Pester Lloyd - Abendblatt, Dezember 1878 (Jahrgang 25, nr. 277-300)

1878-12-03 / nr. 278

1878.—"-gra278. er = ki­­kEtktzelneNui 99;F:--’1, Innernng «­", JE« Zis­­ég k.snallen.Verschlei­flvfalen.) Budapest, 3. Dezember. sz In die Diskussion, die gestern im Budget-Aus­­schusse der österreichischen Delegation über den Okkupations­­frebit für 1879 gepflogen wurde, hat Graf Andraffy eine interessante Mitteilung einfließen lassen, die größere Be­­deutung hat, als ihre von den österreichischen Delegirten „in der Áige des Gefechtes” beigewessen wurde. Der Mi­nister des Reutern erklärte nämlich, es sei ihm gestern die Meldung zugelommen, daß in Betreff der Räumung des türkischen Gebietes ein Einvernehmen zwischen dem rus­­sischen Botschafter und der Pforte bald zu erwarten, daß sie vielleicht schon zu Stande gekommen sei. Wiewohl wir immer der Ansicht waren, daß die N­egelung der zwischen der Pforte und Naßland sc­hwebenden speziellen an die Ausführung des Berliner Vertrags in seiner Weise abterb­en könne und in dieser Hinsicht der Erklärung, die Graf Andrásfy in der österreichischen Delegation am 22. November abgegeben hat, daß „seinesfalls die Räumung des türkischen Gebietes von dem Hauss andekommen einer neuen Konvention abhängig gemacht werden könne"n, mere Zustimmung nicht versagt haben, können wir den Bartheil nicht unterschagen, den es in erster Linie für die Türkei selbst hätte, wenn die Räumung des türkischen Territoriums von den Russen in­­ möglichst kurzer Frist sichergestellt würde. Denn solange die Nuffen in Adrianopel stehen, wird in Rumelien, Thessalien und Macedonien nicht Ruhe und Ordnung einführen. Es kommt freilich viel darauf an, welchen Preis die Nuffen für das Zugeständnis der Räumung fordern. Nebenbei sei bemerkt, daß sich der jetzt abzuschließende oder bereits ab­­gesprossene Räumungs-V­ertrag auf jene Gebiete erstrebt, für welche im Berliner Vertrage nicht besondere Borz­sorge getroffen ist, also auf die von den Russen außer­halb Bulgariens und DOI-Rumeliend offupirten Gebiete Die Frist für die Räu­­mung dieser legterwähnten Provinzen geht vertragsmäßig am legten April 1879 zu Ende. In Deuttschland fördert die Ausführung des Sozialisten-Gejeges gar seltsame Erscheinun­gen zu Tage. Die Massenausweitung von „Verdächtigen“ aus Berlin und der Umgegend gemahnt an die schönste Zeit der Polizei-Reaktion und Demagogenriecherei. Käme es auf die deutsche Regierung an, so wü­rde auch eine Art von Karlsbader Beischlüssen nicht ausbleiben. Es wird außerordentlich viel von der Nothiwendigkeit allgemeiner Maß­­regeln gegen die Spmternationale gesprochen und Farun möchten wir daran zweifeln, daß die Sache auch bereits diplomatisch angeregt worden sei. Glücklicherweise haben heutzutage auch die Parlamente in foldge Dinge drein­­zureden und nicht überall sind die Volksvertreter auf den Namen des heutigen Reichstanzlers gewählt. sz Mit Bezug auf die and von und reproduzirte Nachricht des „Beiti Naple" über die Errichtung neuer Banffiliaten macht das genannte Blatt in seiner heutigen Nummer folgende Bemerkungen: Die Regierung kann in Folge des mit der Danke geschlossenen Meberein­ommens und auf Grund­­ des Gefetes fordern, daß­­ in den Ländern der ungarischen Krone im Laufe des Jahres 1878 vier und im Laufe des Jahres 1879 drei „neue“ Filialen an durch die R­egierung zu bezeichnenden P­länen zu errichten seien. Nun werden wir berichtet, daß unter den vier Filialen, welche heuer ins Leben treten, die bereits bestehenden Krafchauer und­­ Agramer Filialen, deren Wirkungstreis mit dem Gstomptegeschäft erweitert wu­rde, als zwei neue Filialen gerechnet werden sollen, so daß außer vielen heuer eigentlich nur zwei Banffilialen zur Errichtung kämen. Für das nächste Jahr ist nur von den bestim­mten drei Filialen die Nede. Das Recht der Regierung, die Errichtung der Filialen in der durch das Gefäß bestimmten Anzahl von der Bank zu fordern, erschein­t andererseits dem Lande gegenüber als Pflicht. Wir wollen die Bolitit der Banf, die Filialen thunlichst wenig zu vermehren, fest nicht unter das Gezirmejfer nehmen. Sept it nicht von Banl- Theorien die Mede mnd überhaupt sind unsere Worte jegt nicht an die Bank gerichtet. Wir fordern einfach nur, das Favre Gefeg solle durchgeführt werden, und daß die Regierung ihre Schuldigkeit thue. Das Gefeg läßt hier seine anderweitige Auslegung zu. Die Bank muß noch im Laufe dieses Jahres vier neue Bankfilialen an den­ von der Regierung zu bezeichnenden Orten errichten. In Ka­­san und Agram bestehen seit Sahren Bankfilialen, die zwar nicht mit dem Gstompte-Geschäft sic) beraifen, allein teogdem nach allen Urkunden der Oesterreichischen Nationalbank ebenso Bankfilia­len sind, wie jede andere und niemals andere genannt wurden als „Bankfiliele“. 3 gibt andere Bankfilialen, welche beispielsweise nicht berechtigt sind, Die Schagamweisungen über die Nestitution der Berzelrüngertener zu estemptiven. Wenn nun der Geschäftstreis der legteren in dieser Richtung jet erweitert wird, werden auch diese dann als neue Filialen fignieren ? Und doch kann es leicht gescheben, daß der Wechsel-Estompte der Filialen Kafhan und gram sich nicht höher belaufen wird, als das Besdüjt irgend einer älteren Filiale, wenn dieselbe die Ermächtigung erhält, solche Schapanmessungen zu estomptiren. Aus den Delegationen. Mlenar-Situng der ungarischen Delegation, Präsident S­ávn eröffnet die Sigung mac) 11 Uhr. — Schriftführer Graf Bittor Zichy- Ferrari, Baross, Baron Ho iáthb. — Seitens der gemeinsamen Regierung sind an­­wesend: Graf Julius Andrasfy, Kriegsminister Graf By­­landt-Rheidt, Gel­ionschef Baron Drczn, GM May­wald. — Bon der ungarischen Regierung im Minister-präsident | Tipa anmefend. « Das Protokoll der gestrrngetzung wird verlesen und authens­tizirt und gelegentlich der Authemization werden auch die gesterts bewilligten­ Summ­en endgültig wiiht­­«Erster Gegenstan­d"der«Tagesordnung ist die Abgabe der Stimmzettel zur Wahl«der«Scheuer-Kommission­—­Die Majorität stimmt fü­r folgendesvmglieden Max Falk-Alexanderhege­­«dag,Stefan«Markzxs­,Thaddäxks Prileßky,Ladislaus S«zögv711ys-Mårch­,Moriz Wahrmann und Graf thiothchys Ferraris­—Das Wahlresultat wird später bekanntgekleben. Folgt die Bexathung über d»en«Bericht des Gutes-Aus­­sch ussess bezüglich des Prälimnares für Unec- Referent Stefan Marcus·gibt eine übersichtliche Dar­­ste­llung des Gesammts Budget das und er T hat sich als Norm als Budgetpräfentire,und theilt die U­rsache mit,aus welcher der Ausschuß trotz der bevorstehenden­ Revision des Wehrgesetzes in die Bewczthungemging»(da erhoffte,die nothwendigen legislatorischen Verninnungenmede«n»noch zur rechten Zeit gebmcht werden können)der Hermot wikt dann an der Hand des Berichtes die einzelnetzwid)iigeren Pos­ten und entsiehlt schließlich die Annahme des Berichte-s als-Basis der Spezialdebatte.(Zustimmung­) . „ Davon Ludwig Simonyi: Aufgabe der Delegation ist es, die Kosten für die Armee zu bemwilligen, die Mitstellung des Stan­des jedoch ist Sache der beiden Legislativen. Mehrgejeges geht recht zu Ende, aber eine neue Vereinbarung über das Wehrgefes­ht zwischen den beiden Reichshälften noch nicht ere folgt, man weiß daher nicht, wie im first sein werde, die Kosten kann man aber Deeres-Budgets ist eine Wüche in der Vorlage, bis die Legislativen dem Stand figi­t haben, nicht votiven, wenn man den Stand nicht kennt. Die Vorlagen der Regierung seien un­­ordentlich, was fan zur Folge hatte, daß der Minister des Reußern er wichtige Vorlagen zurückziehen mußte und auch da auf bezüglich des­sen Ablauf 8,5 Wehrgeseßes nicht Nacsiccht genommen ist. Medner stellt daher den Antrag, die Berathung der Vertagen. Jene vom Vorredner erwähnte gejegliche formelle Schwie­­rigkeit war auch im Ausschuffe Gegenstand der Erwägung ; " allein wichtige Orlinde waren 23, die ihn veranlaßten, in die Berathung umnzugehen. Dan wollte Heuer das Budget feststellen, damit­ nicht wieder die Forderung einer Idemnität nothunwendig werde, und konnte sie auch auf ein Präzedens berufen; man gab nämlich­ der gemeinsamen Negierung im Vorjahre die Ermächtigung, den Stants­­eg zu führen, bevor die Quote und die Zol­linnahmen bes­en. Referent. Stefan Markus bittet, , die gemeinsame: Die Giltigkeit nähiten Sachre der . des. Stand Budget-Titel so lange zu vertagen, " die Berathung, nicht zu Man sagt, es sei seine Möglichkeit, daß die Legislative heuer noch über die neue Für­rung des Standes schlüsfig werde, aber selbst wenn der Stand geändert wird — obwohl es sehr fraglich ist, daß die Legislative sich bewogen finden werde, gerade im gegenwärtigen Momente eine Wenderung eintreten zu lassen — hätte dies seinen Einfluß auf das Heeres-Budget des nächsten Jahres, sondern erst auf das der nächsten Jahre; darum bittet er, in die Berathung ein­­zugehen. (Beifall. ) Nachdem noch August Bulpty und Alexander Heger dit­s gesprochen, auf deren Meden mir zurückkommen, werden die­s in unserem heutigen Morgenblatte mitgetheilten — Antworten des Kriegsministers auf sieben Resolutionen der Delegation verlesen und zur Kenntniß genom­men. Bei dem Eintritt in die Verhandlung der einzelnen Titel gelangt noch folgende, vom Referenten formulirte, Resolution zur Annahme: »Die Beschlüsse bezüglich des Heeres-Bud­gets werden erfi der Sanktion unterbreitet werden,wenn der auf die Verlängerung des Wehrgesetzes bezügliche Gesetzentwurf angenommen sein wird.« sk ·­­sI Auf die Spezialdebatte kommen wir im Morgens­blatte zurück und bemerken hier nur,daß die Summen für die Ve­­rittemmachung der Hauptleute und für Umgestaltungser Wörndls Gewehre bewilligt wurde 1 1.­­ . Ps Hlenar-Situng der österreichischen Delegation. Präsident Goronimi eröffnet die Sigung um "1 Uhr. Auf der Regierungsbank; Zıh. v. Hofmann, Geltionschef Baron Galice. «» «« Deleg-Ritter erstattet den Berichtunzer die im Budget pro 1879 eingestellte Bededungspost des Zollgefälles und beantragt, die Delegation wolle diese Bededungspost mit 11.841.000 fl. ein­­stellen. Wird ohne Debatte angenommen. SE Deleg. Dr. Stöhr berichtet über die Petition der Fanny v. Brady und Stefan v. Thot, Outsbefiger in Derkeng um Ueber­nahme eines weiteren Grundsom­pleres von. 2500. Goch durch das Militär-Uerar zum Behufe der Erweiterung des Artillerie-Schießplanes in Derténg und Einstellung einer entsprechenden Kaufschillingsrate in das Budget pro 1879.­­­ministerium abzutreten. Wird angenommen. Er beantragt, diese Petition dem Kriegs-­­ee « Deleg.Baron Kübek beantragt,die Petition von pensionir­­ten Offizierenx um Aufbesserung ihrer Pensionsbezüge ebenfalls dem Kriegsministerium abzutreten.(Angenom­­en:)« » Deleg-Schier·beantragt,über die Pettikon des Paul Schain,Handelsmannes in März,um Abstellung der Vergebung von Lieferungen für die Militärspitäler in Triest und Görz im Akkord­­wege und Wiedereinführung der öffentlichen Submissions-Verhand­­lungen, zur Tagesordnung überzugehen. (Angenommen.) Folgt der Bericht des Budget Ausschusses über das Nuntium der ungarischen Delegation. « » Deleg.9u­tterbrzisgtzip-«Kenntniß,daß die ungarische Delegation den Etat des Finanzministeriums und die Bedeckungs­­post des Zollgefälles übereinstimmend mit den Beschlüssen der öster­­reichischen­ Delegateokt festgesetzt habe. « « Deleg.Ceschi bringt zur Kenntniß,daß dasselbe in Be­­treff des Etats des Oberstek Rechnungshofes d­er Fall sei. Deleg.Dr-921B berichtet über die Differenzen betreffend das Marine-Budget.«Aquatrag«·F­es Referenten beharrt die Dele­­gation bei fast allen ihren Beschlüssen:So«namentlichM Bezug auf die 300.000fl.als erste Rathür das Zitadselk Schiffi « Deleg.Neuwirth bringt d­en Schlußabrechnungs-Bericht der ungarischen Delegationsbchenntniß Hieran­ wird die Sitzung geschlossen. Nächste Sitzung morgen. . . Bericht des Budgets A­asschusses d d­elegation des Reichss rathe­rs­ über das Budget des Ministeriums des Reußer 11. Der Budget-Ausschuß hat es als seine Pflicht erachtet,im Laufe seiner Berathungen eine umfassende Erörterung der auswär­­tigen­ Lage zu veranlassen und hat zu diesem Behufeist«­Ausfüh­­rungen des Herrn Ministers des Aeußern entgegengenommen­.Bot hiezu in anderen Sessionen zunächst die Berathung des Budgets­ des Ministeriums des Aeußern den naturgem­äßen Anlaß­ sowarheuer für den Bu­dget-Au­ssch­uß«der Anlaß ein doppelter»,denn nicht blos das Budget des Ministeriums des Reußern lag seiner Beratdung zu Grunde sondern auch jene Vorlage der gemeinsamen Regierung, welche die finanziellen Konskqnekkzender nach Beendigung des Ber­­liner Kongresses unternom­­enen Okkupation Bosnceits und der Herzegowina durch dxek­te Truppen für das JahrlN­g e­r­zogen hat. 63 war daher nur in der Natur der Sache gelegen, daß der Budget-Auschuß seine General Debatte über beide Gegenstände ge­­meinschaftlich pfleg, ein Vorgang, der in erster Linie beabsichtigt, die parlamentarische Distussion dieser, die vitalsten Interessen der Ge­sammt-Dionarchie berührenden Frage zu vereinfachen. Der Budget Ausschuß hält sich aber, ungeachtet die Deffentlichkeit der Ausschuß- D Berathungen es jedem Mitgliede der hohen Delegation gestattete, unmittelbar den Eindruck der gepflogenen Diskussion zu empfangen, dennoch für verpflichtet, seine Anschauung, wie es selbe ats Er­­gebnis der Beratungen gebildet hat, in diesem Berichte nieder­­zulegen und der hohen Delegation vorzutragen. Als im M­ärz des laufenden Jahres, kurz nach Abschluß der Briedenspräliminarien von San Stefano und nachdem der Gedauke eines europäischen Kongresses seitens der österreichisch-ungarischen Regierung angeyegt wurde, um die zwischen beslen getroffenen Abmachungen in Einklang mit den europäischen I­nteressen zu bringen, der Herr Clinister des Renpern bei den hohen Delegationen eine außerordentlichen Kredite von 60­ Vi­llionen Gulden für unvorher­­gesehene Auslagen, feste derselbe in einer am 9. März abgehaltenen­­ Sibung ‚ des Budget-Ausschusses die Gesichtspunkte auseinander, welche die Riegierung bei der Einbringung volieser Vorlage leiteten. Das Communique des Herrn Dim­isters gelangte im vollen Umfange zur allgemeinen Kenntnis. Es erscheint dem Budget-Ausschusse jedoch nöthig, auf die von der­­­egierung damals aufgestellten Gesichts­­puntte heute zurückzukommen Nachdem der Minister die Hoffnung aussprach, daß die Ber­rathungen der eu­ropäischen Mächte zu allseitigem Hinverständnisse führen werden, fährt derselbe fort: „Andererseits kann die Regierung eines an den Ereignissen so nahe betheiligten Moides auf diese Hoffnung allein nicht alle ihre Berechnungen bauen.“ Vorlage einbrachte wegen Bewilligung eine3 ! « »Diengtekuslg win­det sich daher,nachdem sie bisher die finanzielle und ökonomtische Kraft in einekm in der äußersten Vers­antwortung verbundenen Messe geschont hat, an die Vertretung in dem Gefühle der Pflicht, die Interessen des Reiches gegen jede Ueberraschung sicher zu stellen und ss nicht allein auf das Gerücht politischer Argumente zu verlassen.“ Die Negierung fährt weiter fort: „Die beantragte Maßregel ist Feine Mobilisirung, sie ist Feine Feindseligkeit gegen irgend eine Macht, ebensowenig aber eine leere Demonstration, es ist eine duch die Borsicht gebotene Maßregel,­ die Barbedingung, um unter den jenigen Verhältnissen das Selbstbestimmungsrecht der Monarchie allen Eventualitäten geg­nüber aufregt zu erhalten.” Als Zweck der damaligen Regierungs-Vorlage wurde somit hingestellt, jene Mittel rasc­ und ohne durch die eigenthümliche staatsrechtliche Gestaltung der Monarchie behindert zu sein, zur Verfügung zu haben, melde der gemeinsamen Regierung nötdig erscheinen, um im gute unvor­­hergesehener Fei­denfülle die Litexessen der Monarchie mit allem Nachdruch wahren zu können, bezüglich der Politik derselben jene Ziele zu verwirklichen, melde der Leiter­­ der auswärtigen Angeles­­enheiten in voller ‚Uebereinstimmung mit den beiden Delegationen als die seinigen präzisirte. · Von diesem­ Gesichtspunnkte ging die h.Delegattottaus,als sie aq antrag Ihresj Budgetk Ausschxks sekZ durc­h Stimmenmehrheit dem Antrage der Regierung tympolistzscher Fassung beistimmte. Würde es eines wetteres Beweises fü­r diese Behamptung bedürfen, so genü­gt lesigohlm offene«B­egründung hinzuweisen,mit welcher deandgets Aussch­uß die Bemclligkeitgder 60 Million­en beantragte.Der Budget-Aussch­uß gab es als möglich zu­,daß ungeachtet des­ allgemeinen Friedens-Bedürfnisses nach dem bedeutungsvollen Siegen Ruszlands die Interessen der Monarch c eycelletchtixkcit jene Rücksichnahme finden könnten,welche vonsdemegende«riek«tsqlsberechtigt anerkannt wurden.Er würdigte vollständig die fincnzielle Bedeutung des vo­r den Delegationen in Anspruch genom­m­en­en Opfers,er erkennte ebenso die sich auferlegte Selbstbeschränkt­ng der gesetzlich­ berufenen Vertreb­ungskörperam welche darin lag,daßfür allerdings nur mit dem aggementen Ausdrucke der Wahrung der österrreichisch­en Interessen be­­zeichngte schrecke,aber«unter der bestimmten Voraussetzung der unab­­tyleislich«et1 Nothowendigkeit und nur bis zu einer gewissen Maximal­­gabe, die gemeinsame Regierung über große Summen verfügen­onnte. Als nun der Wunsch des Leiters des Auswärtigen Amtes, die Mächte zur gemeinsamen Verab­ung zu versammeln, in Cr­füllung ging, da erlebten wir nun allerdings seine unvorhergesehenen Ereignisse, seine unerwarteten Zwischenfälle, wohl aber erfolgte in Bälde die Einigung der Mächte über eine Dieser Monarchie er­teilte Mission, deren Annahme die Vertreter Oesterreich-Ungarns nicht nur seine Schwierigkeiten entgegenfeßten, sondern welcher bei der bekannten Thatsache, daß den förmlichen Kongressigungen ver­trauliche Vorbesprechungen vorhergingen, geil nit Die Mitwir­­kung und vorhergehende Zustimmung dexselben fehlte An dem Artikel XXV des Berliner Friedensvertrages über­­nimmt die österreichisch ungarische Monarchie die Belebung und Verwaltung der türkischen­­ Provinzen Bosnien und Herzegovina. Der Budget-Ausschuß muß nun erörtern, ob die Uebernahme dieser Mission, abgesehen von der später zu besprechenden Konstitutionellen Frage, im österreichische ungarischen Interese gelegen gewesen. Die Erörterung dieser Frage führt auf die allgemein poli­­tischen, auf die militärischen, auf die finanziellen und auf die staats­­rechtlichen Wirkungen dieser Mission.­­ « Vom politischen Gesichtspunkte muß konstate xtiver dem daß nach den««Bestimmungen des Berliner Vertrages die Souveränität des türkischen Großherrn über diese beiden Provinzen auch nach durchgeführter okkupation m­anfechtbak ist- Eszfr de es nicht blos aus dem Vertrag es gibft zu entnehmen der über die Souveränetät des Sultans seine weiteren Verfügungen trifft, so wenig Beschränkungen in der Disposition über Land und Leute der Kongreß sich auch sonst auferlegte. Es ist dies auch deutlich ausgesprochen in jener Proklamation, in welcher der Feld­­herr der österreichisch- ungarischen Truppen seinen Einmarsch der Bes­tölkerung ankündigte. Er tritt sonach die Großmacht Oesterreich- Ungarn in diesen beiden Ländern in einer Stellung auf, melde, sowohl gegenüber dem Souverän der oflupirten Länder, als auch gegenüber den anderen Kongreß-Mächten, das Selbstbestimmungs­­recht­ der Monarchie in bedenklichster Weise zu beschränken geeig­­net wäre. Betrachtet man die Offupation vom militärischen Stand» punkte, fo­st nicht zu verkennen, daß bei dem vorhandenen, insbes­­ondere durc die Art der Durchführung vermehrten Widerstreben eines Theiles der dortigen Bevölkerung, bei der enormen Schwierig­­keit der­ Kommunikations-Verhältnisse, ein beträchtlicher Theil der Kriegsmacht, dieser Monarchie dauernd als gebunden anzusehen ist, welcher Theil die für beide Reichstheile ohnehin kaum ersch­wing­­lichen Militärlasten noch erhöht, dagegen aber für die allgemeine "Wehrkraft­­ der Monarchie nicht mehr in Rechnung gezogen werden kann. Wenn aber von diesem Gesichtspunkte angeführt wurde, daß die Bewegung der beiden Länder zur Sicherung unserer eigenen Grenzen geboten gewesen, so läßt sich dagegen wohl mit Recht ein­wenden, daß die militärischen Machtmittel dieser Monarchie es so erlauben, auch ohne eine dauernde Bewegung und ohne dauernde Anstrengungen ihr eigenes Staatsgebiet gegen die Kleinen Nachbar­­länder zu fügen, sowie daß die Besorgniß unseres Auswärtigen Amtes in dieser Nichtung unmöglich in allen Zeiten eine so große gewesen sein kann, da dasselbe font sicherlich nicht den Arm der Türkei im entscheidenden Momente aufgehalten und nicht zugestimmt hätte, diese Nachbarstaaten in so bedeutendem Maße größer und mächtiger zu gestalten. « » »Ermägt«mir1na«ber die Wirkungen auf unseremyeren Zus­­tande sowohl in finanziellen­,als in staatsrechtlicher Beziehung-so ist e so wohl jg umztzbestreiten,daß bei dem zerrütteten Zustande derbei cderseitigen Finanzen so schwere Opfer unerträglichh erscheinen, daß die Hoffnung, den Staatshaushalt in beiden Theilen der Mon­­archie ohne Benachteiligung ihrer Gläubiger bei der Wortdauer Die­ser Zustände von Tag zu Tag geringer wird, und daß die finanzielle Kalamität sich dadurch noch weiter steigert, Daß eine wirksame Kon­­trole durch die bestehenden staatsrechtlichen Einrichtungen nahezu ausgeschlossen erscheint. Der Budget-Ausschuß kann daher von seinem Standpunkte in der Uebernahme der Mission zur Befesung Bosniens und der Herzegovina unmöglich einen Art der Wahrung der eigenen Inter­essen der österreichisch-ungarischen Monarchie erbliden, am aller­­mwenigsten aber anerkennen, daß nag der Bewilligung des 60-Mil­­lionen-Kredits die weitere Entwicklung der orientalischen Ereignisse die Entfaltung der Wehrkraft in dieser Richtung zur unabweislichen Motbmendigkeit gemacht hätte. Der Budget-Ausschuß muß, vielmehr auf das allerentschie­­denste jene Auffaltung bedauern und als eine irrige erklären, melde es als zulässig erkannte, daß jene faltbare­nstitution, Die sich die Monarchie mit dem Aufgebote, ja vielleicht mit Mederschreitung ihrer Kräfte geschaffen hat, das aus allen Klaffen der Bevölkerung her­­beigerufene Boltsbeer, dessen Hingebung und Leistungen hier wie allerorts gewiß begeisterte Anerkennung gefunden haben, seine Ver­­wendung zur Unterwerfung unbotmäßiger Unterthanen des türki­­sen Sultans finden sollte. Zieht man aber ferner in Erwägung jene Ausführungen, welche von dem Leiter der auswärtigen Angelegenheiten in Bezug auf die weiteren Absichten der Regierung in dieser Richtung dem­­ Ausschusse gegeben wurden, so liegt es auf der Hand, daß die Er­­füllung aller jener V­orauslegungen, welche eintreten mußten, um dem gegenwärtigen, die schwersten Bedenken hervorrufenden Zustand ein Ende zu machen, so gut wie nie zu erwarten sind. Vielmehr muß anerkannt werden, daß manche dieser Forderungen ganz gleich denjenigen sind, welde von Seite­n Rußlands wiederholt an die Türkei gestellt, und die wesentlich zur Aufwertung der orientalischen Frage, und zum Entbrennen des befragensmwerthen Krieges mit allen seinen Konsequenzen beitrugen. Um nur weniges hervorzuheben, welcher Art sollen die Garantien sein, melde die Türkei gegen die Wiederkehr der Wirren in diesen Ländern geben sol? Wie und wann sol man denken, daß die Türkei, die finanziell zerrüttet war, ehe der Krieg begann, fest nach allen Verlusten, die sie erlitten, nachdem ihr Territorialbestand in so hohem Grade geschmälert wurde, jene Summen aufbringt, um der österr.-ungar. Monarchie die bei und aus Anlaß der durchgeführten Mission erwachsenen und noch erwachsenden Auslagen zu restituiren. Eine derartige Forderung aufstellen, heißt nichts Anderes, als entweder die Fortdauer der gegenwärtigen Bewegung und Ver­­waltung Bosniens und der Herzegovina bei gleichzeitigem Fort­bestande der tiroischen Oberhoheit verewigen zu wollen, oder aber das Programm der künfzigen Einverleibung in die österreichisch­­ungarische Monarchie als Zielpunkt aufstellen. Das erstere scheint fast undenkbar, denn man kann es seinem Staatsmanne zumutbhen, daß er daran denkt, zahllose Millionen und die Thätigkeit so vieler Staatsbürger im Interesse eines fremden Landes, eines fremden Souveränd zu verwenden; die andere Grentualität jedoch, welche im Laufe der Generaldebatte, eine, wenn auch nur vereinzelt gebliebene Befürwwortung erfahren hat, soll noch besprochen werden. .. „ Möchte man auf jener, Täuschung fi hingeben, welche sich in finanzieller Beziehung damit tröstet, dab diese beiden Länder in kürzester Zeit Kraft genug entwickeln, um sich selbst in jener Weise zu erhalten, wie es für den Bestandtheil eines Kulturstaates an­gemessen und nöthig erscheint, so möge man da in aller Objek­­tivität zwei Wirkungen ins Auge fallen, welche als eine mittelbare Konsequenz eintreten müssen. Die eine ist eine internationale, die andere eine interne. Stabilität der für die fünftige Gestaltung des Dinge im Orient den Berliner in ersterer Beziehung ist hervorzuheben, daß der Herr Mi­­nister vielleicht mit etwas zu großer Zuversicht Die­­ neugeschaffenen Zustände, oder doc formell im Rechte als die Basis­vertrag ansieht. In dem Berliner Vertrage wird die Einver­­leibung dieser beiden Länder in die österreichisch-ungarische­ Mon­­archie mit seinem Worte erwähnt. Kann er nun mit Wahrschein­­lichkeit angenommen werden, daß ein Anspruch, welcher von Oester­­reich über den Rahmen des Berliner Vertrags hinausgehend gestellt werden wollte, nicht von anderer Seite, ja vielleicht von mehreren Seiten mit Gegenansprüchen beantwortet würde ? Hat die egie­­r­ung einigermaßen Gewähr dafür, daß durch derlei Ansprüche die Interessen der Monarchie nicht in weit höherem Maße gefährdet werden könnten, als sie durch eine etwaige Erfüllung dieses unserer­­seits gestellten Begehrens eine Förderung erfahren ? Und wenn wirklich ohne Konzessionen anderer Art und ohne andere Interessen der Monarchie zu verlegen und in friedlicher Weise ein solches Begehren erfüllt werden sollte, hat man sich, dann an nur einigermaßen Klarheit über die zukünftige staatsrechtliche Gestaltung dieser Monarchie, immer ganz abgesehen von den finan­­ziellen Erwägungen, verschafft ? Hält man denn den gegenwärtigen seit 1867 begründeten gejeglichen Zustand so festgefügt und uner­­schütterlichh, daß die Einfügung eines fremden Bestandtheiles ohne Erschütterung 888 Ganzen vor sich gehen kann ? Kann, man denn alle Symptome ignoriren, welche bedeutungsvolle Aspirationen in dieser Richtung fest Schon in Aussicht stellen ? Iu der That, wenn alle diese­n Verhältnisse erwogen werden, dann begreift man leicht die allgemeine Beunruhigung, man begreift aber auch, wenn man es gleich nicht entschuldigen kann, weshalb die Negierung nur schwer und nur schrittmeife fich entschließen konnte, ihre Auffassung von der Lage, ihre Obsichten vor den Ver­tretungskörpern zu enthüllen. Dies führt jedoch zur Nothmendigkeit, mit wenigen Worten eins konstitutionellen Standpunkte den eingeschlagenen Weg zu bez­euchten. &3­st bereits eingangs nachgewiesen worden, dab seitens der Regierung bei Bewilligung des 60-Millionen-Kredits als Begrün­­dung nicht die Anschauung dargelegt wurde, zur Sicherstellung un­serer Grenzen und zur Beseitigung der dominirenden Stellung Mon­tenegros die Ossupations Bosniens und der Herzegovina über­­nehm­en zu müssen, und ebenso wenig geschah Dies in einem viel späteren Zeitpunkt, als der Herr Minister in Entsprechung seiner geieglichen V­erpflichtung die Motive darlegte, welche ihn veranlaßten, die Realisirung des verlangten Kredits in Anspruch zu nehmen. Und doch gibt schon der Zeitpunkt, in welchem diese Erklärung nur wenige Tage vor Zusammentritt des Kongresses erfolgte, den Beweis, daß die Regierung auch schon damals entlajloffen war, dieses Mans­dat zu Übernehmen, wo nicht zu verlangen. er Wie anders kann diese Thatsache erklärt werden, als­ durch die Gk­enntniß, daß jenes Unternehmen, das man zu beginnen, ent­­schlossen war, voraussichtlich nicht die Zustimmung der Vertretungs­­körper finden werde. Und als man der Uedernahm­e dieser Bef­­indlichkeit nähen kam, erfolgte die Vertagung des österreichischen Parlaments, die Auflösung des ungarischen Reichstages vor Ablauf seiner Mandatsdauer, und dadurch schuf man die Unmöglichkeit, auch nur die Delegationen zu versa­­meln. Man kante dem­s gegenüber sich nicht darauf berufen,daß die Vertretungskörper ja jetzt Gelegenheit haben ihr Votum abzuebelk. Anders fällt ein Potum aus-wenn Das Blut unserer Kraneneree geflossen,we­nn die schwtztqufgebrachten Millionen verausgabt,wenn Thatsachen geschaffen­,die»sich nicht mehr ungeschehen machen lassen, und anders, wenn die Stimme der ehe ein sie, iit ihren Anschauungen offen, aber im rechten Zeitpunkte hervor­­autreten. , « Die Geschichte des D Verfassungsiebends beider Neidhstheile gibt seinen Grund zu der Annahme, daß dem begründeten Mach weile der Nothb­endigkeit im I­nteresse Dynastie die patriotische Hingebung der Vertreter gefehlt hätte. . Und als die Thatjahen geschaffen waren, mußte nicht die Negierung Schritt für Schritt erst zu der Anerkennung ihrer sichen Verpflichtungen meh­e als verhängnißvoller Schritt unternommen. Haufes zu finden, legte die Regierung vonselben exit bei der zweiten Lesung der Adresse am zur Genehmigung, Nachtragstredits pro 1878 für die­­ Vertretungskörper 4. November vor, und da nicht exit durch sondern Und gehört wird, die Regierung der bloßen Kraft ihrer Argumente und nicht der Ziwangs­­lage, die sie geschaffen, vertraut hätte, welche Gründe hinderten der Monarchie und die Zurücziehung die Negierung den Standpunkt der Vertretungen gegeb verfant Statt den Berliner Vertrag Tische des als Me als Beilage eines in Aussicht gestellten Gelegentwurfes, betreffend die Einverleibung von Spizza, und noch am 24. November erklärte der Herr Minister des Reußern, daß dieser Vertrag den Parlamenten lediglich zur Kenntniß­­nahme vorliegt und der Vorlage des erfahute Wenn nun der Vorgang ernstesten Bedenken wachruft, Irägt worden zu sein, und wurden dadurch unsere Ve u u­nd Beziehung die so zeigt das Verhalten bei der Durch­­führung der übernommenen Million, daß auch in dieser Beziehung die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten in Täuschungen hingab, den führung feinen ungeachtet der erhaltenen Warnungen von Berluiten, noch größeren Gefahren­fehwerften der militärischen Durct unter größeren Opfern ausgefeßt. « Angesichts dieser Verhältnisse glaubt der Bridgets Atxsf­sszip nicht das Maß semethemertxungen noch weiter ausdehnen zu spätem durch Besprechung seiner Anschauungen über das Verhalten der Ver­­treter der Monarche bei dem Kongresse,in anderem dieselbe in Hohem­ Grade berührende thrage11.Er glaubt auch nicht weiter bei jenen Illusonenverweilen zuiollet,denen man sich über angebliche Errungenschaften handelspolitischer Nation hinzugeben scheint,aber er glaubt und­ vollem Rewith sowie die Reichsvertretu­i gekiin bei dett Theo clen der Mo­narchie auch seinerseits rü­ckhaltglos die tiefe Bettsx­­ruhigung der Bevölkerun­g konstatirert zu­ sollen,welche die in Bezug auf de­t Orient eingeschlagene Politik der Regieru­­­g wallenickseifen hervorgerufen­ hat,und wenn deerkdgets, Ausschu­ß keinen speziellen Antrag stellt,um seinerernften· Mitbilligung per eingeschlagenen Politik Ausdruck zu geben,so glaubt«erhye für sein Gepiechtfertigung in dem Umstandezufindm dqßesthnx nicht angemessen erscheint«,im gegenwärtigen Augen­­blicke,wo der Zusammentritt der beiden Häuser des Reichsgrab­es in naher Zukunft bevorsteht und diese nun in voller Kenntniß der Argumente und«Motive der gemeinsamen Regierung,anläßlich der verfassungsmäßig denselben zustehenden Rechte,den Berliner Vers­trag zu­ genehmigen oder abzulehtten,und ihrer aus diesem Rechte von selbst folgenden Verpflichtung über»die eingeschlagene Politik, die zu diesem Vertrg gefü­hrte,ihr U­rtheil abzugeben,daß es ihm in diesem Zeitpunkte nicht«angemessen erscheint,den Mandatar zu veranlassen,dem Urthekde seines Mandaxiten­ vorzugreifen,während er selbst angesichts der unmittelbar attihtigerichteten Ausführungen des lettenden Herrns Ministers allerdings besorgen müßte,daß eine Nichtberp­ckiichtigung oder Nichterwähnung dieser Ausführun­ geit"in d­em Berich­te über das Budget des Ministeriums des Reußem als eine Zustimmung,als eine Böilligung der vorgebr­achten Argumente angesehen werden könnte. « Der Budget-Ausschuß hält sich für verpflichtet zu bewterten, daß der bisherige Theil des Berichtes mit 12 gegen 6 Stimmen angenommen wurde. (Hier folgt die Detaillirung des Budgets.) Budapest, 2. Dezember 1378. DD Shaun Herbst, Obmann. Verichi erstattete den kriegführenden­­ d­­­i­­­­­­­gierung vorlage gedrängt werden. fid) der österreichische Reichsrath. Regierungsvorlage am Eröffnungstage auf dem wenn Am 24. Oktober Okkupations- Auslagen Die Scwierigkeiten all. in konstitutioneller weit Truppen und die Steuerträger ihrer Schwer od. Bericht ded3 Budget e Ansschusses der Delegation des Meirgds­tab­es über die Vorlage des gemeinsamen Winistes r­ums, womit der V­oranschlag über das aufergericht­liche Heeres,Erforderung für Die Ossupation Bosniens und der Herzegovina im Jahre 1879 zur verfassungs­­mäßigen Behandlung eingebracht wurde. Die­ Vorlage,«ü­ber welche gegenwärtiger Berich­t erstattet wird,sxehnt man nutzelbaren Zusammenhänge mit jener,welcher gleichzeitig wegen Bewilligung eines Nachtrags-Kredits zu dem für d­as Jahr 1878 ltzwilligte­nauserordentlichen­ Kredit vonsO Mil­­linen Gulden emngebracht worden war.Ueberlegtere Vorlage » 1 und darin der Uebergang zur Tagesordnung über dieselbe beantragt . Dieser Antrag kam jedoch, obschon der Bericht bereits auf die Tagesordnung der Delegation gelegt worden war, nicht zur Verhandlung, da sich die Regierung bestimmt fand, die Vorlage zurückzuziehen. Der unmittelbare und nothwendige Zusammenhang, in wel­­chem beide Vorlagen mit­einander stehen, wurde von dem gemein­­samen Ministerium selbst dadurch anerkannt, daß es nicht nur beide Vorlagen gleichzeitig, sondern auch die gegenwärtig zu erörternde Vorlage ansprüchlic­h im Anschlusse” an jene andere zur verfassungs­­mäßigen Behandlung unterbreitete. Und in anderer Beziehung sind beide Vorlagen völlig gleich­­artig und it alles in dem Berichte vom 24. November 1875 Aus­geführte auf Beide gleichma Big anwendbar. Denn der Motiven-Bericht ist hier wo­möglich noch dürftiger und unvollständiger, und die Vorlage fon aus­­ diesem Grunde ganz ungeeignet, der Verhandlung über die angesprochene Bewilli­­gung einer Summe von 33.560.000 Gulden zur Grundlage zu jenen. Werner ist die angesprochene Summe gleichfalls „für die Okkupation von Bosnien und der Herzegovina“, also zur YUusfüh­­rung der Bestimmungen des zu Berlin abgeschlossenen Vertrags bestimmt, zu dessen Giftigkeit aber, wie in dem oft zitirten "Verichte auf Grund des Haren Wortlaut:" der Staatsgrundgelege nachgewie­­sen wurde, verfassungsmäßig die bisher nit erfolgte­­ Zustimmung des Neichsraths erforderlich erscheint. "Beide Vorlagen müssen daher gleichmäßig behandelt werden, und der Ausschuß muß der Delegation empfehlen, auch auf die Bors lage „womit der Boranschlag über das außerordentliche Heeres- Erforderniß für die Dellation Bosniens und der Herzegoping im Jahre 1879 zur verfassungsmäßigen Behandlung vorgelegt wurde,u­m nicht einzugehen. „ Der Austcuß mß jedoch die XThatsache in den Kreis seiner Erwägungen ziehen, daß sich ein Theil der Wehrmacht des Reiches in Bosnien und der Herzegovina befindet. Wenn die Urteile über den Werth und die Ziele der Politik, welche die Truppen nach jenen Ländern führte, verschieden sind, so­ll dagegen einmüthig die Bes munderung des Heidenmuthes, der Durch Yichts an erschütternden Pflichttreue und selbstlosen Hingebung, mit welcher die Angehörigen der Armee inmitten der außerordentlich­en Schwierigkeiten und Entbehrungen ihre schwere Pflicht erfüllt haben und noch erfüllen. Ebenso einhellig ist die Ueberzeugung, daß für die Deckung der Bedürfnisse der Truppen in Bosnien und der Herzegovina so­­fort und unter allen Verhältnissen gesorgt werden müsse. BE Dies hätte nach der An­sicht des Ausschusses in der Wene zu geschehen­,Paß vorläufig gegen Rechnungslegun­genci xxschalbetrug vom­ x-Millionen Guldext zur Bedeckung der Bedi­rfumederm Bosnien und der Herngovina stehenden TI·»11ppen als«cutpendeM« liches Erforderniß fü­r das Jahr 1879 bewilligt,zugleich aber augx­­gesprochen werde,es sei für jeden etwaigen Mehrbedarf rechtzeig die verfassungsmäßige Zustimmung einzuhole­n. Hiedurch würde einerseits wieder forscht der Delegation ents­­prechende ziffermäßige Prüfung des wrrth­plgeitchordernisses er­­mögliche,und andererseits ihr verfassungsmäßiges Recht allen Goetz­­tualitäten und etwaigen Ueberraschun­gen­ gegenüber gewahrt. Aus­ diesen Gründen stellthr Budget-Ausfl­llß den­ Antrag Die Hohe Delegation wolle, indem sie auf die Einlage, womit der Boranfclag über 003 außerordentliche Heeres-Erforderniß für die Ossupation Bosniens und der Herzegoving im Jahre 1879 zur Beric Bunge undDineR Behandlung vorgelegt wu­rde , nicht eingeht erschließen, ka „Zur Bededung der Bedürfnisse der in Bosnien und der Herzegovina stehenden Truppen wird als anderordentliches Heeres- Erforderniß für das Jahr 1879 vorläufig der Betrag von 15 Millionen Gulden bewilligt Für einen erronigen Mehrbedarf ist die ver­­fassungsmäßige Zustimmung rechtzeitig einzuholen.” Eine Minorität stellte dem Antrag, daß in dem sonst mitvere änderten Beichlußentrage statt 15, 20 Millionen gerecht werden. Die Vertretung der Minorität Hat. Cxral Widmann über­nommen. Budapest, 2 Dezember 1878. 8. Ezartoryski, Obmann - Stellvertreter. Her­b­st. Berichterstatten wurde am 24. November 1878 Bericht erstattet - ,

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