Pester Lloyd - Abendblatt, März 1879 (Jahrgang 26, nr. 50-74)

1879-03-26 / nr. 70

Sm éra — Ber den Osterferien sollen außer dem Berliner Vertrag und dem Budgetgefeg noch einige kleinere Gefegentw­ürfe, darunter der über den Ban de Honvedministerial-Balatd und zum Schluffe der Entwirf des Gefeges ü­ber den Unterrit in der ungarischen Sprache zur Erledigung gelangen. (Einzelne Nummern in allen Verschleißlokalen.) Meg TE · « ‚Mächte wird allmälig geringer. Budapest, 26. März. sz Marquis Salisbury Hat sich sehr vorsichtig aus­­gedrückt, als er ehegestern im englischen Oberhause erklärte, es sei nicht Sache des Kabinets von St. James, daran zu zweifeln, daß Rußland seinen, aus dem Berliner Bertrage entspringenden Verpflichtungen nachkommen werde, aber für­­ alle Fälle sei der Sultan ermächtigt, den Beistand seines Affiiiten, womit England gemeint it, anzurufen und die britische Flotte werde dann im Marmara-Meere oder im Schwarzen Meere erschinen. Marquis Salisbury wollte sicherlich nicht drohen, aber er wollte ankündigen, daß Großbritannien nach wie vor für die Durchführung des Berliner Vertrages einstehen werde, und das that es so verständlich, daß der Sinn seiner Worte wohl auch in Pe­tersburg seinem Zweifel begegnen wird. In diplomatischen Kreisen, so schreibt man uns, rechnet man mit Sicherheit darauf, daß Nurland die stipulirten Räumungs-Termine einhalten werde. Man zweifelt kaum daran, daß zu Ende des nächsten Monats das ganze russische Okkupationskorps auf dem Nordmarsche begriffen sein werde, allein man zweifelt an der Haltbarkeit der Zustände, die Die Russen in den von ihnnen früher pfm­pigten Provinzen zurücklasfen, man zweifelt namentlich daran, daß ohne die Intervention irgend eines Hilfskorps in Dijt-Rumelien ein friedliches Regime zu eta­­h­ren sein werde. Man distutirt in Folge dessen mit so viel Eifer als Erxuft die­dee der gemischten Offu­pation. Unser Korrespondent bemerkt, da es „Für Die Organe der öffentlichen Meinung an der Zeit wäre Bortheile und Rage theile eines solchen Blanes gründlig z­u erwägen. Die Theilnahme an der gemischten Offu­­pation bedeutet fr jeden Staat eine Reihe von Opfern, die allerdings einigermaßen dadurch vermindert werden, daß die Tat der Erhaltung des Offupations-Ror­s der offupir­­ten Provinz zufällt. Andererseits wäre es einer Macht, die im Orient reelle Interessen hat, ohne wesentliche Einbuße an moralischem Einflusse daselbst nicht möglich, einer solchen Aktion, wenn sie einmal von Europa beschlossen wird, ihre Theilnahme zu versagen. Den Luxus einer solchen Enthalt­­samkeit könnte sich höchstens Deutschland vergönnen, dessen Machteinfluß im Orient wenig zu suchen hat und in Europa durch frühere Proben von Kraftentfaltung genugsam sicher­­gestellt it. Die Dinge sind im Momente allerdings noch nicht so weit, daß mit der Idee Der gemt­schten Osfupation schon absolut gerechnet werden müßte, aber sie können möglicher­weise bald dahin kommen. England, so jagt man, tritt für Diesen Blau mit großer Wärme ein und die Opposition der oc widerstrebenden ! Wenn dann die Mehrzahl der Mächte für die Idee gewonnen sein wird, dürfte den disjentirenden (wer sind diese? D. Ned.) der Muth fehlen durch ihre Weigerung die Verantwortung für die Gefahren auf sich zu laden, die möglicherweise ohne die Anwendung so außerordentlicher Hilfsmaßregeln im Orient eintreten künnten. Vorläufig fchweben noch die Unterhandlungen über diese Fragen zwischen den Mächten, allein es ist ihnen keine weite Trijt mehr gegönnt und bevor ein Monat ins Land gegangen, muß wohl die Entscheidung darüber getroffen sein, welche Mittel anzuwenden seien, um Ost-Rumelien ohne neue Erschütterungen jene staatsrechtliche Gestaltwung zu geben, wie sie der Berliner Kongreß, der gerade bezügt sich dieser Landstrede dem Hoheitsrechte der Pforte und den Wünschen der slavischen Bevölkerung zu gleicher Zeit­­ gerecht werden wollte, entspricht.“ Aus Konstantinopel wird uns gemeldet, daß in der vorigen Woche zwischen Karatheodory Bajba und dem Grafen Zichy mehrere Konferenzen frür­gefunden gaben, In welchen schließlich eine Vereinbarung über alle auf die Ok­kupation Bosniens und der Herzegovina und auf die Gar­­nisonsrechte im Distrikte Novi­ Bazar bezüglichen wichtigen Punkte zu Stande gekommen ist. . Es soll sich gegenwärtig nur moc­ um einige nebensächliche Stipulationen handeln, worauf dann das Instrument dem Monarchen Oesterreich- Ungarns und dem Sultan zur Genehmigung vorgelegt werden könnte. Die Erfahrungen, die wir während des langen Berlanfes Dieser Konventions-Verhandlungen gemacht haben, Tafjen besorgen, daß auf dem Fuzen Wege, der jegt noch zurü­czulegen it, der Schwierigkeiten und, Hindernisse sie noch genug ergeben werden. ·» Nachdem noch gestern die günstigsten Berichte über die Stellung Khereddin Bajdas zu registeiren waren, kün­digen die Bulletins des heutigen Tages eine starke Erschüt­­terung der Position des Großwezirs an. Der Sultan in seiner wetterwendischen Gesinnung soll sich von ihm abge­­wendet haben, weil das Finanzprojekt Torqueville, für das Khereddin Pascha sich ehr interessirt, gesceitert ist. Auch der Einfluß des Marquis Fournier, welche Lebterev in den Yegten Tagen noch als Liebling und Vertrauensmann des Sultans galt, soll doch das erwähnte Ereigniß, durch das Scheitern des Tocqueville’schen Finanzprojektes, sehr gelitten haben. So regieren denn noch immer Laune and Willkühr in Stambul, die beiden schlechten Nachgeber, die dem türki­­schen Neid­e so umermeßlichen Schaden zugefügt haben. Aus dem Reichstage. Wir ergänzen an Nachstehenden unseren im heutigen Morgen blatte­ne .. über die gestrige Sigung des ABg­eordnetenhauses. ” Mad Stef. Apäthy sprach in der Debatte über den­ Ber­­ner Bertra­ger 9­­eszaki­csi Gr will sich mit der Ossupations­­frage beschäftigen, wenngleich Dieselbe genugsam erörtert wurde. Im vorigen­ Reichstage hat er die Regierungspolitik gebilligt, denn er ja darin eine Politik der Vorsicht. Nach Schluß des Reichstages ja er mit Defremden sich vollziehen, was er für unmöglich hielt : die Offupetion. Also gerade der auf und beahnliche Theil desselben mußte net Blutopfern vollzogen werden! Er wird nachzuwerfen suchen, daß der unternommene Schritt nicht unabweislich nothivendig war Die Oklupationspolitik wird damit vertheidigt, daß die Pforte nicht im Stande war, in Bosnien die Ordnung herzustellen. Mag ein. Aber mußten wir und nur wir ollupiren ? Hätte diesen Zwei nicht eine mehlmollende gemischte Dikupation besser ent­­sprochen? Auf diese Fragen haben wir seine Antwort bekommen. Graf Andrasfy sagte, mir hätten durch die Dikupation den amtlichen Bestand der Türke und Europas Ruhe gesichert, zugleich andere Interessen gewahrt. CS ist erstaunnlich, dab die ganze Tat der Erhaltung der Nähe Europas unserer Monarchie zufällt. Diese Aufgabe it sehr ehrend, aber besser wäre, meisn Europa feinen Frie­­den in einer fü­r uns erträglicheren Weise gesichert "Hätte. Die etwa errungenen Vortheile stehen in gar feines Verhältiise zu unseren Opfern. DBesfer wäre gewesen, unser Blut und unser Geld zu scho­­nen, bis die zwingende Nothwendigkeit ist und eintritt, sie in Die Waagschale zu werfen. Das Mandat it nichts Anderes, als eine glänzende Ermächtigung, uns selbst zu schmwächen. Wenn der Kon­greß jeder Magt ein Mandat zu Osfupation irgend eines Landes ertheilen kann, mo bleibt dann das Völkerrecht ? In der Adresse hat die Majorität selbst, inden sie ihre Besorgnisse ausdrückte, zu­­gleich auch ihren Zweifel ob der um abweislichen Notamendigkeit der Offupation ausgedrückt. (So its! auf der äußersten Linken.) Heute, 7—3 Monate nach der Okkupation willen wir ziffermäßig, was sie uns gefottet , was sie noch forten werde: ‚wisfen wir nicht. Man sagt zwar, die offuptiten Länder werden die Administrations offen jeden, aber er ficht nur eine Fendt der Difupetion: weitere­­ Opfer. Es steht uns noch Novi­ Bazar, vielleicht wo Anderes bevor. Bezüglich der einftigen staatsrechtlichen Stellung Bosniens herrscht Bugs Ungewißheit; das erklärt auch die unbestimmte Haltung der Orte.­­ Das Berlin­er Ma»11 datist eittuzwollendeter Satz fan dessen Ende«ein großes Fragezeic­en steht(Beifall auf der äußersten Linken), und diesetk unvollendeten Satz z verlan­gt die Regierung,sollen wir unter uns zu Gesetzein axtxkultretk.Es ist nothwendig,daß das Hauzsz entschieden seine Brlichkng oder Mißbilligung über die besorgte Politikaussprecher Exnuß billigt sie und spricht dies entschieden aus­ Er A­RAR Erfahrung der Nation, daß die Jahre lang perhorveszirte Politik nachträglich doch in mehr minder Fonzifer Form utgeheißen ward, ihr Vertrauen in die­­ Verfassungsmäßigkeit­en­chüttern werde, „Wie Haben und mit der anderen Hälfte der Monarchie endlich in einer staatsrechtlichen Form geeinigt. Diese Form hat uns das Ansehen Europas erworben. .. Diese Form muß geschont werden, wenn sie nicht ad absurdum geführt werden sol. Wir verzagen nicht — schließt Redner — wir haben Vertrauen zur Zukunft der Nation, sie wird aus ihren Nöthen hervorgehen, , wenn die berufenen Faktoren einsehen, daß der ein­geschlagene Weg zum Ruin führt. Die zähe Ausdauer der Nation und die konstitutionelle Gesinnung des Herrschers werden uns den richtigen Weg finden lassen; dann wird das­ väterliche Wort Er. Majestät in Erfüllung gehen: „Nur ein glückliches Bolt kann einen glückichen Fürsten haben.” Er acceptirt Szilagyi’s Beschlußantrag. Beifall links.­ ‚Ferdinand Szederfinyi führt in längerer Nede aus, daß die ungarische Legislative Das Meht Babe, internationale Bei­träge zu genehmigen oder zu verwerfen. Ex erklärt sich für Dötvös d­en Augustthlpkyz Während wir seit Monaten de11·Programmnendes-Regierung der­ Regierung deerspriikshefmnden,zvird seitens der Regierung-3-Partei behauptet,daß·d·ceWider-fpr11 die11tImseren Argumenten zu finden sind. Der Minister-Präsident hat fi auf eine von ihm (dem Med­ner) während der Verhandlung über irgend­einen Vertrag gemachte deukerung berufen, wonach das Wort „Genehmigung“ überflüssig sei. Da die Snartifuh­rung auch schon die Genehmigung involuive. Heute aber verlangt der Ministere Präsident nicht die Genehmigung, sondern die Snartikulirung, und zwar deshalb, weil die Snartiku­­lwung nicht die Genehmigung bedeute. (Wahr! Tinta.) Die Aukon­­sequenz liegt „also hier im Naisonnement des Minister-Präsidenten und nicht in seiner (des Nedners) Aeußerung. Auf­ derselben Grund­lage beruht auch die Behauptung des Minister-Präsidenten, wonach nicht das, was der Reichstag sagt, das Wesen des Nechtes bilde, sondern die Thatjae selbst, daß der Reichstag zur Frage Spricht. Anstatt aber das Ket, zur Frage zu sprechen, zu einem meritori­­sdhen Nedte zu erweitern, will der Minister-Präsident das meritorische Nedt blos als Hecht, zur Sache zu sprechen, erscheinen lassen.. (So vs! Finke.) ee ; Mebvigen i­st heute nicht das die wichtigste Frage, welcher Widerspruch in dem Rattonnement des Minister-Präsidenten liegt, sondern das, was der Reichstag thut, indem er den Berliner Ver­lag inartitulirt oder nicht inartitulirt. In dieser Hinsicht hat die Negierungspartei sich noch nicht geäußert. Die Unterscheidung Apathys zwischen konstitutiven und vegifativen internationalen Verträgen mag in der Schule am Plate sein, bei einer legislatorischen Verfü­gung ist dieselbe seinesfalls zulässig. Auch läßt sich nicht apodiktisch sagen, daß seine Legislative in Europa sich das Recht vindizire, Verträge zu genehmigen oder zuridzumessen. (Der ganze Gedankengang Apäthy’3 bemeist, daß die Major­­ität auch ob Heute nicht wisse, was eigentlich die Folgen ihres Vorgehens sein werden, oder aber sie weiß es, kann es aber nicht erklären u­nd doch möchten wir so gern willen, was die Majorität unter der Smartitulirung versteht. Wir unsererseits halten an der Auffaffung fest, daß die Inartitulirung fontel bedeute, als „zur Ge­hege straft erheben.“ Der Minister-präsident protestiere zwar gegen nur ein scheinbarer, denn diese Auffaffung, aber dieser Protest ist Hinsichtlich der Konsequenzen huldigt er gewiß dieser Arffassung. Seitens der Regierung wird oft betont, daß seine definitiven Verfügungen betreffs Bosniens getroffen werden sollen. Da die ganze Ofsupation ein provisorisches Werk ist, so wird der Minister-präsi­­dent sie damit begnügen, provisorisch administeiren zu Tasfen und die Hände des Parlaments duch provisorische Verfügungen binden zu lassen ; freilich wird er dann feier definitiven Beitstellungen be­­ürfen. .. as die Rechte der Ryone betrifft, von denen Apáthy gleich­­falls gesprochen, so muß die Legislative denselben gegenüber mit derselben Geriffenhaftigkeit und Objektivität“ vorgehen, wie­ ihren eigenen Nechten gegenüber. Die Erweiterung sowohl wie die Be­schränkung der Nechte sind gleich verfassungswidrig. . Der­ Minister-P­räsident erwähnte, daß mir fortwährend Bosnien int Mimde­ führen und daß wir Dies nur deshalb bhin, weil wir nnsere läge mit jenen der Regierung, und ihrer Bartei when een sie inverhen tott­ieht na, amahänderni Sreignissen, mir Sprechen­ von" eier attuellen Krüger" pushen davon, ob die Snartifuh­rung mit der Genehmigung identisch ist oder nicht. Wo denn soll Bosnien vorko­mmen, wenn nicht in dieser Frage? Wie sollen wir diese Angelegenheit vermeiden, da Die gesammte Thätigkeit der Negierung seit 78 Monaten fi) auf nichts Anderes ertredt, als auf Vertinmungen, melde sich um die Folgen der bosnischen Frage drehen? CS it naruell, daß die Heminiszenzen die Negierung unangenehm berühren, aber die Oppo­­sition hat seine Uxsacge, diesen Neminiszenzen auszumweiten. Was den Angriff des Minister-Präsidenten gegen die Oppo­­sition betrifft, wonach diese daran sehuld sei, daß die Frage der Snartituliwung sich auf der Tagesordnung befinde und daß sie selbst daran schuld sei, wer sie unterliegen werde, so möge der Minister- Präsident versichert sein, daß Die Opposition so lange kämpfen werde, als sie Aussicht hat, auf nur den­ geringsten Theil der Rechte des Landes aufrechthalten zu Binzen. (Bestim­mung, linte.) Ignaz Helfy: (Dar Hinitzerpräsident und mehrere Ab­­geordnete verlassen den Saal.) ch bemerte zunächst, dach wenn „Ser­mand hier im Danfe etwas proponirt, so möge er selbst e5 ‚auch halten. Der Herr Ministerpräsident hat verlangt, daß die Lisin­­gene bis 3 Uhr dauern’ sollen ... R » Präsident:Der­ Herr Münsters Prändextt hat sich­­ nicht entfernt,er ist nur für kurze Zeit hinausgegangen.(L­’ir1n,Rufe links:Mu-gen!) . M­it ja gar Karl Eötvös:Es ist heu­te der dritte Feiertag,den wir hier zubringen. 5 Bräsiden F Fr den Haren Abgeordneten nicht Feiertag. (Heiterfeit.) · DENE 9 re Helfy: Die Regierung befolgt die Tattit, die wich­­tigsten Gegenstände zu zerbrödeln, um Tie fo dem Hause widerwärtig zu machen. Das darf aber die Opposition nicht abhalten, ihre Pflicht zu thun. Er folgt dem Abgeordneten Apáthy nicht auf das Gebiet der frantorechtlichen Definitionen; es handelt sich einfach darum, ob wir in Ungarn ein parlamentarisches Regime haben oder nicht. 68 fragt sich, ob Die Regierung eine­r­olitik befolgen darf, die dem­ Widerspruch der Nation begegnet.­­ a " Nedner polemisirt nun des Längern gegen die Ausführungen des Ministerpräsidenten. Dieser betonte Eötvös gegenüber, wi­e gefährlich für Ungarn das suffrage universel wäre, und er sagte auch, es zeige sich in dieser Frage, daß Eötvös bereit wäre, seinem oppositionellen Standpunkte die vitalsten Interessen, des Landes zu opfern. Nedner will nicht untersuchen, inwieweit das suffrage universel für Ungarn nüsglich wäre oder nicht; er will bewerken, dab er sich gar nicht gezieme, wenn vom Site des Minister-präsi­­denten vor Europa verkindet wird, daß für Ungarn das suffrage universel gefährlich wäre, weil die Nationalitäten fremder Zunge unter Gewalt stehen und anderswohin zu Ben. wünschen. Cr­tt ü­berzeugt, daß, bei einer Volks-Abstimmung die Nationalitäten fremder Burge trog aller Agitationen sich für die Zusammengehörigkeit mit uns erklären würden. (Beifall sinks.) Was osn­en betrifft, würden dort die Mohamedaner sich gewiß auch für die Souveränetät des Sultans aussprechen und diese sind dort in der Majorität. Der Minister-Präsident hat die Geschichte Dmer Bardjas angeführt, um zu beweisen, daß der Bruch zwischen jenem Bolte und seinem Go­verän unüberbrütdbar sei. 3 BEER: Dem gegenüber weit Nebner darauf hint, daß im Jahre 1848 die Kluft zwischen der ungarischen Nation und der Dymastie eine viel weitere war, als jene zwischen dem bosnischen Bolte und dem­ Sultan­it — und doch ist diese Kluft wieder ausgefüllt worden. márt­ee ee Shtvösfchen Beihlubantrag. (Beifall auf der äußersten Linken.­­ ! Minister-Präsident Koloman Tiba: 30 will nur auf zwei Ausführungen 068 Herrn Borredners rerfeftigen. Ich habe nicht von dem in Ungarn einzuführenden Suffrage universel ge­­sprochen, sondern davon, welche Folge es haben könnte, wenn wir die Völker jener Provinzen darüber abstimmen ließen, was sie wollen und wohin sie gehören wollen. Das andere, was ich bemerken will, ist dies, daß ich nie gesagt, das Mitverständnisse zwischen Herrscher und Volk nie behoben werden könnten, und ich ersuche den Herrn Abgeordneten ni­e noch, daß er weder den ungarischen König mit den türkischen Sultan, noch die ungarische Nation mit den dortigen Völkern vergleiche. Hätte er dies nicht gethan, so wü­rde er nicht aus dem für gemisse Fälle Gesagten eine auf uns bezügliche all­­gemeine Regel abgeleitet haben. (Zustim­mung vető.) Schluß der Lisung um 3 Uhr. e Bräsident 6 h­yezy öffnet Die heutige Sigung­ des Abgeordnetenhauses nach 10 Uhr. — Schriftführer: Baros, Horvath, Molnár. — Auf den Ministergauteuils: TiBa, Szapáry, Trefort, Rauler, Belchy, Szende, Bede- EDDIE ®. Das Protokoll der Testen Sikung­ wird authentizier. Alexander Hegediis überreicht den Bericht des Finanz Ausschusses über den Bau der Vizinalbahn Mezőtur-Szarnas. Der Bericht wird seinerzeit auf die Tagesordnung gestellt werden. Im­ Interpellationen-Bisehe ist eine Interpellation Joschid­­K­eska1­’scm den HouvedDNinister eingetragen Folgt die Berathtun­g des JndeiI­niteitsgesetz-Entumrses· , Alexander Hegedüs glaubt sich jeder weiteren Motivirung enthalten zu könnten und empfiehlt die Annahm­e. Yosef Madaras: Seitens der Majorität mag die An­nahme begründet sein; man wird­ es aber fir eben­so natürlich fin­­den, wenn die Opposition einer Negierung, die das Land nahezu an den Nand des Abgrundes gebracht, seine Kosten votivt und daher auch die Vorlage ablehnt. Alexander Granády hat die Bemerkung vorzubringen, daß der Finanzminister auf den von ihm eingereichten Vorlagen nicht nur seinen Namen, „Oraf Julius Szapáry", sondern auch seinen Titel „Ein­­ung. Finanzminster” ersichtlich mache. (Heiterkeit.) Der Gefegentwurf wird nun ohne weitere Debatte acceptirt. „In der hierauf fortgefegten Debatte über den Gefegentwurf betreffend die Snartitulieung 008 Berliner Vertrags nimmt das Wort Smesh Hodossy. US er den Bericht Des Zentral-Aus­­fufes gelesen, war er der Ansicht, daß die Frage, ob zur Rechts­­giftigkeit des Berliner Vertrages die Zustimmung des ungarischen Parlamentes vom Gesichtspunkte Ungarns notwendig sei, als gelöst betrachtet wird. Aus den Heußerungen des Minister-präsidenten und der zur Regierungspartei gehörenden Abgeordneten hat er sich davon überzeugt, daß die Frage noch nicht ins Meine gebracht ist, ja, daß eine Entscheidung der Frage in diesem Sinne seitens der Regierung „Hiver“ geleugnet wird. Diesbezüglich muß er bemerken, daß er die Auffassung, als ob dieselbe nicht nothwendig, sondern zivedm­äßig sei, für seine zufriedenstellende Lösung dieser Frage betrachten kann, denn die Frage, ob zur Giltigkeit eines staatsrechtlichen Vertrages die Zustimmung der Legislative noth­wendig ist oder nicht, i­ Teine DOpportunitäts-, sondern eine Rechtsfrage (Zustimmung links), welche nach staatsrectlichen Motiven entschieden werden muß. Bon D diesem Grundfache ausgehend, will Redner nach den Daten suchen, nach melden seiner Ansicht nag Diese Frage gelöst werden muß. Gehen wir auf unser Staatsrecht vor 1878 zurück, so finden wir, daß vom Ende des XVI. Jahrhunderts angefangen mehrere Verträge vom Reichstage angenommen und inartikulirt worden sind; hieher gehört z. B. der G.X. LVI.1595 betreffend den zwischen Rudolf I. und Sigmund Báthory abgeschlosfenen Bei­trag, der G­ U. 11:1608, in welchen ausgesprochen wird, daß, da­ß e. Majestät (Mathias II.) mit den Türken Frieden geschloffen, die Stände diesen Frieden ihrerseits inaxtitusiren; der G.A. V.1647 betreffend den Leipziger Friedensschluß zwischen Ferdinand HL. und Georg Ráköczy., freilich. finden sich auch viele Verträge, welche der ungarischen Legislative nicht unterbreitet worden sind. Und so ist er gewiß, daß wir in unseren vor 1848 giltigen­ Staatsrecht keinen sichern Stoß­­punkt für die Lösung der obschwebenden Frage finden. Eines aber geht aus dem angeführten Beispiele hervor, daß das Recht des Neichetages, wonach ohne seine Zustimmung die internationalen Bei­­träge die Rechtskraft nicht erlangen können, in vertinftivem Sinne formentirt wurde, als die allgemeine Freiheit fand, und in exten­­sivem Sinne, als die allgemeine Freiheit blühte. (So ist’s !­Kinks.) Auch im G­ U. XII : 1867 it die Frage, zu welchen aus­­wärtigen Verträgen, behufs Giltigkeit derselben, die Zustimmung des ungarischen Reichstages nothwendig ist, nicht präzis gelöst, und nur zur Rechtsgiltigkeit der Handelsverträge und der auf die gegenseitige Rechtshilfe bezüglichen Verträge wird ausdrücklich die Sanktion des Reichttages gefordert. Wir müssen also den Sinn 9:8 auf die internationalen Verträge bezüglichen §. 8 des G.A. XII : 1867 aus den Beispielen anderer konstitutionelle­r Staaten ruhen und font mentiren, um die Grenze feststellen zu können, innerhalb welcher zur Nechtegistigkeit der internationalen­­Verträge die Zustimung des Parlaments nothwendig it. (Hört!) Nedner zitiert die einschlägigen Gefeges-Paragraphen der bel­­gischen und preußischen Berfaffung, aus welchen hervorgeht, daß die internationalen Verträge, sobald aus denselben irgend­eine Belastung des Staates resultirt, der Zustimmung der Legislative bedürfen. In demselben Sinne sind die bezüglichen Bestimmungen der neueren deutschen V­erfassungen gehalten. England hat zwar, wie wir, sein präzises Gejeg, aus welch die Nothwendigkeit der Zustimmung zu den internationalen Verträgen behufs N Rechtsgiltigkeit derselben hervorgeht, aber die Hundertjährige Praxis hat d­aher, als modifizirte Paragraphen vermögen, jene Verträge bestimm­t, welche der Santtion des Parlaments bedürfen, und gehören bisher jene Verträge, welche das Vermögen und die Freiheit der VBü­rger und das Staatsrecht — 008 Territorialrecht mitinbegriffen — berühren. Alle diese Beispiele Lehren also, daß der Berliner Vertrag für­ Ungarn nicht rechtskräftig sein form ohne die Zustimmung des ungenu­gben, parlaments (Zustimmung linie), denn wenn es einen des Berliner Bertrages fin ung, wenn nicht tt anderer, u le falls in finanzieller Hinsicht, ein wir auch nur den, dem Geiste des §. 8 des Gel. At. " XII:1867 am nächsten stehenden englischen Hide Seite desselben, Nußlands und auch Shapkich it. in am im allernächsten, diesem Berliner Vertrag dafü­r böte, daß ihre ferneren Schritte Falle so wäre es vielleicht doch korrekter, nach den aus unserem vor 1878 üblichen Staatsrechte angeführten solchen Fällen eher extensiv, als restriktiv zu kommentiren. (Beifall Links.) A­ngesichts dessen, daß­ die Regierung nicht in dem Sinne vorgegangen, muß Redner konstativen, daß sie in diesem Falle keinen wahren konstitutionellen Sinn befundet hat. Wahr­ [imts.) Heute, nachdem der Artikel 25 des Vertrages voll­­zogen worden ist, handelt es ji nicht mehr darum, ob der Text die­­ses Artikels genehmigt werden köne, sondern darum, ob Die die Vollziehuug gebotene Interpretation übereinstimmend Ungarns und der Türkei in Aussicht stellte, ausgeführt (Zustimmung links) Er den Berliner Vertrag zu acceptiven, wenn Standpunkt auch nicht außer allem Berliner acceptiven, o berührt der Artikel 25 unser Staatsrecht, besonders die (Wahl! So it's! lints.) Zwischen beiden it­ein wesentlicher Verfügungen 7 territo- Und läge das Recht‘ der ungarischen Legislative das Necht werden durch­ könne. Unter­schied. Den Artikel 25 des Berliner Vertrages hätte Redner, so wie er konzipiet ist, acceptixt, weil derselbe die Beschräufung der Ueber­­griffe Desterreich- Dix; die Ausführung aber geschah das gerade Gegentheil dessen, was erwartet und gehofft werden fonnte. (So its! links.) worden ift, hat ev duch­aus Feine Luft, ihm zu acceptiven, da er, besonders aber der Arti­­kel 25, in diesem Sinne für uns nicht mut nicht annehmbar, sondern wäre­nd heute bereit, die Regierung Garantien nicht in diesem Beiste gesche­­hen werden; das Vorgehen und die Nenkerungen der Regierung weis im bisherigen Cette und zur ‚Unnerion und zu den sk aber darauf hin, daß dieser Stimme ausgeführt werden soll, fhäd liegen Folgen derselben führen Tann. (So rs! lint8.) 63 it wahr, daß man die Thatsachen nicht aber die Angelegenheit kann so abgewidelt werden, dab begangenen Fehler gutge­macht werden und in zung plabgreife. ES tt etwas Anderes, Die Thatfachen zu sanktio­­niren und etwas Anderes, dieselben einfach als Thatfad­en zu accep­­tiven, aber aus denselben einen Weg zur (Beifall Kinfs.) Daß die Negierung das Cutwirwung fi) aus den bisherigen N­eußerungen derselben nicht­ tung des vorliegenden Gelegentwurfes bedeutet also nur eine forderung, das bisherige Vorgehen att sanktioniren, suchen, ergibt die linterbrei­­Auf Er kann das Vorgehen der Negierung auch nicht billigen und lehnt deshalb die Vorlage Szilágyi fgen Beichluß-Antrag anschließt. Zustimmung inte.) Ministerpräsident die vorliegende Sache punkte gesprochen, a Ex sagte zunächt, er wäre geneigt gewesen, des Berliner Vertrages enthaltene Bestimmung doch ferung jener­­ Provinzen, es "Das sind, abe Ungarns, hamdelt hatte? Nein, it _, , der fünfische welche auch, hat ü­ber Der Debatte ges mit der Forderung nach Abgabe gewisser Erklärungen, anzunehmen. Doch sei dieselbe im Wege eines Krieges gegen die Türkei Worte das Kongred-Protofoll feinen Krieg gegen die Türkei, schloffenen Verträge gewartet. De Wien, Wir Datter der älteren Geseten anführte, beziehen sich auf­­ anderen Herb­st s­­ichah, demzufolge maß ich an seine Ausführungen einige Bemerkun­­gen kni­pfen. (Hört, Hirt) ú 8 durchgeführt im Art. 25 werden. Bor Allen, geehrtes Haus, es schwer isn Abrede zu stellen, in dab die unterschrieben habe. Dieses satt allein schließt die Annahme, aus, als wäre die Oikupation gegen ihren Willen erfolgt, einander Das Grfte, daß sie Ihre Gesandten gegenseitig abberufen. Während der ganzen Oskupation blieb unter Botschafter in Konstantinopel und also Kollisionen mit der Benöl­­tigtiichen Behörde den Sehorsam verweigerte. Er­ich, von intern­ationaler Gesichtspunkte be­trachtet, zwei ganz verschiedene Dinge.­­ Abgeordnete aus unseren Angelegenheiten die Na­chgabe von Kirchen, Glaubensfragen und ähnliche Dinge. Ohne mich aber auf Diesen Unterschied weiter es zulassen, frage ich den Herr Abgeordneten: als der Wiener Friede in Sabre 1606 und der Linzer örébe­rt Sabre ET­, elso fast wei Jahre vor Zusammentritt des Neic­stages abgefegt offen war, hat man da mit der Durgführung dieser vom Krönten abge 613 der Reichstag, über Dieselben vers vollgiftig auch vor der Fnartitu­rung. (Widerspruc; Tinta Dieses Beispiel be­weift also nu­r für die Theorie des Herrn Abgeordneten. Aller, wenn wir auch die vor­ 1848er Zeiten nehmen und aus denselben vielleicht Schlüffe auf die weitere oder engere Inter­pretation der Rechtssphäre gezogen werden konnten, so hat­te der geehrte Herr Abgeordnete gewiß Kenntniß davon, daß im Jahre 1509 zu Schönbrunn ein Friedensvertrag gesproffen wurde, welcher einen beträchtlichen Theil des Gebietes der ungarischen Krone zehirte und dennoch wird es unter den Gefegen des Neidetags vom Jahre 1811 nichts hierauf Bezügliches finden. Dieses ältere Beispiel beweist zur Genüge, wie haltlos die Behauptung ist, daß heute unsere Ösfege in zu engem Sinne interpretisrt werden; denn. jede Negieru­ng der österreichisch eingartigen Monarchie hat den Lat­entigieden ausge­­sprochen, daß, wo von Der Verkleinerung oder Vergrößerung des Gebietes des Landes oder der Monarchie die Mede ist, die konstiu­­­tionelle Verfügung der Legislative unerläßlic­ht. Das Nedhi­ver Legislative hat demnach im Vergleich zur alten Brazis entfejieden eine weitere Interpretation erfahren. (Beifall rechts.) Der Herr Abgeordnete hat auch das Beispiel Belgiens, Deutschlands und Englands angeführt. ZH wm bemerken,­­daß selbst in solchen Ländern, in deren Gelegen für ausgesprochen is, was — wie der Herr Abgeordnete zugibt — die wnferigen nicht enthalten, die Giftigkeit der von der Krone geschlossenen infer­­mationen­verträge nicht angezweifelt wird und zum Vollzug der­selben eine Legislatorische Verfügung nicht nötig ist. Spare In England hat die Negierung — wie wir wissen — nicht durch­ den Berliner Vertrag, aber hinsichtlich der Insel Zypern 100 der Garantie des Heinasiatischen Befiges der Pforte Verpflichtungen übernommen, deren Tragweite bezüglich Klein-Asiens heute so gar nicht abzusehen ist. Der Vollzug diesen Verpflichtungen it in Anguif genommen und auch zu Ende geführt worden. Man hat­ dort das Vorgehen der Regierung­ kritifiet ,­ daß aber die Krone nicht das Recht gehabt hätte, diese Verträge abzu­­schließen, auf Grund­ derselben vorzugehen, ist nirgends behauptet worden. (Beifall­rechte.) Die Sinterpretation Dieses Nedhtes in an­deren Staaten zeugt also gegen die Türonne des Herrn Möge­ordneten. Ich habe es in meiner Fetten Nede hervorgehoben und hafte es auch heute im vollen Umfange aufrecht, haß man das diesbezüg­­liche Necht der­ Krone, namentlich das­ Necht, im Wege der ver­fassungsmäßig hinzu berufenen Regierungs-Organe giftige internationale Verträge abzuschließen, weder nach­ciseren Gejegen, noch nach den in Ba ganzen Welt üblichen verfassungsmäßigen Anfiten, in Zweifel ziehen Tanıt. 3% halte ferner auch jene Ansicht aufrecht, welche ich in Bir fanımenhang hiemit betonte, daß nämlich in dem Augendliche, da eine entgegengejeste Bvaris befolgt wu­rde und dem Winfche Hóz b01198 gemäß ein entweder auf einem Kongresse oder zw­ischen zwei Mächten zu Stande gekommener internationaler Vertrag früher dem Parlament vorgelegt werden müßte, um dort Wochen, ja Monate lang den Gegenstand der Diskussion zu bilden und hernach erst effefttirt werden dürfte, mit einem solchen Staate Niemand einen internationalen Vertrag oder ein Bündniß forliehen würde. (Lebhaf­­ter Beifall rechte.) 4 Auch diejenigen Herren Abgeordneten, die den Berliner Ver­­trag am heftigsten verurtheilen, wünschen, daß Die eine oder die an­­dere Bedingung desselben von anderen Mächten erfüllt werde. Wie it es aber möglich, andere Mächte, welche dort Verpflichtungen übernommen haben, zur Erfüllung derselben zu veranlassen, wenn wir uns selbst das Net anmaßen, daß, was immer unser ges­teönter König gethan haben möge, wir befugt sind — und zwar je nach dem Belieben des ungarischen oder des österreichischen Par­laments —, dasselbe zunichte zu machen. Beifall im Zentrum.­ Das Necht Der Krone muß gewahrt werden, die Parlamente aber verhandeln solche Angelegenheiten — denn das Necht der Berz­handlung besteht überall —­­ von jenem Gesichtspuntte, der allen dem­ Staats-Interesse entspricht, und wenn sie etwas in den Folgen für die Zukunft Schädlich machten, so beugen, sie diesen Folgen da­­durch vor, daß sie die Negierung, welche diese Politik geschaffen, stürzen und solche Männer an deren Stelle fegen, die geneigt sind, den Wunsch Hödofiy’s zu erfüllen. Aber es ist nirgends üblich, einen solchen Weg einzuschlagen, auf welchen jede auswärtige, jede eno­päische Aktion gelähmt würde. In England, wo nicht Die ven wechtliche Frage, noch die Opposition ins Endlose gegen eine Sache, sondern das über Alles gestellte­nteresse des Staates den Ausschlag gibt und mo die Leute einsehen, daßs die Vernichtung des Anregens und des Einflusses des Staates­­ nach außen viel gefährlicher wäre, als selbst, ein verfehlter Schritt, leitet sich Jedermann, die Dinge so auf die Soige zu teilen. +7 (lebhafter Beifall reits.) 3) 3 . Bis zwei Uhr, da wir diesen Bericht schlieben, sprachen noch Ludwig Mocsár Moriz Yótfat, Ladislaus Hegedis, Aller Csanády, Crnít Simonyi, Baron Árpád Mednyankiy und Michael Bol­it, worauf der Präsident die Generaldebatte: Ein an ihlaffen erklärte­r N lfm ; M weiters im Morgenblatte v an den Antragstellern hielt noch zwischen­­age und dem Vorgehen der : » Zweifel, der Legislative Sp wie der befinden, D Beispiele, wie Vertrag was nur sondern Tipa: Wenn zwei Mächte sich im so Die tst welche der sie waren Beispielen, genehmigt Zukuft Tettere einigermaßen von eimen als, es im bisherigen Berlanfe Kriegszustande Herr interne die St ignoriven eine zu ‚beabsichtigt, Mein Herr Borredner gegen : Tann, Die bisher Belfez _ 3 Ü in dieser, Form ab, indem er fi dem eh N §tönig - 5 . ; ve . Sy 3 ! = YceEbers-Zweischwemmung. Für die Theißthal-Ueberschwemmten sindnn singnsT­·"» des heutigen Tags neuerdings LOMIL 38 kr.zugekommen,daherIr mit dem bisher ausgewiesenen Betrage von 129.215 fl. 16 fr. zusam­­­men 132.264 fl. 54 fl. und 2 Coupons, — Den Detail Ausweis tragen wir nach). D­as In den Testen Tagen find­ung von Fohhamt Böhm, „Ober- Matchinist der Donau-Dampfschifffahrt-Gesellschaft, Irene v. Bronay in Neutra, Ermestine Rereptury in Moor und A. M. Kohn in Raab Kleidungsftüde und Wäsche für die Weberihwernnten zugeformten­, die wir der ee Unterstügungs-Kommission übergeben haben. — In unserem Ausmeise vom 18. b. Z. haben mir“ eine Spende von 145 fl., die uns von Herrn Moriz Stankl in Vrood zugenommen, ausgewiesen; nachdem in einigen Cremplaren unseres Blattes diese Ziffer undeutlich gedruckt erschten, so bemerken wir ausdrüclich, daß uns von Herrn Frantl 145 Gulden’ zugefommen­­sind. — In unserem Morgenblatte vom 21. d. M. soll es anstatt: „Ergebniß einer Sammlung des Infanterie - Regiments Mitter Schmerling“ richtig : „Ergebniß eines Konzertes der Musikkapelle des Infanterie-Regiments Nitter v. Schmerling” Taufen; endlich soll es anstatt des im gestrigen Morgenblatte ausgeriesenen „Linke und Moriz Bieney Fl. 20 ° richtig Tantens „Louise und Moriz v. Bieney fl. 20.“". je s­ei % Die Hauptstädtische Hilfs-Kommission tagt von Morgens 8 bis Mittags 12 Uhr und Nachmittags von 5 bis 7 Uhr im alten Stadthause, I. Stod, Saal Nr. 30. k 6 ER Die gräflich Károlyi’se Familie errichtet in Szegedin für 500 Personen und auf die Dauer von 2 Monaten eine Rolfslücke, welche bereits morgen ihre Thätigkeit beginnt. — Witwe Gräfti Georg S­árolyi hat für die Szegediner Nothleidenden 1500 ff. ges­eet, fp = * 2­5 mk Der Afsehwanzverein von Fuderfabrikanten der österreichische ungarischen Monarchie zu Prag spendete fü­r Die Verunglücken von Szegedin und andern Ortschaften im Königreiche Ungar tan“ jend Gulden zu Handen der Prager Handels- und Gewerbes­kammer. “ 3 = Nach dem „Ortslek­ten für die zur ungarischer Stra ge­hörigen Länder” hat „Hon” folgende Statistik der überschwenm­ten­­ Gebiete zusammengestellt : Diese Daten beziehen sich auf Szegedin und seine unmittelbare Ums­gebung, die von der Theil überschwenmt wurde. Zu bemerken si­ndessen, dab das Wasser noch größere Gebiete überschwemkt hat, denn auch die Territorien anderer Gemeinden sind zum Theile immolich, Was die Anzahl der Häuser mit der Bewohner betrifft, To laßt ich Tagen, daß dem Hochiwasser 12.000 Häuser zum Opfer fielen und daß 84.009 M­enschen obdachlos geworden ib. Hs Bancsova geht uns folgendes Telegramm an: „Bahl 1743. Zöbliche Redaktion des „Velter Lloyd“, Budapest. Auf Grund des heutigen V­eichluffes Nr. 33 der Gemeralversamme­lung wird gebeten, folgende Berichtigung aufzunehmen : „Die in der Penner 80 Des „Beiter Lloyd” von Sn, veröffentlichte telegraphische Original-Korrespondenz aus Bauresova beruht auf einer Uwichtigkeit. Sion am 15. b. M. wurde duch den Obergespan und Birgermeister zur Untersu­chung der Szegzehter Ueberregpwenminten ein Hilfsfontite foustilliet, welches Die am 15., 16. und 17. b. M. gesanmelten 8325 Kilogranın Sped, Schinken, Brod ud andere Nahrungsmittel nach Szegedin absandte. An Geld wz­ren von der Benölferung über 1300 fl. gesammelt Die General­versa­mmlung weist daher die nun bezeichneten Telegramm , enthaltene Häufer Ginwohner 304 Szegedin. » . » 9566 7 138046 Dorayana 1 37% 1820 9688 32359 Zap He ee 477 2412 8014. Algyő -. j . 425 2914 2243 zujanınen 12288 85074 1815658

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