Pester Lloyd, November 1879 (Jahrgang 26, nr. 302-330)

1879-11-08 / nr. 308

—-».­­­.­­­» (m Man widersendet uns das Eutiv-Komites i­­ethe. felen in in naher eines Dieses das Des Memorandum, der Landwirthschaft. Was den ersten Cyefutiv-Komité Kammer der Punkt ungarischen Budapest, 7. November, Menorandum des Ere­ der zweiten Bersammlung ungarischer and it am das welches von Den Grafen Aurel Defferffy, Paul Szechenyi und Eugen Figy gezeich­­n­et erscheint, ungarische Abgeordnetenhaus errichtet. Die Schrift ist genau von dem Umfange, welchen­etitionen an das Abgeordnetenhaus zu haben pflege­t ; doch Hätte auch davon ein ziemlich großer Theil wegbleiben können, ohne dem Wesen der Sache sonderlich zu schaden. Im Gegentheile! Diese Bemerkung bezieht sich indessen mir auf die einleitenden drei Seiten des Altenftüdes, welche als eine Art von Stylproben angesehen werden können — und zwar nicht als Proben eines guten Styls.­m Uebrigen enthält Memorandum zahlreiche sehr wichtige und duch­ang praktische Andeutungen, welche verdienen, daß man sich in der Oeffentlichkeit mit denselben beschäftige. Die Vor­schläge Komites bezweden : eine bessere Vertretung landwirthschaftlicher Interessen, die Mittel zur V­erwerbhung landwirthschaftlicher Wrodukte und entsprechende geseb­­geberische Maßregeln­­ seit langer Zeit und zur Förderung der einzelnen Z­weige empfiehlt das Landwirte die Kreisung eines eigenen landwirthschaftlichen Ministe­­riums. Zv befennen, daß wir uns nach den bisherigen Erfahrungen in Bezug auf den Werth einer solchen Mal­­regel seinen Täuschungen mehr hinzugeben vermögen. Wir besagen bekanntlich ein eigenes Handelsministerium — Kann man darum sagen, die Interessen des ungarischen Handels der Regierung besonders vertreten? Dieses landwirtschaftliche Ministerium sollte auch die­­­erwaltung der finmischen Staatsd­omänen übernehmen, beantragt das "Komite und berührt damit eine Forderung, ‚würde, während in jedem Kom­itate welche sehon von den verschiedensten Seiten urgirt worden ist. Diesem M­inisterium zur Seite sollte ein wirthschaftlicher Staatsrath" stehen, in der ungarischen , Land der im Zentrum etablirt eine landwirthschaftliche zu errichten wäre, zu deren Erhaltungskosten die Landwirthe mit je 12 Kreuzer nach jedem Gulden direkter Grrundsteuer beizutragen hätten. Das Exekutiv-Komite pro­ Hamlet sodann neuerdings die Notaotwendigkeit Systemwechsels Landwirthschaft. Von der Getreide Produktion müsse das Land zur Fleisch- Produktion übergehen. Das Komite entwirft ein trauriges Bild von dem Nildgange der ungarischen Viehzucht in den legten Jahren und verlangt eine Untersü­ciung der Staat zur Hebung deutende Erfolge erzielt. Die Zukunft Kommmunikationsmittel anlaı­­ gend, bricht das Komitte einen Wunsch der wenigstens mit Bezug auf Fiume seiner Realisirung in naher Zukunft entgegenficht. Nicht­­ unbemerk­t Bezug auf seine Erfüllung werden, welde Handelsplägen Europas verbinde im Zusammenhange damit begehrt das KomitE den Äysten au­f d­en Ausbau der ungarischen Wasserstraßen, wird der englische Ausbau von Zagerh­äufern in Budapest und Fiunte begehrt, umfere finden wird, nam­haft macht. Außerdem ein Wunjy, bleiben, mit den als deren erste es den vielleicht es möge unter den Einflüsse des ungarischen Staates eine Eisenbahnlinie hergestellt wird es endlich Ungarıu Drau- Ejsegg- Sijjeff- Karlstadt- Finmaner Kanal was das Komité in Beziehungen zu Deutschland sagt. Ein „Marktes und ehrliches "Zollbündniß — mit Deutschla­nd" sei das Einzige, was gleichzeitig den österreichisch ungarischen, wie den deutschen Iteressen ,entspreche. Der zweite Theil­ des Memorandums beschäftigt sich mit­ dem Kapitalsmangel in der ungarischen Land­­­wirthsschaft. Diesem Uebel, welches die erste Ursache der landwirthschaftlichen Krisis sei, könne gesteuert werden durch regelmäßige Anleihen, welche der Staat gegen Intabulirung auf die betreffenden Liegenschaften den kleinen Grund­­besigern bieten sollte. Das Komitd. denft dabei an Inve­­stitiong-Anleihen zwischen 500 —1000 Gulden. Diesem Zweckk würde man mit einem Betrage von 2—3 Millionen ge­nügen können, und zwar sollte in jedem Jahre nur etwa eine Million ausgegeben werden. Diese mit 4 Perzent vers­ziaften Anlehen sollten nach Verlauf von sechs Jahren ab­­gezahlt sein, wobei die eine Zahlung im dritten Jahre stattzufinden hätte. In solcher Weise könne der Staat jähr­­lich mindestens 1500 Kleinen Landwirthen unter die Arme greifen — 1500 Landwirthen, welche ohne eigenes Bes­­chulden an den Rand des Abgrundes gebracht worden und. Wir können nicht leugnen, daß uns die Sache nicht ganz so einfach vorkommt, wie sie das Exekutiv- Komiu­e darstellt, und daß wir besonders nicht Die optimi­­stische Anfehhnung theilen, daß der ungarischen Landwirth­­haft mit 2—3 Millionen zu helfen sei. Jir­ ihren sethten Abschnitt . begehrt die Denkschrift, dab. Wer von der Grundsteuer handelnde 19. Bara­­graph des Ges.-Art. VII: 1875 in der Weise umgeändert werde, Daß bei Bestimmung des Neinertrages des Boden­­befibes den neten V­erhältnissen der Landwirthschaft Med­nung getragen werde. Die Gerechtigkeit dieses Begehrens wird wohl Schwerlich von irgend­einer Seite angezweifelt werden, obgleich es fraglich it, ob der Finanzminister unter den augenbliclichen V­erhältnissen in eine Renderung dieses Geheges willigen konnte. Diese Angelegenheit wird übrigens schon in der morgigen Sibung des A­bgeordnetenh­auses zur Sprache gelangen. Auf Initiative des Ügocsaer Komitats hat nämlich eine Anzahl von Mu­nizipien des Landes eine Eingabe in diesem Sinne an das Abgeordnetenhaus beschlossen. Dreizehn­­ dieser Petitionen — diejenigen der Komitate Neutra, Mbanj, Alfö-Teher, Arva, Heves, . Klein-Kofelburg, Máúrmaz 208, Saros, Szilágy, Szolnot:Dobofa, Torda-Aranyos mb der Städte Therefiopel und Raab — gelangen in der . nächsten Ligung des Haufes zur Berathung. Die Petenten verlangen, daß insbesondere mit N­ücksicht auf den Rückgang der Getreidepreise bei der Berechnung des Kataster- Neinerträgnisses die im §. 19 des Gef.-Art. VII: 1875 fest­­gestellte sechsjährige Durhschnittsziffer mit dem Durchschnitts- Preise der Jahre 1872—1877 vertauscht werde. Wer wir schließlich noch dessen gedenken, was das Memorandum ü­ber Die in der Provinz herrschende Unsicher­­heit der Bersen und des Eigenthums sagt, ferner daß das­­­­selbe die Schaffung eines ordentlichen Gefäßes über die Beldpolizei urgirt, so glauben wir, den gesammten Inhalt des Schriftstüi­es vefummirt zu haben. Der größte Theil der hier vorgebrachten Klagen und Wünsche it durchaus nicht weu; alle diese Gesichtspunkte sind in der Presse schon wiederholt Gegenstand eingehender Berathungen ge­wesen. Dagegen it es richtig, daß Die Gefeggebung — trogdem dieselbe zum größten Theil aus Landwirthen besteht — sich mit diesen Mitgelegenheiten nie sporadisch beschäftigte. Das Erelativ-Komite hat sie f somit am die richtige Adresse gewendet, als es seine Eingabe an das Abgeordneten­ Haus richtete. Wenn wie nun die reitenden Ge­sichtspunkte des Memorandums durchgehen, haben wir Solgendes Hervorzuheben: die Schaffung eines eigenen landwirthsschaftlichen Ministeriums, eines landwirthsschaft­­lichen Rathes und der landwirthschaftlichen Kammern. Der Derth aller dieser Mairegeln dann nur ein relativer fett. Die landwirthschaftlichen Kammern sind eben eine Fort­gebung der landw­irthschaftlichen Vereine, oder wenn man will ein Seitenstück zu den Handelskammern; doch sind die Erfahrungen, welche mit diesen Körperschaften bisher ge­wacht wurden, nicht von der Art, um neue Unternehmts­gen ün derselben Richtung besonders­ zu begü­nstigen. Viel praktischer sind die anderen Maßregeln, welche die Petition von der Gefäßgebung erbittet. Allein, bei alledem vermissen wir Einen P­rekt, nämlich denjenigen, der es ausspräche, was die Landwirthce von ihrer Seite zu thun gedenten, um dem jenigen Mit­tande zu entgehen? Wir nehmen an, Die A­rlehens - Summe von 1 bis 2 Mil­lionen, welche die Wetenten begehren, wäre schton votlrt; auch in diesem Falle werden nun die Kleinten Desiger einigermaßen ihre Lage erleichtert finden; die größte Gefahr aber liegt unseres Willens in der­­ Verar­­mung des Mittelstandes mid in der mißlichen Lage des Großgrundbefißes. Was den Heinen Landmann angeht, so en­tsteht außerdem­ noch eine andere Frage. Der Betreffende besigt seinen Boden entweder schuldenfrei oder es sind auf denselben schon andere Schuldner intabuiert. In dem ersten Falle kan es auch derzeit ohne Schwierigkeit zu einen wohlfeilen Ansehen kommen, nicht zu vier, wohl aber zu sechs Perzent. In legteren Falke hingegen fragt es sich, welches denn die Sicherstellung des Staates sein soll, der vielleicht ab­­legter Gläubiger auf einem schon bis zur Höhe seines Werthes belasteten Berge erscheint? Der einzige Nugen, der in gewissen Fällen im selcher Art gestiftet werden konnte, besteht darin, daß man etwa eine Wund­erschuld ablösen und dieselbe durch Das Darlehen des Staates erseßen würde. Das ist aller­­dings auch eine Hilfe, die nicht ununterschäßt wer­­den sol. Die Maßregel an sie wird jedoch eher als eine philanthropische anzusehen sein, deum als eine volfswirtdichaftliche. Was das Memorandum ü­ber die Verfehrs-reformen sagt, ist in unserem Blatte schon viel zu häufig besprochen worden, als daß wir hier noch ein­mal unsere Ansichten in dieser Sache darstellen müßten. Von unmittelbarer Bedeutung ist der Vorschlag, der sich auf die Bemessung der Grundsteuer bezieht. Hier meinen wir allerdings wird eine Abhilfe getroffen werden wssen, welche zu den Ergebnissen der legten Jahre in einem rich­tigen­­ Verhältnisse stehe.. Immerhin hat das Exekutiv- Komité der ungarischen Landwirthe eine hanfenswerthe Arbeit gethan, als es die Wirnsche der Landwirthschaftlichen Bevölkerung zusammenfaßte und dieselben vor Die Gejeg­­gebung brachte. Als Ausgangspunkt Für eine weitere Diskussion wird Diese Eingabe ohne Zweifel ihren Namen haben. Es taunt ja nicht sein, daß das ungarische Par­lament gleichgiltig bleibe, wenn es sich um Die Existenz­­bedingungen jener Klassen handelt, aus denen der ungarische Staat seit seinen Bestande die reichsten und die meisten Mittel seines politischen und nationalen Ansehens ge­zogen hat, der Vermehrung der angeht, vollkommenen so aus, dieses Theis Luandwirthschaft etwa in derselben Art, der wie der der Pferdezucht beträgt und damit die­wertlichen — Der gestern im Parlamentsgebäude abgehaltene Mini­­sterrath wurde — wie die „Reiter Korrespondenz“ erfährtt — heute Mittags im Präsidialgebäude des Finanzministeriums fost­­gelegt. WUrmwesend waren außer dem Grafen Szapáry die Minister: Tipa, Teefort, Szende und Baron Remény. Der Ministerrath dauerte von 1 bis 21­. Uhr. : Se mehr er sid mit dem. = in der morgigen Sigung des Abgeord­netenhauses wird, wie wir hören, der Antrag gestellt werden, dab der distanziminister ange­wiesen werde, einen Gelegentwurf betreffend die Herablegung der Jagd- und Jagdgewehrsteuer vor­zulegen. Am Schluß der Sigung aber wird eine Interpella­­tion in Angelegenheit der Auflassung, resp. Ablösung des Mühl- Negates an die Negierung gestellt werden.­­ Der Finanz-RanSidjun des Abgeordnetenhauses hielt heute unter Raul Ordódys Präsidium eine Sagung, deren Gegenstand die Verhandlung über die Gelegentwü­rfe betreffend die Amortisation der Grundentlastungs- und Weinzehent: Obligationen war. Bon Seite der Regierung waren anwesend: Minister Szapáry und Sektionsrath Ballavicini. Fuge Zeit war auch der Minister-präsident gegenwärtig. — Vorfigender eröffnete die Generaldebatte zuerst den erstgenannten Gefegentwurf betreffend. Zuerst nahm Hegedüs das Wort in seiner Eigenschaft als Referent. Er meint, er­ werde sich im Allge­­meinen über beide Entwürfe aussprechen. Inhalt derselben bekannt gemacht, je mehr er Die Resultate ins Auge gefaßt habe, desto mehr sei er zur Ueberzeugung gelangt, daß diese Entwürfe zu acceptiven nicht väthlich set. Der Vortheil dieser Gefege wird doch den Schaden, welchen sie verursachen, weit para­­lysirt. Unser Kredit leidet em­pfindlich, ohne daß diese Machregel gründ­­li) im Staatshaushalte aufhelfe. Für ihn steht die Sache so, daß­ er nur in dem Falle si entschließen würde, für die Vorlagen einzutreten, wenn aus Anlaß derselben die Kabinettfrage gestellt wu­rde — und zwar dann deshalb, weil er im Wechsel der gegenwärtigen Negie­­rung einen noch­ größeren Schaden für das Land sähe, als selbst in der Annahme dieser Gelegentwürfe. — Minister Szapäry ver­­sucht die Bedenken des Vorredners zu vorderlegen, weist dabei auch auf die bestehenden finanziellen V­erhältnisse hin und betont, daß eigentlich der Staat seiner Verpflichtung doc ganz und volkommen nachkomme, wenn auch der Tilgungsplan geändert, beziehungsweise die Amortisationsfrift verlängert werde. Er glaubt auch­ nicht, daß der Kredit des Staates unter dieser Maßregel leiden werde ; schließlich empfiehlt er die Vorlage, ohne auf des Referenten Schlußbemerkung besonders zu reflektiven. — Helfy nimmt Anlaß, den Minister zu einer definitiven Antwort zu drängen darüber, ob die Negierung aus diesen Vorlagen eine Kabinetsfrage mache, der Minister-präsi­­dent bemerkt jedoch, daß es parlamentarisch unzulässig sei, im Ausschufse Kabinetsfragen zu provoziren, daß auch die Negierung eben im Ausschufse fich orientive und das einzige Feld für Kabi­­nettfragen das Abgeordnetenhaus biete.­­— Auch Lufäes­theit diese Ansicht, hätte aber doch gewünscht, daß der Referent bei seinem Vortrage mehr in das Detail gehe. — Dieser Aufforderung kommt Hegedüs sofort durch ein reichlich mit Ziffern ausgestattetes Erpose über die Entstehung und den gegenwärtigen Stand sowie die Gebahrung des Grundentlastungs-Fonds nach, aus meldhen viel­­leicht hervorgehoben werden dürfte die Konstativung der Thatsache, dab der Tilgungsplan dieser Obligationen im Verordnungs­­wege festgefeßt worden sei und nicht durch die ungarische Gefeßgebung. — Nach Hegedüs nimmt Raub das Wort, Er will die ganze Frage auf den Grund zurüdgeführt willen, auf den dieselbe vor Allem gehört, auf den prinzipiellen Um in dieser Hinsicht weist er darauf hin, daß bei der großen Schwierig­keit der Lage eines ungarischen Finanzministers "die proponirten Maßregeln und Vorschläge desselben, schon mit Nachsicht, darauf, daß sein Hauptbestreben auf die Herstelluug des Gleichgewichtes im ungarischen Staatshaushalte gerichtet sein mü­sse, nach einem milde­ren Maßstab zu beurtheilen seien. Betreffs des vorliegenden Gegeb­­vorschlages muß sich jedoch Redner ganz entschieden dahin äußern, daß derselbe nicht amnehmbar ist, indem duch denselben der Staatsärar sein wesentlicher Vortheil erwächst, die ganze Finanzoperation mit den Nasen einer Kursdifferenz bereickt , und die Vermögend-Bilanz des ungarischen Staates unverändert dieselbe bleibt, während die Rapterbefiser dagegen nur die geplante Maßregel­ eine unwesentliche Stezessenbeeinträchtigung erfahren,­­ die Kapitalisierrwelt mißtrauisch gemacht, ja eventuell Ungarn gegenüber feindlich gestimmt wird und das Land in dem ungünstigen Lichte unerfüllter Schuldpflichten erscheint. Nebner zettet hier den bekannten Sag Cicero’s: „id optimum puto esse, quod rectissimum est", ein Rat, der an auf dem Gebiete des finanziellen Gebahrens seine Geltung behalten muß. Im weiteren Verlaufe seiner Rede formulirt Kaub seine Meinung dahin, daß wenn die finanzielle Lage eine wirklich einste ist. Die vorgeschlagene Maßregel wirkungslos und von ganz geringem Erfolge ist; wenn aber (wie Redner glaubt) dies noch nicht der Fall it, so­ll der Vorschlag ganz überflüssig. Schließlich bittet der Redner den Finanz­­minister und die Negierung, den Geiegvorschlag entweder einfach zurü­rzuziehen oder in der Weise wesentlic­­h umzuändern, daß Redner denselben mit gutem Gewissen acceptiven Fünne­_ er glaubt, daß Hiedurch die Reputation des Herrn Finanzministers nicht den geringsten Abbruch erleiden, Hingegen die tief­­erregten Gemüther aller Staatsgläubiger beruhigt wu­rden. — Wahrmann nimmt die Borlagen undt an, man braucht das eigentlich nicht noch besonders zu motiviren. Die Frage ist ein­fach die: soll Ungarn seinen einmal übernommenen Verpflichtungen nachkommen oder nicht? Gr wünsce, daß Ungarn dies stets fe und neben dieser aufrechtstehenden Verpflichtung sind ihm alle an­­deren Motive nebensächlich ; er faßt beide Gelegentwü­rfe Hier in das Auge; bezüglich der Weinzehent-Ablösung ist selbst das stuengste gefeslice Erforderniß, welches die Erfüllungspflicht bedingt, vor­­handen; bei den Grundentlastungs-Obligationen mag das Tipfelchen auf dem i fehlen, es können einige formale Mängel konstativt wer­­den, allein ihm bedeuten dieselben nichts; wenn auch in der for­malen Gefäßgebung eine Tide sei, so haben die Befiger der Obliga­­tionen aud deren Erwerber auf den jeßt bestehenden, Tilgungs-Modus eft gerechnet ; man muß ihn daher einhalten ; es ist das ein’Bet­t der Pflicht. Béla Lunkacs bemerkt: Nach dem, was Wahrmann und Kauk gesagt, bleibe ihm eigentlich nicht viel mehr zu sagen übrig, da er zum größten Theile deren Anschauungen theile. Boi Allemn betont er, daß der kleine pekuniäre Nuten v dieser Maßregel den Schaden, welpen sie verursacht, nicht annäherungsweise ausgleicht. Die Welt 8.5 Kapitals sieht darin den Bruch feststehender Verpflichtungen. Medner meint, es sei die Frage aufgeworfen worden, ob denn die kaiserliches­patent, in welchen bestimmt wurde, wie diese Schuld­ aefeßliche Basis ein­ste­het, an ob Schuld beruhe, er bezieht si darauf, daß v die Nede war. Zur Beleuchtung des Nechts­ darauf hin, daß D diese Schuld mit Landesgeies als Nationalschuld anerkannt worden, er zitirt aus der Zeit des Absolutismus ein zu delen und zu amortifiren set, er meist darauf hin, daß das Neic­ die Garantie für Diese Schuld übernommen habe, er­ziehrt die Kaiserliche Verordnung vom Jahre 1857, wonach diese Schuld von Beginne der Verlosung binnen vierzig Jahren zu amortifieren it und worin sogar ein eventuell günzerer Zeitraum vorbehalten wird. Zu dieser Verordnung gehört auch der Amortisationsplan, den Se. Majestät genehmigt hat. Nach Wiederkehr der verfassungs­­mäßigen Zustände im Jahre 1867 beschloß das Abgeordnetenhaus am 2. Mai, die Minister seien zu bevollmächtigen, alle bestehenden Verordnungen­­ aufrechtzuerhalten, insolange bis sie nicht durch die spätere Gefeggebung aufgehoben werden ; auch speziell den Grundent­­lastungsfond betreffend, hat die Gefeggebung mehr als einmal Be­zug darauf genommen und dabei stets dessen gefegliche Natur anerk fangt. Wen alles dies seit 1867 nicht ausdrücklich im Gefeg tmartikulirt wurde, so ist doch die Schuld und Alles was damit zusammenhängt, vollkommen gejeglich. — Curács weist noch darauf hin, daß der Mond demnächst aktiv sein wird und ganz gut seine Verpflichtungen tragen kan­t. Von der Verlängerung Der Minor­tisationsfrist mag der Staat einen kleinen Magen haben, weil er nicht die ganze Summe zur Amortisation verwendet, allein die Steuerträger haben einen empfindlichen Schaden, weil ihre Zahlungspflicht um fo länger dauert; der Nugen des Staa­­tes aber ist jeher gering; die Gefahr der Einbuße am Lan­­deskredit imminent. Er nimmt die Entwürfe nicht an.­­— Nach einer kurzer Bemerkung Ballavicinis, daß der Til­­gungsplan nie Funde gemacht worden, dies formale Gebrechen also allerdings vorhanden sei, nimmt Harkäanyi das Wort, um kurz aber entschieden gegen die Vorlagen zu sprechen. Man habe, meint er, hier sich vorgestellt, man solle statt der viel belasteten Grundbe­­rger auch die Kapitalisten einmal mit einer Sast befdienken, das sei eine kurzsichtige Politik ; der Schaden­­dieser Vorlagen werde viel größer sein, als der Vortheil und endlich solle man nicht vergefset, daß der größte Theil dieser Rapiere in heimischen, ungarischen Häus­­cher­n­ und Diese darunter leiden. Nachdem Bujánovics noch Fury gegen den Entwurf gesprochen und vornehmlich betont hat, ihm sei es z„weifellos, daß Ungarn die Verpflichtung hat, die Amortisation durch­zus= führen, wie sie versprochen werdend und daß alle formellen Einwendungen gegenüber dem Rechtsgrundlage der einmal bestehenden Verpflichtung ver­­schwinden müsen, nimm Minister Szapáry das Wort, um noch einige Gründe für die Maßregel in das Feld zu führen, schließt aber mit dem ‚Glauhen, ed wolle der Ausschug Die Ent­scheidung, beziehungsweise Die endgiltige Abstimm­tung für einige Zeit v­ersagen, — in wilchen aber die Gelegentwürfe, Aufhebung der Wagen- und Dienstbotensteuer, Petro­­leumsterer u. f. m. in Berathung ziehen. Der Ausschuß, welcher die Generaldebatte über die heutigen Vorlagen geschlossen hat, mwilligt ein in die Vertagung der Abstimmung und wird die nächste­­igung des Ausschusses am Montag stattfinden. Man glaubt, der Finanzminister werde über die Amortisations- Angelegenheit nunmehr Sr. Majestät Bericht erstatten, da die Vorlage mit Zur­stimmung der Krone eingebracht wurde und nur mit derselben Zustimmung wieder zurückgezogen werden könnte.­­ Der Kommunikations-Ansfchug des Abgeordneten­­hauses, von dessen heutiger Sigung wir im Abendblatte eine kurze Notiz brachten, begann seine Verhandlungen bei §. 6 des Gegeb­­entwurfes über die Straßen. Nach P­erlefung desselben entsteht zuerst die Frage, ob es Forrest sei, im vierten Alinea dieses Bara­graphen den §. 45 zu zitigen, bevor man nicht prinzipiell über Die Annahme der Bestimm­ungen Dieses lesteren schlüssig sei; zudem wird noch die Berufung auf §. 15 empfohlen, schließlich aber auf Karman’s Antrag dieser Basius im Terre in der Sch­wede gehalten, bis die betreffenden Paragraphen verhandelt sein werden. A. Bethlen spricht sodann die Befürchtung aus, daß dieser Paragraph den Ge­­meinden eine Diskretionäre Gewalt einräume, welche dieselben gegen die Grundbefiger ausbeuten könnten ; als Garantie dagegen münscht Bethlen einen Zulal, wonach das Maß der Arbeit nach dem bis­­herigen Bedarfe und den in den Komitaten bestehenden besonderen Bestimmungen zu fürmven wäre. Hieronymit findet diesen Borz­flag nicht entsprechend, weil dadurch­ die Komitats-Statute nie direkt eine gefegliche Sanktion erhielten. Minister Behy meint, der autonome Wirkungskreis der Gemeinden solle nicht beeinträgtigt werden. Lichtenstein betont, daß das Gemeindegefeg durc die vorliegende Vorlage nicht alterirt werden könne ; — gegen Meder­­bildung könnten sich die Großgrundbefiger an der Hand des Ge­­feßes wahren. Graf Forgac findet die Beibehaltung des Textes der Vorlage gerade in Interesse der Grundbefiser gelegen ; zum ge­­nügen als Garantie das Gemeindegefes selbst und Die Mittel, welche es zum Schuße bietet. Mod sprechen­ Daniel, Berczel, Ráday Schwab, Lekay u ud György zum Gegenstand. Schließlich fällt Bethlen’s Antrag und der­ S. 6 wird mit einer von £ épay beantragten stylistischen Wenderung des ersten Alinea ange­­nommen, welche dazu dient, dem darin a­usgedrückten Gedanken eine präzisere Sastung zu geben. — Die 8$.. 7 und 8 wurden angenom­­­men. Hierauf wird eine Rekapitulirung des §. 1 vorgenommen und dabei die in der vorigen Sigung beschlossene und min vorliegende Formulirung eines Bufaches zu §. 1 verlesen und acceptirt. Dieser Zufag besagt, daß wenn im PBefige von­­ Privaten oder Körper­­schaften befindliche Wege sich für den Verkehr nicht mehr als noth­­wendig herausstellen, deren Befiger im Wege eines Einschreitens bei dem Munizipium duch den Minister von den Grünk­ungskosten freigesprochen werden könne. — E83 folgt §. 9, an­melden sich eine langvotelige Debatte knüpft, deren Schluß nicht so bald voraus» zusehen ist, weil dieses jener Paragraph it, der gleichsam die Basis für das ganze Cefeg bildet, das­st die Vertinmung, wer so in m welchem Maße er konkurrenzpflichtig ist. Zu diesem Paragraphen nimmt Lichtenstein zu längerer Ausführung das Wort. Er acceptirt den Grundgedanken, daß nicht nur die bisherigen Faktoren, sondern alle Steuerträger herangezogen werden, an den Kosten des Straßenbaues zu partizipiren, stellt aber nachstehende Abänderungs- Anträge , daß Statt 20, 25 Katastraljoch gefegt werde, und acceptirt, daß das fonfkribirte Zugvieh in einer­­ Proportion sei zu dem der Territorium. Er will die Skala der auf dem Gerperbestande lasten wü­rde; es sei das eine umbillige Kumulirung von Lasten, Die nicht nur nach der Steuer, sondern = Der­­ Abgeordnetenhauses 309 heute Nachmittags von Gejegentwurf über die Notar­ h­ats­ garen, hinsichtlich dessen die Generaldebatte in der vori­­gen Situng­ion beendet wurde, in Spezialberathung. Abgeordneter TelepBEky wies vorher auf die den Bestand der Notariat-Innsti­­tution gefährdenden Weberstände hin und meldete an, daß er nach Beendigung der Spezialberathung einen Antrag einbringen werde, demgemäß „das Haus die Regierung anmeise, dieselbe möge bin fi­lich der Modifizirung der SS. 244 und 245 des Gefeg-Artikels XX vom Jahre 1877 (über Ordnung der Vormundsc­hafts- und Kuratel-Angelegenheiten) einen Gejekentwurf einreichen, in den­en Sinne: a) die Verhandlung der Berlaffenschafts-Angelegenheiten oder wenigstens der wichtigeren derselben obligatorisch den Notaren anvertraut werde; b) die Verfügung, dergemäß die V­erlassenschafts- Abhandlung in jedem­ Falle im Orte selbst anberaumt werden muß, beseitigt werde.” Referent Dr. Kornel Emmer erklärt, daß er gelegentlich des Studiums dieser Vorlage aus den durch ich gelesenen Kammer­­gutachten, aus den Neuerungen einzelner Notare in der Breite und in Privatbriefen, allein auch aus der Praxis die Schwächen der gegenwärtigen Notariats-Institution Hinlänglich kenne und da er sich in dieser Hinsicht selbst zu Äußern gewünschte hätte, unterstü­ge er den Antrag Telephy’s gern. Minister Bauler erkermt gleichfalls an, daß in dieser Hin­­fit viele berechtigte Wünsche gehegt werden und bemerkt, daß er den Minister des Sunern bereits­­ ersucht habe, die Waffenstühle zur‘ Iranspruchnahme der F Notare zu verhalten. , s Titel­ uFF die Gibung. ‚= der Wehnr-Ausichug des Abgeordnetenkhauses hat in seiner Heute Nachmittags gehaltenen Sibung Die Gejegent­­würfe über die Bewilligung des Nefruten-Kontingents und die fest­stellung des Standes der Armee angenommen. — Die Liberale Reichstagspartei hielt heute Nach­mittags unter dem Vorlige Gustan Bizsed­yvs eine Konferenz, in welcher zu Mitgliedern für den Vermaltungs-Aus­­hub die folgenden Abgeordneten Landidirt wurcden : Anton Esengery, Dionys Döry, Gabriel Foldvary, Bela Grünwald, M­ilhelm Knöpfler, Ludwig Kulcsár, Jerander Sankcsáry, Graf Emerich Behy, Eugen Bédy, Karl Bogany, Kornel Pulay, Graf Gedeon Raday­sen, Oliver Szlávy, Peter Stojkovics, Karl Stoll, Andreas Tavay und Anton Tibad. — Justizminister Banlex meldete sodann, daß er im Abgeordnetenhause auf die Iterpella­­tionen, welche in der Affäre Hecht­ von Seite der Abgeordneten Nrányi und Raub an ihn gerichtet wurden, antworten werde. — Landesvertheidigungs-Diinister Szende meldete die Antwort auf die von Seite des Abgeordneten Emerich Szalay an ihn ger­­ichtete nterpellation an; ebenso Finanzminister Graf Luk­ud Szapáry seine Antwort auf die jüngste­nterpellation des Ab­­geordneten Béla Lukacs in Angelegenheiten der Kredit-Opera­­tionen. Sämmtliche diese Antmwmorten wurden zur befriedigenden Kenntniß genommen. — Als Schriftführer des Abgeordnetenhanses für die Kroatischen Abgeordneten wird Sztrazsimir bezeichnet. — Auf eine von Gabriel Barois gestellte Anfrage bezüglich der P­reßburger Universität ertheilt Jodann Minister Trefort detail­lirte Antwort. · =Die liberale Neichstagspartei hält au­f Samstag, S.d.,um 6 Uhr Nachmittags,eurer Konferenz.Gegenstand derselben ist der Gesetzeinwurf über die bosnische Administration.­­­Das Finanzministerium hat wiederholt die unangenehme Erfahrung genmch,daß die Steuerbi­cher bei der Einlösung von Couponsderk­ung-Staatsschu­ld Obligatione11,besonders aber der ungarischen Gold-Rente,ebenso wie der Bahn-Primitäts-Ansehen sehr oft ein den bestehe­nden Verordnungen zuwiderlaufendes Vor­­gehett befolge11.Das Finanzministerium hat diesen Remtern deshalb mittelst Verordnung 759.324 d.J.bei sonstiger Geldstrafe zur Pflicht ge­m­acht,daß mepons der ungarischen Gold-Rente—und ungarischen Bahxtobl»cgat cod­ett für Parteienmordurch die hiezu besonders bevollmächtigten Steuerämter eingelöst werden-Diese­ K­­lung geschieht in Gold,auf Wunsch der Partei jedoch auch in Papiers­geld dem Budapester Börsenkurse der Zwanzig-Francs-Stücke gemäß- Bei Zahlungen in Gold sind nur Zwanzig-­und Zeh:1«Francs-Stücke übetragen-Summen unter 4 fl.sind in Silbergeld zu zahlen. =Die in unserem Donnerstag-Abendblatte telegraphisch avisirte Zuschrift der»National-Zeitung«über das Verhältniß Österreich-Ungarns und Deutschlands zu der eng­­lischen Aktion lautet: ,,Englisch­e Blätter wissen zu­meldett,daß Deutschland und Oesterreich die Politik Englands gegenüber der Pforte in Konstans­tinopel unterstützen.Auch der ministeriskske»Standard«sti­eb­t­ dies in positiver Form mit.Daß eine Politik welche die Türkei er­­halte­n will,die Versuche unterstützen tut sich die absolu­te Verschnu­­pfung derselben möglichst zu verhindern­ ist klaxt.In­sofern­ kann das Verlangen Englands, das endlich Hand an die Reformen gelegt werde, mit im ganzen, unweitlichen Europa Bustimmung finden; sobald aber darü­ber Hinaus eine Aktion von England eröffnet wird, so geschieht dies, so viel wir die Lage verstehen, zunächst auf seine Gefahr und Rotten, gerade so wie es die speziellen Vortheile daraus, für sich zu ziehen gedenkt. 2 « Deutschland und Oesterreich sind, wie man an­nehmen muß, über ihre Interessen und die Maßnahmen, mit welchen dieselben eventuell zu wahren wären, einig. Darüber mag sich Niemand täuschen, falls ein neuer Orient-Konflikt entsteht , welches die Maßnahmen sind, wird von jener Seite in Erfahrung gebracht werden, die diese Interessen antastet. Dieses Avis und diese Warnung haben vielleicht in vorhinein den Erfolg, daß Die österreichisch-deutsche Interessen-Sphäre auf der Balk­an-Halbinsel un­­behelligt bleibt, was voraussegen wü­rde, daß das Terrain des neuen Streites verlegt wird auf Gebiete, über welche der Berliner Vertrag nicht gesprochen hat, wie er denn auch ganz außerhalb der Sphäre jenes Vertrages entstanden ist. ? Die europäischen Abmachungen von Berlin sind gegen „vielseitiges“ Erwarten friedlich verwirklicht wor­­den ; mun font die Neihe der Ausführung an die Juni-Kon­­vention, die lediglich zw­ischen der Pforte und England und in gewissem Maße zur Ueberraschung Europas und unter allen Umständen zum großen Berdrui­e Nublands vereinbart wurde, gegen welches der Schlag gezielt war. Die Lage hat sich inzwischen aber start verändert. England hat im Verlauf der Zwischenzeit die Hoffnungen, verschiedenster Act nicht veatriiet, welche Abdul Hamid an die provisorische Zession Zyperns knüpfte, namentlich nicht die finanziellen Erwartungen; denn außer dem Kaufschilling für das an Großbritannien verkaufte Stongut, beispielsweise Gommendaria, haben weder die forte noch der Gultau bis zur Stunde einen­ finanziellen Nasen von der uni-S­onvention gehabt . Die allerdings vorsichtig gehaltenen Verheißungen des englis­chen Botsc­hafters sind von Foreign Office nicht ratifizirt worde­t, nachdem einmal der­ Vertrag zum Abschlusfe gelangt war. England hat im Gegentheil immer nur Ansprüch an die Pforte gehabt und sich unter dem Titel jener Reformforderungen vorbereitet, Kleinasten mit einem zusammenhängenden Nese von Nesidenten zu überziehen, die not­wendig nach und nach die dortige Verwaltung unter bri­­tische V­ormundschaft bringen müßten. Die Pforte ist offenbar zur Welterzeugung gebracht worden, daß Die Hautkonvention ein leo­ninischer Vertrag war, bei welchen der Löwenantheil nicht auf ihre Seite fiel und sie unternimmt den Versuch der britischen Politik die gemachten Konzessionen zu entwinden. Da­ sie in diesem Ent­­fohltuie von Aukland unfertigt wird, steht Schon a priori fest, wenn man Inhalt und Zuved der Yuri­skonvention in’3 Auge facht. Da Rußland die Zusage gegeben hat, britische Z­wangsmaßregeln gegen die ottomantige egierung nicht zu­ gestatten, it noch nicht auf­­geklärt, aber nicht ganz un­wahrssheinlich. Der Umschwung in der Situat­on wäre damit vollständig. a Der Sondervertrag von Konstantinopel in den Mächten, ja viel wir woh­len, bis jeßt nicht offiziell zur Kenntniß gebracht worden. Die Reformen in Kleinasien zu erzwingen, it lediglich Ciglands Sache, und Sorge dr Scharffichtigkeit seiner Boltitif it es, wie weit es sich in dieser Angelegenheit engagiren will und wie weit es Gewalt anz­uwenden gedenkt auf die Gefahr hin, einen neuen Konflikt von der größten Tragweite nicht nur mit der Pforte, sondern auch mit Maßland zu eröffnen.­­66 ist immer gut, rechtzeitig Fragen klarzustellen, wie die sind, die sie heute wie­der in den Vordergrund drängen. Die Perspektive des Konfliktes, der fett am Goldenen Horn w­ieder aufgetaucht it, mag hier nicht weiter ausgefü­hrt werden. Das Eine beruhigt und das ist die Hauptsache, daß De­us nächstge­legenen Sutereffen durch Die Hinter der öster­­reichisch-deutschen Entente eventuell stehende politische M­achtentfaltung vollkoumen und in allen Bunsten ge­­wahrt sind und gewahrt bleiben. Nichts ist überdies selbst­­verständlicher, als das beide Staaten ihren­ Einfluß, auch auf Fragen, die­ europäischen­­ Charakters, aber im Berliner Vertrag in suspenso belassen worden sind, auszuüben nicht verfehlen werden, und daß dies beispielsweise bei der Weerengenfrage, die sich in erster Linie aus dem heutigen Zroilt wieder herausmitteln wird, der Fall wäre; diese könnte nicht ohne das Zuthun der Mächte gelöst werden, die ja selbst kriegerische Operationen,­­wie bei­­spielswweise das Einlaufen der englischen oder waliiichen Geschwader in die Dardanellen oder den Bosporus, auf dem­­ Barijer Bertrage fußend, nicht ohne­ weiters gleicharltig betrachten könnten. Im Hafen von Befita wird das britische Geschwader über den Sultan taum­schreden. Indessen — man wird­­ abwarten können, wie weit die Pläne Lord Beaconsfield’s gehen und wie viel von den heutigen Demonstrationen auf Rechnung der sicheren Meldungen nach doch bevorstehenden Parlaments-Neumwahlen zu fegen sind, deren Ausfall fü­r die Tories mindestens ebenso interessant ist, al die Verbesserung der Kleinasiatischen Verwaltung.“ Tel anderen aldeb: 1­­­­­­ Gelear. Depelchen­d. „Heller Lloyd“. Wien, 7. November. Orig -Lelegr) Die , politis­che Korrespondenz“ veröffen­tlicht folgendes Communique: Nach den vorliegenden Gebahrungs-Ausweisen sind in den ersten drei Duartalen 1879 an diversen Steuern 67,264.000 fl. eingegan­­gen. In der gleichen Periode des Jahres 1878 betrugen diese Ein­­nahmen 66,344 000 fl. Der Erfolg im laufenden Jahre ist daher um 920.000 fl. günstiger, als in derselben Periode des vorigen ahres. Die indirekten Abgaben lieferten in den ersten drei Duartalen 1879 ein N Reinerträgniß von 123,189.000 fl. In derselben Zeitperiode des Jahres 1878 waren bei diesen Einnahmezweigen eingegangen 117,873.000 fl. ; es ist daher hier der Erfolg im Jahre 1879 um 5,316.000 fl. günstiger als jener während des gleichen Zeitraumes im Jahre 1878. Bei beiden Steuergattungen zusammengenommen bes­tüffert ss das Neinerträgniß in den ersten drei Duartalen 1879 um 6.236.000 fl. höher als in der gleichen Periode des Jahres 1878. Wien, 7. November. Der Budget-Ausschuß beschloß, die Regierung einzuladen, den Gebahrungs-Ausweis für das Jahr 1878 mit thunlichster Beschleunigung dem Anssehaffe mitzutheilen. Dem Ausidhuk wind morgen die Wahl des General-Berichterstatters in das Budget vornehmen. - .­ _ 4

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