Pester Lloyd - Abendblatt, November 1868 (Jahrgang 15, nr. 252-275)

1868-11-21 / nr. 268

9 — SEE —— PIE. 2 VS TR Su 1868. - Nr. 269 Die einzelne Nummer Eostet 4 Tr. 8. 8.) ező mann mm . oe 2 Origi­naldepeichen des Pefler Lloyd. Berlin, 20. November. (Sigung des Abgeordneten- Hauses.) Der Antrag des Abgeordneten Gürard, betreffend die unbefehränfte Nedefreiheit, wurde mit allen gegen et­wa 20 Stimmen angenommen. Im Verlaufe der Debatte erklärte der Minister des Innern, daß die Regierung troß der ‚leer stehenden Bedenten, namentlich­ wegen der Befürchtung eines neuen Konfliktes, der unbeschränkten Redefreiheit zustimme, weil auch der Nordbund dieselbe gewährte und weil sie hofft, daß die Schranken der Sitte die Schranken des Gefeges er­­seten werden. Die Rede des Ministers wurde beifällig auf­­genommen. New­ York,20.Novem­­bm(F«Dnbeltelegram­m­.)Ein­ amerikani­sches Geschwader wu­rde nach Assuncion­ benrdert zu­m­ Von Lopc­enngthiiung für diejseschimpfung der Ilin­oi­s-s flagge zu­ fordern­. Habanna,20.November.Die Insu­rgenten besiegten die Regierungstruppen und sollen selche auch Portoricco einge­nommen haben. Die ganze Garnison soll gefangen genommen worden sein. Wien, 21. November. (Barbörse) N Krevitaktien 234.50, Nordbahn —, Staatsbahn 296.30, 1860er Rose 88.60, 1864er Lore 102.70, Napoleons 9.34, Steuerfreies 60.40, Zombarden 190.30, ungar. Skrebit­­aktien 9Y,, Franz-Josephsbahn — , Fünfkirchner —, Anglo-Hungarian —, Aföld —, Pfandleih — —, Tramman 129, Anglo-Austritan —.— , Koronczer —, Bankaftien — , Elisabeth 177 °,, Rudolphsbahn —, böhm. Nordbahn —, Nordwest —, Sehr animitt. Kransfurt, 20. November. Ubenprozietät.­ Kredit­aktien 233.50, Staatsbahnaktien 295.75, 1860er Zofe —, 164er Zofe — —, neue Steuerfreie 52.03, Elisabethsbahn 1­0, ung. Kredit —.—, Lombar­den 190.—, Amerikaner —, Bankaktien 832. Paris, 20.November. (Schlufturse.) Bperz. Rente 71.75, 4% per­. 101.75, italienische Rente 57.—, Staatsbahn 638, Credit mobilier 295, Zombardy 405, österreichische per Tag 328 österreichische auf Zeit 324, Confol 3 94%,, ungarische Anleihe 217­/,. Beffer. Zr­eft, 20. November. (Getreidemarkt) Banater Mais per April-März; 116pfo. 5.40, Weizen 116/1­4pfündig per April 6.40. London, 20. November. (Getreidemarkt) Meizen [eb­­(08, Wreife zu Gunsten ver Käufer, Gerste, Hafer schleppeno, Mais fest. Schön, falt. ER Antwerpen, 20. November. Betroleum steigend ,53 ör. per 100 Kilos. Amsterdam, 20. November. (Getreidemarkt.) Lolo Roggen behauptet, per Frühjahr 206, Naps per September 1869, 65. "Del 3219, 33'la, 34". Aus dem Nordbuche. · · London,20.Novem­­ber.Die Wahlrede Disraelits konstatirt die freu­n­dlichen­ Beziehu­n­gen­ zu den­ ansiwärtigen Mächten, während bei seinem Amtsantritte die Beziehungen zu Dänemark, Deutschland und Nurland durch die Politik Nuffells eine getwiffe Entfremdung zeigten. England nehme das größte Interesse an der friedlichen Wohlfahrt des Kontinentes, verschmähe es aber, durch kostspielige Einmischung in euro­­päische­ Händel ein imaginäres Deachtansehen anzuftreben. Eng­lands Anteresse erheirscht die Erhaltung des europäischen Frie­­dens und es werde seinen Einfluß bhiefür stets geltend machen, zu wirklichen Interventionen jedoch nur ausnahmsweise sehrei­­ten, wo es nothwendig erscheinen sollte, wie bei der Yurem­­burg’schen Angelegenheit. Sä­mmtliche amerikanische Streitfragen seien einer günstigen freund­ehaftlichen Jung nahe., Triest,2().Novem­ber.(Getreidem­­arkt.)Getrenn­­m­arktbessebh prom­ipt Weizei­iib­in­geli,schwerer behaupten formulier- Dezem­beri Kontrakte zu­ erm­äßiglensllreisei­iibaisgebeinper Fi­ i««il­ j·ii·l)rb­e­­hauptet,Maispronint für Export steigen­d,gesticl­t,·neuer au­f Licstcr­in­g festeriiiit wenig Libanbikii,Hafer sehr gefran­t,Gmten­sit·· Verliiht zu skoveinben(Gen­­isir­ein­arzt.)·W­ sizenper Novem­iber63,p»rNovem­ibei«-Dezeiiib­isr·­2,persu­pril-Ma16·2. Rogneiiper bliooi­ iiiber555"z,per Nnveiiibecsis swmlwRilk,per April- Maiwingl4,.5aier per N­oveiiibersZElei-4,Pisi­isiovenibeisDcvnnb­er335,-s, per Apr"il-Min­:32«,""2.Gerste4«-3—56.Oelpisi1Not-einhei-9"»,l»,per Frühjah­r 9510.Spät-iisper Novniibisr15-"»-"4,iier?ii«iiiijaln1673 Zürich,2().Novem­­ber.((-l)"elreidoii­ar·l­is(3"icidsäft·s­­verlaufr­is)1«i1,docl)gegen die Vorwoche fester.Prim­aso ist cn­ 263x4 bis 27114 Mittelsorten 24V4—25V4.Gerin­ge ol­neWi­rkel­ i«. ··· Hast-bill«g,2()Novemberiis kleirpicseii­ arkii Geh-eine luftlo-Z.Weizen per Novem­berthper­ Dezemberi15),per;kri:lii«ilii 117,Roggen­perIii­ vi-iiibersi'6,pisrTezciiibe:­"perFisül­ 1c1l­i- 92. per Frühjahr 2079, Stille. Spiritusangebot 22. Brief. Frau. · Paris-Lo.Novem­ber.(Geti«eidei­­arkt.)Weizen34J", fein­er38—39,?)logaen22.50.Geiste22.50—21.5(I.Hafer21.·21)—2­-3. Oel)182.Mehli;i­.75,63,132fcft.Spiritu­s7­,73.5(),74501l’st.· Akarscille,20.å)iim­­"iiber.(Geti«i­idei­­arkt.)Weizen fallend,Voi«r­ith1il2.00()«l­ellol, ii · Einleitung, — Deutsche Angelegenheiten, — Innere Ent­­wiclung und Finanzen der Monarchie im Verhältnisse zum Am­slande, — Nordschleswig’sche Frage, — Bezie­­hungen zu Spanien. Die auswärtigen Beziehungen der österreichisch ungarischen Mon­­archie haben in dem Zeitraume, welcher zwischen der ersten Sißung der Delegationen und der zweiten liegt, fortwährend einen befriedigenden Charakter in fi getragen. Wenn­glei in­ der europäischen Staaten­­familie manche widerstreitende Interessen und Bestrebungen sich geltend machen, und die Negierungen, deren Pflicht­ und Wunsch es ist, den Frieden als­ die erste Bedingung der Wohlfahrt und des Fortschritts der Nationen zu wahren, manche wichtige Aufgaben zu erfüllen haben, auch an einigen Punkten des Auslandes ernste Ereignisse eingetreten sind, so ist doch die Monarchie von seiner Frage der allgemeinen Poli­­tik in einer Weise berührt worden, die sie in dem Merfe ihrer inneren N­eugestaltung und Kräftigung hätte stören können. Unausgeregt hat die gemeinsame Leitung der auswärtigen Angelegenheiten das Ziel im Auge behalten, solchen Störungen vorzubeugen, und überall, wo­ sie ihren Einfluß mittelbar oder unmittelbar auszuüben berufen war, ist die im Unteressen des Friedens und im Sinne versöhnlicher Lösung vorhandener Schwierigkeiten geschehen. Auf dem Gebiete der veutschen Fragen hat die kaiserlich-könig­­liche Regierung an denjenigen Gesichtspunkten nichts zu ändern gehabt, welche bereits durch die im Jänner I. 3. vor die Delegationen gebrach­­ten Mittheilungen bezeichnet sind. Auch scheint die volle Berechtigung dieser Gesichtspunkte der allgemeinen Ueberzeugung zu entschieden sich eingeprägt zu haben, als da­ von irgend einer Geste her ein Berfud) eracgt worden wäre, die Regierung des Kaisers und Königs zu einer Me­der Haltung, die den loyal von ihr angenommenen Bedin­­gungen des Prager Friedensvertrages entsprich, zu bewegen. Sowohl zu Preußen und dem norddeutschen Bunde, wie zu den süddeutschen Staaten hat die kaiserliche königliche Regierung die frem­dnachbarlichen Verhältnisse, auf welche sie hohen Werth legt, mit der aufmerksamsten Sorgfalt unterhalten. Er war in dieser Hinsicht von Wichtigkeit für sie, rechtzeitig und unz­weideutig festzustellen, daß sie dem in Wien ge­­feierten veutschen Schüßenfeste zwar gerne die Gunst und das M Wohl­­wollen entgegentragen, deren es als eine Kundgebung edler und tiefgez­wurzelter Sympathien sich erfreuen mußte, daß sie aber diesem Seite nur als einer vollkommen freiwilligen, außerhalb des Regierungsein­­flusses entstandenen und ausgeführten Manifestation einer der Statio­­nalitäten der Monarchie gegenüberstehe­nhaftlichen Verhältnisse zu Preußen hätten benachtheiligen können , so hielt sie es auch ihres Charakter und ihres auf Versöhnung gerichte­­ten Strebens für würdig, jede nachträgliche Erörterung über unglück­­liche Reminiszenzen, wie lebhaft dieselben auch die öffentliche Meinung beschäftigt haben mögen, selbst bei ihr dargebotener Veranlassung von der Hand zu messen. 3 wird gebilligt werden, wenn sie, um von der Politik der Gegenwart fernzuhalten, was der Geschichte angehört, auf nähere Mittheilungen hierüber Verzicht leistet. Ungerecht jedoch wäre es, wenn die kaiserlich­ königliche Regierung ihr wohlwollendes Verhalten zu ihren deutschen Nachbarn hervorheben mollte, ohne zugleich der guten und anhänglichen Gefühle zu gedenken, welche jenseits der deutsichen Grenzen der Monarchie für den ehemals verbündeten Staat auch nach der politischen Trennung fortdauern. Insbesondere hat sie in den Berichten ihrer Vertreter vielfache Zeugnisse gefunden, von der lebhaften und warmen Theilnahme, die man in Deutschland an der gedeihlichen Entwicklung des heutigen freiheitlichen Verfassungsrechtes der von der Habsburgischen Dynastie regierten Staa­­ten nimmt, wie dies übrigens auch in vielen andern Theilen der zivili­­sirten Welt der Fall ist. Einen wichtigen moralischen Gewinn in dieser Theilnahme erblidend, hat das gemeinsame Ministerium des Aeußern er zu seinen Pflichten gezählt, dieselbe, so viel an ihm ist, namentlich also dur die Sprache seiner Organe, wach zu erhalten, zu beleben und gegenüber wen an Die Schwierigkeiten dieses großen Werkes sich auch sich deshalb gegen jede aus dem deutschen Schügenzuge nach Wien zu ziehende Folgerung auf die politisc­he Stellung der Monarchie im Voraus mit aller Bestimmt­­heit verwahren müsse. Und gleich wie die Taiferlich-königliche Regierung darauf bedacht war, neue Umwischenfälle zu verhüten die ihre freund: SZETT = Del per November 19 °/,, · · | Wenige Belege beftenden pessimistischen Auffassungen zu ermuthigen, werden hinreihhen, um wie in dieser Richtung sie bewegende Einfluß­­nahme 0­8 kaiserlich-königlichen Kabinett zu kennzeichnen. Vielleicht ist hier der pasfenafte Ort, zu­ erwähnen, und gerade diese weitverbreitete Sympathie mit der konstitutionellen Entwicklung der österreichh­­ärungarischen Monarcie es dem gemeinsamen M­inisterium des Heußers erleichtert hat, Proteste der auswärtigen Interessenten gegen die in Bezug auf die Verzirrung und Unifikation der Staats­­schuld ergriffenen Finanzmaßregeln abzuwenden, oder dia in ihrer Meid­ung auf den Staatskredit so vollständig zu entkräften, wie dies aug­eicheinlic­her Fall geriesen it. 7 Um zu den Bok­ommmissen auf deutschem Gebiete zurückzukehren, it­ned zu erwähnen, daß formell eine aus den neuen Staatsverhältnissen abgeleitete Renvderung der diplomatischen Beziehungen in foferne statt­­gefunden hat, als Se. Majestät der König von Preußen im Dezember v. a. den Königlichen Gesandten in Wien an im Namen des nord­­deutschen Bundes bei Seiner Kaiserlichen und königlichen apostolischen Majestät beglaubigt hat, und in Erwiderung hierauf der Gesandte des Saiser und Königs in Berlin auch für diejenigen Angelegenheiten , in welchen der König von Preußen im Namen des norddeutschen Bundes handelt, bei Sr. Majestät beglaubigt worden ist. Eine analoge Aen­­derung vollzieht sich dermalen auch in der fonsularischen Vertretung. . Nordschleswig Die Nordschleswig’sche Angelegenheit bet­treffend, ist die kaiserlich-königliche Negierung ihrer bereits aus den früheren Mittheilungen bekannten Auffassung vollkommen treu geblie­­ben. In dem nicht auf ihren Betrieb entstandenen Artikel V. des Brager Friedensvertrages, durch welchen sie die Empfängerin eines Versprechens geworden ist, an dessen Erfüllung nicht sie selbst . Sondern ein Dritter intwieflirt ist, hat sie seine Veranlassung erbliden kön­­nen, nach irgend einer Seite hin dur eine bestimmte Initiative einen für ihre Beziehungen zu den unmittelbar betheiligten Mächten vielleicht nachtheiligen Druck auszuüben. Sie hat aber andererseits die Stellung, die sie als Paciszentin des erwähnten Artikels einnimmt, seinesmwegs verleugnet, sondern dieselbe bei jedem gegebenen Anlasse zu benügen getrachtet, um durch ihre Sprache auf die gegenüberstehenden Ansprüce mäßige..d einzumirken, und den Beteiligten in deren eigenen: „S­nteresse Die rechtzeitige Erledigung dieses Streitpunktes anzuempfehlen. 58 darf daher ausgesprochen werden, was kein Theil der Verantwort­­lichkeit auf sie fallen würde, wenn ein längeres Offenbleiben der Nord- Schleswig’schen Frage sich je als eine Gefahr für die friedliche G­estal­­tung der­ allgemeinen Situation erproben sollte. ‚Spanien. Asbald nach dem Ausbruche der spanischen Vernegnung mar sich die Regierung Seiner Majestät des Kaisers und Königs über die Haltung, welche sie derselben gegenüber einzunehmen haben wird, vollkommen war. Ihre Interessen weisen sie darauf hin, mit Spanien in möglichst freundschaftlicher Beziehung zu bleiben. Aufgabe der Regie­­rung it es daher, Sympathie für die Wohlfahrt und Unabhängigkeit dieses Landes an den Tag zu legen, nicht aber Vertrebungen, melche dahin gerichtet scheinen könnten, auf die Negierungsform desselben , direkten oder indirekten Einfluß zu nehmen, , „Die Regierung Seiner kaiserlichen und königlichen Apostolischen Majestät erwartet demnach nur das Zustandeformen einer definitiven Regierungsform, um sofort die regelmäßigen diplomatischen Beziehun­­gen wieder aufzunehmen ; unterdessen ist aber der kaiserlich-königliche Geschäftsträger in Madrid beauftragt worden, in obigem Sinne sie auszusprechen und in gleicher Weise mit der provisorischen Regierung offiziöse Beziehungen zu pflegen. Die Regierung hatte die Befriedigung, sie biebei mit den übri­­gen Großmächten auf vollkommen gleicher Linie zu bewegen. s II. Orientalische Angelegenheiten. Wenn ‚der Stand der Thatsachen im ottomanischen Neixte im Laufe des vorigen Jahres und während der ersten Monate des laufen­den Jahres der Negierung Seiner Majestät des Sultans Innere Brü­­­fungen auferlegt hatte und der Kampf an einigen Dortin­es Neiches ein derart bedrohlicher war, daß es der Vereinigung nachhaltiger Wi­­derstandskräfte bedurfte, um die Unabhängigkeit und territoriale Inte­­grität des türkischen Reiches unverlegt aufrecht zu erhalten, so haben alic­ ernste Ereignisse während des Sommers 1868 in der bisherigen Lage desselben eine äußerlich zwar wenig bedrohliche, aber in ihrer be­­senheit nur minder beachtungswerthe Veränderung eintreten lassen. Der Kampf auf der Insel Kreta hat im Verlauf des Sommers mehr einen chronischen Charakter angenommen. Die Türkei hatte sie dabei hauptsächlic zur Aufgabe gestellt, das Auflodern der Feindseligkeiten auf einem ausgedehnteren Terrain zu verhindern und die Nackehr der geflüchteten Kretenser nach Thun:­lihhreit zu befördern.­­ Da auch der Beruuch einer bewaffneten Boande, den Aufstand Bulgariens hervorzurufen, durch die mit nachprüchlicher Strenge ange­­wendeten Maßregeln der türkischen Negierung vereitelt wurde. In wird zwar im Ganzen ein offener und heftiger Kampf nirgends geführt, dennoch liegen aber in den Zuständen­ der Balkanhalbinsel hinreichende Keime einer fortdauernden Krise, welche auch abgesehen von der Gefahr, die hieraus für den europäischen Frieden erwäclt, den deshalb zu be­­dauern ist, weil hiedurch Hindernisse geschaffen­­ werden, welche das Be­­streben der Regierung Seiner Majestät des Sultans auf dem Felde der Reform fortzuschreiten und die Entfaltung der materiellen und miora­­lischen Hilfsmittel des Neid­es verwirklichen zu können, fortwährend er­­schmweren. Alle diese Umstände konnten daher nicht verfehlen, auch die Auf­merksamkeit der Negierung Seiner taiserligen und Königlichen Apostoli­­ten Majestät im hohen Grade zu erregen - Tievölkmwschiliilscii Verpflicht iknzien­,iiiisichiskreift des TArti­kels des­ Banns-F­inisconsvisrtrages die Ailiiiinn bei­ Unabhängigkeit und territoriale­s.Jniziriliit Desottonianisiij iinil­eichess­ii einer Fi­a«qedes gem­­eins aiiiisii Interessescri­ol­isii,l­issen­ jemn Versu­ch ein­er gewaltsam­en Störun­g iiii Biiltaiskeiilie als eiiiiiii»di!in­tu­ropäischen­ Frieden folgen­­schwere­ SCrcigiiisioi«si«lieiiii­ ii,ind­­bcs siiniintlich­ die Monarchie Sein­er kaiserlichen iiiidlöiiiiilich­en­ Apostolisch­en­ Majestät,alsi­in­e der bete­­­i­­ligten Mächte, nahe berühren muß. Waren also ion jene Ereignisse, welche sich in den entfernteren Provinzen des türkischen Reiches zutrugen, von großer Bedeutung für die österreichisch-ungarische Monarchie, so mußte dies umso mehr der Fall sein, wenn die Gefahr eines gewaltsamen Zusammenstoßes oder einer auf die Erschütterung der oberherrlichen Nechte des Sultans gerichteten Bewegung in jenen Theilen des türkischen Reiches in den Vordergrund treten sollte, welche bei ihrer unmittelbaren Nachbarschaft zu den Län­­dern Seiner Kaiserlien und Königlien apostolischen Majestät mit leg­ieren einen lebhaften Verkehr unterhalten und so daher jede Störung oder Veränderung ihres Verhältnisses nicht ohne Rückwirtung auf die inneren Zustände der Monarchie bleiben kann. Csi­üs sen­ daber alle jen­es K­on­zession­en,welche sich a­u­f die innere Gestaltun­ggiin­d Entwicklung der un­s zunächst lien­enden Theile des Mo­­n­ianiscl­enz­ieid­­es beziehen und welche geeignet sin­d,deren m­aterielles und m­oralisches Vol­lzu­befördern­i­n­d die init der Erhöhung des Vertrau­en­s in die Inten­tion­endchforte zugleich die Ursache einer verzwifelten Selbsthilfe zurückkäm­il­en,die aufrichtigste te­ilnahm­e u­n­d i­ewärm­sie Un­terstütm­ung der Regierung Seiner kaiserlichen u­n­d könig­­lich­en Mitjeställieiv·oi«riifen. Jiidiesek E­insicht konnte­ die Erfahru­ng bestätigen,daß d­­ich Seine Majestät die Kiiltimi un­d seine Staatsmänner sich der Ueberzeu­­giinii nicht m­­ehr verschließen kön­nen,dass,wenn es gisliiiaisiiköivitm die nationalen Bestrebung isn und Interessen ih­rer Pi«o Din­zoli­­i innigem Verband mit den oberherrlichen echten der Pforte zu bringen, in die­­ser Lösung fi­eie kräftigste Stüge und die sicherste Garantie der Zuk­­unft der Türkei begründen ließe. Die Ereignisse in Serbien und deren Folgen bestätigen diese An­­nahme. tá Da I­nteresse der österreichisch-ungarischen Monarchie an der feierlichen, der Wohlfahrt günstigen Entfaltung aller jener Kräfte, welche als die wichtigsten Faktoren in der zukünftigen Gestaltung des ottomanischen Reiches zu beachten sind, ward im Laufe des Sommers durch jenes er­­schütternde Ereigniß lebhaft berührt, welches den Fürsten Michael Obre­­novits seinem Lande entriß. Serbien­ hatte dem ersten und zielbewuß­­ten Walten seines aufgeklärten Fürsten eine Wera meist ungetrübter Nähe und geweihlichen Fortscrittes zu verdanken Sein gewaltsames Ende hätte leicht große Gefahr für Serbien bringen können und nur die maßvote Haltung der serbischen Nation konnte verhindern, daß die Katastrophe, melche das Land so uner­­wartet traf, es nicht in eine verderbliche­ Anarchie stürzte. In Earer Erkenntniß dessen, was Angesichts eines so schweren Verlustes zunächt noch b­at, war die V­ersammlung der Vertreter der Nation darauf bedacht, der öffentlichen Gewalt im Lande alsbald die festeste Bürgschaft beleglicher Autorität zu verleihen, indem sie den nach dem Rechte der Erblichkeit berufenen Nachfolger zum Zürsten ausrief, welcher dann auch ohne Verzug die Bestätigung der luzerainen Macht erhielt, und während bdessen Minderjährigkeit ein aus den angesehensten ne bes Landes gewählter Regentschaftsrath die Verwaltung riel. Die Regierung Seiner Majestät des Kaisers und Königs konnte mit lebhafter Befriedigung vernehmen, daß der Sultan in richtiger Würdigung jener hohen Wichtigkeit und der Anhänglichkeit, welche die serbische Nation dem Erbrechte ihrer fürstlichen Familie zumendet, die großherrliche Bestätigung ohne Verzug ertheilte, und hiedurch einen neuen Beweis seines Vertrauens gab, einen Beweis, der die Grund­­lagen der aufrichtigen Beziehungen zwischen Serbien und der hohen Pforte, welche schon die Räumung­ der Festung Belgrad dur­cie an Truppen geschaffen hat, noch mehr zu befestigen im Stande ein wird. Der frem­dnachbarliche Verkehr, welcher zwischen der Regierung Seiner Kaiserlichen und Königlichen Apostolischen Majestät und den Fürsten Michael immer bestand, ist auch mit der Regentschaft des Fürsten Milan ungestört aufrecht erhalten worden, und dieselbe legt im Cinslange mit der Allerhöchsten Gesinnung Seiner Majestät den höchsten Werth darauf, zu bethätigen, daß das österreichisch-ungarische Reich der aufrichtigste und uneigennäsigste Freund” Serbien“ ist; des­­halb athmen auch die gegenseitigen Beziehungen den Geist offenen und freundlichen Entgegenkommeng, und eben jet sind Verhandlungen im Zuge, welche eine Reihe wichtiger Angelegenheiten handelspolitischer und judicieller Natur erster, für beide Nachbarländer gleich erwünschten Regelung zuführen sollen. Auch mit der Regierung der vereinigten Fürstenthü­mer der Moldau-Walachei wurden schon vor längerer Zeit Verhandlungen an­­gebahnt , welche die Aufgabe hatten , mehrere abschwebende Angelegen­­heiten vom kommerziellen und administrativen Interesse im beiderseiti­gen Einvernehmen zu ordnen. Die Negierung Seiner kaiserlichen und königlichen apostolischen M­ajestät war stets­ bemüht, diesen Gegenstän­­den ihre lebhafteste Aufmerksamkeit zuzumenden,­ um auc­hie durch einen neueren Beweis zu liefern, daß sie nie aufgehört hat, auf den freundschaftlichen Verkehr mit­ der Negierung des Fürsten Karl einen hohen Werth zu legen, und gerne bereit war, auf die gewünschten Ber­rathungen einzugehen , wohl anerkennend, daß die Regelung dieser An­­gelegenheiten die Aufrechterhaltung und Kräftigung der freundnachbar­­lichen Beziehungen zwischen den Ländern, welche nur­ch viele gegen­­seitige Interessen verknüpft sind, wirksam befördern kann. Mit Befriedigung Fanıı die Regierung Sr. Majestät erwähnen, daß einige dieser abschwebenden Angelegenheiten einem günstigen Erfolge entgegengeführt wurden. Die Beichlüsse der Konferenz über die Tele­­graphentarife sind bereits ratifizirt. ·· Die Verhandlu­n­gen über die Ordnu­ng des Postverkeh­res­ inden Ton­au­fü­rsten­thüin­erniehen einem­ erfolgreichen Ab­schlü­sse entgegen; auch sind Beratl­iin­gen­ im Zuge­ welche den­ Anschluß der österreichisch­­ungarischen­ Eisenbahnen an­ die in­ den­ Don­aufürstenthüii­ern­ projektir­­ten Eisenbahn­lini­en verwirklichen sollen,un­d die Regierun­g Sr.Maje­­stät ist lebhaft bemüht, von ihrer Seite jene Hindernisse aus dem Wege zu räumen, deren Befestigung geeignet wäre, zur Belebung der direkten Handelsbeziehungen durch einen leichteren Grenzverkehr beizutragen.­­ Was die Angelegenheit der Konsulars Jurisdiktion und ihre ejt­stellung anbetrifft, so­lt diese bocmwichtige Frage ein Gegenstand der eingehendsten Prüfung, und wird um so eher eine definitive und auf die richtige Beurtheilung der gegenwärtig in den Donaufürstenthümern bestehenden gerichtlichen Verhältnisse begründete Erledigung finden, als dieselbe Frage schon der Aufmerksamkeit aller Mächte gewürdigt wor­den ist und zu ernsten und gründlichen Verhandlungen Anlaß gegeben hat. Die Wichtigkeit und die große Ausdehnung unserer Handelsbezie­­hungen,­­die große Zahl der Unterthanen und Schußbefohlenen der österreichisch ringartigen Monarchie in den Donaufürstenthümern läßt diese Frage als eine ausnehmend folgenschwere erscheinen. An dem Grundjake, daß eine Regelung der Konsularsjurispik­tion erwünscht sei, ist die Negierung Seiner Diajestät mit der molvo­­mwalachischen Negierung einverstanden, doch konnte sie ohne schwere Be­­schädigung der kommerziellen Interessen der Monarchie, und ohne daß­s dadurch eine gerechtfertigte Bestürzung der gesammten Handelswelt hervorgerufen hätte, diese Angelegenheit nicht voreilig zu einem Ab­­schlusse bringen. Sie ist aber bemüht, die Grundlagen eines Weberein­­kommens in dieser Richtung aufzufinden und zwweifelt nicht, daß, wenn die gerichtlichen Verhältnisse im den Donaufürstenthümern hinreichende Garantien eines geordneten Rechtsverfahrens biet­e werden, auch diese Frage im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden kann. Im Verlaufe des Sommers kamen mehrere Fälle vor, bei wel­­chen die moldo-walachhsche Regierung in Folge des willkürlichen Ver­­fahrens und der Wahrheit widerstreitender Berichte einiger untergeord­­neten Behörden unsreren Anforderungen anfänglich nicht zustimmen wollte. Die Regierung Seiner Majestät kann aber mit Beruhigung bestätigen, da­ in allen vielen Fällen ihre Anschauungen schlicklie als die der M Wahrheit entsprechenden und rechtlich begründeten von der­ N­e­­gierung der Donaufürstentü­mer vollkommen anerkannt wurden. Die in manchen Schichten der moldo-walachischen Bevölkerung vorhandene religiöse Undub­samkeit war der Anlas jener befragenswer­­then Ausschreitungen, welche in einigen Städten und Dörfern gegen die Juden zum Ausbruche kamen, und ein ebenso strafwü­rdiges, als dur die Mißbilligung der zivilisirten Welt gebrandmarktes Beispiel der Willkür boten. Nicht nur aus Nachsichten der Menschlichkeit, sondern auch, weil unter den Beschädigten fi Untlrb­anen keiner Majestät befanden, wurde es den kaiserliche königlichen Konsuln zur Pflicht­ gemacht, zum Schuge der Verfolgten und Vertriebenen, sowie wegen der Entschädi­­gung der Beschädigten sich bei der fürstlichen Negierung zu verwenden, und hauptfähite dieser ihrer Einwirkung, bei welcher sie durch die Konsuln von Frankreich, England und des norddeutschen Bundes wirk­sam unterstüßt waren, ıls Abhilfe und die Entschädigung der Verfolg­­ten zu verbanten. 65 tan nit unerwähnt gelassen, ja es muß mit Befriedigung angeführt werden, daß selbst die fürstliche Regierung die Anerkennung des umsichtigen Benehmens unserer Sonsuln, mel­e in dieser peinlichen Angelegenheit wirtlich un­widerlegliche Thatsachen nachgewiesen haben,­­ verweigern konnte, und ihnen­ volle Genugthuung widerfah­­ren ließ. Eine Thatsache von der grössleiingiveitefile das Foi­lls·csichen­ gin­er Beziehung isii zwischen der hohen Pforte und der siligieisiinarer Don­aiisilisten­lhl­in­er ist durch den­ i iiiJiili l.J.erfolgt i­n­ Einf­all von be­­w­affneteniind au­f dem­­ Geb­iete der Eljioidossis salachciorgii iiisirlen Frei­­solgaai«en­ nach Bulgarien­ entstanden Weiinn sich die verhältnism­­ässig geringe Zahl der Freisch­ä­i­lein die Kräfte und dass zu­­sehen der iililisch­en­ Macht in dieser Provin­zii erschüttern n­ich­twei«inocl­iv,iiiiD1­iebi«cili­­sichtiizteiiisiii«gii«.inaBiilaan­eikidiirilidieinit grob­sr Energie­ ausge­­führtisiiIJiaircgclii Derdoriiarn(L·"E«)oiiv(­rneiu·s,sowie du­rch die Tl­eib­­­isinnslosigkeit der bulgarischen­ Uivölkeru­n­g vollkommen visi«i«iteliwiii­de, so kann doch nich­t beziveifriliiii»i«Ei­ ii«dosidik«Lanhcihinit Mithin-die Regierun­g der Donau­fürsteiiiisiiinerin dek Visihiniser­ing der Wildiing dieser Freisch­i­aren­ vorgeganktuii ist,eisiiste Visdenten­ darübersinzu­flössen­ aeisignet erschein­t,ob die fi­rstliclye Tiieiiici·iiiia den au­frich­ligen­ Wilmn ja-—diesen Vorau­sgesetzt--—b­ei der­ erregten Stimmung iiii Landis selb­st n­och die Macht h­abe,jenes Bekhi­ltniß«­1ii««1»3siii·teiiiigestöitzii eishalieihi welchesriis Giiiiidliiins Des-sl­ a­ ilii­ licii Bestehens Des­ Donner­­einigten­ Fürstenlhiüiii eisiidir Molesiiuiind Wiiliichei du­rch fem­­lich­e Verträiic uiidiiai­ien­tlich durch t sei 1 22.iiiidskarlitel des Paisiiisc Frieden­ssvoiiiJal­riidiiiiliediniiliiiidduriiidiisilliäcksle,w­elch­e diesen Vertrnuiiiiiiiiiiterzeichnietl)iilicii,geivåh­rluistet wurde . Das zulegt erwähnte Ereigniß erlaubt dissen Zweifel als ge­­gründet anzunehmen , wenn daher das Vorhandensein dieser Thatsache an und für sich schon hinreichend wäre, um das ernsteste Bedenken der Mächte in hohem Grade zu erregen, so wird deren Bedeutung noch gesteigert dur die seit geraumer Zeit und mit überstürzender Haft be­­triebene Ansammlung von Waffen und Anordnung von militärischen Machregeln, welche in seinem Verhältnisse zu jener Aufgabe der inneren Vertheidigung sind, wie diese im 26. Artikel des Bariser Friedensver­­trages präzisier ist, und daher den wirklichen und gerechtfertigten Be­­darf eines von seiner Seite bedrohten und überdies vor jedem Angriff aus, welch immer Nichtung der die Garantie der Mächte gefhüsten Landes weit übersteigen. Die Gefahr, welche durch diese Sachlage geschaffen wird, sollte auch der A­ufmerksamkeit der Negierung der Donaufürstenthü­mer nicht entgehen ; diese Gefahr konnte der gewerblichen Entwicklung vieler Län­­der selbst verderblich werden, denn doch die Erschütterung ihrer, auf internationale Verträge gegründeten Stellung entäußern sie si­eben jener aus den erwähnten Verträgen fließenden Vorrechte, ohne welche es ihnen nie gelingen wird, die Entfaltung und Befestigung ihrer in­­ner­en Freiheit und die Wohlfahrt ihrer Bewohner so unabhängig zu begründen, wie es ihnen in ihrer jenigen Stellung möglich ist, denn steht es übrigens rem Sinne der Negierung Seiner fasz­ierisihen und königlichen apostolischen Majestät, aus der lebhaften Ber­­egung, welche in den Donaufürstent­ümern zu Tage tritt, eine ges recptfertigte Befürchtung unmittelbar bevorstehender gewaltamer Stö­­rungen der vertragsmäßigen Stellung derselben zur Pforte oder der nachbarlichen Verhältnisse abzuleiten, aber sie ist sich dessen vollkom­­men bewußt, wie nothwendig es sei, der Entwicklung der Sachlage an unseren Grenzen mit wachsamem Auge zu folgen, und die Regierung Seiner Majestät wird sich in der Erfüllung ihrer Aufgabe allein von jenen Rücksichten leiten lassen,­ welche die Wahrung der Würde und der Sicherheit der Monarchie, der Schuß ihrer Staatsangehörigen und in­nung der vertragsmäßig eingegangenen Verbindlichkeiten erfordert. III. Verhandlungen mit der päpstlichen Kurie. Das zwischen­ dem­­ h­eiligen Stü­hle und der Regierun­g Sein­er Majestät des K­aisers und K­önigs abgeschlossen­e Konkordatist in­ mehr­­fachen Bestim­­mungen seit seinem Bestehen Gegenstand einer Opposition gewesen,welch­e sich seit den­ Ereignissen des Jahres 1859 in n­am­­h­after Weise vertieft und gekräftigt h­atte Die kaiserlich-königliche Regierung konnte sich dieser Wahrnehmu­­ng n­icht en­tziehen und schon die­ nächst­­folgen­de Periode der Staatsvernich­u­n­g fällt zusam­m­en m­it dem­­ ern­sten Streben,beim h­eilig­en­ Sti­h­le die Möglichkeit ein­er Revision des Konkordates zu­ erzielen.Da indessen die betreffendien Vrh­an­dlingen, welche zu­r Zeit des im­­ Jahre 18651 einge­tretenen Kabinetsiliulsion­s angeknüpft wirr­­ ien,außerhalb des Ministeriumis des Aeußern gefüihrt erwismd­ können sie­ für die gegenwärtige Darlegung nicht in Be­­tracht gezogen­ werden Die­ m­­annigfclchen­ Schritte in dieser Richtun­g waren noch oh­n­e Erfolgab­lieben,als sich der tiefgreifen­de Um­sch­whing in­ der inneren Organisation der Mon­archie vollzog­.Mit ihm war die Nordweiidizikeit eineerdifikation­ des­ tioiikor0ates von­sehlift grgeben­ u­n­diinit Schärfe in den Vordergrund geriet inIki ein­ un­d vermochte zu­ verkennen,dass die Wiederherstellungigi der­ un­ga­rischen Verfassung aufvereinen,das Zurückgreifen auf das verfassungsmäßige Recht in­ den übrigen Thes­en der Monarchie au­f der a­n­deren­ Seilis die legalen Grundlagen der ivat­­tischen An­wen­du­n­g des Kon­korseates entscheidend du­rchsbrochen­ han«­, —Niem­and konn­te leu­gn­en,·Daß das öfficntlich­e In­teresse die Beseiti­­gung der Widersprü­che,die­ sich zwischen·der alten­ und beweise an­gislation­ herausgestellt,gebieterisch in Anspruch nahm­. Die Regierung Seiner Majestät des Kaisers und Königs ver­­kannte diese Nothb­endigkeit nicht.Welche Stellung von ihr dem­ Reichs­­rathe gegenüber,in welchem die Frage bereits die Form­en gestellter Anträge gewonnen hatte,eingenommen wurde,gehört nicht in den Rahmen gegenwärtiger Darstellung,da diese nur die Thätigkeit des Ministerium­s des Aeustern zum Gegenstande haben kann.Allerdings war die erste Erklärung,we­lche der damalige Minister der Justiz und Leiter des Mini­steriu­ms für Kultus und Unterricht im Nam­en des Gesamm­tmini­sterium­s abgab,umso mehr eine Veranlassung zur An­­knüpfun­g von Verandlungen­ m­it Rom­,als zu jener Zeit der Minister des Reiisierm­oc Mitglied und Vorsitzender desselben Gesam­mtmini­­steriu­ms war. In der That wu­rde auch Freiherr von Hübner,damals kaiser­­lich-königlicher Botschafter in Rom­,im Laufe des Sommers 1867 nach Wien berufen,um an Besprechuungen theilzinnehm­en welche eventuelle Verhandlungn mit Rom­ zum Gegenstande hatten­. Allein ebendiese Besprechu­ngen­ stellten die erheblichsten Schwie­­rigkeiten und ein­e Nachgiebigkeit des heiligen Stu­hles nu­r in Fragen untergeordneter Na­tur in Aussicht Hinzu gesellten­ sich andere Erträ­­gungen,welche es dem­ Ministerium des Fenstern bedenklich erscheinen lassen m­­ussten,damals bereits m­it der Erösfii­ii­ki pr­äziser Verhand­­­lun­gen vollzu­geben Die Einsetzu­ng eines gesonderten­ Ministeriu­ms für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, und zwar eines parlamentarischen Ministeriums, war mit dem nahen Zeitpunkte bevor­­stehend, wo der Ausgleich mit Ungarn zum Abschlufse gelangte Diesem Ministerium konnte die Lösung der im auge befindlichen konfessionellen Frage nicht entzogen werden. Dem Ministerium des Reufern fehlte daher jedes, seine Verantwortung deckende Substrat zu einer Verhand­­lung, und hätte es schon damals, d. h. in der zweiten Hälfte des Jahres 1867, die Verhandlungen mit bestimmten P­ropositionen eröff­­nen wollen, so hätte er zu den Schwierigkeiten der Lage nn jene einer diplomatischen Kompromission hinzugefügt. Denn es wäre zweifel­­s 08 der Gefahr ausgefegt gewesen, entweder seinen nicht angenommenen Rorchlägen im späteren Verlaufe neue und stärkere Begehren nachol­­zen zu lassen, oder seine angenommenen Vorschläge von dem inzwischen eingetretenen Ministerium verworfen zu sehen. Dieser Radbiid erscheint deshalb nothwendig, weil nicht allein in Nom jenes Zögern der faiserliche königlichen Regierung zum Vorwurfe gemacht worden ist, sondern weil auch daheim zuweilen sich Stimmen haben vernehmen Lassen, welche darin einen Mangel rechtzeitiger Obsorge erbliden wollen. Inzwischen mußte die kaiserliche königliche Regierung sich davon überzeugen, daß der einschneidende Wechsel, der in der allgemeinen Lage eingetreten war, an einen­­ Wechsel in der persönlichen Vertretung Seiner Majestät in Rom forderte. Freiherr v. Hübner wurde abberu­­fen , ihm ein Nachfolger in der Person des Grafen Crivelli gegeben. Die Instruktionen,welche der gegen Ende­ des Jahres abgehende neu­e Botschafter erhielt­ bilden­ din­ Ausgangspunkt der letzten Ver­­han­dlun­gen und eröffnen die Reihenfolge der hier pu­blizirten Librifi­­tae. « Der Inhalt dieses Dokumentes und der Übrigen Depeschen an den Grafen Grivelli legt offen dar, dab es zwei Piinsipien waren, welche die Haltung der kaiserlich-königlichen Regierung in den Ver­­handlungen mit Nom entscheidend bestimmten. Zunächt war es die Ueberzeugung , daß eine Verständigung mit dem heiligen Stuhle die glücklichste und wünschensunwertheite Lösung der Aufgabe vorböte, weil sie gleichzeitig die Beseitigung der Grundursachen des Konfliktes um­ Schließen, und den Leidenschaften den Boden entziehen würde, deren An­faltung von den Gegnern des gegenwärtigen Syitems mit aller Sicher­­heit zu erwarten war. Dann aber durfte dem heiligen Stuhle durch die feste Haltung der kaiserlich-königlichen Regierung — eine Haltung, die allerdings Die volle Anwendung sehuldiger Formen nit aussehleg — sein Brieifel darüber übrig bleiben, dab Seine Majestät und Allerhöchstreffen Negie­­rung unwiderruflich entschlossen waren, die inneren Reformen einer ver­deihlichen Lösung entgegenzuführen, und daß­ sein Widerstand ausrei­­chend sein wür­de, sie auf dieser Bahn zu hemmen. 68 galt, der Negie­­rung Seiner Heiligkeit auf das bestimmteste auseinanderzufegen, dass die Bewegung gegen das Konkordat in Oesterreich nicht das Merk eines Einzelnen oder einer Bartei sei, daß sie sich mit innerer Nothuwendigkeit aus der allgemeinen Lage der Dinge, aus der Natur der Aufgabe ent­­wickle, die dem Kaiserreiche zugefallen waren. Graf Crivelli war beauftragt, in den Verhandlungen mit dem heiligen Stuhle diese Gesichtspunkte festzuhalten und zu vermitteln. Naturgemäß mußte die kaiserlich-königliche Negierung durch vier selben zu dem MWnnsche und dem Vorschlage geleitet werden, wer­­heilige Vater möge in eine Aufhebung des Konkordates im Ganzen willigen, indem sie gleichzeitig ihre Bereitwilligkeit zu einer neuen, dem Geiste und dem Bedürfnisse des gegenwärtigen Systems in Oesterreich mehr entsprechenden Vereinbarung in Aussicht stellte. Die Aufnahme, welche die ersten Eröffnungen der kaiserlich königlichen Negierung nach dieser Richtung hin fanden, ließen für eine günstige Löung der­ Frage nicht allzuviel hoffen. Nichtsdestowweniger fand sich der heilige Stuhl, so lebhaft er die See einer vorausgehen­­den Befestigung des Stantordates zuriückwies, bereit, die Möglichkeit einer theilweisen Revision desselben zuzugestehen, und den Wunsch nach einer genaueren und konkreteren Formulirung der Ansprüche ver Fasser, sich:königlichen Regierung auszudrücken. Diesem MWunjche wurde mit einem Viromemoria entsprochen, das Graf Crivelli der päpstlichen Re­­gierung zu überreichen beauftragt wurde. Dieses Aftenstüc war in genauer Hebereinstimmung mit einem Aufrat ausgearbeitet, welcher auf Grund vorausgegangener Berathung im cisleithanischen Minister­­rathe von dem Minister für Kultus und Unterricht abgefaßt und dem Minister 063 Neußern übergeben worden war, und die Reihenfolge der Artikel des Konkordates, welche mit der neuen Gesebgebung im Wider­­spruche standen, speziell hervorhob. Leider konnte die Antwort 005 heiligen Stuhles seinen Anbatts­­punkt zu einer näheren Verständigung oder zur geeigneten Fortführung der Verhandlungen bieten. Sie beschränkte sich darauf, die vorgeschla­­genen Bahnen als ebensoviele Gegenfäße zu den Prinzipien der Kirche zu bezeichnen. Während dieses­ Meinungsaustausches hatte der Neidsrath die sogenannten konfessionellen Gesäße ausgearbeitet, die nun der Allerhöch­sten Sanktion zu unterbreiten waren. Unter diesen Verhältnissen war die Hoffnung geschwunden, eine durchr­ufende Modifikation des Konkordates im Einflange mit Mom zu erzielen, und die Aufgaben, die an die kaiserliche königliche Regierung herantraten, resultirten aus den folgenden Gesichtspunkten : 1. Zunäch­st galt es, der Regierung des heiligen Vaters neuer­­dings die Gliederung der Thatsachen vorzuführen, welche die gegenwär­­tige Lage der Dinge geschaffen hatten. 2, 63 galt, die Vorurtheile zu beseitigen und die äußeren Be­­sorgnisse zu zerstreuen, die in den neuen Gesäßen nur das Vorspiel eines Systems feindseliger Maßregeln gegen die Religion und gegen die katholische Kirche erbliden wollten. 3, 63 mußte vermieden werden, daß die Anerkennung der kon­­fessionellen Gefege zum Signale eines für die Interessen des Staates und der Kirche gleich unheilvollen Bruches werde, eines Bruches, der nur dazu beitragen konnte, die Schwierigkeiten zu steigern, welchen die neue Dronung der Dinge vielfach bereits begegnete. 4­­65 kam darauf an, nach Thunlichkeit einen modus vivendi auszurichten, der eine Regelung der Beziehung zwischen Kirche und Staat auf der Basis der neuen Gesettgebung gestattete. Freiherr von Meysenbug, Unterstaatssekretär im gemeinsamen Ministerium des Neubern, wurde nach Rom gesandt, um in diesem Sinne zu wirken. Seine Sendung war in jenem Augenblick umso mehr gerechtfertigt, als der Tod des Grafen Erivelli und die hohe Bedeutung der Frage, um die es sich handelte, eine Vertretung Sr. Majestät des K­aisers und Königs am römischen Hofe durch einen höheren Funktionär nothwendig gemacht hatten.­­ Die Instruktion­en,welche Freiherr von Meysenbug nach Rom­ m­itn­ahm­,mußten nach Lage der Dinge von der Annahme ausgehen, daß der heilige Vater sich verpflichtet sehen würde,Ein­spruch gegen die neuen­ Gesetze zu erheben Aber es lag in den Aufgaben des außer­­orden­tlichen­ Gesan­dten,zu­ erreichen,dass dieser Einspruch Form­­en ein­­halte,welche die Notlnwendigkeit eines diplom­atischen Bruc­­es ausschlös­­sen u­nd die Möglichkeiten­ der Verständigung offenhielten.Herr von Meysen­bug sollte sich ferner bemühen­,die Freiheit und Unabhängigkeit ins Klare zu stellen,welche der K­ircheinreich ein Ausgleich für die Rechte,die ihr mit der Invalidierung des Konkordates etwa verloren gehen würden,durch die Grundgesetze gesichert waren,und er sollte dahinwirken­,dass die Instruktionen,die der österreichische Episkopat von dem­­ heil­en Stuhle begeh­­en würde,in möglichst conciliatorischem­ Sinne abgerät würden,weil die kaiserlich-königlichheklleaierui­ii hierin­ allerdings das wirksamste Mittel erkennen m­usste,auch ih­rerseits die Gesetze a­uf die schonungsvollste Weise zur Anwendun­g zu bringen Die Au­mnah­ ii­e,welche Freiherr v.Meysen­bu­g in­ Reinsmid, gestattete der Regierung Seiner Majestät die Hofsitiung,daszdiis röm­isch­e Curie der Würdigung des Ziistcind·es·der«·Dind­·einOissterreich wesentlich nähergetreten­ sei,un­d die Schmierigkeitenmicht auß·er·Anschlaglasse, welche die kaiserlich-königliche Regierung beide­ereinigu­ng stimme­r­­streben­der In­teressen zu bewältigen hatte. · Der Protest gegen die Gesetze vom 25.Mai,welchen der a­posto­­lische Nuntius dem­ Minister der auswärtigen Angelegenheiten übergab, schien die Schranke der Mäßigun­g nicht zu­ ü­berschreiten,au­f die man­ rechnete Monsign­or Fu­lcinelli konstatirte allerdings e in­ gem­essenen­ Au­s­­drücken­ die Un­vereinbarkeit dernoiianeseite mit einer siechendan­stim­m­­ungen des Konkordates,allein­ die Note Seiner Exzellenz mis­s teilen nach keiner Richtu­ng hin einen Rückschlu­ss an die Absicht,einen ernis­sten Bruch herbeizuführen. Die Negierung Seiner Majestät antwortete nur den Minister des Neubern in einer­­­eife, welche den Möglichkei­­ten einer Annäherung nn günstigere Chancen verbot. Die Antwort vermied auf das sorgfältigste, dem Meinungsaustausche den Charakter des Gereizten oder Gespannten zu geben, sie hatte dem Vertreter des heiligen Vaters gegenüber die versöhnlichst­ Sprache festgehalten,

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