Pester Lloyd - Abendblatt, Januar 1865 (Jahrgang 12, nr. 1-25)
1865-01-13 / nr. 10
Wa!ter Lioyd. Freitag, 13. Jänner. Kr. 10. (Die einzelne Nummer Eeft:t A Er. ő. ®.) Pet, 1864. *eft, 13. Jänner. Warren und Eiffettenbörse. Wiener Börsendepesche) : Kreditaktien 184,10, 1860er Lofe 56.15, 1864er Lofe 84.25, Nordbahn 1860, Galizide 225, Staatsbahn 204,30. Treo ungünstiger Barier Bereichte Stimmung beliebt, Schlußrente 66.70 , Staatsbahn 438, Credit Mobilier 943 , Konfols 90%, italienische Rente 65.15, Baluten billiger. — In Broduften kein Umfrag gemeldet. Effekten fest und zum Theil steigend, ungarische Affekuranz mit 705, Pannonia-Radversicherung & 375 begeben. (Getreidebericht der Kornhalle) In Weizen beschränkter Verkehr bei unveränderten Preisen ; Roggen fest, Mais etwas fester. Anderes geschäftslos, unverändert. * Wien, 12. Jänner, Mit niedrigeren Kuren eröffnend, kam die heutige Barbörse bald eine weitere Haltung an, Kreditaktien hoben sich von 180.80, 180,70 auf 181.80. In Nordbahnaktien wurde 1850 gemacht, Staatsbahnaktien hielten sich zwischen 204 und 204.30, 1860er Lore 95.75, 1864er Lore wurden mit 83.8584 gehandelt, Karl-Ludwigsbahn hielten sich bei 223.75— 224.25. Um 11% Uhr wurden notirt : Kreditzaftien 181.80, Nordbahnaftien 1848, Staatsbahnaktien 2.4.20. Die Mittagsbörse war fest , Kreditaftien gingen von 181.80 auf 82.10, in Nordbahnaftien wurde 1848 gemacht, Staatsbahnaftien wurden mit 204.40—204.20 gehandelt, Karl: Ludwigsbahn hoben 16 auf 225. Der Schranken war ziemlich fest, aber wenig belebt, National 80.60, fünfperzentige in österreichischer Währung 67.20, 1860er Loje 95.75, 95.80, 1864er Loje 84.05, 84.10, still, Banfaktien 790, Dampfiiffaktien 460, Krevitlose 126.30, Bardubiger 1:9,50, 1864er Silberanlehen etwas schwächer und mit 86.90 abgegeben. Devisen und Baluten enau wie gestern. Zum Schluß der Börse : London 115.10, faten 5.47 , Napoleonspoor 9.26. Zur Erklärungszeit um halb 1 Uhr wurden notiert : Sieditaftien 182.20, Nordbahnaftien 1848, Staatsbahnattien 204.20, Karl-Ludwigsbahn 225, Schluß in Kreditaltien 181.90, Nordbahnattien 1848, Staatsbahnattien 204.60, Südbahnattien 242 , 1860er Lore 95.80, 1864er Lore 94, Kreditlose 126.20, London 115.25, Silber 114.65, Paris, 12. Jänner. (Kurse von 1 Uhr.) Sperzent. Rente 66.85 , Credit Mob. 952, Comb. 535. Haltung es Konfols 90 ,, piemont. Rente 65.50 gemeldet. London, 12. Jänner Mittags. Die Bank von England hat den Distont auf 519 Perzent herabgelöst. Konfots 90%, notitt. 1 Berlin, 12. Jänner. Böhm. Meftb. 711% , Galizier 963, Staatsb. 118%, Nat. 69%/4, Kreditlosen 16g018 ofe 827/5, 1864er 481/,, Gilberanl. 75%, , Kreditastien 79 , Wien 8674, Oesterreichisches mäßiges Geschäft, aber feste Kurse. Berlin, 11. Jänner. Getreidemarkt Rogenslau, Jänner-Feber 34%, , Feber-März 3414, April-Mai Yı, Mais Juni 35. Rübel matt, Jänner: Feber 1144, April-Mai 12. Spiritus matt, Jänner-eber 13%, Feber- März 135/:, April : Mai 12742, Mai-Juni 135/, Breslau, 11. Jänner. Amtlicher Produkten Börsenbericht Kleefaat, rothe, fest , orbinäre 141y—15%,, mittel 16%,—17% , fein 18% —191% , body: fein 20.—21%; Zhle. Kleesaat, weiße, unverändert, ordinäre 12—13", mittel, 14% —171% , fein 18%—21, body: fein 22 — 23 Zhle. Weizen pr. Jänner 47% Thle. Br. Roggen etwas niedriger, pr. Jänner und Jänner-Feber 311 Thle. Br., Feber-März 31%, .Ihle. Br. , April-Mai 3234 5/ Thle. bey. u. Br. Gerst e pr. Jänner 32 Thle. Br. Hafer pr. Zänner und April-Mai 341% Thle. Br. Reps pr. Jänner 101 Thle. Br. Rübel nahe Termin fest , Tofo 12724 bír. Gb. , 121% Thle. Br., pr. Jänner 12%, Thle. Geld, Jänner: Leber 12 °, —/s—%schle. bez. , Br. u.d., Feber- März 111% 13 Thle. Br. April-Mai 12 Iple. Br., 11/1, Thle. Gv., Mai: Juni 12 2blr. bezahlt. Spiritus wenig verändert, Iofo 125% 2blr. Gb., 127As blr. Br. , pr. Sänner und Sännersieber 1271. Thle. Br., 121%, Thaler Gv., Feber-März ne a Fan neu a PR Mai - Juni 13", rt. Gb. , Yuni-$uli 6 Zblr. bez. Zink 55% Thle. für beliebte Marken Geld. HI ABien, 12. Jänner. Der Abgeordnete v. Ma bh [ seld bereitet, wie Sie willen, melden die Angelegenheiten, die Staates Religionsgenossenschaften sowie si beziehen, als Angelegenheiten des Rathes erklärt vernehme, bereits sehr zahlreich fassungsänderung involviren, welche Einbeziehung beiten dieser traliften Mübhlfeld ausgehend zu dem in der sein. Crer bebern dazu bestimmt, új Rt Encyflica, wird nur ist von Antrag vor, doch gar Verhältniß des und untergefammten Reich ist , wie ich unterjtügt und würde eine Ver: Ungarn einen Theil der ihm in dem Droberdiplom und dem Feberstatute gewährleisteten Autonomie entriffe. An Richtung, als von dem Erzen, fönnte er fast als ein Gestenstück gestellten Antrage Ayger’s auf in die Reichsangelegenwie ich Ihnen versichern zu können glaube, Antrag hat, keine verfassungsrechtliche Bedeutung, sondern soll einfach eine Demonstration gegen die gegen daz Konfordat und gegen den Artikel der „Wiener 3tg." vom Tekten - Sonntage gestellt , wamit man sein Herz ausschütten und die Konfordatsrevision neuerdings auf das Tapet bringen kann , von feinen Ur: Also zur Verfestigt werden. Je aber den vom brennenden Tagesfrage, der Budgetbabe id Ihnen ídon angedeutet, daß die Regierung denselben nicht abzulehnen gedentz. Das „Bebahrungsdefizit“ soll, wie der bezügliche Verschluß Tautet, des aus der laufenden Gebahrung. Finanzminister gestern hat allerdings das Defizit der Schuldentilgung resultirt, mit 22 Millionen berechnet, eingebrachten € 3 Boranschlag einer Berechnung zu Grunde gelegt. Nun haben aber die biszerigen Verhandlungen des Finanzausschusses ergeben, Voranschläge der Einnahmen viel zu hoc berechnet waren, und daß sich die Einnahmen nach den Annahmen des Finanzaus durfes um 10—12 Millionen niedrige, als nach dem Baranlage stellen werden. Dadurch wird das Gebahrungsdefizit um 0 viel Po und die Summe, welche die entschiedenste Sparfraktion abstreichen möchte, variirt zwischen 30 und 35 Mill. als vermutbliches Gebahrungspdefizit. L. Wien, 12. Männer. Zur Ergänzung der telegraphischen Mitteilung über den Antrag des Grafen Brints habe ich noch hinzuzufügen , daß der Antragsteller denselben einem großen Theile der Mitglieder des Finanzausschusses mittheilte, um deren Ansicht darüber zu erfahren. Der Antrag wird auf ents&iedenen Widerspruchh stoßen, da man unter seiner Bedingung auf eine Berathung des Doppelbudgets eingeben will. — Dagegen hat BPratobemera’s Antrag auf Herablegung der Reichsrathspiäzen alle Aussicht angenommen zu werden. Von der Neuerung, die der Kriegsminister in Abgeordnetenkreisen gemacht haben soll, er wäre bereit, vom Kriegsbudget 15 Millionen abzustreichen,, ist in den betreffenden Kreisen nichts bekannt. Die Kreditanstalt zeigt plöglic große Rührigkeit und Unternehmungsluft. Sie ist, wie telegraphisch gemeldet wurde, als Konkurrentin um den Anlauf der Staatspomänen aufgetreten ; da tritt sie nicht unter eigener Firma vor , sondern hat sich einer der bereits bekannten Konkurrenzgesellsichaften angeschlossen. Aus finanziell gut unterrichteten Kreisen höre ich, daß das Staatsgütergeschäft diesen Monat definitiv zum Schlusse gelangen muß, da der Finanzminister den Erlös zur Deckung der Feberrate braucht. — ‚Ein Programm zur ungarischen Frage‘ war die Ueberschrift eines aus Pest datirten Artikels, den die „A. A. Ztg.“ unterm 5. Dezember v. 3. veröffentlichte, den wir aber unter der Fluth der um jene Zeit aufgetauchten Programme nicht näher würdigten. Er erscheint jedoch heute um so beachtenswert her , als ihm in der legten Nummer desselben Blattes eine eingehende Antwort zu Theil wird, der man den »offizielsen Charakter nicht gut absprechen kann. — Der ersterwähnte Artikel, ddo. seit 1. Dezember, lautet im Wesentlichen : „Es kann Niemand, der den Zuständen in Ungarn mit Aufmerksamkeit gefolgt ist, leugnen, daß im Stande der öffentlien Meinung zwischen jet und dem Jahre 1861 ein großer Unterschied bericht. Die politischen Ereignisse der verfroffenen drei Jahre konnten nit umbin abfühlend auf eraichrt nationale Bestrebungen zu wirken, "und so das Terrain vorzubereiten, auf welchem die zwingende Kraft materieller Thatsachen ihr Werk vollenden konnte. Die Nachsicht auf die ökonomische Lage der einzelnen, aus welcher das nationale Wohl des Landes resultert, war das wichtigste Beförderungsmittel, um die große Masse der Bevölkerung zu einer nüchternen Auffassung und Beurtheilung der Lage zu drängen. Wir leiden ala Zbeile des Ganzen, weil das Ganze unfertig und ungeordnet ansteht: das Ganze leidet, weil einzelne Theile sich demselben nit fügen. Während also bei der großen Masse der Bevölkerung der Wunsch rege mürbe, es möge daß. de facto Bestehende auch rechtlich geordnet werden, mußte der Umstand, daß der Neichsrath ohne uns über Fragen entschied, wie auch uns betreffen , und die wir vielleicht anders entschieden wünschen würden, und daß die Regierung nicht schwanfte dem Neichsrath hiefür die volle Befugniß zu ertheilen, auch unsere Parteiführer, also die Elite des Landes, zur Ueberzeugung hindrängen, man müsse, die gegebenen Verhältnisse im Augeb haltend, versuchen einen Ausgleich zwischen Ungarn und den deutsch-slavischen Ländern zutande zu bringen. Das Wort Ausgleich invoiirt Zugeständnisse einer und andrerseits. Niemand kann eg sich hierzu: land verhehlen , „waß dieselben unsererseits meittragend sein müssen,, soll der Ausgleich nicht blos verpucht , sondern auch zu Stande gebracht werden. Wir rechnen darauf, daß man in Wien ebenfalls versöhnlich und nachgiebig sein werde. ebenfalls ist es ein allgemein nationales Verlangen, daß die Modifikationen der ungarischen Verfassung nur mit Zugrundelegung derselben, also Anerkennung der Rechtskontinuität, erfolgen sollen. Alle Parteien — altkonservative und die 1848er Partei — sind darin so einig, daß ich folgendes ala eine conditio sine qua non des Ausgleichs aufstellen kann: das V Prinzip der Nichtsvermeirlung (vermöge wesien dur die ungarische Revolution , speziell von Thronentjegungsbeschluß vom 14. April 1849, alle Konstitutionellen Rechte des Landes verwirkt worden wären) muß fallengelassten, werMNusgangspunkt für die Vereinbarung in den ungarischen Getegen gesucht werden. Wenn das Prinzip der A htskontinuität anerkannt und dadurch das allgemeine nationale Verlangen befriedigt ist, dann läßt si der Modus der Vereinbarung ruhen Die Einigung wäre zu erzielen vorerst über jenen Grad von Autonomie, der dem Königreich Ungarn und seiner fünftigen Landesvertretung zusommen soll, dann über das Verhältniß des Königreichs und seiner Vertretung zum Gesammtreich, endlich über die Rechte und Pflichten der Gefammtvertretung. Die in Einklang zu bringenden Objekte sind: die alte ungarische Berfassung, d. i. der Anbegriff aller sanktionirten und verfassungmäßig zu Stande gekommenen Gefege einerseits, die Urkunden der neuen österreichischen Verfassung, d. 1. Oktober-Diplom und Feber-Patent, andrerseits. Vorerst verlangt man eine vollständig autonome innere Vermwaltung, selbständiges Sustige und Unterrichtsunwesen, ein dem ungarischen Landtag verantwortliches Ministerium zur Besorgung obiger Angelegenheiten, daher Aufhebung der ungarischen Hofkanzlei. Ciner der Minister (vielleicht ohne Portefeuille) soll am Hoflager Sr. Majestät resiliiren, Sit und Stimme im Ministerrath haben, die übrigen in Pest ihren Amtzfis erhalten. Bezüglich des Budgets des also konstituirten Ministeriums wäre das Erforderniß desselben vom ungarischen Landtag zu votiren, und das Budget nur, falls sich eine, Erhöhung, desselben gegen das legtvotirte "oder gegen ein festgelegtes Normalbunget ergäbe, der Gesammtvertretung zu unterbreiten. Der Wirkungskreis der Reichsvertretung wäre feszustellen, und derart zu begrenzen, daß derselben nur die wirklich gemeinsamen Angelegenheiten des Handels, der Finanzen, des Kriegs und des Neußern zufallen. Dem ungarischen Landtag, der aus einem Unterhaus und einem dem Geiste der Zeit anzupassenden Oberhaus bestünde, wäre das Recht der Steuerbewilligung und der Prüfung des eigenen Budgets prinzipiell zuzuerkennen , und würde derselbe dies.3 Recht durch eine fradt seiner Mitglieder im Berein mit den Vertretern der übrigen Kronländer, also im Reichsrath, ausüben, in Ermanglung desselben sich selbst seines Mechrs bedienen. · « Die Modifikationen,welche diesem»zufolge die Federverfassung zu erleiden hätte,sind nicht so groß,als sie im ersten Augenblick erscheinen.Die jüngsten Maßregelnde erir o.Schnierläna deuten darauf hin,daß ihm daran liegt,die Landesangelegenheiten von jenen zu sonderm welche man unter dem Namen gemeinsamer Angelegenheiten begreift, daß für erstere parallel der engere Reichsrath und der ungarische Landtag für letztere der Gesammtreichsrath berufen werden soll.Die Oberverfassung wäre in diesem Sinn nicht mehr dezentralisirt, als sie es ihrer ursprünglichen Bedeutung nach hatte einsollen.Was nun die in der Federverfassung niedergelegten Rechte des Reichsraths betrifft,o ist sie erwarten, daß man in Ungarn eine doppelte Erweiterung derselben münschen wird. Man wird ein Ministerverantwortlichkkeits gefegen e in Beschränktung des § 13 derselben (welcher von den in Abwesenheit des Meidsraths zu ergreifenden Maßregeln der Regierung handelt) begehren. Viele Fragen des Details würden erst später auftauchen, und gewiß auch nicht geringe Schwierigkeiten bieten. Die Regerlung diesser wäre dann Sache eines von beiden Theilen niederzufegenden Berfaffungsfomus's. Wie die Vereinbarung im Allgemeinen zu beginnen , darüber ein andermal; vorläufig möchten wir nur noch die Notauwendigkeit betonen, daß den Ausnahmszuständen in Ungarn ein Ende gemacht und der VBreffe ihre Freiheit gegeben werde. Verfassungsfragen lassen sich unter der Herrschaft der Militärgerichte nicht disfutiren.“ · Die Antwort,der wir in der heute eingetroffenen,,A. A.Ztg.«'begegnen,lautet vollständig: In der Nummer 340 der»Allg.Zeitung«'fanden nur an der Spitze des Blattes einen aus Pest datirten Artikel über die ungarischen Angelegenheiten,welcher offenbar mnehr ist als eine vereinzelte Privatansicht.Wir glaubten im Verfassen desselben einen in allen Kreisen Ungarns wohlbekannten»,durch Charakter,hervorragende Kapaität,loyale und patriotische Gesinnung im höchsten Grad geateten Mann zu erkennen.Diesbewegt uns,ebenso ernst und auf richtig in die Besprechung des erwähnten Artikels einzugeben,als Ernst-Aufrichtigkeit und versöhnlicher Geist die Worte des geehrten Herrn Verfcissers jenes Artikels kennzeichnen . Der Herr Berlafferr Konstatirt vor Allem, das in der dissentlichen Meinung Ungarns seit dem Ende des Landtags 1861 ein bedeutender dem Ausgleich günstigr Umschwung vor sich gegangen. Uns ist diese Thatsache zwar niet unbekannt, doch Legen wir der Erklärung aus solcher Duelle doppelten Merth bei; mir dagegen sind in der Lage versichern zu können, daß in den hohen und b hödsten Kreisen der Regierung und der Erelativgewalt an nicht eine Spur jener bittern Gefühle zusrndgeblieben ist, welche möglicherweise durch unliebsame Ereignisse und Erscheinungen momentan hätten erzeugt werden. fünz nen. Die Regierung will mit Crnst und ohne Hintergedanken eine konstitutionelle, beide Theile befriedigende Lösung der ungarischen Sage. Doch nun zur Mesenheit der Sache selbst. Der Herr Berfafler sagt : „er sei durchdrungen davon, daß die conditio sine qua von für jeden. Ausgleich das Aufgeben derBerwirtungstheorie von Seite der Regierung sei." Mir können wohl dem Berfasser die beruhigende Versicherung geben, daß diese Theorie nie in den Anzichten des Staatsministers über konstitutionelles Recht zwurzelte, und wollen den Gegenstand selbst erläutern. Der Landtag vom Jahr 361 stellte sich auf den Standpunkt der Gehege von 184%, Landtag und Öffentliche Meinung. erklärten, daß von diesen Gefegen auch nicht ein dota dürfe nachgelassen werden. Dies war offenbar ein Crtrem, denn jeder Mensch mußte, die Krone werde darauf nie und unter seinem Verhältniß eingehen. Grtreme lassen ich nur wieder, doch Grtreme paralysiren, und so stellte der Staatenminister, dem äußerten Grundfas des Landes : „Kein Jota von 1848 ablasfen", auch einen äußersten Grundfa entgegen, und dieser hieß : Kein Jota vom Federpatent nachlaffen, Kenn Ungarn hat doch die Entthronung des Kadserhauses seine Konstitution verwirkt. Im Geist wußte der Staatsminister sehr wohl, daß weder das Ertrem, welches Ungarn aufgestellt, noch jenes, welches er als Gegengewicht ausgesprochen, je werde durchgeführt werden. In dem Augenblick als im Lande das Prinzip des starren Festhaltens am Buchstaben von 1848 aufgegeben wird, wird du gewiß die Regierung und die Krone zu allen Konzessionen bereit sein, welche, unbeschadet der Einheit der Monarchie, die Autonomie Ungarns garantiren. Der Herr Verfasser meint ferner : „unter der Anerkennung des Prinzips der Rechtskontinuität müsse der Ausgangspunkt des Ausgleiches in den ungarischen Gefegen ges aller Sanftionirten Gefege, in Einklang gebracht werden, mit dem Ottober-Diplom und dem Feher-Batent." Wir theilen voll:kommen diese Ansicht und mollen uns ausführlicher darüber aussprechen. In dem Augenblick, wo es Kar geworven,"vdaß die funden, und die alte ungarische Verfassung, nach der Inbegriff; Regierung dieses Prinzip der Berwirkung weder als theoretischen... Lehrlas aufstellen, noch als praktische Maßregel durchführen will, tritt durch ich selbst die Rechtekontinuität, d. h. die Rechtskraft aller jener sanktionirten Gefege, welche im praktischen Leben des Staates Anerkennung und praktische Konstitutionelle Durchführung fanden, an die Stelle. Wir künnen uns aber nicht damit einverstanden erklären : „die alte ungarische Verassung sei der Anbegriff aller fanktionirten Gefegen ; denn ein nur unbeträchtlicher und nicht unwichtiger Theil derselben ist theils außer. Gesbrauch genommen , theils wurden dieselben nie Eonstitutionell ausgeführt, und diese können daher unmöglich — trot der Santtion — Faktoren der Berfafsung sein. Klar liegt in den Gehegen des Landes der Ausgangs “punst des Bergleihes:e ist die Prärogative der Krone. Thomas Gräfine May sagt in einem « zu fassungsfrage ist der Antrag den vorigen Session betrachtet werden. Aber Bezüglich der reduzirrng, einen sich auf das in demselben bestehenden Kirchendieser werben sollen. Dieser der Justizangelegenheiten Das Neuner-Komits Antrag welches der Mühlfeld’iche vorneherein auch begraben zu werden. ganz bedeutungslos. d. i. jenes, nicht daß die aus §