Pester Lloyd, Januar 1876 (Jahrgang 23, nr. 1-24)

1876-01-22 / nr. 17

k -.-­­ 2. Jänner. Mann-meist für die österr.sunwwonatschtes Fürben»PesterLlovt-«(Morge«11)und Abendblatt nebst der sratisssets lase-»Wochenblatt für8auds und Forstwirtbsschaft« Fürgudazsest. MitIostch Calksjährlichsi--2-—Gflnzl«ähkl-fIIts-—­­Fur Bude .« »..pest Mit-ret· Siblabxls«11-——511M«l­.-1-»12.«—Gsuzziixsktichfus.—Gauzja »F fi.s30... A ÍEAtS » 5.50 Dierteljähtl.n 6 | Halbjährlig „ 14.— Halbjährlig „18.— dnatlich „2. Monatlig „220 | Biertejägel, „ 2. Bierteljähtl., 7.50 Mit separater Kostversendung des Abendblattes 1 A. vierteljährlich mehr. Dan pränumerirt für Budapest in der Administration beg „Walter Lloyd”, Dorothea­­affe Nr. 14, I. Stod, außerhalb Budapest mittelst Postanweisungen durch alle Postämter. einagen werden angenommen für 1 fl. per 100. — Dieselben sind franco an die Expepition beg „Peiter Lloyd zu enden, und große Ausgabe der „olustrirten Frauen - Bettung“ Luferate und Einschalkungen für den Offenen Sprechsaal werden angenommen, Biudapest Dreiundzwanzigster Jahrgang, in der Adminisration, D­rotheagasse Nr. 14, ersten Stod, frner : in den Annoncen-Expeditionen ver L. Lang & Co., Dabgaffe Nr. 1; Haasenstein , Vogier, Sifelaplat Nr. 1.— Josef Paulay, Baron bee FU Nr. 20, 2. Stod . 16. Infertionspfeis nach aufliegendem Tarif. Redaktion und Administration Dorotheagafie Nr. 14, erften Stod, M­anuskripte werden in keinem Stalle zurückgestellt. Einzelne Nummern 8 kr. in allen Verschleisslokalen. SInferate werden angenommen im Auslande In Wien: Beil A. Oppelik, Woll« eile Nr. 22; IR. Mosse, Seiler» Hitte Nr. 2; Haasenstein &­ogler, gBaffn­agaffe Nr. 10; A. Niemetz, Nijervorstadt, Geegaffe Nr. 12; G. L. Daube & Comp.. Cam­miliangasie ; Rotter & Cie, I. Niemerg. 18. — Paris: Havas Laffite & Comp., Place de la Rousse. — Frankfurt a. M. G. L. Daube & Comp. Abonnment für das Ausland für den „Bester Lloyd" (Morgen- und Abendblatt) nebst der Gratis die Tage: ‚Wochenblatt für land-u Yorfiwirthigaft“ Mitdiresserpostverseuchung unter Kreuzsandfåthougt und zwar­ nach Deutschland, Lurem­burg, Helgoland, Zi­ontenegro und Serbien A. §. nach Algier, Ägypten, Belgien, Dänemark, Iranfreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Niederlande, Norwegen, Yortugal, Ru­­mänien, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei und den Bereinigten Staaten von Nordmarisia ...­........ nach skexan­dtikmxerstertund Tunig.......... sag Art-Mien,Mexico,g·azst«and undYeMndien....... Osa­­nazustand kmdzim­kandseidenKais.tufstfchmYostäMtws Viertelj·4NllbestKVP­­(Abonnements sind nur bei den kais.russ.Postämter zulässig.) 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M.I­.Die rückgängige Bewegungshurfe der Papier- Rente,­welche in der vergangenen Woche so unliebsames Aufsehen erregte,ist bald zum Stillstand gebracht worden.Die von mir an­­gegebene Ursache, der damals überraschenden Gesheinung, daß nämlich die auf die neue Emission österreichischer Schuldtitel reflek­­tirende Finanzgruppe ein scheinbar von Belgien herrührendes Auf­­gebot zu dem Bmede arrangirt habe, um das neue Geschäft mit dem Minister zu besseren Bedingungen abschließen können, ist seither mehrfach konstatirt worden und selbst die dieser Finanzgruppe ber­freundeten Organe gaben die Thatsache selbst zu, wenn sie auch, um den betreffenden Geschäftshäusern den Vorwurf zu ersparen, die­­selben haben für ein Profithen den österreichischen Staatskredit ge­­schädigt, hinzufügen, der Coup sei nicht darauf abgesehen gewesen, um auf den Finanzminister einen Druck zu üben, sondern vielmehr darauf, die konkurrirende Gruppe in ihrem Eifer abzuführen und sie vor exorbitant hohen Offerten zu bewahren. An der Sache selbst ist da mobi kein großer Unterschied, da auch die Fernhaltung der Konkurrenten nichts Anderes anstrebte, als die Erzielung besserer Bedingungen mittelst einer Diskreditirung unseres Staatspapiers. Glücklicherweise hat sich auch unsere andere Bermuthung, daß die rückgängige Bewegung des Rentenkurses nicht länger dauern werde, als bis das Geschäft mit dem Finanzminister abgeschlossen sei, bestätigt ı und die duch die Baifse erzeugte Auf­­regung ging bald vorüber. Trogdem und obwohl sich die E­rmäßi­­gung des Zinsfußes an den deutschen Blägen als günstig Wirkens des Moment zur Befreiung der Nente gefellt hatte, vermochte die Börse doch nach seiner Richtung hin eine freundliche Gestaltung zu gewinnen, einige Eisenbahn-Effekten ausgenommen, für melde spezielle Verhältnisse maßgebend waren. Die anläßlich der Eingänge aus dem änner-Coupon neuerdings befundete Apathie seitens des großen Publikums ent­­muthigt auch die vertrauenzseligsten Couliffiers; die Schranzen­­firmen haben schon lange aufgehört, dem Markt eine Stüße zu sein, und die Arbitrage fand in der abgelaufenen Woche wenig Anregung zu einer Belebung des Geschäftes. Der Verkehr in der abgelaufenen Woche war daher ein überaus Schwächer, und tendenzlos bewegte er sich in den engsten Grenzen, ver wöchentlichen Schlußfurfe mit den . Vergleicht man die­­ heutigen amtlichen Notizungen, so zeigen sich nachstehend ver­­zeichnete Variationen: Kredit- Aktien 189.90—192.80, Bet Banfpapieren : Anglo-Aktien 91.50—91.60, Ungarische Kredit­­bant 17650 — 176.25, Depositenbant 12950—1380, Franco - d österreichisc­he 2950-29, Handelsbant 4750-4575, Nationalbank 5­94, Unionbant 74.2574, Berfehlersbanf­ 5.5—74.75, Wiener Bank­verein 7450-72. Bei Inndustrie-Unternehmungen: Anglobau 21.75—22, Sunerberger 75.5075. Auf dem Transport-AktienMarkte: Staatsbahn 292 bis 293.25, L­ombarden 11425—11450. Theißbahn auf Käufe des Hauses Rothfchild 195.50—200.50, Karl-Ludwig- Bahn 195.50—197.75. P­apier- Rente weht zu 68.95 um 17, Berzent, S­i­l­­ber-Rente zu 7405 um °%,, Berzent gestiegen aus dem Verkehr dieser Woche hervor. Devisen­nd Komptanten Schließen wenig ver­­ändert. &8 notizen: Napoleon d’or 9.19­,, Silber 105.55, London 114.40, Frankfurt 56.15, Paris 45.60 Geld. I nr . 5 Böriefe üb­er das neue Handels­gefech. VIII, Budapest, 20. Länner. L. B. Die in meinem vorigen Briefe zitirten Gesebesstellen be­weifen, daß die Direktion im eigenen Wirkungskreise als Di­rertion ohne ausdrückliche Einwilligung der Generalversamm­­lung sein Recht zur Ernennung von Prokuristen hat. Der zitixte §. 19, welcher von dem eigenen Wirkungskreise der Direktion handelt, gestattet derselben zwar das Recht, Bevollmächtigte oder Beamte der Gesellschaft mit gewiissen Funktionen zu betrauen, erklärt aber ausdrükklich, daß auf derartige Personen die auf Handels-Bevoll­­mächtigte bezüglichen Bestimmungen des Gefeges Anwendung finden. Hier ist die Grenze der V Berechtigung der Direktion, darüber hinaus darf Dieselbe in ihrem eigenen Wirkungskreise nicht gehen. Brofuristen darf sie nicht ernennen, wenn ih­r dieses Nehbt von der Generalversammlung nicht eingeräumt wurde. Die Direktion darf in ihrem eigenen Wirkungstreffe einen Brofuristen­fon mit Nachsicht auf den §. 50 nicht ernennen, weil ein Brofurist ohne Einwilligung seines Prinzipals die Brofura nicht auf einen Andern übertragen darf, und weil die Direktion — meiner Ansicht nach — in Wirk­­lichkeit nichts Anderes als selbst Profurist, wenn au mit anderem Wirkungskeeife it. Wenn ich nun das bisher Gesagte zusammenfasse, so gelange ich zu folgendem­­ Resultate: Die Institution der Profura­it mit der Institution der Ültiengesellschaft (oder der Genossenschaft) allerdings vereinbar ; die Generalversammlung bes ist zwar das echt, nebst der Direktion no andere bestimmt bezeichnete Personen als Brofuristen zu ernennen, sie wird aber unpraktisch handeln, wenn sie dies thut, weil sie dadurch die freie Bewegung der Direktion lahm legt und derselben überdies Gelegenheit bietet, für die Befreiung von der Verantwortlichkeit einen Vorwand zu befigen . Die Direktion hat im eigenen Wirkungsstreite­n ein Recht zur Ernennung von Prokuristen ; die Direktion darf aber Prokuristen ernennen, wenn ihr bier­tes Net von der Generalversammlung eingeräumt wird. Gestatten Sie mie nun die Beantwortung der weitern Frage, «ob die Generalversammlung(abgesehen von der Frage der Prokura) das Recht hat, nebst Direktion und Aufsichtsrath auch noch andere Organe und mit welchem Wirkungs­­treffe zu mählen? Auf die Beantwortung dieser Frage sind die SS. 189 und 190 unseres Handelsgesetes von maßgebendem Einflusse. S. 189 Lautet: „Die Direktion ist der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, die Beschränkungen einzuhalten, an welche in den Statuten oder durch Beichlüffe der Generalversammlung ihre Befugniß, die Gesellschaft­­ vertreten, geknüpft wurde.“ 8. 190 verfügt : „Die in den Statuten oder in Generalversam­mlungs­­-Beichlüffen festgestellten Beschränkungen des Rechtskreises der Di­rektion haben dritten Personen gegenüber Feine rechtliche Wirk­­samkeit.” Aus diesen gefeglichen Bestimmungen geht unzweifelhaft hervor, und zwar erstens, daß die Generalversammlung bered- Blatt,­­ die Direktion in ihrem Wirkungskreise zu beschränken, daß aber zweitens diese Beschränkungen Dritten Personen gegenüber seine rechtliche Wirksamkeit haben, oder mit anderen Morten, daß derartige Beschränkungen des Nechtöfreifes der Direktion nur gegen innen hin, nämli­chr gegenüber den Aktio­­nären, beziehungsmeise gegenüber der Generalversammlung Geltung haben und die­­ Verantwortlichkeit, beziehungs­weise Schadenerfah­­pflicht der Direktion nach sich ziehen, wenn dieselbe diese Beschrän­­kungen nicht einhält. Diese Beschränkungen sind im Gefege nicht normirt und können doppelter Natur sein, und zwar fachliche oder solche, welche durch den Zwang zur Einholung des Gutachtens oder der Einwilligung eines von der Generalversammlung gewählten und aufgestellten Romits­ entstehen. Ein Beispiel möge diese etwas dun­­­­eln Worte beleuchten. Seen wir den Fall, daß die General­versammlung eines Bank-Instituts Aktiengesellschaft) bestimmt, daß die Belehrung "oder der Kauf einzelner Gattungen von Werthpapieren einen gemeisten Betrag (beispielsweise 100.000 fl.) nicht übersteigen dürfe, und die Direktion, si an diese Beschrän­­kung nicht bindend, einen höhern Betrag dieser Gattung Werth­papiere belehnt, oder um einen größern Betrag laut, so behält diese Belehnung oder dieser Kauf dritten Personen gegenüber seine Rechtskraft, die Weiterschreitung der Beschrän­ fung macht aber die Direktion den Aktionären gegenüber verant­­wortlich, und dieselbe haftet fü­r jeden Schaden, welcher die Aktien­­gesellschaft aus der Ueberschreitung der Beschränkung­­ trifft. Eine derartige Beschränkung ist eine fachliche. Segen wir aber nun den Fall, daß die Generalversammlung die Verfügung trifft, daß die Direktion bei Geschäften, die eine gewisse Ziffer ü­berschreiten, oder bei gewiissen Gattungen von Ges­chäften an die Einmilligung eines von der Ge­­neralversammlung gewählten Komites gebun­­den sei und die Direktion, si an diese Beschränkung nicht haltend und dieselbe nicht beachtend, derartige Geschäfte ohne Einwilli­­gung des Komites macht, so werden diese Geschäfte dritten Personen gegenüber ebenfalls rechtliche­r Wirksamkeit haben, aber gleichzeitig die Verantwortlichkeit beziehungsweise Scha­­denerlassulit der Direktion den Aktionären gegenüber nach sich ziehen ; denn in diesem Yale hat die Direktion die derselben auf­­erlegte Beschränkung ignorirt und bleibt dafür den Aktionären ver­­antwortlich. Nachdem nun das Gefäß (S. 189) nicht von einer gewissen Gattung von Beschränkungen spricht, sondern ganz allgemein­ere­­ Härt, daß die Direktion der Gesellschaft gegenüber alle­n Beschrän­­kungen einhalten muß, an welche ihre Befugniß zur Vertretung der Gesellschaft dur die Statuten oder durch Generalversammlungs“ Beschluß gebunden ist und diese Beschränkungen nicht spezifizirt, so kann es wohl kaum einem Zweifel unterliegen, daß die General­versammlung berechtigt ist, nebst der Direktion und den Aufsichts“­rathe noch andere Komites zu ernennen. Ob diese anderen Organe Husshuß oder wie immer heißen, ist ganz gleichgiltig und handelt es­st nur um die Bestimmung des Wirfungskreises desselben. Derselbe kann bei den verschiedenen Ak­tengeselfe haften (oder Ge­­nosfenschaften) selbstverständlich ein verschiedener sein und läßt sich diesbezüglich theoretisch und mit Müdfigt auf das positive Gefeht nur so viel behaupten, daß dieser Wirkungskreis ein solcher sein muß, daß er den gefeglich normirten Wirkungskreis des Auf­­sichtsrathes in seiner Weise, den der Diref­­gio­n aber, wie bereits bemerkt, nur gegen innen hin bes­chränken darf. Eine ganz andere Frage aber ist Die dr Zmedmäßig­­fett, und in dieser Richtung dürfte Diese Frage wohl anders beantwortet werden müssen. Bei dem Umstande, als jede derartige Beschränkung die freie Bewegung der Direktion hemmt, und als jeder neuer Körper in unserem materiellen Zeitalter mit bedeuten­­den Kosten verbunden ist, da es nur wenige Personen gibt, die ihre Zeit und Thätigkeit um sonst einem Aktien-Unternehmen zu anderer Komitee roichmen Luft haben. Dürfte sich die Aufftelung nur in den seltensten Fällen empfehlen und müssen die Aktionäre­­ für unsere Monarchie so wenig befriedigend ausfiel, läßt jedoch einer jeden einzelnen Aktien-Gesellschaft sich die Frage zur Veant­­­wortung vorlegen, ob sie von der geieglich allerdings gestatteten Beschränkung der Befugnisse der Direktion überhaupt, und in mer dem Make Gebrauch machen wollen, oder ob eine derartige Bes­chränkung nebst deren Kostspieligkeit nicht etwa auch noch andere Nachtheile im Gefolge hat? Diese Frage muß von Fall zu Fall beantwortet werden und läßt sich Biefü­r eine allgemeine Di­­vertive nicht aufstellen. SH weiß nicht, ob es mir gelungen ist, die aufgestellten dragen Bar zu beantworten. 39 habe deren Ventilirung für nöthig erachtet, weil darüber, namentlich in juristischen Kreisen verschiedene einander Diametral entgegengelegte Meinungen herrschen. Es gibt Juristen, welche die Prolura bei einer Aktiengesell­­schaft überhaupt nit zulassen wollen, es gibt solche, welche dieses Recht der Generalversammlung nicht zıterken­­nen, solche, welche dieses Recht der Direktion im eigenen Wirkung streife, auch ohne Einwilligung der Generalver­­sammlung vindiziren, solche, welche gefeglich keine anderen Organe als­ Direktion und Aufsichtsrath anerkennen, endlich solche, welche meine auseinandergefesten Ansichten in jeder Richtung theilen ! Te­i­l · Wiener Handelsbericht. (Original-Korrespondenz des „PBeiter Lloyd“.) der Umstand, daß diese Konvention in handelspolitischer Beziehung — 20. Sänner. L...!£ Die niederösterreichische Handels- und Gewerbe: fammer hat in ihrer gestrigen Plenarversammlung eine Petition an das Abgeordnetenhaus beschlossen, dahin gehend, er möge die von der Regierung vorgelegte Handelskonvention z­­wi­­schen Oesterreich-Ungarn und Rumänien wegen der vielen Nachtheile, welche dieselbe für den heimischen Handel und die heimische Industrie im Gefolge haben würde, abge­­lehnt werden. Die Retition stößt sich auf nachstehende Motivirung : Die Absicht der E. und Tf. österreichisch ungarischen Regierung, mit der Regierung Rumäniens eine Handelskonvention abzuschlie­­ßen, wurde seinerzeit im Schoße der Wiener Kammer, wie in allen Kreisen der einheimischen Geschäftswelt, mit lebhafter Befriedigung aufgenommen, weil man sich der berechtigten Voraussicht hingab, daß der schon bisher ansehnliche, aber noch einer mächtigen Ent­­wicklung fähige Handelsverkehr zw­schhen den beiden Nachbarstaaten durch eine engere Verbindung mittelst besonderen Webereikkommens woefentlich unterstüst werden könnte.­­ Allerdings hegte man hiebei die Erwartung, daß die Kon­­vention eine zweckmäßige sei, und fü­r jeden der beiden Theile, also auch fü­r Oesterreich-Ungarn, Vortheile mit sich bringen werde, leg­t er es besonders insoferne, daß Rumänien die den Handel mit ihm noch erschwerenden Unzukömmlichkeiten und Mängel in der Boll­­behandlung und im zollamtlichen Verfahren, im Taxen und Be­bührenroeien, im Schifffahrt, Waaren- und Personenverfehr e­tc. beseitige, und für den Kommerz jene Vorbedingungen und Hinrich­­tungen Schafe, wie sie in allen vorgeschrittenen Ländern bestehen. Die Bedeutung einer­­­andelskonvention zwischen Oesterreich- Ungarn und Rumänien erhöhte sich so, als im Frühjahre 1875 der neue rumänische Zolltarif bekannt wurde, deren Vollsäße für die Einfuhr so hoch waren, daß sie mit Grund befürchten ließen, es werde bei einer Anwendung derselben au auf Oesterreich- Ungarn der Export unserer Erzeugnisse nach Numänien unmöglich gemacht und diesen dadurch einer der wichtigsten Abjagwege ver­­sperrt werden.­­ Allein die Hoffnungen, welche dem Abschluffe der Konvention entgegengebracht worden waren, fanden leider. Feine Erfüllung und die Enttäuschung mußte besonders empfindlich für die Wiener Kammer sein, welche der Regierung in einem ausführlichen Gut­achten eine Neihe von Wünschen und Mindeutungen unterbreitet hatte, die, wie sich nun zeigt, nur wenig berücksichtigt wurden. Hier­­aus ergab sich als Thatsache, daß die Konvention Desterreich-Ungarn für seine Zugeständnisse an Rumänien sein entsprechendes Arcqui­­valent bietet, daß sie unsern Handel nach jenem Lande nicht nur nicht günstiger als bisher stellt, sondern vielmehr auch Einfuhr­zölle, die großentheils sehr hoch, im Allgemeinen aber höher als die gegenwärtigen, auf dem Handelsverträge mit der Türkei vom Jahre 1852 beruhenden Zölle sind, erschwere. Da die Einbringung der Konvention im Abgeordnetenhause des Reichsrathes ohne Motivenbericht erfolgte, sind die Gründe nicht bekannt, melde für die österreichisch-ungarische Regierung bei Nord­luß des Uebereinkommens maßgebend gewesen sein mochten . Börsen- und Handelsnachrichten. ze Bericht. Des DBant-Gouverneurs an d­ie Generalversammlung der Aktionäre der Oesterreichischen Nationalbank. Außer den auf Grund telegraphischer Mittheilung von uns veröffentlichten, auf Ungarn bezugnehmenden Stellen dieses Berichtes enthält derselbe an geschäftlichen Mittheilungen die aus den Jahres-N Rechnungen hervor­­gehenden Daten, wie folgt:­­ „Von unseren Hauptgeschäften zeigen das Cssompte- und das Leibgeschäft im Jahre 1875 eine Abnahme, doch ist dies keine be­­deutende. Am Gstompte-Geschäft beträgt der Nachgang 25 Millionen, wovon aber mehr als 2277, Millionen auf Wien und nicht ganz 2"­, Millionen auf die Filialen entfallen. Zudem nimmt an dem Nachgange des Eskomptes in Wien von 221, Millionen die Ab­­nahme der Hilfs-Aktion mit 11 Millionen Theil ; der Rückgang im Estompte-Geschäfte der Filialen entsprich, beinahe im vollen Bei­trage der Abwidmung der dortigen Hilfs-Aktion. Sowohl der höchste als auch der durhschnittliche Stand des Estompte-Geschäfts ist im Jahre 1875 höher als er von 1863 bis 1871 war. Ende 1875 war der Stand iieses Geschäftes um 8 °/,, Millionen geringer als dessen Durhschnitts-Biffer im Sabre. Aehnliches gilt von dem Nachgange des Darlehens-Geschäfts mit 3 °, MIN. Dessen höchster und durch­schnittlicher Stand sind im Jahre 1875 höher als noch im 3. 1872. Ende 1875 war dieses Geschäft nur um 3%,, Mill. geringer als auf seinem höchten Jahresstande und stärker als im Jahresdurchschnitte. Die Abnahme in beiden Geschäften war aber feine, stetige das ganze Jahr hindurch, Um Essomptegeschäfte zeigte sich schon von Ende März ab eine lebhafte Bewegung. Auch der A­nspruch im Leihgeschäfte wurde von Ende August angefangen ein größerer. Ende Oktober wurde der Anspruch namentlich im­­ kämpfegeschäft ein so ungewöhnlicher, daß mir genöthigt waren, vom 5. November an den Zinsfuß von 44," auf 5% zu erhöhen. Die Zunahme der Hypothefar-Darlehen beträgt fast 8"/., Millionen. Der Sal­­birungsverein feßte seine Thätigkeit auch im abgelaufenen Sabre fort, g— Die mit fl. 26 für das zweite Semester 1875 entfallende Dividende kann sofort behoben werden. — Die austretenden Diret­­toren sind: Dr. Fr. Egger, Sole M Trebitsch,­M. Dumba, Karl Aufspis, die wiedermählbar sind, die fünfte Direktorsstelle (Ribarz) zt jedenfall neu zu belegen. Der anstatt bes­seren 3. Ribarz zum Bankgouverneur-Stellvertreter gewählte Herr Bank­direktor 2. Scharmiger erhielt die Bestätigung, mit allerhöchster Entschließung vom 11. Juni 1875. Als Bankf­ommissär fungirte der Grestionsrath Anton Nitter v. Niebauer, dessen Stellvertreter Dr. Fr. Ritter v. Geiringer-Winterstein ist (Beide mit allerhöchster Entschließung vom 21. Oktober 1875 ernannt). 07 Appreturverfahren. Eine sehr eingehende Ar­beit über dieses Verfahren hat Eduard v. Hein im „Wiener Handelsblatt und Defterr­ektionär“ veröffent­­licht. Dieselbe bespricht die Einwirkung der Ausnäsung des Appre­­turverfahrens von Geste des Auslandes auf die Brodukte der Bodenkultur in Oesterreich. Die Ausweise der f. E. statistischen Zentral-Kommission zum Ausgangspunkte nehmend, werden drei je jede Jahre umfasende Perioden 1856/61, 1862/67, 1868/73 mit­einander vergleichen und zeigt sich in der zweiten gegen die erste Periode eine um 139% gesteigerte Mehr-Einfuhr bei ge­meinen, eine um 182% gesteigerte Mehr-Ausfuhr bei mittelfeinen, in der dritten gegen die zweite Periode eine um 108% gesteigerte Mehr-Ausfuhr bei gemeinen, eine um 195% gesteigerte Mehr-Ausfuhr bei mittelfeinen,in der dritten gegen Die erste Periode eine um 290% gesteinerte Mehr-Einfuhr bei gemeinen und eine um 355% gesteigerte Mehr-Ausfuhr bei mittelfeinen Baummüll- Geweben. Es wird nachgewiesen, daß für die 6,142.080 Grad Ge­­webe, für welche in 18 Jahren der Arbeitslohn dem Auslande zu verwendet worden (was 30 Mill. Gulden beträgt), auch an Wei­­­gentarte, Kartoffelh­ärte, Cajerin, Seife, Soda, Alaum, Salz und Schwefelsäure ein Werth von fl. 6,012,987 dem Auslande zugeschanzt worden. Diese Chemikalien werden überdies auf diesem Wege zollfrei eingeführt und verursachen fl. 209.596 Zollentgang. 63 stellt sich sanach ein Kapitalsverlust von 36 Millionen in Evidenz. Diese Stoffe hätten ferner, wenn sie im N3nlande erzeugt worden wären, 171.014 Ztr. Weizen, 501.173 Ztr. Kartoffeln, 41 °/,, Mill. Stüd Eier, 5530 Str. Topfen, 32.757 Ztr. rohen Talg, 343.880 Ztr. Blut erfordert (Blut durch 1,146.266 Grüd Ochsen geliefert, wovon der Talg dur 27.297 Grüd derselben beigestellt würde). Der­­ Verfasser fchlieht mit den Worten: „Aber nicht nur auf die Land­wirthschaft allein, sondern auch auf die Ausbeutung des Grund und Bodens nach anderer Richtung hin, macht sich der Einfluß der Industrie in mächtiger Weise gel­­tend. Eewägen mir nur, welchen Konsum die direkte Ausbeutung des Appretur-Verfahrens einerseits, die indirekte duch die in Folge derselben beschäftigten Industrien andererseits für die Bergmertz- und Forstwirthschafts-Brodukte, somit vor allem der „Brennstoff“ mit fi) bringt, der, wie bekannt, auf dem Felde der chemischen Technik einer der bedeutendsten Faktoren des Betriebes it ; so kon­­sumirt beispielswweise die Druckfabrikation allein circa 1 Ztr. Koh­­len mittelguter Dualität per Stüd, welche gefördert und zugeführt werden muß, daher deren N­üdwirkung eine große Zahl von Men fhen ernährt und viele Verfrachtungs-Objekte in Anspruch nimmt. Ohne hier näher darin einzugehen, wollen wir nur der Nachmir­­tung dieser ganzen industriellen Thätigkeit auf unsere Verkehrs­­mittel Gemwähnung thun und ließen sie alle diese geschaffenen MWerthe und die geleistete Arbeit wichtig beziffern, so müßten mir den bivert dem Lande durch das Appretur-Verfahren entzogenen, vorher angegebenen Betrag von 36 Mill. Gulden wohl dreimal so Hoch annehmen, wofür dem Ersteren aber auch nicht das Kleinste Xequivalent von Seite des Auslandes geboten wird, sondern wir unsere hohe Steuer­­last wu umso dindender empfinden. Bedenkt man nun also, daß dieser Betrag unseren Lande nur durch den Entzug des Bodens der Arbeit zu Gunsten des Auslandes, uns zwar lediglich bei einem einzelnen Zweige der Tertil-Industrie abgewendet wurde, die f. 3. Aufnahme des Appretur- Verfahrens aber auf so manche andere Ins­dustrien auch nicht minder beeinträchtigend einge­wirkt hat, so Scheint es uns umso dringender unwünschensm werth, daß an von Geite dieser mit der Aufstellung der bezü­glichen Daten vorgegangen werde. Aus einer solchen Zusammenstellung würde sich, sodann ein nicht unbe­träftlicher Faktor für die Summe von Millionen ergeben, um welche das Altivum unserer Handelsbilang in früheren Jahren ge­­schmälert wurde, ebenso wie andererseits das Baffivum derselben innerhalb der legten Jahre fi aber bedeutend vermehrte, und zwar lediglich in Folge des Drudes Dieser Anomalien eines richtigen vollsmirthlschaftligen Vorgehens, welches als durch den Mangel des Verständnisses der Negierung für die hohe Bedeutung einer eigenen und unabhängigen Industrie herbeigeführt, hier rückhaltslos ausge­­sprochen werden muß.” Die ganze Aufstellung empfehlen mir den Handelskreisen und der Regierung zur ernsten Erwägung. — Auf der zweiten Seite der Beilage unseres heutigen Blattes befinden sich die Tabellen über die Getreide Zufuhren und Abfuhren im Jahre 1875.­­ 193.70—193.40, an der Mittagsbörse zu 193—192.50 gehandelt, zehent zu 74.25 geschlossen, blieben so Geld, Banken till, Lose felt, ohne Geschäft. Von Arjefuranzen wurden Erste ungarische zu 1100, Union zu fl. 60 (Grefutionsverlauf), Shhie’she ein Bollen zu 70 (Erefutionsverlauf) abgegeben. Straßenbahn zu 188—187 gemacht, blieben 187­6. Tunnel erholten sich auf 55.50­6. Valuten und Devisen flau. Silber zu 105.70, Meihamark zu 56.90, London zu 114.30, Baris zu 45.45 geschlofsen. «Die»«blendbörse war geschäftslosi und kamen nur einige Schirm­e in Oesterr.Kredit-Aktien zu 191.80—192vor,um­— zu 191.80 Schließen. .. 20. Wir:Beede, 16. Jänner. Das Wetter hat wieder seinen normalen winterlichen Charakter angenommen. Die Kälte it freilich nicht so strenge als in der ersten Hälfte des Jänner. Das Thermometer zeigt selten mehr als 3 ° unter Null bei fortz während ummelstem Himmel, auch schneite es wieder Gimnas, wodurch die Straßen, welche durch das frühere Taumetter gelitten haben, wieder hergestellt wurden. Der Mutterverbrauch bei den Landwirthen ist ein immenser, was­ umso fühlbarer ist, als man Hädfelmaschinen bei unserer primitiven Bauernmittlelschaft nur aus den Büchern rennt. Im Geschäfte beringt Dieselbe Todtenstille wie früher. Der heutige Wochenmarkt war troß der guten Straßen nur spärlic befahren. Zur Notiz kamen folgende Breite: Weizen fl. 8 pr. Mitr. Kuflurug gerebelt fl. 3 pr. Mitr, Gerste und Hafer nicht gefragt. Geldmangel wird von Tag zu Tag fühlbarer, wodurch die Verhältnisse sich immer unerquid­­licher, drückender und fünfurer gestalten. Im Orte sind wohl zwei Sparkassen, welche sich vedlii bemühen, den gestellten Anforderungen zu entsprechen. Doch wären heute kaum hauptstädtische Istitute im Stande, den allseitig gestellten stürmischen Anforderungen zu genügen. Insolvenzen kamen bis heute feine vor. ....Waag-Neustadtl, 17. Jänner. (Bericht der kaufmän­­nischen Hefehalle) Trot der guten Fahrtstraßen war die Zufuhr zum heutigen Wochenmarkte eine ziemlich shmwade. Dieselbe betrug circa 2000 Megen diverse, und erzielten G­erste in Prima-Waare um 10—20 fr. höhere Preise gegen die Borz­woche. Einer besonders lebhaften Nachfrage erfreuten sich an Saat-Artikel, wie Kleefaamen und Widen Wir no­­tiven: Weizen 72-76 Kilo fl. 9-10, Korn 72—73 Kilo fl. 740-770, Berfte 62—63 Rilo fl. 7.50—7.75, Mais fl. 5.20, Hirse (gefhält) fl. 780-8, Sanftaamen fl.11.20, Biden fl. 9, Ades per 100 ° Kilogramm. Spiritus fort Hr matt, blos zur Spekulation fl. 231­,—24 per 10.000 Liter­­erzent, A.K.Palanka,18.Jänner.Im Laufe der letzten Tage ift abermals Schneefall und strenge Kälte eingetreten­.Unsere Ge­­­­gend befindet sich in trostloser Lage.Die Bauern haben ihr Letztes aufgezehrt und nehmen zu Darlehen ihre Zuflucht-welche der den Vermögen belasten und hohechfen kosten.Das«Geschäft stagnert wegen Mangels an Waare und Abwesenheit von Kaulust und Geld. Siófok,19.Jänn­er.(Geschäftsbericht von Alexander Richter.)Die Situation unseres Getreidegeschäftes ist eine anhaltend flaue,sowohl Ausgebot als auch Nachfragen mangeln.Zufuhren sind sehr schwach,Getreidepreise weichend.. Wir notiven: Weizen 74.6 Kilogr. effekt. per Hektoliter fl. 9.70, 75.5 Kilogr fl. 9.8090, 76.4 Kilogr. 10, 77.3 Kilogr. fl. 10.20—30 per 100 Kilogramm. Mt a is grobförmiger per Meter- Brentner fl. 4.40. Gerste Futterwaare 60.6 Kilogr. per Hektoliter fl .6.52, 63.7 Kilogr. fl. 6.877. Brauerwaare 65.5 Kilogr. fl. 7.48—60 per 100 Kilogramm. Kein untergeordnetes fl. 6.10 bis fl. 6.80, besseres fl. 7.36—47 per 100 Kilogramm. Hafer­efunder fl. 8.40—­50. Die Witterung ist noch immer anhaltend alt, von einigem Schneefall unterbrochen.­­ Aggerendorf, 18. Jänner. Rollgerste und Ger­­ten-Abfälle. (Original-Bericht der Brüder Hirschfeld) Das Rollgersten-Gerüft war im verfloffenen Monat ruhiger als sonst ; selbst fest zeigt sich im inländischen Verkehr wenig Leben, dagegen entwicelt sich in leiterer Zeit ein namhafter Grport in or­­dinären Sorten nach der Schweiz und G Süddeutschland und auch gu­tterme­hle sind dorthin sehr begehrt. Hier bleiben feine erfttenmehle vernachlässigt, in Gerstenschrot it jedoch die Nachfrage sowohl für prompte als Lieferungsmwnare sehr wege, werden gerne volle Breite bemilligt. Die Abgersdorfer Rollgerste- Fabrik notirt : Prima Rollgerste: NE. :5/0,210 ° 8/0.2107 0,1932 6 Burch Db br fl. 23 22 21 20 18%, 17%, 15 137, 12%, 117, 107, 97, 6% Sefunda N Rollgerste: Nr.5,04­ 03102100 I 2 3 4.25 678. fl.181716151­«»,141x,1412119111121017s791x28727«­,6,«" Bruchgerste fl. 9.. Mehl:Nr.012 fl.61,254 Gerstenschrot:Nr.1­2 .43.15 Die Preise verstehen sich per 50 Kilofranke Sackbahnfrei Atzgersdorf. « B.Prag,19.Jänner.Die flauen Berichte über Schaf­­wolle von den auswärtigen Plätzen influirren auch ungünstig an unserm Verkehr und ist die Geschäftslage momentan als emeum erquickcihezu bezeichnett.Wirnotizen:EinschurfemeLxJ0 bisfl 2.8(),mittelfl.2.40——2.60,geringefl.1.50­—1.8(),Zwet­­schursWinterwolle fl.1.40—1.80,Sosnmerwolle fl.1—1.90 per 1 Kilogr.—Kleesaaten verkehren bii äußerst kleinen Zufuhren in steigender Tendenz,rothe Saat ist beson­­ders gut gefrant.Wirroth­e 11(Weiße Saatfeinfl.«54­—6s). MittelfeinfL 45-50-rothe Saatfeinfl.50—56,mittelfein­fl.45—50,schwedischefl.55——62,Luzernextfl 75——80s Leinsamenböhmischerfl.11.50——12,«Zuckerr»ü·bsamen­­fl.20—24.Rüböl etwas flauer und wird für raffinerte Waaren fl.47 per 100 Kilo gezahlt.Raps unverändertz.«12.75für 7s böhmische,fl.12.50für ungarische Waarepertgektoltter gezah­lt.». Spiritus ist um ca.1kr.per Grad nach alter Methode im­ Preise geflieget.Kartoffelwaare prompt fl.20.50,für rek-rr tifizirte fl. 26.50 per Jänner bis Juni lieferbar per 10.000 Grad 100 Liter oder 37837), tr. per Grad gezahlt. : « ,» ·­· — | vermuthen, daß bei ihrem Abschluffe, wie in früheren ähnlichen | Unger. Eisenbahn-Anleihe zu 98 °), An blieben 98.75­6. Mein- Bällen, mieder vorwiegend politische Rücsichten zur Geltung ge­kommen sind. Sei es nun, daß in Bezug auf die wirklichen ökono­­mischen Interessen ENauRa, E in Negierungskreisen eine von der allgemeinen differirende Auffassung obwaltete, oder daß den politischen Interessen überhaupt eine größere Wichtigkeit als den wirthschaftlichen beigelegt wurde, zu­ bedauern, ist Eines wie das Andere, und zwar umso mehr, weil die Konvention mit Rumä­­nien der erste Handelsvertrag einer neuen Periode ist und die Be­­fürchtung entsteht, daß bei ferneren Verträgen ebenfalls dem politi­­schen Momente der Vorrang vor dem mittbiaftlichen eingeräumt werden möchte. &3 sind vor Allem zwei Beziehungen, in welchen die abge­­schlossene Konvention für Oesterreich-Ungarn unbefriedigend, ja ungünstig erscheint, nämlich die Beziehung auf die Gleichberechti­­gung der beiderseitigen Staatsbürger und jene auf die Zollbehand­­lung der Waareneinfuhr aus Oesterreich-Ungarn. (Zortfesung folgt.) Buddepert, 21. Sänner Zitterung: trüb, Thermometer — 4 °, Barometer 783 62 Millim.; Wasserstand zunehmend. Gffettenuethäft Das Geshaft war heute auf einige Gattungen Mühlen, welche bei besserer Kauffahit höher gingen, auf Straßenbahn, welche mehr offerirt waren und auf einige E­xekutionsverkäufe begrenzt. An der Barbörse Deiterr. Kredit zu Ausjug aus dem Amtsblatte des „Nözlöny“. Lizitationen in der Provinzs Sn Temesvár: Am 19. April, 10 Uhr, Haushälfte der Maria Sterie, im Grund» buchsamte. — In Schöndorf: Am 16. Feber u. 16. März, 10 Uhr, Haus Nr. 83 sammt "­, Seffion, des Yab. Holezinger, im Gemeinde­­hause­n In Csakova: Am 18. Feber und 18. März, 10 Uhr, Liegenschaften des Johann Beograda, im Gemeindehause — Su B.­Szentkiraály: Am 9 Feber, 9 Uhr, Mobilien des Alexander Szigethi, an Ort und Stelle. — Yun Kis-$end: Am 26. Jänner, 9 Uhr, Mobilien des Markus Steiner, an Ort und Stelle. — Su Szarvas: Am 3. Feber, 9 Uhr, Mobilien des Samuel Tóth, an Ort und Stelle. — Su Rutfalva: Am 31. Jänner, 10 Uhr, Liegenschaften des Seromos Albini, im Gemeindehause. — In Milepabpa: Am 31. Jänner, 9 Uhr, Liegenschaft des Sul. Gzitron, an Ort und Stelle. — In Dab­röcz: Am 29. eber, 10 Uhr, Liegenschaft des Johann Boklay, im Grundbuchsamte. — In Debreczin: Am 3. Feber, 3. Uhr, Liegenschaften des Johann Megyeri, int Grundbuchamte. — In Binlamista: Am 11. März und 11. April, 10 Uhr, Liegen [alt des Sof. Walter, beim Or­tsrichter. — In N­ S.Mibalp: Am 24. Feber und 24. März, 10 Uhr,Liegenschaft des 301. Müllner, an Ort und Stelle. — In EsoFfaly: Am 3. Feber, 10 Uhr, Liegenschaften des Kolom. Weiß, im Gemeindehaufe. — In Ru­s- KRapos: Am 1. Feber und 3. März, 10 Uhr, Liegenschaften des Stefan Kocsis, im Drumdbuch sente zu Ungvár. — Sn 6­4 t.­­Andräs: An 21. Feber und 21. März, 10 Uhr, Liegenschaften des Xof. Grünner, an Ort und Stelle. — In R.-S­t.-M­ar­ton: Am 4. Feber, 9 Uhr, Liegenschaft des Gmerich Zamodics, im Grundbuchdante. SEHE URS SELBST ZSETONT IE ER. Tr­ATTETTE Ballerfans: Witterung: Budapest, 21. Sänner, 490 Meter über Null, sun. Berölkt- Predburg, 21. Sänner, 416 M. über Mud, zun. Nebsig- Szolnos, 21. Jänner, 0.68 M. über Null, abnehmend. »· Szegebin, 21. Jänner, 1.61 M. über Null, abnehmend. Troden. Arad, 20. Jänner, 0.03 M. unter Null, zunehmend. » Nagl,­Bec­kerek,2­).Jänner,0.47 M.über Nul,zun. Esseggs 21.Jänner.0.94 M.ü­ber NulL unverändert. Mu­rkwitz,20 Jänner,1.76M.ü­ber NulL zunehmend. SemlimiZOJäxiner,3.95M.11berNull.unverändert. X-Oxfova, 20. Jänner, 1.05 M. über Fl. unverändert. » » » m­a v

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