Pester Lloyd, September 1879 (Jahrgang 26, nr. 242-270)
1879-09-11 / nr. 251
günnikemcntfårdieösternsnngac.Monat-hie Für den»Westerleyd«(Morgen-und Abendblatt) (Erscheint auch Motttag Früh und am Morgen nach einem Feiertage.) fl. 5.60 n 2. ärutmee Miixosivetsenduugg Gauzjavkrichfc.F-22.Fg;i«;2fekjkith. Ganziiivkk.a.si.—Vickxcljkiokr. Oalbxährlich,,11.—Mouqttich Hallsxcihrl.,,12.-—Monatlzch KMstpuko ist JIosivrtkeirdling des ssendskaites Für die sswuflirte Trauung-sian... EReer Manpriimmerirt für Yisdnpcskittders Administration des,.Yefler«,cwvd·· A Dorotheagaffe Nr. 14, I. Stod, außerhalb Budapest mittelst Postanweisung durch alle Postämter, Inferate und Einschaltungen für den Offenen Sprechsaal werden angenommen, Budapest Sechsundzwanzigster in der Administration, Dorotheagasle Nr. 14, erstien Stod, ferner s in den Annoncen-Expeditionen « . . .·. Insertionspreis nach aufliegendemZarif, Unfrantirte Briefe werben nicht anges nom Einzelne Nummern @& lt fl. 6.— | der 1. Hamg, Dorotheagafie Nr. eg ar ee ei ae x . a fl 1.— vierteljägrtich mehr. 99 2.20 . BR Beh Sahrgang. Redaktion und Administration 8; ee e ej Br. 10; Manuskripte werden in Reinem Safle zurückgefeiit bamited Comb: N Bs Niemetz, in: Dorotheagaffe Nr. 14, ersten Stod. E fi ‚in allen Verschleisslokalen. Inferate werden angenommen im Auslande: In Wien: Bei A, Oppelik, Stubenbastei Nr. 2; I. Messe, Beilertelstätte Nr. 2; MWmsenstein , Flitgerstraßscz Alfervorstadt, © rip IDE é Dr Bourse. G. L. Daube 4 Comp. III-les Ectesph temerg. 18. — aris: Place A: Havas de — Frankfurt a. m. | für Schweden, onnerstagJ Lepilon ...- Abonnement für das Anstand (Morgen- u. Abendblatt.) aaz ET RER SIR RE ESEL ER EN: ES ! A e. e Dnfere Spiritusflener. (Schluk.) Boi Allen muß ich mir die Bemerkung erlauben, daß Herr Bz. W. auch bei diesem BVorschlage dieselbe einseitige Tendenz befolgt, wie bei der vorbesprochenen Besteuerungsart, indem er die Freiheit in der Ausübung der Spiritusbrennerei, die er fir sich und feine Reinteressenten in Anspruch nimmt, anderen gleichberechtigten Staatsbürgern ganz entziehen und namentlich sämmtliche Bauernbrennereien eingestellt wilsen will. Allein diese Beschränkung ist in diesem Falle nicht eine Folge der gefürchteten Konkurrenz, sondern ein nothunwendiges Bostulat des beantragten Steuersystems; denn sobald die Steuer nicht nach dem Rauminhalte der Gährungsgefälfe oder nach der Menge und Gradhaltigkeit des Erzeugnisses, sondern nach der Menge des aufgebrauchten Dampfes zu entrichten ist, so ist es auch fonsequent, daß Brennereien, welche feinen Dampf zur Destillation verbrauchen, sondern die Maische über freiem Feuer abdestilliren, auch keine Existenzberechtigung haben, obwohl auch hier sich leicht ein Besteuerungsmodus finden ließe. Dann hört aber die Spiritusäfteuer auch dem Namen nach gänzlich auf und wird in eine Dampfverbrauch- Abgabe verwandelt; denn nicht die geistige Flüssigkeit, sondern die Menge 008 verbrauchten Dampfes wird zur unmittelbaren Grundlage der Besteuerung angenommen, aus welcher erst mittelst weitläufiger Berechnung die Menge des erzeugten Spiritus ermittelt werden sol; bekanntlich erhält jede Steuer ihre Nomenklatur von dem Gegenstande, welcher damit unmittelbar belegt wird. Und sind auf diese neue Besteuerungsart wirklich auch alle jene Kriterien anwendbar, welche i) über die Steuern überhaupt im Vorhergehenden angeführt Habe? Mit nichten Dampf und Netourdampf, Hoch und Niederdruch-Dampf würde, je nachdem in einer Brennerei auf einer, zwei oder drei Dlasen gemeinschaftlich destillirt wird, eine besonderen Kontrole und Werthberechnung unterliegen. Zwei Meßapparate für die Kontrole der Dampfleitung, zwei bis drei Zählwerte für die Kontrole der verbrauchten Dampfmenge, eine telegraphische Drahtverbindung zwischen den Bählmerfen, einie täuschender Apparat im Dampffesser oder Dampfsammler zur Ermittlung der Spannkraft des Dampfes 2c. und — die neue Besteuerungs- Methode wäre fit und fertig; nun muß aber aus der Menge des verbrauchten Dampfes erst dessen Heizwert db, nach der Summe der angezeigten Bolum-Einheiten berechnet und daraus ermittelt werden, wie viel Dampf zur Erzeugung von einem Liter Spiritus nöthig ist. Der fette Umstand, welcher als Grundlage der Steuer eigentli vom finanziellen Standpunkte der wichtigste i, wird vom Herrn Artikelschreiber nur so leicht per tangentem abgefertigt, daß sich Dies leicht ermitteln läßt a. f. w. Und bei dieser Steuereinrrichtung erhält der Staat nicht nur einen höheren Ertrag an Spiritussteuer, beziehungsweise Dampfverbrauchs-Abgabe, sondern erspart Dabei fast den ganzen Kontrollund Beansichtigungs-Apparat und der Frabrissbefiger könnte ganz und beschränkt und unbeengt in seinem Geschäfte frei halten und walten. Na wohl, bei einer derart verworrenen und verschwonkenen Besteuerungsart könnte der Fabriksbefiger in seinem Geschäfte tüglich ganz frei und unbeschränkt gehalten und walten, denn ich glaube kaum, daß ihn die Kontroll- und Ueberwachungs-Organe mit der Berechnung der Heizkraft und der VBolum-Einheiten des Dampfes zebievin beieren dürften. Und ungeachtet dieser angepriesenen Sicherheit bei der Steuererhebung und Unfehlbarkeit der aufzustellenden Apparate wäre zum Nebelflufse auch noch der Brennereileiter verpflichtet, in einem Blanz fet alltäglich die Menge und Gradhaltigkeit des von ihn gewonnenen Erzeugnisses einzutragen und dieses Verzeichniß allmöchentlich an die Oberbehörde nach Budapest per Post einzusenden. Wozu des Guten so viel? Wenn die Mebapparate und Zählwerte, wie Herr 52. W.angibt, unfehelbar und nietäuschend wären, wozu ist dann eine abgesonderte Webersicht über das Spirituserzeugniß der Behörde nothwendig? Oder wenn jeder Brennereileiter das Spirituserzeugnißg gewissenhaft angeben würde, wozu dient dann noch ein so komplizirter Kontrollapparat ? Wahrlich ! unsere armen Finanzorgane würden von Dieser Besteuerungsart den Schwindel bekommen, oder sänmtlich ihre Stellen quittiren, weil sich fann jemand finden dürfte, der alle von Hexen Sz. W. verlangten Kenntniffe in der Physik, Chemie, höheren Mathematik ze. in den finanziellen Staatsdienst als Angebinde mitbringt, und wenn ja, er dieselben nicht um die gegenwärtig normierten Besoldungen dem Staate zur Verfügung stellen würde. Sa, ich glaube, daß der Here S z. W. selbst, wenn er mit der pigotischen Durchführung dieser Besteuertungsart betraut würde, Faun im Stande wäre anzugeben, wo das Alpha und Omega seines Projektes zu suchen ist! Und von der Realisirung dieses Antrages erwartet Herr St. W. das Heil, die Hebung der heimischen Spiritus-Industrie, Ersparung jedweder Kontrole, Vereinfachung und Steigerung der Spiritussteuer 2. Meiner Ansicht nach besteht dieser Antrag vom finanziellen Standpunkte selbst das Maß der schonungsvollsten Kritik nicht, weil derselbe den Anforderungen einer rationellen Steueranlage durchaus nicht entspricht und wegen seiner Kompliziheit mit unseren Mitteln im praktischen Leben auch nicht durchführbar it, es müßten denn unter den Brennern lauter Engel und Heilige und bei der Finanzwache — lauter Techniker und Chemiker zc. angestellt sein ; das erstere ist rein unmöglich, das festere sehr unwahrscheinlich ; darum glaube ich mich jeder weitern Kritik über den Ant——trag II enthalten und auf die Besprechung der Anträge III und IV, über die Reform der Spiritusstreuer übergehen zu können, welche ich im Zusammenhange miteinander aus dem Grunde vornehmen will, weil diese beiden Vorschläge in dem GN. XXIV :1878 als Grundlage der Spiritusbesteuerung auch bei uns tatsächlich eingeführt sind. Die Besteuerung der Branntweinbrennerei nach der Größe der Blasen und der Beschaffenheit der Destilliv-Apparate ist zwar eine zweckmäßige Einhebungsart der Spiritussteuer, jedoch vom finanziellen Standpunkte für größere Dampfbrennereien und bei Anwendung mehliger Stoffe aus dem Grunde mentger empfehlenswerth, weil bei den riesigen Fortschritten der Naturwissenfaften, namentlich der Chemie und Technik, die geießlichen Steuerbestimmungen und Vorgriffen dur die praktisdgen Resultate der Spiritusbrennerei weit überholt, Überflügelt werden, und der Staatsschag bei der Ermittlung und Bestrebung der zu versteuernden Füllungen ehr leicht der Bevorthei- Bing ausgefecht it. fi Aus diesem Övmboe ist bei uns die Verwendung größerer Blosen als von 2 Hektolitern Rauminhalt bei der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit 063 Grennapparates blos auf die Verarbeitung nicht mehliger Stoffe beschränkt, dagegen ist jedem Brennerei-Inhaber gestattet, die Spiritussteuer nach der Menge und Gradhaltigkeit des Erzeugnisses auf Grund der Uhranzeige eines Meßapparates zu entzichten, wenn er darum bei der leitenden Finanzbehörde ansucht, und die hiefür geiäßlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt. Die Benüsung der Meßapparate wird jedoch dermal zumeist nur von den Prephese-Fabrikanten in Anspruc genommen, welche darin einige Ersparniß an der Spiritussteuer finden. Indem ich schlieglich bemerke, daß unter den in älterer Zeit in Verwendung gestandenen (Rittinger, Stumpe, Sacquier’schen) und den in neuerer Zeit neu Fonstruirten oder verbesserten (Stumpe, Siemens, Zellerin, Dolainsty iden) Spiritus-Kontroll-Meßapparaten bloß jener des Wiener P Fabrikanten Ferd. Dolainsty in der österreichisch-ungarischen Monarchie zu Gefällzwecken behördlich approbirt ist, glaube ich sine ira et studio meine Aufgabe nach meinem beten Dissen und Gewissen gelöst zu haben ! P.O 04:0; fönigl.Finanzrath. RT ESETET Steuernachlaß bei Landwirtcchaftlichen Spiritusstennereien. Die finanzministerielle Verordnung über die Stenernachlaß- Gewährung, deren ersten Hauptabschnitt wir in Nr. 244 publizirten a fchließt wie folgt : , , MI. Wenn der Unternehmer einer handrolithschaftlichen Spiritus-Brennerei auf den 20-, beziehungsweise 1O perzentigen Nachlaß Anspruch erhebt, wesfen er nach §. 26 068 Spiritussteuer- Gefege3 von der im 8. 25 festgestellten Spiritusgewinnung, theilhaft werden kann, so if er verpflichtet, dies spätestens vor Eröffnung der Spiritus-Erzeugungs-Kampagne schriftlich bei der Finanzdirektion anzuzeigen. § ek . ,Diese Anmeldung ist überdies mit einer Beschreibung der Betriebs-Totalitäten und einem Verzeichnisse der Gefehhte und Apparate zu versehen. (Spiritussteuer-Gefeß $. 30.) Diese Anmeldung hat zu enthalten : 1. den Ort und die Konskriptions-Nummer der Spivitusbrennerei-Station; 2. den Namen derselben und wer der Unternehmer a) der Landwirthschaft und b) der Spiritusbrennerei ; 3. Die bestimmte Bezeichnung der Landwirthschaft, als deren ergänzender Bestandtheil die Spiritusbrennerei eines Nachlasses theilhaftig werden soll, desgleichen der Lage der in dieser Landwirthschaft vereinigten Gründe ; 4. den Namen de Wirthschafts-Unternehmers und 5. den Namen des Eigenthümers dieser Landwirthschaft, 6.in dem Falle aber, wenn die in derselben vereinigten Grmtdstüde nicht zu einem und demselben Besisstande gehören, die Namen der Eigenthümer der einzelnen Gründe ; 7. die Bodenfläche der zur Landwirthschaft gehörenden Meder, Wiesen und Weiden einzeln und zusammen; 8. die Gattung der in der Spiritusbrennerei zu verarbeitenden Stoffe; 9. woher die Branntwein-Erzeugungsstoffe genommen werden ; 10. in dem Falle, wenn Brennerei und Landwirthschaft zwar zu einem und selben Befisstande gehören, aber nicht von einer und derselben Person manipulirt werden, auch jene auf das zwischen dem Brennerei- und dem Wirthschafts-Unternehmer bestehende Vertragsverhältniß bezüglichen Daten, die sich einerseits auf die Spirituserzeugungs- Stoffe und andererseits auf die aus dem Brennereibetrieb erhaltene Schlampe, vesp. auf den Dünger, welchen Die mit denselben gemästeten Inder liefern, beziehen; 11. in den unter I Punkt B) erwähnten Fällen zugleich die genaue Bezeichnung der Lage der zur Landricthtschaft gehörigen Stallungen und die nach der übermähnten Art zu berechnende Entfernung zwischen diesen Stallungen und der Spiritusbrennerei ; begleichen die Zahl der Rinder, welche in den erwähnten Stallungen eingestellt werden können; 13. in. den unter I Punkt €) bezeichneten Fällen die in der obbeschriebenen Weise zu berechnende Entfernung zwischen den einzelnen "Resisgründen und der Spiritusbrennerei. " IV. Die Anmeldung bezüglich 523 Nahlak-Anspruches muß infinuier sein: 1. mit Grundbuchs-Auszügen zur Nachweisung der „Gigenthumsrecht“-Verhältnisse der Spiritusbrennerei und der Landmirthlchaft, beziehungsweise der mit der letteren vereinigten Gründe, eventuell, wenn die Spiritusbrennerei im Grundbuch nicht ersichtlich gemacht sein sollte, mit einem Beleg der Gemeinde-vorstehung dur Dokumentirung der Eigenthumsrechts-Verhältnisse der Spiritusrennereien. mit einem Zertifikat der Gemeinde-Vorstehung in Bezug darauf, daß die Landmaihtschaft, beziehungsweise die Spiritusbrennerei wirklich von der in der Anmeldung genannten Berfon verwaltet wird, und daß zwischen der Spiritusbrennerei und der betreffenden Landwirthschaft wirklich ein solcher Zusammenhang besteht, daß, die Spiritusbrennerei nach der Bestimmung unter I. als eine landwirthschaftliche betrachtet werden kann ; 3. mit Katastral-Auszügen, welche die zur Landwirthschaft gehörenden Meder, Wiefen und Weiden ersichtlich machen, falls das Kückenausmaß der Gründe oder der Umstand, daß die in Betrachtommenden Gründe wirklich aus Nedern, Wiesen und Weiden bestehen, in den Grundbuchs-Extrakten nicht nachgewiesen sein sollten ; ‚4% behufs Nacmwettung der obwaltenden Vertragsverhältnisse Han oa betreffenden Veiträgen im Original oder in legalisirter rift. Wenn in einem der unter NA zu reihhenden Fälle die Spiithsbrennerei nicht duch den Landwirthschafts-Unternehmer verwaltet werden sollte, dann hat an der zwischen dem Lebteren und dem Spiritusbrennerei-Unternehmer _ bestehende Bertrag_ bezüglich der unter III 10. enthaltenen Umstände die nöthige Aufklärung zu geben. Bei der Beurtheilung des Nachlaf-Anspruches fühnen nur solche Schriftliche und mit legalisirten Namensunterschriften versehene Verträge inBericihtigung , genommen werden, welche vor Cry Öffnung der betreffenden Spiritusprennerei-Sampagne abgeschlossen wurden. In den unter ITB erwähnten Fällen ist die Anmeldung des Nahlag Anspruches nebst obigem zugleich noch zu instruiren: 5. mit einem Zeugnisse des Gemeindevorstandes zur Dokumentirung hessen, daß die Stalungen jener Landwirthsschaft, als deren ergänszender Bestandtheil die Spiritusbrennerei zu betrachten it, nach ob erwähnter Berechnung in keiner größeren Entfernung als 5 Kilometer von dieser Spiritusbrennerei gelegen sind. 6. Mit einem beglaubigten Ausweise über den Fassungsraum der erwähnten Stallungen. : In den unter II. C) bezeichneten Fällen muß die fragliche NSEG insteuirt sein: RR . mit einem Zertifikat des Gemeindevorstandes darüber, daß die Gründe, welche die betreffende Landwirthsschaft bilden, wirklich in dem unter I. G. vorgeschriebenen BZusammenhang stehen und daß feines der Uderfelder über 7 Kilometer, und feine der Wiesen und Weiden über 5 Kilometer von der Spiritusbrennerei entfernt liegt. « .Wenn dek verlangtent Daten vollständig eingeliefert und sämmtliche vorgeschriebene»1t.Bedingungen erfüllt sind,so ist der landwirthschaftlichen Spiritusbrennnerei der gesetzliche Nachlaß nach jenem Betrieb zu gewähren,welcher innerhalb der in den Monaten September,Oktober oder November beginnenden achtmonatlichen Periode fällt. In dem Falle aberJreim der Spiritusbrennerei-Betrieb nach Ablauf des Monats November seinen Anfang nehmen sollte,ist die oben erwähnte achtmonatliche Betriebsperiode vom Monat November anzurechnen. Weicgt die Ammeldung des Nachfaßs Anspruches zwar zur rechten Zext bei der Findknzdirektion eingereicht wird,jedoch nicht mit sämmtlich zuvorgeschriebenen Belegssurkundeninstruktift,so kamt dieselbe nichts Berücksichtigung genommmen werden.Nur für die 1879—1880er Produktions-Gaison wird die Ausnahme platgrreifen, daß die in Rede stehenden Beleg-Urkunden bis Ende Feber belgabt werden können. VI Wenn ss herausstelfen sollte, daß irgend eine der Nachlaß-Bedingungen schon ursprünglich fehlte, oder nachträglich ausfiel, dann ist die ertheilte Berwilligung zurückzuziehen. ‚In diesem Falle ist der [chon geworfene NahhlıB, sofern er auf die zurückgezogene Bewilligung sich gründet, durch den Unternehmer der Spiritusbrennerei dem Herar zurückzuerstatten. Es wird die Aufgabe der mit der Spiritusitener-Kontrole betrauten Organe sein, darüber zu wachen, daß sämstliche Nachlaßbedingungen erfüllt werden. Budapest, 28. August 1879. Dask ung Finanzminiserium. Die Situation des Getreidegefäuftes auf unserem Plaben hat sich in der jüngsten Zeit ziemlich fehmwierig gestaltet. Der um diese Zeit in anderen Jahren bereits hergestellte Preisausgleich hat heuer no nit. stattgefunden und fehlt sonach die Basis für die Operationen des Handel. Die Ursachen für diesen wenig erqändlichen Zustand sind Leicht erklärlich. E 8 vermindert sich das für den Verkauf erhoffte Onantum und dieduch ist erklärlich, daß die Beficher nicht geneigt sind, Getreide wohlfeil zu verkaufen ; die Konsumenten dagegen wollen sich an hohen Preisen nicht einverstehen, insbesondere die Mühlen sind im Ein- Taufe äußerst zurückhaltend, weil der Abrat der feinen Mehle nach dem Auslande steht, und da sie mit den feinsten Nummern auf den Export angewiesen sind, so wird ihnen, um das Ansammeln von Borräthen zu vermeiden, eine gewisse Meserve zur Eilicit. So sehen wir den im Geschäfte troß der ungünstigen Ernte eine matte Tendenz vorherzsehen, unter welcher die Breite der effektiven Waare- Nachdem in Erfahrung gebracht wurde, daß die mit Lizenzen verweichen, was natürlich dem Händler, welcher an den Einkaufsstationen die höchsten Preise anlegen muß, nicht unerhebliche Verkuste bringt. Im Termingeschäfte ist die Stimmung vom Gange des Effektivhandels einigermaßen influenzirt, im Großen und Ganzen ist die Haltung der Spekulation eine zuversichtliche, sie erwartet für die späteren Monate hohe Preise, weil sie der Ansicht ist, daß die Wirkungen des sehlechten Grute-Ertrages mit dem Fortschreiten des Verbrauchs der neuen Waare eintreten müssen ; der Umfang des Verkehrs hat übrigens wesentlich abgenommen. Heute hat die erste Kündigung von Herbst-Usance-Weizen stattgefunden, das gekündigte Duantum wurde von einem ersten Spekulanten aufgenommen. Austottung des in Pflanzenbeeten zurüdgebliebenen Tabaks) Der Finanzminister hat in dieser Angelegenheit nachstehende Zirkular-Verordnung erlassen: sehenen Tabakpflanzer nach der Bepflanzung der in Pflanzenbeeten kultivieren und konzessionirten Flächen die darin zurückbleibenden Zahafpflanzen nicht ausroden, sondern dieselben systematischer Nahrung theilhaftig machen und selbe bis zur Reife in den Resten belasfen, wird in Hinblick auf den Umstand, daß es verboten ist, auf diesen außerhalb der in den Tabakpflanzungs-Lizenzen bezeichneten Territorien gelegenen und nur zur Kultur der Bilanzen bestimmten Resten Tabak zu bauen, verordnet. Die in den Beeten aufgezogenen Pflanzen sind nach Bebauung des konzessionirten Territoriums sofort, spätestens aber bis Ende Juli jeden Jahres zu vernichten Die von werden alle Tabakpflanzer zur Danachjachtung verständigt und darauf aufmnerksam gemacht, daß im Kontrovenienzfalle das für unerlaubte Tabakpflanzung vorgeschriebene Verfahren plasgreift und daß Bilanzer,, welche gegenwärtiger Verordnung nicht nachkommen, in Zukunft seine Lizenz erhalten können. .. Bur Zirkular-Verordnung über Darführung des Spiritualsteuer-Gefjeses) hat in Bezug auf Punkt 1 des §. 1 der ungarische Finanzminister im Einvernehmen mit dem österreichischen Finanzministerium beschlossen, daß in jenen Pällen, mit Weintreber zur Herstellung von steuerfreiem Spiritus verwendet wird, die Eintheilung der Produktionszeit in zwei oder Drei Perioden zu gestatten ist, wenn die Partei dies als für sie zweddienlich nachweist. Birtung oder deutschen Zollerhöhungen.) Am ersten Semester 1879 ist gegenüber der gleichen Reitperiode von 1878 bei den nachstehenden Waaven eine Mehreinfuhe Deutschlands in Folge der erwarteten Roßerdingunget zu Konkaugen . Die Differenzen sind so kolossal, daß später eine ungeheure Reaktion im Import eintreten muß. Rolfs wirtschaftliche Literatur, Mitten unter den reaktionären Strebungen der deutschen Regierung in Bezug auf Zoll und Eisenbahntarit-Angelegenheiten geht und Die zweite Auflage von Augustus Mongrediens "Freetpade and english commerce" (‚Der Freihandel und der englische Kommerz“) zu, welches in systematischer Weise an der Hand der Erfahrung und der Daten folgende Säge nachzuweisen strebt: 1. Die von einem Lande schuldigen oder demselben gutlemmenden Beträge — sei es für einen Mederschub an Importen oder Exporten oder für Abstattung einer Schuld — werden nicht in Barren oder Münze, sondern in Waaren bezahlt. 2. Für jeden Gold - Export, ausgenommen dasjenige Gold, welches als Zahlung einer früheren Schuld gesendet wird, muß ein Import von Waaren im selben Belaufe erfolgen und vice versa. Go daß den Import beschränken auch den Irport und den auswärtigen Handel verringern heißt. 3. Der Breihandel it das einzige System, bei welchem Arbeit und Kapital ihre matirlichstes und gewinnbringendstes Anlagefeld finden. 4 Das Biotektions - System transferirt Kapital und Arbeit aus natürlichen und gewinnbringenden in gezwungene und unprofitable Anlagen, erhöht auf künstliche Weise die Kosten der Bedürfnisse, macht die aus der Theilung der Arbeit hervorgehenden Vortheile hinfällig, reduzirt den Nebenhandel und strebt ein Land von der übrigen Welt zu isoliren. 5. Die Merziprozität oder das System der „Repreisalien” wäre, wenn darführbar (was es aber nicht ist), mit allen Möbeln des Meroteltions- Systems behaftet, von melchen es nur eine Reproduktion unter anderem Namen ist. 6. Der prögliche Zuwachs des englischen Exportes im Jahre 1871 und 1872 wurde duch die ausnahmsweise großen Summen, welche England zu dieser Zeitperiode in Gestalt von Darlehen und andere ausländische Auvestationen an verschiedene Ränder sendete, hervorgerufen. 7. Mit Aufhören dieses Ausnahmezustandes trat eine Reaktion ein und der Betrag (Geldwerth) des britischen Außenhandels ist seit 1874 in Abnahme. 8. Während der Geldwerth des britischen Außenhandels (Export und Import fombinirt) abgenommen, hat, in die Maffe oder das Bolum der aus Großbritannien Hinausgesendeten und hineingebrachten Güter nicht geringer geworden. 9. Theilweise in Folge der Reaktion, theilweise infolge der Abnahme der Goldproduktion, hat ein allgemeiner Nachgang der Durchhschnittpreise aller Artikel pl abgegriffen und zwar, am meisten bei den von auswärts importirten. Der gegenwärtige Ducchschnittspreis aller britischen Produkte ist um acht Berzent, der aller fremdländischen um 32 Berzent niedriger, als der Ducchschnittspreis derselben zwei Klassen Artikel (respertive) im Jahre 1861. 10. Die Arbeitslöhne sind gleichfalls gefallen, aber nicht in Proportion zu dem allgemeinen Preisrndgange, so daß der Drud der schweren Zeit zumeist die Merlantil- und Mittelklasfen betraf. 11. Die Depression im Geschäfte war nicht auf England beschränkt, Sondern eine wunivafele und sie war die drüdendste in den am meisten protektionistischen Ländern; sie kann dennac dem Freihandel nicht zugeschrieben werden. 12. Großbritannien hat von der fremdländischen Nivalität an neutralen Märkten nicht gelitten. 13. Der gesteigerte Ueberschuß der britischen Importe über die Exporte ist ein Zeichen des Wohlstandes und nicht des Niederganges ; alle prosperirenden Nationen importiven mehr als fieerportiven ;— das Heberwiegen des Exportes ist ein sicheres Zeichen der Beajduldung. 14. Die in fester Zeit stattgehabte Einhaltung Großbritanniens von Investirungen im Auslande hat im Inlande eine sehr große Anhäufung flottanten und verfügbaren Kapitals zur Folge gehabt, vielleicht größer als bisher irgendeine bekanntgeworden. — Die Schlußfolgerung aus dem Gesagten ist natürlich : jede Uenderung der Freihandels-Bolitis wäre ein Únglische gegenwärtige Kombinirung niederer Breite und abumdanten Kapitals lapt eine Aufwärtsbewegung der Werte gewärtigen, wonad die Geschäfte profitabler, der Handel thätiger werden und ein Zyklus von Jahren Der Prosperität eintreten wird. — Jeder einzelne der oben angeführten Säge wird in dem Werke ausführlich, theoretisch und praktisch ertwiesen. Dem Werke sind zahlreiche statistische und tabellarische Nachwweise eingefügt und dasselbe ist schon in dieser Hinsicht werthvoll. Die Sprache des Berfassers it sehr faßlich und das Buch gibt ohne jeglichen Ballast an überflüssigen Deduktionen in Elaven Worten und Zahlen den Nachweis für die obgenannten Thesen. Brivatschiffe-Verfehr) Am 7. und 8.5 September am linien urselandet: Schiff des Vaul Luczenbacher mit 896 N. Bremsholz aus Berecze. — Griff des Math. Mépa(in Bollzenthern). 7 mehr rat, Rum, Stanzbranntwein 31.591 62.072 30.481 Araber- Branntwein . s. 7.924 10.084 2.080 Wein, Most in Fällen . . 529.947 ° 1,582.778 . 1,052.831 Mein, Most in Slaiden . .62.759 .139.040 76.281 Teilch, zubereitetes, Gdinien 318.734 615.109 296.375 Ödfrüchte, reiche . . .. 112495 121.106 +8.631 Mandeln v. Nan.:a 2 % 15.700 18.518 2.815 Korinthen, Rosinen .. s s 119.603 182.349 62.746 fe Fer Prear, BER 22.508 51.372 28.804 + ER, SECHEL S 0 15009.124 1.384.520 379.396 Käse aller Art sg site 47.079 57.165 10.086 Eichorien, getrocknet 2. s ° 52.068 118.192 66.124 oObit, getrodnet- 20. 070.401 228.091 157.690 MEI, BEIMÜLBL. a gt 0.0 002148 782.090 229.942 Tabakblätter N 0 DT8-9087,- 71.990.652 558.776 Du. 22 ua 2108 42.108 27.980 Braunöl in Fälfern © +» 24.534 51.606 27.072 “ venatiitit a gk 64.824. 98.321 83.697 Schmale See, 571.329 910.412 339.083 Betroleum . . 0 0. 2244830 4,6387.516 2,392.686 Börsen- und Handelsnachricten. RT EEE TREE BERETICRTNGERT? EEE TEITTE TRE green: - ... : ra ERBE RE IRRE ..».--.. mit 1377 Mite. Weizen aus D.Bentele. — Schiff der Geiringer u. Berger mit 2103 Mitr. Mais aus T.Ranizla. — Shift des Paul Luczenbacher mit 2100 Mitr. Steinkohlen aus Täth. — Shi 0-5 Simon Konef mit 1057 Mtv. Weizen aus D.Bentele. — Shi bes Paul Luczenbacher mit 1700 Mitr. Steinsohlen aus Táth. — Plätte des A. Horváth mit 40 Mt. Obst aus Beröcze. — Achtzehn 143 des A. Janovits mit 300 K.M. Rundlatten aus Komorn. — if des Paul Luczenbadger mit 2200 Mitr. Steinsohlen aus 2átb. — Schiff desselben mit 330 M. Brennholy aus Szobb. — Am 9. September: Plätte des Stefan Szalay mit 100 Mitr. Obi aus Lit.Endre. — Blätte des Koh. Grof mit 20 Mate. Obst aus Altoen. — Kahn des Franz Tanos mit 6 Mytr. Objt ang Veröcze. — Blätte des Sofef Dorváth mit 40 Mitr. Obst aus Walzen. — Schiff des Paul Luczenbacher mit 535 M. Brennholz aus Biavna. Schiff der Ama Hab mit 32.000 Siüd Ziegel aus Ször Ráfos. ; ; Schweizerisch- österreichisch-ungarischer Bertehr via Lindan) Mit Geltung vom 15. September I. 3. ist an obigem Verkehr der Nachtrag XXVIII erschienen, welcher Stadträge für Wein in Fälfern von ungarischen Stationen nach der Schweiz enthält. Gremplare sind im kommerziellen Bureau der Königl.ungar Staatsbahnen erhältlich. Niederländisch-österreichbich-ungarischer Verband. Mit Geltwig vom 15. September 1. 3. erschien zum Zarifhefte I des obigen Berfehts der Nachtrag VII, welcher die neuen Zariffäbe enthält. 3 Insolvenzen) Der Wiener Kreditorene. Bereit zum Schube der Forderungen bei Sne 0 gibt unterm 9. September nachstehende Insolvenz- Wälle bekannt: Benjamin Mantner, nicht prot. Handelamann in Kaladey. Anna Sontagh in Jancut. Bosef Ohrlandl, Gemischtwaarenhändler in Klagenfurt. Karl Lingner, prot. Kaufmann in Kronstadt Anton Bogl, Garnhändler in Fünfhaus. Isolvenzen Geschäfts-ZBeriche. . öndapest, Gemwitterregen in der Nacht heute bewölkt, der Strichregen ; Thermometer -F 19 ° — Barometer; 760 Min. ; — Wasserstand abnehmend. Gffellengeschäft. Spekulationspapiere erhielten sich Prioritäten machte sich Mente zu 91.60 gemacht, etwas gestern. Eisenbahn-Anleihe Verkehr blieb fast etwas mehr R., Nachfrage Konfordia-Mühle 530 W., Erste Dfen-Befter 1460 Dalzmühle 780 W., Louisen zu 253 gemacht, blieben 263 toria 465 W., Müller u. Bäder IL Em. 275 HA 337—338, Pefter Versicherungen zu 111.50 mäßigem Nachmittags unbedeutenDie Haltung der Börse war au heute eine streng reservirte, der matter BDaluten und Devisen erhielten sich unverändert, äußert beschränkt, unverändert auf geringem Standpunkte, während Nente Babu bemerkbar. Bonsoalpapieren prübten sich einzelne Mühlen, andere etwas höher. Die Barbörse verlief geschäftslos. An der Mittagsbörse blieben Oesterreichische Kredit 255, 124.50 Desterreichisch-Ungarische Bank wichen bis 818 ©., Unionbank 88, Gold als G. W., Bit. MW, Ganz u. Go. Straßen. Bättapel-Dombovärer zu gejchlofien. Zwanzig-francz- 69.50, -Exfte Siebenbürger zu Stüde 9.34 ©., Reichsmars 57.80 ©. An der Abendbörse schwankten Kredit- Aktien zwischen 255.40 und (nicht effektive Lieferung der Stüde Mais per Mai-un zu 1600 Mztr. in Heinen Partien zu fl. Unfance-Waare vertanden); ungarische Gold -Rente auf Lieferung zu 91.45—91.40 abgegeben. Getreidegeschäft. Termine: Herbst-Weizen wurde zu fl. 11.85—11.90, per Frühjahr fl. 6.82 verschlossen. — Neps denen Stationen zu zu fl. 12.70—12.75, Banater fl. 7.95, Frühjahrs Hafer ab Maab zu 10.50—11.25 und ab verschieaus dem per September fl. 11.75 6., Oesterreichisäe A. schließen 255.20 von inländischen Fabrikanten wurde Heute gute Mittelmaare ab hier 1000 Mytr. zu 11.25, Markt genommen. 120 MW, per November-Dezember wurden 500 Mtv. mit fl. 12 die Spekulation würde noch mehr kaufen, wenn zu diesen Geber wären, da unter fl. 12.25 nicht anzukommen üt. — und Breiten Banater Urance-Rep3 niedriger, mit fl. 11 gekauft, it aber unter fl. 1125 nicht erhältlich. Tendenz fest wegen Gegenmangel3. a pitie. ra o . Berlin, 7. September. An der heute beendeten Medie der Stand am hiesigen Blake der Verkehr fremder Käufer aus inländischen Fabritanten, welche auf den Lagern thätig waren. Das Geschült in deutschen Rüdenmärchen hatte einen ziemlich befriedigenden Umfang und die Abgeplüffe darin erfolgten ausschließlich zur Deckung der vorliegenden Bedarfs. In den übrigen Wollgattungen, besonders in Kolonialwollen, vollzog sich ein regelmäßiger Abrat. Die Lebhaftigkeit und die Nachfrage im Geschäft haben sich etwas gesteigert, seitdem die Preise, welche unverändert geblieben, , mit den Kolonialwollen konkursiren können. Nachzutragen bleibt, Dab vor etwa 14 Tagen zu Kammzmeden nach Thüringen circa 1000 Ztr. Hinterpommern in aa-Dualität in den Preisen Hoch 50er verkauft wurden, welche jet aus dem Markt gingen. Zur Stoff-Fabrikation gingen nach Ludenwalde und der Yansis 1500-1600 Zir. mitteleine Schäfereiwollen preußischer, pommerscher und meclenburger Abstammung in den reifen hoch 50er Thaler. Bon Landwollen, fabrikgewaschenen, Loden und Gerberwollen konnten nur , Kleinigteiten,zu bisherigen Breiten, plackt werden. Bon Kolonialwollen vom hiesigen Lager wurden 400-500 Ballen nach den inländischen Valeritstädten zu unveränderten Breiten abgelöst. Die Zufuhren von deutschen Nadenmwälden blieben schwach, wogegen von Kolonialwollen fortgerebt größere Bartien neu an den Marst kamen. London, 6. September. Bis zum 3. d. war nahezu die Hälfte der in den August-September- Auktionen auszubietenden Dusatitäten Intalogisirt, und von diesen (167.086 Ballen) waren etwas über 10%/% zurüdgezogen worden (18.185 Ballen). Die restlichen 148.900 Ballen repartiren sich zwischen einheimischen und ausländischen Käuffern, so daß volle 60%, für Export entfallen. — Der Busprud hat während der zweiten Woche der Serie etwas abgenommen. Doch freizierte sich das Anime, namentlich operirten die ausländischen Käufer etwas freier. — Im Schafwollwaaren-Geschäft zeigt sich bisher keine Erholung. . Ungarische 10. GSeßtember. Kredit 246.50 6., fl. 10.25-10.50 111 . Witterung: Inn zu 279 gemacht, Prioritäten der Nuglo blieb 91.55 ©, ©, Ostbahn um 10 fr. billiger 72.25 I. Nah fájlok, Em. ©, für geschloffen, 254.70, 71.25 1470 &,, fl. geschloifen SE KugzngaugdcncAmtgblatte,,-ZudapestiKiiztöny-«. Lizitationen in Budapest.Am 29.Septembers,10 Uhr, Liegenschaft Nr.1282 an der Waixznerstraße und dem Pannoniasweg der fallien Pester Volksbomk,im Pester Grundechaixste.— Am 18.September,10Uhr,HaltsNr.576 in der Wasserstadt der minderjährige St Kitt der Kimnach,im Ofner Grundbuchamte. Konkurse in der Provinzx Gegezideik S.-Szxkhegyer Insassen Samuel Czeißler und seine Gattin Barbari Groß,27.bis 31.Oktober,zu 111k.Gericht Miskolcz.—Gegen den Oravitza-BäI11aer Kaufmann Alexander Lavlovics. bis 15.Oktober2,11111k.Gerichthißkirchext.—Gegen den Fünfskirchner Insassen Karl Reder,I.biss.Oktober zumk.Gericht daselbst. Kolrkturs-Astfizchungen in der Provinz Des Schäßlinger Kaufmannes Franz Klein,Vomk.Gericht Elisabethstadt.—DesJoha1:11 Szombath1),vomk.Gericht Arad.—Der Verlassenschaft des Szatmärer Domkzers Anton Wagner,vontk-Gericht Szatmär-Näi1eti.—Des Fijnkarchner Kaufmannes Adolf Pafoncz,v01nk.Gerichtdajekbxj.— Des Herrnclnstädter Kaufmannes Gustav Adolf Groß,vom k.Gerichtdaselbst—Der Nagyhänyaer Kaufmannsfmuvern- Béla Haracsek,vomk-Gericht Szatlärs Näxnett.— es Gr.-Becskereker Kaufmannes Mathias Solxvitz,vomk-Gerichtdaselbst.——Des·Csakathuruc»rKaufmanns Moriz Hermeger,vomk.Gerccht Gr.-Kanizsa. I EIER, Waderstand: Witterung: Budapest, 10. September. 2.23 M. über Null, abnehmend. Troden. Tolaj, 10. September. 0.76 M. über Null, unverändert. Szolnos, 10. September. 0.80 M. über Null, abnehmend. ZTeoden. Szegedin, 10. September. 1.50 M. über Null, abnehmend. » Amb.9 September.0.94M.1mterNull,abnehmend-Wildig. Gr.-Becskerek,9.Septemberc.0.37M.UnterNull,abn. Trockezx.Essiggs 10-September-AmM.überNull,abnc-«nend. » Varcs.10.September.1.32M.überull,abnehmend-Bewölkt. Sissek,10.September-1.70M.unterNull,abnehmendsTrosen.· Alt·OrcVI-««sss ««« f .- L-. s