Pester Lloyd, September 1869 (Jahrgang 16, nr. 202-226)

1869-09-16 / nr. 214

Pest­ 15.September. .Äu.Vor etwa drei Monaten­V)erzählten wir ein­en­ Fall, Wonach ein Offizier eines damals in derår­ähe von Pest sta­­tionirten­ Kavallerie-Regim­entes deshalb in­ ehren­gerichtliche Untersuchung gezogen wurde,weil er mit einem ehrengericht­­lich entlassenen Offizier,der einst sein bester Freund war,in Gesellschaft gesehen wu­rde,und weil er den Adjutanten,der ihn hierüber in ganz u­ngerechtfertigter Weise etwas derb zur Rede stellte,nicht»gefordert«hat?! « Wir haben über dieses Vorkommni­ß und den demselben zu­ Grunde liegenden,keineswegs erbaulichen Geist unserer Offiziere—den»sogenannten«exclusiven Armeegeist— unser tiefstes Bedauern­ ausgedrückt,haben aber zugleich au­ch —die ganz sonderbaren Begriffe von der privilegirten­ militärischen Standesehre ken­ne1­d—die Befürchtu­ng ausge­­sprochen,daß der Unglückliche,wenn wider ihn die ehrenge­­sichtliche Spezialuntersuchung eingeleitet wird,wegen der gegen ihn herrschenden Voreingenommenheit ohne»Gnad’und­­ Pardon«entlassen werden wird,und daß er,weil ihm das Rechtsmittel der Berufu­ng Versagt ist,unrettbar ver­­loren ist. Und­ diese unsere Befürchtung ist­­ leider zu­r Wahrheit geworden!Denn­­ über den armen Dragoner-Lieutenan­ts wurde am­ 18.Lii­gu­st im Zeltenlager bei Bru­ck an der Leitha Ehrengericht gehalten, und es wurde derselbe trotz der sehr eingehenden,von einem mit erzuticht standbegabten Kameraden ver­­faßten,trefflichen Vertheidigungsschrift»wegen Ver­­letzung der militärischen Standesehre durch Umgang mit einem ehrengerichtlich entlassenen Offizier«,dann wegen»Vernach­­lässigung«über eine ihm an­gethane Beleidigu­ng Genugthilung zu verlangen,und endlich wegen Verletzu­ngsestandesehre durch Angabe einer»Unwah­rheit«mit 14 gegen­ eine einzige Stimme zur­ Entlassung aus dem Offiziersver­­bande der Armee verurtheilt und das bezügliche Urtheil vom General-K­ommando in Ofen — auch bestätiget.*) Zur näheren Aufklärung möge noch der Umstand dienen, daß dem Geopferten das rechte Imputat sonderbarer Weise aus dem Grunde zur Past gelegt wurde, weil es mit der Angabe des Fägerischen Adjutanten, die ohne Weiteres fü­r baare Münze gehalten wurde, in Widerspruch gerathen war und daß die einzige günstige Stimme, merkwürdig ge­­nug, gerade von jenem Kameraden abgegeben wurde, der von der zwischen den beiden flattgehabten Affaire Aug­en­zeuge gewesen war! — Schon dieser einzige "als, dem übrigens hundert an­dere gleich­würdige (1?) Fälle an die Seite gestellt werden können, bietet in der That Grund genug, um über das ganze senige Institut der Ehrengerichte, bei denen einerseits nebst Laune und Willfü­r insbesondere übertriebene Ansichten über die sogenannte privilegirte Offiziersstandesehre, andererseits aber Mißliebigkeit des Beschuldigten den Ausschlag geben , vollends den Stab zu brechen. Dieses Beispiel von ehrengerichtlicher Justiz mögen sich besonders jene zu Gemüthe führen, welche die gänzliche Auf­­hebung der M­ilitärgerichte verlangen und sodann über alle militärischen Gefeßesübertretungen aoch „Kommissionen” “ la Ehrengerichte absprechen lassen wollen. Es ist geradezu eine Entweihung der Justiz , eine solche aus unselbststän­digen und abhängigen Charakteren zusammen­­gew­ürfelte Kommission einen „Gerichtshof“ zu nennen, und es ist ein gefährliches Spiel, die Justiz ausschließlich uni triffenden Laien zu überantworten und die Existenz eines Men­­sen von der Willkür und Laune vangsüchtiger Kameraden ab­­hängig zu machen. Man kann von einem Feldoffizier allerdings Ein gedie­­­genes juridisches Wissen verlangen ; aber die Ignoranz in die­­sem Face ist troß der Hundertjährigen Kriegsrechte in Folge der Imdolenz der Offiziere und ihrer Apathie gegen alles Ge­richtliche — wir erinnern nur an den Widerwillen,, mit dem diese Herren­ zu Kriegsrechten gehen, und an ihre potenzirte Theilnahmstlosigkeit bei denselben — eine so große, wie sie sonst bei feinem gebildeten Stande vorzukommen pflegt. Und troß alledem und alledem sol, wie wir aus ver­läßlicher Quelle hören, die längst erwartete und so dringliche Reform der Militärjustiz, wie sie vemnächst oft royirt werden will, bei Aufrechthaltung des bisherigen Halsge­wichtspeinlichen Beweisverfahrens lediglich und haupt»­sächlich nur darin betehen, daß die einzige gefeß- und rechts­­fundige Person — der Auditor — aus den Neihen dee NM id­ter ausgeschieden und wak auch die sehwerten Verbrecher von folg­unfähigen und geheimnißvollen Yasen-Kommissionen. Die ich biß jeßt nicht einmal die Mühe genommen haben, die kurze Borschrift über die Ehrenger­gte zu lesen, geschweige denn zu studiren — ganz allein abgeurtheilt werden sollen! kj 6. Nr. 144 vom 25. Juni b. 3. **) Daß, wie wir hören, der AQnftigbeirath auf die Bestätigung des Urtheils eingerathen hat, it wahrlich unbegreift ikt ; oder sollte er in seiner jegigen Stellung gar seinen Einfluß und gar seine Stimme haben, um solchen Vorgängen entgegentreten zu können? Sollte diese im Grauen Hause ausgebrütete neueste Mit­geburt militärgerichtlicher Reform wirklich durchgefü­hrt werden, so füre die Armee wahrlich, so wie mit den Ehrengerichten, so auch mit den Strafgerichten vom Regen in die Traufe, und es würde beim Militär mit der Justiz auf eine Weise g­ez­wirtsschaftet werden, von der sich nur ‚Eingemeihte einen Begriff machen können. Ein solches Verfahren — man vergleiche es nur ja nicht mit den Schwurgerichten, mit denen es n­ur allein die äußere Form gemein hat — hatte bas Bolt im absoluten Militärstaate nicht zu ertragen; das freie Bolt im Ned­­t 8 finate aber, das in Folge der allgemeinen Wehrpflicht­au­sn­ah­m­e 108 zur allgemeinen Blutsteuer herangezogen wird, Tann und darf eine solche Bergemaltigung — „Sustiz" kann man sie, ohne dieses heilige Institut zu Glasphemiren, in seinem Falle nennen — nie und nimmer dulden! Wir wollen keine Verkleisterung der jenigen militärgerichtlichen Ruinen ; wir wol­­len eine gründliche und zeitgemäße RReform der Militärjustiz und wir wollen insbesondere ordentliche un­a­b­­hängige Kollegialstrafgerichte mit Oeffent­lichkeit, Mündlichkeit, V­ertheidigung und Berufung, denn die Armee hat Anspruch auf eine gute Justiz, auch wenn sie um einige tausend Gulden mehr fosten sollte, als der Kriegsminister mit seinen Intendanten ihr zugumessen für gut finden will. a nen TR : : Hi a ne u­m Waren men lieber Die Zivilehe. I. (L.) Der in Heidelberg versammelte deutsche A Juristen­­tag hat es „als seine Weberzeugung ausgesprochen, daß vom juristischen Standpunkte die Zivilehe die einzig berechtigte Chefkrtegungsho um. ti. Ziwingende Gründe bestimmen uns, diese Manifestation als eine jeder bedeutsame aufzufassen, die deutschen Wanderversammlungen keine leeren Förmlichkeiten sind, daß sie im Gegentheil den Brennpunkt der gelehrten Be­­strebungen bilden. Weiterhin dürfte es ebenfalls bekannt sein, daß Diese Gelehrtennergsammlungen ihre Beschlüsse nicht in Folge einer launenhaften Ueberrumpelung rafsen, vielmehr sind dieselben die Frucht einer pedantischen, eingehenden Erörterung, die Niederschläge vieler grümplischer Gutachten, das Ergebniß einer fachlichen Debatte, in welcher die tüchtigsten­­ Vertreter aller Meinungen zu Worte kommen. Auch die Resolution über die Zinslehe hat einen lang­­wierigen Weg durchmachen müssen, bis sie als R Resolution des Juristentages sich entpuppte. Dr. Hilfe hatte während der vorjährigen Session den Antrag eingebracht, Brofessor B­a­f­­fershleben zu Gießen und Dr. Friedberg in Freiburg benselben begutachtet. Die gründlosen Arbeiten dieser Gelehrten sind eben in den „Verhandlungen des achten deutschen Juristentages" erschienen und werden wir und in dieser unserer Auseinanderseßung über die Zivilehe vornehmlich auf diese zwei Arbeiten fügen. Brofeffor © nei­st aus Ber­­lin hat sodann die weitschweifige Materie gesam­melt und als Referent die Annahme der Resolution vertreten. Diese Ent­­stehungsgeschichte beweist wohl, daß wir es irriginal mit einer fachlichen, gründlich erwogenen, alle Merkmale einer mora­­lischen Nöthigung in sich rassenden Resolution zu thun haben. Was endlich der Resolution in vielen Kreisen eine eigen­­thümliche Anerkennung abnöthigen wird, ist der Umstand, daß sie nicht das Ergebniß des Liberalismus ist, nicht von Politi­­kern gefaßt wurde, welche nothgedrungen liberalen Prinzipien huldigen müssen, ja überhaupt nicht von Politikern, die den Standpunkt des liberalen Staates festhalten. Die Resolution verdankt ihr Sein sehlichten Juristen, d. h. Richtern, Rechts­­lehrern, Anwälten, also Leuten, deren Lebensberuf es ist, zu untersuchen und zu entscheiden, was Nechtens sei, was dom Standpunkte des zwingenden echtes geschehen und was unter­lassen werden müsse, solle Die Rechtsidee nicht verlet, Die Nechtso­ prung nicht gestört werden. Diese braven, in der­­ Theorie und Praxis bewährten Leute „vom echte” erklären nun, daß es ihre Ueberzeugung ist, daß „vom rechtlichen Standpunkte die Zivilehe die einzig berechtigte Eheschließungs­­form ist”, daß mithin gegen­­ vas Recht gesündigt wird, solange die Zivilehe nicht eingeführt wird. Allen Denjenigen, die bis ü­­­ber dem Postulate des Liberalism­us in Betreff der Zivilehe nicht Huldigen wollten, rufen Die Vertreter und Verfechter des Rechtes vom A Juristentage zu: Ihr verfündiget Euch gegen das­­ Recht, gegen die Rechtsordnung, nach welcher die Zivilehe die einzig berechtigte Chefchliegungsform it. Nach dieser einleitenden Bemerkung ist es unsere Absicht, unter Zugrundelegung der oben angeführten Gutachten, wieder einmal auf die Erörterung der Zivilehe einzugehen. I. Die Zivilehe it die Auseinandersegung von Kirche und Staat Hinsichtlich der Behandlung des Eherechtes. Die Tren- Rechte von dem Glaubensbekenntnisse, der Auflassung der Staatskirche, des freien, unbeschränkten Religionswechsels, end­­lich der vollen Freiheit von kirchlichen Lasten und der Kirchli­­chen Gemeinde-Angehörigkeit auf. Nur wenn­­ diese Fragen im Wege einer staatlichen Gefeßgebung gelöst sind, man von einer Trennung von Staat und Kirche die Rede sein. Wer also in sehönen Neuen oder in Wahlprogrammen das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche vertritt, dem muß er auch daran gelegen sein, wenn er es mit seinen Neben über­haupt ernst nimmt, daß die Ehe der staatlichen Behandlung unterworfen werde. Wir wollen uns hier die Bemerkung er­­lauben, daß die Einführung der Zivilehe ohne diese prinzi­­pielle Grundlage denkbar ist; so erzählt Neumann in seiner „Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika", daß zu Ende des XVII. Jahrhunderts die Zivilehe in Caro­lina aus Mangel an Geistlichen eingeführt wurde : Meänner und Frauen brauchten nur vor dem Statthalter und seinem Knab­e in Begleitung einiger Nachbarn zu erscheinen und zu erklären, sie wünschen zu heirathen , so war Dies eine gesetz­­mäßige Ehe. Wenn wir aber von diesem geschichtlichen Kurio­sum absehen, so werden wir als allgemein giltig festhalten kön­­nen, daß die Zivilehe eine Folge prinzipielle Erwägungen über Staat und Kirche ist, zu welcher das alltägliche Leben Veranlassung gegeben hat. Im Sofefinischen Staate, d. h. bei einem Verhältnis je ver Kirche zum Staate, wo erstere dem letzteren absolut unter­­worfen, ist die Einführung der Zivilehe rechtlich nicht erforderlich, da der staatliche Charakter der Ehe, wenn auch verliedt, gewahrt ist. Anders ist es, wenn die Kirche sich per staatlichen Gefeggebung nicht fügen will und die Ehe ihrer Kompetenz reflamirt. In diesem Falle wird der Staat zu erwägen haben, daß die Ehe fir ihn von der tiefgehen­ften Bedeutung, als die Wurzel der Familie zugleich die des Staates selbst ist. Hiernach ist das Verlangen, daß der Staat auch die Formen der Eingehung dieses Verhältnisses regle und mit einer, der Wichtigkeit des Ibstituts entsprechenden Garantie versehe, ein vollkommen berechtigtes. Diese prinzipiellen Erwägungen gelangten nicht auf Ein­­mal zum Durchbruch, viel weniger zur Durchführung. Die große Mehrzahl der seit dem 16. Jahrhundert erlassenen bürgerlichen Ehegeiesgebungen hat eine konfessionelle Färbung, indem sie die Gültigkeit der Ehe von der firchlichen Ange­­hungsform­ abhängig macht. Da die Mitw­irkung eines Geist­­lichen nur dann erfolgt, wenn auch nach Auffassung der be­treffenden Kirche dem beabsichtigten Ehebiindnisfe keinerlei Be­denken entgegenstehen, so wird es in Fällen einer Divergenz zwischen den staatlichen Gehegen und der kirchlichen Auffassung ricksichtlich der Ehehindernisse vorkommen, daß die Abschließung einer bürgerlich statthaften Ehe durch die Weigerung des Geist­­lichen unmöglich gemacht wird. Diese Gebundenheit steht im schneidenden Widerspruche mit der Selbsständigkeit der Staats­­geiwalt, welche jeden Einzelnen in der Geltendmachung seiner bü­rgerlichen Rechte zu frngen hat, welche aber durch den Einspruch keirchlicher Organe an der Erfüllung dieser Bev­pflichtung verhindert wird. Um den hieraus sich ergebenden Uebelständen zu entgehen, wurde in einigen deutschen­­ Staaten die sogenannte Nothzivilehe eingeführt. Das Ungeeig­­nete dieses Auskunftsmittels trat bald hervor ; die Nothzivilehe wurde als abnorme, unfertige, von der Kirche verdammte Ehe angesehen. Eben­so wenig entspricht die fafultative Zivilehe ihrem Briede, bleibt also nur die obligatorische Ztpilche, welche seit der französischen Revolution in Stanfreid, sorann in den deutschen Ländern,in Stansfurt am Main, in Belgien (seit 1795), den Niederlanden (1833), einigen Schweizer Kantonen, im Königreich Italien und in den Donaufürstenthü­mern in Rechtskraft besteht. Es ist vorerst bekannt, daß. .. Rhein — Das heutige Abendblatt des „Menen Freien Lloyd“ erzählt seinen Lesern, er — der „N. Fr. Lloyd” — werde im „Weiter Lloyd” deshalb nicht genannt, weil das „Rettungs­ Komite” , bel­eb­­t" habe, der Name dieses „jungen Rivalen” wirfe in unserem Blatte nicht ausgesprochen werden. Ganz abgesehen davon, daß sich das „Heitungss Komits“ in derlei Dinge überhaupt nicht einmischt, erklären wir auf das Bestimmteste die obige Angabe für eure Lüge;in Hettun­gs­ s g» Komit d ves „Weiter Lloyd“ ist nie und bei seiner Gelegenheit, wedei direkt noch indirekt des „Neuen Freien Lloyd“ auch nur mit Einer Sylbe erwähnt worden , nie it selbst im Privatgespräche zwischen irgend­einem Mitgliede dieses Komitees und der Redaktion unseres Blattes als nur der Leifeste Wunsch im obigen Sinne geäußert worden, und wenn die Herren von­ „N. Fr. Lloyd“ etwas unbefangener herumherz­hen wollten, wirden sie bald zu der Mederzeugung gelangen, daß selbst unsere Feinde — von unseren Freunden gar nicht zu reden — den „N. Fr. Lloyd“ allerdings jederzeit für sehr „jung“, aber auch nicht einen Augenblick für einen ernstlichen ,Rivalen" des „Peiter Lloyd“ gehalten haben. „Magyar Állam" , das ungarische epistopal-ultramontane Blatt, bringt eine Grauen erregende Schilderung der belgischen Ver: .. . . ET NETTER ine Weise mit der Wacific-Bahr. (Aus einem P­rivatbriefe.) (Schluß) San Fremcich liegt mut seinerst Halbinsel,und steigt amphithed­­­ralisch aus dem­­ Meer auf,im Hintergrunde von schönen Berglinien eingefaßt. In der Nähe besehen, besteht die Halbinsel aber aus Fahlen Felsen und Sand, welcher einen abominablen Staub macht. Während des ganzen Sommers bläst nämlich von 11 Uhr bis Dunkelwerden ein Scharfer Wind, wer die Luft freilich bedeutend abfühlt, aber solcher Staub verursacht, daß das Ausgeben am Tage recht unangenehm it (es wird noch nicht genügend gesprengt). Im Ganzen ist die Stadt sehr schön gebaut und nimmt in mähr­enhafter Weise zu. Sie fing vor 15 Jahren an zu wachen und hat fest 180.000 Einwohner ; nun, wo die Bahn fertig it, wird es wohl noch schneller gehen. Theater gibt es eine Menge, aber die ich gesehen, waren herzlich sehlecht. Die französi­­se Oper und Konzerte im Winter sollen besser sein. Gestern aß ich in einer französischen Restauration sehr gut. Die meisten Dining-Rooms werden von den Franzosen gehalten, deren es hier ungeheuer viele gibt. Die Wäsche besorgen meistens Chinesen, die hier im Allgemeinen die Neger erregen. B Vorigen Sonntag waren wir auf der anderen Seite vor Bay, wo wunderbare Gärten sind. Seit 14 Tagen ißt man hier schon Erdbeeren en masse und Gemüse wie Spar­­gel, Exibien 2c. von ungewöhnlicher Güte. (€ 3 gibt wohl feinen Blut auf der Erde, der sich Scheinbar we­­niger zur Erbauung einer Stadt eignete, als die Halbinsel, auf der San Francisco liegt. Die Sandhügel und Felsen, die fast Feine ein­­zige ebene Straße erlaubten, die vollständige Wasser: und Baumlosig­­keit, alle diese Nachtheile mußten durch besondere Vortheile aufgewogen werden, und sie sind aufgewogen worden durch den brillanten Hafen, einer der­­chönsten auf der Erde und fast der einzige an der amerika­­nischen­­ Westküste. Nachdem man die verhältnißmäßig enge Einfahrt, das sogenannte Golden Gate pasfirt, befindet man sie in einem Boden, das bequem die sammtiihhen Schiffe aller Nationen bergen kann, und welches für einzelne Landzungen in mehrere Unterabtheilungen ge­­ theilt wird, die eigentlihe San Francisco Bay, San Pablo Bay, ui fun Bay ıc. Vor 20 Jahren standen hier 12 Holzbaraden. Bald aber brach­ten die Goldentwedungen Schaaren von Einwanderern her. Dan fing an, die der Küste zunächst liegenden Hügel abzutragen und in’3 Wasser zu werfen, so verschaffte man sich eine ziemliche Ebene und eine gere­­gelte Wasserfronte und dieser Broze m­it seitdem in immer größerem Maßstabe fortgefeßt worden. Noch vor wenigen Wochen sind mehrere hundert Häuserpläge verkauft, wo bis fest noch muntere Fischlein her­­umschwimmen und einzelne aus dem Wasser hervorragende Pfähle die Grenzen bezeichnen. Die Befiger dieser Wläbe einigen sich nun unter­­einander, solche mit einer anderen Gesellsschaft, die sich einen der nahe liegenden Hügel getauft hat, und man wird auf vereinte Kosten der Berg pr. Dampf in die Meeresbucht befördert. Eine große Dampf­­schaufel wird aufgestellt, die einen Sandfarren nach dem andern des langsam vorüberfahrenden Zuges füllt, welcher an die Bucht hinunter­­gefahren, sich entleert. Hat die Schaufel, soweit sie reihen kann, aus­­gebaggert, so wird sie verfekt, die Schienen umgelegt und das Spiel beginnt von Neuem ; dabei haben die Bewegungen dieser Schaufel et­­was so leichtes und menschliches, daß sich immer noch eine große Men­­schenmenge um dieses alltägliche Schauspiel schaart. Bald ist die neu geschaffene Ebene von breiten odön mit Holz gepflasterten Straßen durchzogen und es wachen die Straßen und Häuser wie Pilze aus der Erde.*) Früher wurden alle Häuser von Holz gebaut und das weiche Material ließ ich in leichte elegante Formen bringen, als Säulen, Gariatyden 2c., die dann mit einer Steinmasse überworfen, den braunen Sandstein täuschend nachahmten, und der Stadt bald ein reiches Anz­iehen gaben. Später, als der Feuergefährlichkeit wegen Steinhäufer aus­geordnet wurden, wurden die Lagarden recht einfach und plump, bis das vor wenigen Jahren erfolgte, Grob eben der Sache wieder eine an­dere Wendung gab. Die Holzhäuter nämlich hatten vermöge ihres zäheren Materials und nachgiebigen Gefüges den Meilenbewegungen der Erde weit besser widerstanden als die spröveren Bacsteinmassen. Es galt nun also, ein Material zu finden, das mit der Zähigkeit des Holzes die Unbrennbarkeit der Steine verband, und man fand es im Eisen. Sehr werden ganze Häuser und Kirchen von Eisen gebaut, die dann mit der oben erwähnten Gementmasse bemorfen werden. Dieses Material führt nun wieder zu den reicheren Formen, was beider häufig übertrieben, in die sogenannten Zuderguß:Häuser ausartet, die mehr Hehnlichkeit mit der Arbeit eines Konditors als mit der eines Archi­­tekten haben. Von der Schneiligkeit, mit der gebaut wird, kann man sich gar feine Vorstellung machen ; während das Fundament ausgegra­­ben wird, gießt man das Haus mit Säulen, Ballons und First in der Eisengießerei und fett und schraubt die Platten zusammen, so daß das Haus in einigen Monaten dasteht. Auch für den Wasserbedarf hat man in großartiger Weise ge­­forg­t und Aquaducte von vielen Meilen Länge gelegt, die bis in die Vorgebirge (Foothills) der Sierra Nevada gehen. Hier hat man enge Thäler ausgesucht, in denen sich keine Bergströme sammeln, um als größerer Bach abzufliehen. Durch enorme Mauern hat man nun die offene Seite des Thales geschlosfen ; das Wasser kann nicht mehr ab­­fließen, sondern steigt immer höher, indem es ein Nefervoir von vielen Millionen Tonnen Wasser bildet ; zwei solcher Nefervoire sind bereits gebaut und können kaum dem schnell wachsenden Bedarf genügen. Das rasche Steigen des Grundeigenthibums­ hat zu einer unge­­heuren Spekulationswuth geführt ; jeder Schuster und Schneider, der etwas zurückgelegt hat­­ und sie können alle bei dem hohen Arbeitslohn von 30—60 Doll. Gold per Monat zurücklegen fault sich einen oder mehrere Häuserpläne, zumeilen einige Meilen von dem Stadtzentrum entfernt. Da ein solcher Befich natürlich nicht gleich wieder mit großem Nasen zu verkaufen ist, so bewohnen die Eigentümer es einstweilen sei verbreitet, auf dem gewiß 3 Millionen Menschen wohnen könnten, wenn alles angebaut wäre. Die enormen Entfernungen wären zu Fuß schwer zurückzulegen, und so sieht man Kaufleute, Häusermüller, Ja­­vierlehrer, Friseure 2c. zu Pferde, im sanften panischen Schaufelgalopp dur die Straßen reiten, wobei sie häufig sogar die Zeitung lesen. Das Klima ist von einer höchst merkwürdigen Gleichmäßigkeit, so daßs man Winter und Sommer dasselbe Zeug (leuchtes Winterzeug) tragen kann. Während der sechs Sommermonate regnet ed nie um muß si die Vegetation mit starrem Nebel und Thau begnügen, wel­cher erstere manchmal den ganzen Tag als fehmwarze Wolfen am Him­mel hängt. Um 11 Uhr Vormittags erhebt sich ein kühler Nordwest­­toind, der, wenn er sanft ist, die Hibfe höchst angenehm pämpft, wenn er dagegen stark ist und von Staub aufwirbelt, was nicht selten ver­fall­­t, sehr häftig werden kann. Der Wind legt sich um 5­6 Uhr Abends, Wo dann die Abendkühle eintritt, so daß man zu allen Tageszeiten Damen mit Beizmänteln sehen kann, wenn auch mehr zum Staat als zum Nußen. Während der sechs Wintermonate regnet es häufig heftig und lange, die regenfreien Tage sollen dagegen zu den schönsten im ganzen Jahre gehören. Die Bevölkerung kann man faun eine amerikanische nennen, denn nicht die Hälfte ist in Amerika, kaum­­ o in Kalifornien geboren. 63 erscheinen hier außer fünf bis jeds englischen Zeitungen zwei deutsche, zwei französische, eine italienische, zwei Spanische, eine russische und eine chinesische Zeitung, und dieses Faltum spricht für sich selbst. Die Meisten sind durch die Goldminen hieher gelobt worden. Nachdem sie aber einige Jahre dem trügerischen Gold nachgejagt haben, sehen sie ein, daß sie si bei einem regelmäßigen Landwerk weit besser stehen ; der vernachlässigte Hobel, Hammer und was es sonst sein mag, kommt wieder zu Ehren und bald kanm der Meister ich ein hübsches Häus­­chen bauen, Brüder, Vettern und andere Verwandte folgen nach, und so ist zum Staunen der Menschheit in weniger als zwanzig Jahren eine Stadt von beinahe 200.000 Einwohnern emporgewachsen, die sich den Schönsten Städten Europa’3 an die Seite Stellen kann. » und *) Der größte Theil‘ der Stadt liegt aber natürlich noch auf den Hügeln amphitheatralisch aufsteigend und genießt man fast aus jedem Fenster die herrliche Aussicht auf die mit Schiffen bewedte Bucht die gegenüberliegenden Berge. “ Hältnisse. „Die sitttlichen Verhältnisse fangen an, fedrehlich zu wer­­den" , so sagt das genannte Blatt, „Die Fälle des Selbstmordes neh­­men überhand, die Prostitution macht fürchterliche Fortschritte” u. s. w. bis ins Unendliche. Armes Belgien, vu gelobtes Land des Fortshrit­­tes und der Freiheit, wie wirt du degradirt. Die Ursache des füt­­terlichen Zustandes erblicht das ultramontane Blatt in der Freiheit. Hine illae Jacrimae ! Nun, die Alerifaten haben eine besondere Logis, eine besondere Moral, eine besondere Geschichte, warum sollen sie nicht auch „besondere Sittenzustände” haben ? mein Generalversammlung Der Wester Stadt:­representens. Best, 15. September. Die heutige Sittung der­ Stadtrepräsen­­tanz wurde erst um halb fünf Uhr durch den Oberbürgermeister G­a­m­­­perl eröffnet, nachdem sich um diese Zeit die zur Beschlußfassung nöthige Zahl von vierzig Repräsentanten eingefunden hatte. Die Au­­thentisation des Protokolls über die gestrige Situng erfolgt ohne An­­stand, worauf die V Berathung beginnt, über welche wir nachstehend be­­richten: — Die Vorlage mit der Motion des Ingenieur­en b­ei der städt. Wasserleitung, Mr. William Lindley, wegen Bildung eines Fondes zur Beschaffung von Neferveröhren für den Bedarf der außerhalb des Anlagerayons der Wasserleitung liegenden Fabriken, Dampfmühlen u. s. w., wozu die Gesellschaften und Eigenthümer dieser Grablissements 10 °, beitragen sollen, wurde, nachdem die Sache noch nit genügend bei der Kommission durchberathen und der Antrag nicht klar prägisirt ist, an die Masterleitungs-Kommission zu erneuerter Vorlage zurück­gewiesen. Die Theresienstädter Sparkasse wurde duch den Magistrat zur Entrichtung einer Lizenztate von 200 fl. verhalten, welche Tarentrich­­tung die genannte Sparkasse aus dem Grunde verweigert, weil eine solche Taxe in dem städtischen Gebührentarif nicht enthalten is. In­folge dessen hat der Magistrat den Gebührentarif damit vervollständigt, daß er für Aktiengesellschaften eine Tare nach der Höhe des Anlage­kapitals proponirt, wie dies bereits von uns mitgetheilt wurde. Auf Antrag Tavakis wird diese Angelegenheit der Gefällenkommission zugewiesen, um gleichzeitig mit dem Gutachten über den Gemwerbe­ Ge- Seßentwurf sich darü­ber zu Äußern, in­swiefern die beantragte Taxe für Villengesellschaften im Tarife aufzunehmen sei. Notar Brei verliert hierauf das bekannte Gutachten der Neoiisektion und des städtischen Oberfisials über die streitig gewordene Aurispiktions- Zuständigkeit der Margareth­eninsel, woraus hervorgeht, daß durch sein Dokument die eigentliche Zuständigkeit dieses Gilandes nach West ermriefen ist, wohl aber aus mannigfachen Gründen wünschenswerth wäre, wie Ansel dem Yurispiktionsgebiete der Stadt West zuzumeisen. Die RRechtssektion beantragt, sich in einer Petition an den Reichstag um Austragung dieser G Streitfrage zu wenden, was an acceptirt wird. Die Redaktion der betreffenden Vorlage an den Reichs­­tag wurde den Herren Simon, Steiger und Offengey übertragen. Die Tagesordnung unterbrechend, wird nun über die Austra­­gung der vielbesprochenen Bazar-Affaire berichtet, woraus hervorgeht,­­daß die Unternehmer des interimistischen Bazars auf dem Theaterplake fich verpflichtet haben, den Bau ganz nach den Intentionen der Kom­­munalbehörde auszuführen, wie dies der neue Plan zeigt. Vettey beantragt, daß unter solchen Umständen von der angeordneten Unter­­suchung gegen den Magistrat und verschiedene Kom­­issionen Ungang genommen werde, nachdem alle in der Sache Betheiligten Irrb­üner begangen haben, indem das Bauprojekt von Anfang der Niemanvent­rac war. Gleichzeitig solle das Bauverbot aufgehoben werden, nach­­dem ohnehin die entsendete Kommission den Unternehmern gestattet hat, an den Fundamenten des Bazar weiter zu arbeiten. Blabunia und Simon verlangen die Vorlage des Sortenüberschlages und Grün wünsch die Beaufsichtigung des Baues duch die städtische Be­­höre. Bettey gibt die Versicherung, daß der Bazar nach dem nun­ .­mehr festgestellten Plane weit über 20.000 fl. fosten werde, worauf der neue Bazarplan angenommen, das Bauverbot aufgehoben, die Vorlage des Kostenüberschlages binnen 12 Tagen angeordnet und die weitere Untersuchung in der Sache filtirt wird. Das Bétéfer Komitat hatte eine Petition an den Reichstag ge­­richtet, damit der Bau der Alföld-Fiumaner Eisenbahn auf der Strecke Gfiegg : Siffer beschlossen und jenen Konsortium übertragen werde, welches die Strecke von Großwardein baut. Das Komitat erfuhr die Stadt Belt, diese Petition beim Reichstage zu unterriügen. Steiger bemerkt, daß die Petition rücsichtlich des ersten Theiles veraltet sei, intent der Bau vor Ejfegg : Sifjefer Bahnstrebe schon gejeglich ange­­ordnet wurde. Bezügli­ches zweiten Theiles der Belejer Zuschrift empfiehlt Redner das Gegentheil mit dem Antrage, daß die Stadtge­­meinde Veit sich entschieden für die freie Konkurrenz bei bieem Ciienz bahnbaue aussprechen solle. Das vom Belejer Komitat empfohlene Konsortium baue bekanntlich” am b­euersten, wie dies aus der Ziffer der bewilligten Zinsengarantie ersichtlich sei. Steiger’ s Motion wird angenommen und in diesem Sinne die Zuschrift des Beleser Komitats beantwortet werden. Die Vorlage wegen Acquirirung der Lagerbaracken nacht der Uell der Linie zu Spitalsfrieden wird nach dem Antrage des Magistrats acceptirt. Die Stadt erhält im Oktober Baracken für 400 Kranken: «­bettele und werden wedn Uebernahme der ü­brigen Baracken weitere kommissionelle Berathungen mit dem Landesvertheidigungs-­M­inisterium­ gepflogen­—Dem Gesuche Des zum Honved:Offizier ernannteixstadp hauptmannamtlichen Protokollisteixsuljiion­ Math dem Beselligung einer Gage-A­bfertigung wird keine Folge gegeben,die MFI gutrgts von lage wegen Systemisirmng einer Ingenieursstelle beithmnent Irungs­­amte genehmigt,worauf mehrere Extensionen von GrundstIsickem Gyck dengehalte für städtische Diener und deren Witwen­,endlich Nachlasse von­ Hausumschreibgebühren bewilligt werden­. Die Fiaker-I.11nung wird mit ihrer Bitte um Erhöhung des Fahrtarifs abgewiese­,und die Unternehm­er einer Trödlerhalle werden dahin beschieden,wegen Erwerbung des nöthigen Baugrundes am alten Dauernmarkte sich an der am 28. b. stattfindenden Lizitation dieser Gründe zu betheiligen. Schließlich wird die vorgeschlagene Norm wegen Einlagerung der übelriechenden Nähhäute und gefährlicher Bistualien nach dem Antrage des Magistrats angenommen. mn­am­e Der Wetersburger Löwe. Der höhere Breitengrad, unter dem die Refedenz an der Newa liegt, hat sehr bemerkbar den Charakter des Nesidenzlöwen (homo leo L.) beeinflußt, so daß der Petersburger Löwe (homo leo impotens) als eine besondere Spezialität zu betrachten ist. Der Petersburger Löwe unterscheidet sich schon von den in an­­deren Hauptstädten hausenden Individuen dieser Familie doch seine Ungefährlichkeit,­­ selbst seine Zähne f­tammen gewöhnlich aus dem berühmten Atelier von Murphy. Bei M­ettrennen, Bärenjagden, Bistorenduellen, Rencontres mit jähzornigen Ehemännern, die zu den nur ungefährlichen Liebhabereien der Waliser, Londoner und Berliner jeunesse doree gehören, liebt er es, sie nur als passiver Zuschauer zu betheiligen, und auch das nur unter Garantie einer schüsenden Barriere oder einer respektablen Entfernung. Dafür wimmelt er in seiner Wohnung von Abbildungen der berühmtesten Renner, von Photographien der Saisonschönheiten, von viel Xehnichhkeit mit den Spezies des übrigen Konfiz­ments, nur ist fein Halétuch stets dü­nner, feine Handschuhcouleur stete greller, feine Abgabe stets höher, fein Saquette stets kürzer und fein Monsele noch eingeklemmter als bei den übrigen Individuen der Spez­zig. Der Metersburger Clegant verhält sich zu dem Barijer „Petit crevé" wie ein dreiicher Batty’scher Löwe zu einem ordinären Mena­­gerielömwen. Die charakteristischen organischen Merkm­ale des Petersburger­­ Löwen sind eine rudimentäre Entwicklung der Muskel der Fibula und eine 2oderung der Kniegelenktapseln, — der Laie pflegt eigenthümlichkeiten „Senickebein“ zu nennen. Sehr bezeichnend für die Petersburger Spe­­zialität ist ferner die polyglotte Beweglichkeit der Zungenmurzel, — der Nerivenzieme Spricht mindestens Grammatikalisch richtig, drei Sprachen, obgleich keine einzige Kadavers ergibt sich stets ein Minimalgehalt von Nedenmark- und Gehirnsubstanz, wozu schon der Umstand beiträgt, Löwe nur eine sehr feiner kurze ist. Sie beginnt gewöhnlich mit einem Aus­­tritt aus einer zur Erzeugung von Löwen geeigneten Brutanstalt und endigt mit Stellung unter Kuratel, im Irrenhause, oder auch mit der Beförderung zum wirklichen Staatsrath. Nationalwohlstandes, indem des Löwen er­st der echte Löwe so burdprungen, daß wir unter seiner Würde hält, in besteht in ; zahlreich, daß die Dauer seiner Existenz als dem Schuh­gefängnis. a Die Lebensaufgabe 2c. verdankt der Förderung der die Sirkulation ves Geldes bejdleuniat. Eine gewisse Anzahl fonít von jedem Niptlöwen gemiedener Schneider, Handschuhmacher, Hotelwirthe, Cafétiers nur der Eristenz von Referenzlöwen die Möglichkeit, auch ihre Spröhlinge einst zu Üsse heranwachsen und an dem väterlichen Reichthum die maturgemäßen Repressalien üben zu sehen. Von vierer seiner wichtigen Lebensaufgabe er alle übrigen Beschäftigungen Der Petersburger Löwe lebt in kleinen Rudeln u­nd hält sich mit zu den­ Individuen seiner Species,geht m­­ir dorthin,wo jene sich finden,ißt,trinkt,bewundert und tru­t überhaupt nur das,wo­­von­ er bestimmt weiß,heiße­ zum allgemeinen Leiwengebrauch und Löwenumstand gehört. Bei der Befriedigung seiner animalischen Bedürfnisse der Löwe ein Wohnung zu suchen, bei der Wahl derselben nicht seine Bequemlichkeit, sondern nur die Frage, ob auch andere Löwe jener Gegend um Schönheit sind, weil wohnen. So bestimmt Schönheit der Waare, sondern nur der Preis,­­ je besser. Der spekulative Industrielle braucht ihn, wenn er irgend einen theuren Ladenhüter­­ 08 werden will, nur zu jagen: Löwe so und so hat eben­­falls dieses Stück getauft, auch die Hauptqualifikation bes zur Löwin ihn seinen Geschmach nicht eines MWeibes, eine neue in Kauft er fi irgend einen Urtitel in einem Magazin, so beeinflußt dabei di­­es Exemplar ist das fette! Fühlt der Löwe das Bedürfniß, sich wieder einmal zu verlieben, so sucht er sich, Sicher zu gehen, unter den Schönheiten der Saison einen Gegen­­stand seiner Wahl aus, für den bereit eine Anzahl anderer bekannter Löwen eine zarte Neigung gehegt hat. Allerdings ist nun der legtere Umstand nicht die einzige, wenn die sie zu der Ehre berech­tigt, von einem Löwen geliebt zu werden. In diesem Punkte entfaltet der Schönheitssinn Löwen gar mannigfache Nuancen. Cine avanciren, weil sie rothe, oder weil sie flachsfarbige Haare, weil sie einen piquanten Schwarzen Fleden an dem sie bereits eine sehr lange berühmte Vergangenheit in Bar­ris gehabt, verschiedene andere renommirte Löwen ruimirt hat, weil sie sehr viel Champagner vertragen, einen bekannten französischen Garjen­­bauer reizend falsch singen oder vortheilhaft von dem übrigen Corps de Ballet duch ihre foffitenanstrebenden Pas abstechen Tann, eleganten fcheinung Ristolen, bat in etc j . YeuretS und Neitpeitichen. Seine äußere seiner vulgären Sprache „Wardenmangel“ . Bei der Sektion feines Der erbte Nefivoenzlöwe ist in Petersburg nicht dann eigenthümliches System. Sit 3 fehr Ve · «­er gezwungen, Erz vdiese beiden und je theurer, befolgt die Qualität oder 4

Next