensteuer 900,924 #,, und es verbleibt noch ein weiterer Rest von 1.788,806 fl. Davon wird nun vor Ulem der Reservefond mit 89,440 fl. bedacht, dann die Tantieme der Erfinder wie der Generaldirektion im Betrage von 278,469 fl, abgezogen, Wwornad fd ein Netz von 1.420,897 A. ergibt, der auf A00,000 Aktien repartist, keine entsprechende Dividende geliefert hätte. Der Verwaltungsrath flug daher vor, dem Reservefond einen entsprechenden Betrag zu entnehmen und 1.914,200 fl. zu repartiren, wonach auf je eine Aktie 4 fl, 98 h, Superdividende, oder 812 Brancs, zum Kurse vom 31. Dezember 1861 gerechnet, entfällt. Dieser Betrag wird gleichzeitig mit dem am 1. Juli fälligen halbjährigen Zinsenroupon von 121% Brancs an die Aktionäre ausgezahlt. Allerdings ist das bohe Agio ein Hauptgrund dieses geringen Erträgnisses, allein andererseits Täßt si auch nit in Abrede fielen, daß bie Dahn mit Prioritätsanleihen so stark belastet If, daß bie immer schlecht wegkommen, besonders went der hohe Wechselturs ihre Einnahmen formälert. für das 1862 gestalten Verwaltungsenthes an bes viel günstiger, Indem trop des Ausfalles den Einnahmen in Folge des günstigen Wechselkurses_ jedenfalls eine bende zur noch wenn nit eine noch größere Diviertheilung gelangen wird. In Bezug auf die, obschwebende Streitfrage konnte der Verwaltungsrath bisher noch immer sein künftiges Resultat mittheilen, denn der ‘Ministerrath bei Mh immer nicht ausgesprochen, ob die Staatsbahn bauen darf oder nicht. Interessant ist es einstweilen jedenfalls zu hören, daß Die Staatsbahn der Nordbahn als Basis der Unterhandlungen den Lokalverkehr von Wien nach Brünn und zurück angeboten und sich blos mit dem Translioverkehr begnügen will, welcher Antrag jedoch zurlde setriefen wurde, weil die Nordbahn darauf besteht, hab Srioflagium nicht beeinträchtigt Werke. Politische Nundschau, 28. Mai. Die offiziese „Sternztg.“ teilt die Erklärung mit, mit welcher Dreben seine Abstimmung für den Antrag vom 8. März begleitete. Sie lautet : Die Königliche Negierung ist der Ansiegt, 1. Tag diefelt dem Jahre 1852 erlassenen Gefege so Tange in Kraft bleiben, als je nicht einer verfassungsmäßigen Abänderung unterliegen; 2. bag anerkannt. humnbeswidrige Bestimmungen der Berfaffung von 1831, welche einmal fattisch außer Wirksamfest getent sind, nicht wieder hergeflelt werden, sondern ew eg bis sie auf verfassungemäßigem Wege abseschafft sind. « «Die königliche Regierung glaubt auf die Motive des Gutachtens nicht weiter eingehen zu sollen, Tann aber doch nicht umhin, zu bemerken, Daß sie dieselben nicht durchgehends ihrer Auffassung entsprechend findet. Es ist dies unter Anderem der Fall hinsichtlich der Art und Weise, wie die Kompetenz der hohen Bundesversammlung für die vorliegende Stage begründet wird, sowie in Betreff der für die Nothwendipfent einer neuen M Wahlordnung angeführten Gründe. Die königliche Regierung warf , nnchem sie ihren Standpunkt über die Angelegenheit wiederholt zu Protokoll der hohen Versammlung erklärt hat, hierauf Bezug nehmen und ss eines nochmaligen näheren Eingehens bei der gegenwärtigen Gelegenheit enthalten. Der zum Beichluß erhobene preußisch-österreichische Antrag vom 8. März. I. melden wir hier für das Grwähtnig unserer Leser reproduziren, Lautet wörtlich: Die SE, Sflerreighsche und die königlich preußische Regierung, in der Erwägung, das die hohe Bundesversammlung füch ihre fließliche Erklärung über die Erledigung der Bere foflungsangelegenheit des Kurfürstenthums Hessen vorbehalten hat, bag auf der Grundlage der Verfassungsurkunden vom 13. April 1852 und vom 30. Mai 1860 ein Einverständniß zwischen der kürfürstligen Regierung und dem Lande nicht ersielt werden kößnés — bad der Bundesbeschluß Vom 27. März 1852, wenngleich er die bundeswidrigen Bestimmungen der früheren Verfallungsgefege nir im Einzelnen bezeichnet bei, grundfäglich doch nur eine Resision dieser Gesehe nach bundesrechtlichen Geistspuntten bezwect z — dag die end- ode Herstellng eines gesicherten und allseitig anerkannten Mediszuüstandes In Kurhessen im dringenden Interesse des Landes wie des gesammten Deutschlands Liegt, tragen darauf an, die hohe Bundesversammlung um die kurfürstdie Regierung auffordern , unter Berücktätigung der bundesrechtlich verbürgten Granpfepartsrechte der Meblaufirten und der Reicheritterfunft geeignete Einleitung an treffen„da« Aktionäre sich die Ausstädten nach so große, der Bereicherung Jahr ihr