Pester Lloyd, März 1881 (Jahrgang 28, nr. 59-89)

1881-03-26 / nr. 84

= E je I = I I hn. - 0 . - - .. s-: [ 1 j ús 168 re "Aonnement für die österr.-ungar. Nonarcie Sur den „Reiter Lloyd" Morgen und Abendblatt 3 (Ersgeint an Montag 3700 und am Morgen nach einem Feiertage.) N­NR, Eh -.. » Man«pränunte«kirt für Budapest in der Administration W Festerpkqu Dorothea asse M»Nr. 14,1.Stock,außerhalb Budapest mittelst Postanweyifuxxg durch akle Postämtexx I -.» « -—-x·. . .«,, säh­ Zor­­hő FAR li­­ ehr FITNEer äiggagette naar Burgen, ei ee as at­ om we Br fl. 5.50 anzjähr . afer Fortversendung des Abendblattes . . a für die Stufm­ste Frauenzeitung . 9 es « e ee beg RE . Za án Fovezrenduna: fl. 24.— 7­9 e 2. M­onatlich n 2.— | Halbjahrt, „ 12.— Monatlich n . Fl. 1.— viertelläfrtic mehr. F fl. 6.— 8.20] Inferate und Einschaltungen für den Offenen Sprechlaaf werden angenommen, Budapest ferner : im den Annoncen-Expeditionen | Leopold Lang Öifellaplag Nr. 3. Hlaasenstein & Vogler, Doroz­thkagasse kaqu z· A,V. Goldberger, Servitenplag 3, Insertionspreis nach aufliegendem Tarif. Unfransivte Briefe werden nicht anges­nommen. Redaktion und Dorotheagaffe­­ g + Administration Y­­··.q Adskundzwanzigster Jahrgang, . . . P EInZeIne Nmn mcm s Immallen version b­isslokalj«.. « — «­­2 Manuskripte werden in Beinen Safe sorangestellt,­­ Nr. 14, Saferafe werden angenommen im­ Auslande: In Wien: Bei A. Oppelik, Ster­­benbaftei Nr.2; IR. Messe, Deileve 12. Annoncen-Expedition FEHein­ — Retter & Cie., — Paris: Ag Be 1 Ye Administration, státte Nr. 8 in Hansenstein 14, ersten Grad, a 'opier Niemetz, Nr. ersten Stor rich ‚ertsen oc, mn euiähgafle Afervorstadt, Seegaffe August Sunmal in Straßburg 28 jech. 95 €. file Spanien, Portugal bet um Nr. 105 Schalck, Gen.-Ag. 2. Dante & Eo., 3. Abt a. A. von &. H., Wollzeile 12, DM. G.L. Daube & Comp; NE ns 75 ©.; für Großbritannien Sei una 10 fü­r Belgien bei ung 10 b. Postamt Köln 23 M.3 Pf. für a­en ZT b. sides = ee u. Hamburg ie 29 Dit. für Montenegro u. 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Ss Pr.z 9 fl., bei sämmtlichen dortigen Postämtern 7 fl. 15 fe = bei uns 10 fl. 50 Tr., bei den kzt eti­­­­­m «­­ rss . — —­­0 . ««Vt!Dwift-25-Mätz­—nirgelndsv«erfallen.Die Oeffentlichkeit des Referatesi 111 “welche das Hauptgewicht auf die Einzelgerichte legt. Bereine mit der Breßfreiheit ist unserer Ansicht nach die beste Garantie gegen eventuelle Nachlässigkeit der Referenten ; alle künftlichen Kontrolmaßregeln­­ stören entweder die Har­­monie zwischen den Nichtern und Anwälten, oder bleiben tedte Buchstaben. Auch Die geplante Maßregel wird wahr­­sceinlich in diese Teitere Kategorie gehören, denn eine nahe trägliche Ergänzung des Neferates hat immer etwas. Be­schämendes fü­r den Neferenten und wenn Die Kollegen des Neferenten darüber zu entscheiden­ haben, ob­ diese Maßregel in Anwendung gebracht werden soll oder nicht, so it doch sicher, daß dies nun in den seltensten Fällen gestattet werden wird, was dann ein Desaren für den die Ergänzung des antragenden Advokaten ist, so daß sich Dieser ein nächstes Mal hüten wird, eine Ergänzung zu fordern. Es wäre daher ant­reiten, diese Bestimmung wegzulassen, die ja, wie von den Verhandlungen des Justiz Ausschufes her befangt, aus dem Bortulate eines freien mündlichen Vertrages des Advokaten entstanden ist und weder den Intentionen der Antragsteller, noch denen der Gegner voll entspricht. As wichtige Bestimmung des Entwurfes it noch hervorzuheben die Erweiterung der Kom­petenz der Bezirks­­gerichte bis 500 fl., eine Maßregel. Die im Einklange liegt mit der seit 1875 befolgten Richtung unter Justizpolitik, Dann ist bemerkenswert) Die Berechtigung Der Gerichte erster Instanz zur Anordnung verschiedener nachträglicher Erz­hebungen, eine Bestimmung, Deren Mangel sie bisher in der Brazis sehr fühlbar machte und die obendrein als eine den starren Rahmen des schriftlichen Prozesses sprengende und dem Richter das Finden der Wahrheit erleichternde Maßregel bedeutsam ist. Die geiegliche Regelung der Plenarentscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Zivilrechtsfragen wird gewiß anregend und befruchtend Für die Fortbildung des Privat­­rechtes wirken und auch zur Schaffung eines bürgerlichen Gebezbuches viel werthvolles Material Tiefer. Ferner wurde, das schiedsgerichtliche Verfahren ein­gehend reformirt und auch der Börsen-Schiedsgerichte — wie dies auch in unserem Blatte befeuchtet und erörtert wurde — nicht vergessen. Ueber diesen Punkt Weiteres zu sagen, ist wohl nicht nöthig. »««­ein Noch wollen wir eines Mangels erwähnen. Da die im Entwurfe geplante Reform unter dem Schlagworte einer Berbefferung der empfindlichsten Sehler initiirt wird, so vermissen wir eine Modifikation der auf die Noviferung und Nestitution bezü­glichen Bestimmiugen, die schon bei der Regelung des Wechselverfahrens als gänzlich unhaltbar aus erkahut und auch abgeändert wurden. A Der zweite Theil des Gelegentwurfes, der Entwurf über das Evolutionsverfahren, acceptirt, wie erwähnt, das­ Prinzip des bisherigen Verfahrens und enthält meist tech­­nisches Detail, dessen auch nur andeutungs­weise Skizzirung uns weit über den Nahmen unseres Artikels hinausführen wü­rde. Unsere Leser müssen es ung daher — wenn sie sich nicht aus der Vorlage selbst davon überzeugen wollen — aufs Wort glauben, daß das Evolutionsverfahren nach den Bestimmungen des Entwurfes wascher und billiger zum Ziele führen wird. Doch ist auch der Schuldner nicht vergessen, denen der Entwurf wenigstens das Nothmendigste zum Lebens­­unterhalt sichert. Die Gehälter sind erst über 800 fl. pfänd­­bar und auch über diesen Betrag hinaus kann nur ein Drittel gepfändet werden. Diurnen und Taglöhne können­ nur dann mit Beschlag belegt werden, wenn die Tages­­bezahlung 1 fl. 50 Er. übersteigt. Für Landleute ist durch­ besondere Ausnahmen bei der Beschlagnahme des Vieres, des Samens, der Feldwerkzeuge gesorgt. Hand­­werker behalten Nähmaterial bis zum Werthe von 50 fl. Mit einem Worte, die Depotrechrung der Schuld­­ner von Haus und Hof, die L Zerstörung der Existenzen wird möglichst aufgehalten, soweit dies eben ge­­segeben kann, ohne den Interessen der Gläubiger zu nahe zu treten, die für die Milderung der bisherigen Strenge wohl in der größeren Na­chheit des Verfahrens Erlag finden werden. Auch auf die Herabminderung der Exeku­­tionskosten ist im Entwurfe genügend Rücksicht genommen worden duch Vermeidung aller mninüsen Formalitäten und­­ durch weitgehende Beschränkung der Fostspieligen Lizitations- Kundmachungen. Wenn sich all diese praktischen Neuerungen nur recht sexuell im Leben einbürgern, so wird eine mindest relative Berbesserung unserer Rechtspflege sicher nicht ausbleiben. Hoffentlich wird jedoch der gewünschte Erfolg nicht ver­­hindern, daß am großen Werke der Einführung der Mründ­­lichkeit wüftig weiter geschaffen werde und man möge nicht vergessen, Daß der gegenwärtige Entwurf nur dann einige Berechtigung hat, wenn er die lette Etappe vor dem Ziele, der Einführung des mündlichen Berfahrens bes­zeichnet. er OD Mit der die Wahrheit enthaltenden, wenn auch "nicht mehr neuen Versicherung, daß mm das mü­ndliche Berfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten eine gute und­­ vasdje Entscheidung der Prozesse gewährleistet, leitet der Justiz-Ausschuß seinen Bericht über den Gelegentwurf von der Revision der Zivilprozeß-­ordnung ein. Leider begnügt sich der Ausschuß mit der platonischen Wieder­holung dieser schon so oft gehörten Wahrheit, ohne die Konsequenzen derselben zu ziehen. Den nach der Aufzäh­­­lung der verschiedenen Vortheile des mindlichen Verfahrens,­­denen ebenso viele Nachtheile im sohristlichen Verfahren ent­gegenstehen, sollte man doch meinen, es werde nunmehr ein auf die Prinzipien der Mi­ndlichkeit basirtee Gefegentwurf , den Haufe vorgelegt. "Aber siehe da, das gelobte Land der Mindlichkeit wird uns mit von fern gezeigt, und der Justiz- Ausschuß befehrt uns, daß wir dasselbe noch nicht so­­ bald betreten können, sondern noch eine geraume Zeit, del Deu­tschen Neichsgefee endgültig geschlossen wurde. Pr Der Justiz-Ausschuß selbst hält also den Gefegentwurf, der er dem Hause empfiehlt, nur für ein P Valliativmittel, ‚Das nicht geeignet ist, die Mängel und Gebrechen unseres­­ Verfahrens­­ gründlich zu­ heilen, sondern gewissermaßen ‚unserer lahmen Zivilrechtspflege nur als Kunde für einige ‚Sabre dienen sol. Befreundet man sich mit diesem Gedan­­ken, was fü­r einen modernen Juristen allerdings nicht beicht­et, dann kann man dem Entwurfe das Beugnis nicht ver­­sagen, daß derselbe nüglich ist und manche zweckmäßige und­­ längstersehnte Reform verwirklicht. Auch die Form und­­ Stylisirung des Entwurfes hat seit der noch unter­­ Justiz­­minister Berczel erfolgten ersten Redaktion im Laufe mannigfacher gewissenhafter Beratungen viel gewonnen und ist in jeder Hinsicht klarer, präziser und erschöpfender gew­orden. #5 Der Schwerpunkt der Reform ruht im ersten Theile des Entwurfes, welcher sich mit dem­ eigentlichen Proze­­ßverfahren befaßt. Dieser Theil enthält zwar nur no­vellistische, einzelne Paragraphen der Zivilprozeß-Ordnung modifizirende Bestimmungen, ändert aber in diesen die DOrganisation der obersten Gerichte und das System der Rechtsmittel ab und führt dadurch auch prinzipielle Mender rungen im­ Brozehverfahren herbei. Der zweite Theil da­­gegen, welcher das Evolutionsverfahren regelt, enthält zwar alle für dieses Verfahren in Zukunft maßgebenden Regeln zusammengefaßt. Doch läßt er das Prinzip, welches bisher im Erefutions-verfahren maßgebend war. Die Anord­­­nung der Erefution dar das Brozel­­gericht auch fernerhin bestehen und trifft nur in den­­ Details wesentliche Aenderungen, die im Großen Lanzen gläckische, den Bedürfnissen des praktischen Lebens abgelauschte Neuerungen sind. Im ersten Theile des Entwurfes wird, wie schon er­­wähnt, die brennende und auch schon spruchreife Trage der Bereinigung ‚der beiden Abtheilungen der fün. Kurie des Obersten Gerichtshofes und des Kassationshofes so gelöst, Daß beide Abtheilungen mit dem gesammten Personal unter dem Namen der Fün. Kurie vereinigt werden. Daß die bei­­den Mitheilungen der fün. Kurie in ihrer gegenwärtigen ‚Stellung zu­einander nicht bestehen dürfen, darüber it man ‚allerseits einig. Bier Instanzen verträgt selbst ein weicheres Land mit einer weniger prozeßsüchtigen und mehr zahlungg­­liebenden Bevölkerung nicht. Allein darüber differiren die Meinungen, was eigentlich zu geschehen habe. Soll die ‚oberste Instanz Kassationshof, soll sie Oberster Gerichtshof heißen ? Dies ist wohl feßt eine müßige Trage, da ja das ‚Prinzip der Schriftlichkeit im Entwurf beibehalten ist, und Damit auch der Charakter der obersten Instanz als eines meritorisch in That» und Rechtsfragen werheilenden Gerich­­tes gegeben ist, wie immer auch der Name lauten möge, da man bei uns kaum daran denken dü­rfte, als Regel die endgültige Entscheidung der zweiten Snstanz aufzu­­tel­en. Der Sanktionskreis der dritten Iustanz ist also Tate­gorisch gegeben, wie sie immer heißen möge. Wohl k­ann es sie fest Darum handeln, gewissermaßen im Namen der obersten Instanz das Programm der Zukunft zu verkör­­pert. In Dieser Hinsicht ist der Entwurf indifferent und präjudizier heute weder den zukü­nftigen Gestaltungen, noch­ verlegt er das Prinzip der richterlichen Unabregbarkeit, was mit Rücsicht auf die Unbestimmtheit der Zeit, in wel­cher die Pläne für die Zukunft greifbare Gestalt annehmen werden, seinesfalls getadelt werden kant. . Mit der Neugestaltung der obersten Instanz geht die Reform der Appellation Hand in Hand. Wir werden jedoch auch nach dem Entwurfe besondere Kasfationsgründe und außerdem noch zweierlei Appellationsmittel haben, näml­­ih gegen Urtheile die Appellation und gegen Bescheide den Mets. Nie wird bei Nichtigkeitsfällen in Zukunft die Tf. Tafel, eventuell der D Oberste Gerichtshof entscheiden, wäh­­rend fest der Kassationshof gleich endgültig die Fragen löst. Dieses Rechtsmittel-Systen ist leider, wie «8 schon der erste Blid­kehrt, ziemlich komplizirt, so daß 88 sich nicht schnell einbürgern und im Anfang zu man­­cherlei unvorhergesehenen Schwierigkeiten Anlaß geben dürfte. Denn bei den überall herrschenden konservativen Neigungen der Gerichte braucht es geraume Zeit, bis selbst ein­­e Fahe neue Regeln heimisch werden; um wie Vieles schwie­­riger geschieht dies ext, wenn ein Jahrzehnt Hindurch ge­­läufig gewordene Namen und Begriffe verschoben werden. Billigen kann man­ die im Entwurfe geplante Ve­­r­sc­hränkung der Appellation gegen zwei gleichlautende Ur­­theile,sowie die Gestattung der Exekution in geringfügigen­­ Fällen­—100fl·——schon nach dem erstrichterlichen­ Urtheil. »Es sin­d dies einschneidende Maßregeln,die nicht nur zur E Entlastung unserer Obergerichte nothwendig erscheinen­,so­n­­dern auch im Interesse derjenigen Klasse Heilsam sind, die bei geringfügigen Rechtsstreitigkeiten interessirt üt, für welche 3 von höchster Wichtigkeit ist, was und mit wenig Kosten ein erequirbares Urtheil zu erhalten. » Als eine wichtige Neuerung des Entwurfes erscheint uns die Bestimmung,nach welcher den Vertretern der wir­­teren vor allen Kollegial-Gerichten gestattet ist,vor der­ Bes­­chlußfassung mündlich eine motivirte Ergänzung des­ Refe­­­rates zu verlängekn,ü­ber derm Gestattung das Spruch­­kollegium entscheidet.Es soll dies ein Korrektiv gegen die Hebelstände des Refer­rens sein.Ueberall hat man nach Korrektiven gegen ein­ oberflächliches ungenaues Refer­rekk­­eind­f,nger auf dies Mittel ist man unseres Wissens noch — und Nüchsichten aufer Acht tot, die gerade der Schweiz in einem Momente wie dem gegenwärtigen zur Pflicht gemacht werden. Herr Rochefort hat es versucht aus der Nihilisten- Bewegung Kapital für seine Zwecke zu schlagen und die­­ Dalfififate, die er als Briefe eines Genfer Nihilisten in seinem „Intranfigeant“ erscheinem­eh, sollten ihn dabei ber hilflich sein. Die schweizerische PBreise Hat nı Worte der Entrüstung für solch ein Beginnen. Die „Gazette de Van fanme erklärt, dab es Herrn Nocefort mit nichten gelin­­gen werde, einen Gegenzug zwischen der Schweiz und Frankreich zu schaffen. Die Schweiz „Fandle" die Broff ri­­birten ebenso wenig als Frankreich oder irgend­ein Staat ‚In­ Europa. „Sie gebe ihnen nöt­igenfalls einen Zufluchts­­ort auf ihrem Boden, aber sie thue nichts, um die Ficht­­­inge etwa anzuziehen. Ueberdies habe die Bunndesregierung es stets für ihr Recht und ihre Pflicht angesehen, in jedem besonderen Falle zu prüfen, ob der proskribirte Flüchtling würdig sei, ihr Gast zu sein. Die Schweiz habe, wie Frank­­reich, wiederholt Flüchtlinge zurü­cige­wiesen, denn die Thatsache, daß ein Mensc ein Königsmörder ist, gebe ih­n noch sein Necht im Lande zu leben. Der Königsmord gelte als ein Verbrechen in der Schweiz so gut wie anderwärts. Ob als ein poz­­itisches­­ Verbrechen, darüber äußern sich die Schweizer Sonenale nicht, aber nach der Praxis der Bundesregierung scheint es, daß­ man in der Schweiz den Königsmord nicht als ein politisches Verbrechen gelten läßt. In Deutschland, Oesterreich-Ungarn und anderen Staaten ist diese Auffassung schon seit Jahren eingebürgert und die Auslieferungs­­verträge, die unsere Monarchie innerhalb des besten Dezen­­niums geschlossen hat, enthalten bekanntermaßen alle die Klausel, daß der Königsmord nicht in die Neihe der poli­­tischen Verbrechen rangige. — Nicht blos von den schweizern­­fen Journalen, auch von den Nihilisten in Genf wurde Hochefort mit seinem „Intransigeant” total desavouirt. Bei einen Nihilisten-Meeting zu Genf erklärte ein gewisser Sulovsky, daß die Bersammkung protestiren solle gegen Die Eharlatane, die sich Mitglieder der Kommune nennen und die, um sie wichtig zu machen, dem Bublitum Allerlei vor­lügen. Dieser Intovsty Hatte es überhaupt feharf auf Die Kommumisten, von welchen er sagte, daß sie nach der Miter teher von Neusfaledonien, anstatt in die Neihen des BVBoltes zu treten, als Kandidaten für den Munizipalrath erschienen sind und die Revolution als Stufenleiter Fü­r ihre persön­­lichen Pläne bewüst haben. Dieser Felix Byat — so sagte Herr Sukovsty — hat sich ganz ohne Roth — da Frankreich ohnehin eine Republik ist — zum Vertheidiger des Königs­­mordes aufgeworfen aud D dieser­­ Nochefort, statt den Leidenden Hilfe zu bringen, fabrizirt aus unserer Noth Sensationsbriefe für den „Sutranfigeant” ! Man sieht, daß die Herren, wenn sie unter­einander sind, sich gehörig die Wahr­­heit sagen könnten. Die Petersbu­rger „Wiedomosti" Fahren fort, Tag für Zag in deinglicher Weise, für außerordentliche Repressiv-Maßregeln zu plaidiren. Dies Sononal hat allerdings seine besondere­­ Verbreitung, ob­ auch erheblichen Einfluß, aber seitdem der , Bereg" ein­­gegangen, und die „Wjedomosti" das einzige Blatt,­­ in welchem die Partei Der Frafjen­reaktion in Petersburg ihre Ansichten zum Ausdruch bringen fan. Deshalb sind diese Artikel nicht ohne Bedeutung. Diverse Berichte aus Petersburg melden jedoch, daß der Kaiser in Allen den Jtathieglägen Loris Michkoffs folge und daß dieser nicht der Fürsprecher eines Schredensregimes sein wolle Es wird erzählt, hab es der Wunsch des Kaisers Alexander III. gewesen, alle wichtigen Staatsgeschäfte bis nach Beendigung der Leichen-Zeremonien hinauszuschieben, allein auf Die Vor­­stellungen der Minister. Daß es nicht zulässig sei, Die Staatsgeschäfte so lange ruhen zu lassen, soll der Kaiser bereits mehreren Konfeils präsidirt haben, in welchen unter Anderem auch die Frage der politischen Reformen evtzogen wurde. Nach Berichten aus ruffischer Duelle „besteht größere Neigung dafür, auf Grundlage der bestehenden Sustitutionen ein System lokalen Selfgovernme­nts aufzubauen, als für eine servile Nachahmung des konstitu­­tionellen Systems der westlichen Länder." In nüchternes Deutsch übertragen, Heißt dies nichts Anderes, als daß Die Hoffnungen des russischen Volkes auf eine Berfaffung oc immer eitel sind. = Die Regierung wird — wie die „B. R." erfährt — dem lb» geordnetenhause demnächst einen umfangreichen Gesegentumr über die Kettenschifffahrtstju­erbreite 11· =Die Vertreter der Oesterreichsfebeit Länderbank trafen heute Abends hier ein und werden in den nächsten Tagen mit­ der Regierung in die Verhandlungen bezüglich der Budapest Semliner Eisenbahnn wieder eintreten. .­­ Budapest, 25. Mäız. sz Die gestern und heute eingelangten Nachrichten über den Stand der griechischen Frage geben den Hoff­­nungen auf eine friedliche Beilegung d­ieser Angelegenheit neue Nahrung. Wie wir bereits vor einigen Tagen vermutheten, hat die Pforte in der That ihrer Testen Broposition nachträglich eine aller legte folgen lassen und diese soll in Wahrheit geeignet fett jeden billigen Anspruch zu befrie­digen und wenigstens Zeugniß davon zu geben, daß die Pforte ihrerseits Alles aufbietet, um zu einem friedlichen Arrangement zu gelangen. Unsere Konstantinopler Nach­­richten besagen, daß die Pforte die eben bezeichnete günstige P­roposition den Botschaftern vor zwei Tagen angekündigt und daß Dies­enexbieten einen entschieden guten Eindruck gemacht habe. Ob dieser Eindrud ein allgemeiner gemesen und sich auf alle Botschafter erstrebt habe, darüber Lie­gen keine authentischen Mittheilungen vor, aber man sollte meinen, daß die Vertreter der Mächte das Ziel, den Frie­­den zu wahren, höher stellen werden, als die Frage, ob dieser oder jener Punkt noch für Griechenland zu ergattern sei und es ist deshalb wohl zu Hoffen, daß sie sowohl unter ich wie mit der Pforte zu einer Vereinbarung gel­ten werden. It man einmal so weit, dann wird es wohl nicht schwer werden, auch die Zustimmung Griechenlands zu erlangen. Mit großem Autoresse folgen wir im gegenwärtigen Momente, da das Asylrecht der Schweiz Gegenstand so vieler Anfechtungen geworden, den K­undgebungen der schweizerischen Breffe, deren Situation in der That eine höchst Kritis­he­it und der man doch das Kompliment nicht verjagen kann, daß sie ohne P­reisgebung irgend eines der freiheitlichen Nechte, welche die Existenz­­bedingungen der Schweiz bilden seine d ° internationalen m­eitung Statt. = Das Shherhans hält am Samstag, 26. d., Mittags 12 Uhr Lisung. = Die liberale Bartei des Neid­tages hielt heute Abends un­­ter Boreit des Präsidenten Gustav Bizsolyi Konferenz. Heinrich Eleö richtet an den Handelsminister die Frage, ob derselbe Kenntnis davon habe, daß die „Ungarische Landesbank” in französischer Sprache die Firma „Banque nationale de Hongrie" führen wolle und ob der Minister gewillt sei, die Einregistrirung dieser unwichtigen Firma zu verhindern ? Baron Kémény erklärt, es sei ihn gerade heute amt­­lich zur Kenntniß gelangt, daß die genannte Bankgesellschhaft, sich mit der erwähnten Firmirung beim Handelsgerichte einregistriren ließ. Da der Minister der Ansicht, Daß die französische Benennung dem ungarischen Namen nicht entspricht und das er bisher Prazis war, daß im alle einer irrigen Einregistrirung das Dandelganıt den Gerichtshof aufmerksam machte und dieser die Mahnung auch beherz­­igte, so hat er heute veranlaßt, daß das Handelsgericht auf die Irr­­thümlichkeit der erwähnten Firmabenennung aufmerk­sam gemacht werde. Ele3 erklärte sich mit­ der Antwort des Deinisters befriedigt. — Hierauf wurde der Gelegentwurf über Modifikation der Zivil­­prozeßordnung in Verhandlung genommen. Minister Banler mel­det an, daß Referent Telepsy krauf sei und aus diesem Grunde zur Konferenz nicht kommen konnte. Der Minister motivirt nun den Gelegentwurf, der nach eingehender Diskussion als Basis zur Spe­­zialdebatte acceptivt wurde. An der Diskussion Baron Johann Kemény, Darvday, Emmer, Andreas Bethlen, Hvánta, Alexander He Baron Géza Kemény, Andreas György, Mifflcs, Präsident Tipa. Die Spezialdebatte findet in der nächsten Nun­ brahtee Baross den Antrag bezüglich der fünfjäh­rigen Mandatsdauer und in Verbindung damit die Modifikation der Hausord­­nung zur Sprache Minister-präsident Tipa bemerkte bezüglich des Antrages auf fünfj­ährige Mandatsdauer, daß er dermalen den Zeitpunkt nicht als geeignet zur Disfutivung eines so wichtigen Antrages erachte, betreffjs Modifikation der Hausordnung sieht er kein Hinderniß obwalten. Barofs ist der Ansicht,­­ dab. Die Zeit­­frage, bezüglich einer das ganze Land ohne Unterschied der Bartet so sehr inbereMirenden Angelegenheit n­ich­t entscheidend sei, doch unter­­wirft er sich dem Beschluffe der Bartet. — Zum Odjusse gibt Thomas Bécsey den Bericht des P­etitions-Ausschusses über die morgen im Abgeordnetenhause zur Verhandlung gelangenden­­ Peti­­tionen bekannt. Barofs und Hérics machen einige Bemerkungen zu dem Berichte. Damit war die Konferenz zu Ende. Der weidezügige oppositionelle Geselligkeits: Er­b hat in seiner heutigen Konferenz den Entwurf der Zivilproz­eßordnungs-Novelle in Verhandlung gezogen. Hodojiy ua Sziláagyi erörterten die Vorlage eingehend und sprachen si mit Rücksicht auf die Mängel derselben und besonders auf die Nothinwendigkeit der Einführung der Münd­­lichkeit für die Ablehnung der Vorlage aus. Andererseits betonten Mehrere — insbesondere Ludwig Horváth — daß der Entwurf trop. seiner­­ Mängel manche­­ praktische Verbesserung enthalte und empfahlen die Annahme desselben im Allgemeinen. Da die Konfe­renz es nicht als ihre Aufgabe betrachtet, in solchen Fragen bindende Beschlüsse zur fassen, wurde die Annahme oder Verwerfung der Vor­­lage als offene Frage erklärt. ·­­ «­­betheiligten sich­:, Apäthy,Graf Hegedüs,Vargics, 1mdMinifter­­== See YteZäudapesterdeoäaienläammer Dr. hielt heute Vormittags im Komitatshaussaaleuntchorsitz Emerich Hödossi­’s ihre Generalversammlung. «Der von 11 Sekret­ ir Siegmund verlesene Jahres­­bericht instativt, daß im vorigen Jahre in die Kammer 41 Mit­­glieder aufgenommen wurden ; freiwillig ausgetreten sind 43 Mitglieder, gestrichen wurde ein Mitglied , registriet blieben 778 Advokaten, Ferner wurden aufgenommen 158 Kandidaten, in Folge freiwilligen Austrittes wurden gestrichen 83, registrirt blieben 907, hievon be­­finden sich thatsächlich in der Praxis 449. Während die Zahl der Avolaten von Jahr zu Jahr abnimmt, nimmt die der Movofaturs- Kandidaten von Jahr zu Jahr zu. Die Iekten drei Jahre in Be­tracht gezogen wurden im Jahre 1880 Die meisten Disziplinarklagen erstattet, doch nimmt Die Zahl der Berurtheilungen ab und it in den meisten Fällen auf Geldstrafe erlannt worden. Am meitern Berlaufe 005 Berichtes wird die Hoffnung ausgedrüct, daß der dem Abgeordnetenhaufe unterbreitete Gelegentwurf über die Modifikation der Advolaten-Ordnung berufen sein werde, viele Uebelstände des Advolatenstandes zu jank­en und mit der Zeit abzustellen; doch sei nothwendig, daß der Einfluß der bei Schaffung unserer materiellen und formellen Gesethe bisher zur Geltung gelangten, advokaten­­feindlichen Strömung aufhöre und daß dieser Stand als ein hoch wichtiger Valtor der Suffispflege durch die Bestimmungen des Gefäßes die ihm gebührende Stellung erhalte. Die im Zuge befindlichen Reformarbeiten werden Gelegenheit bieten, jene gegen das Ansehen und die Griftenz der Novotaten gerichteten Makregeln zu paralysiren und es it auch zu s winnschen, daß Die Mitglieder des Monotaten­­standes bei der Belegung, von Nichterstellen jener Berücsichtigug t­eilhaftig werden, die sie beanspruchen dürfen und dab­eie dies­­bezügliche absichtliche Niedergehung der Advokaten aufhören werde. Nachdem der Bericht zur­­ Kenntniß genommen worden, stel­t Dr. DeP’Hdamsi nach kurzer Motivirung folgenden Antrag : „Der auf die­ Advokaten-Ordnung bezügliche Theil des Jah­resberichtes wird mit dem Bemerken zur Kenntniß genommen, daß die Kammer ihr tiefes Bedauern darü­ber aufschhürte, daß der in Die­ser Angelegenheit dem Abgeordnetenhaufe unterbreitete Gefegentwurf jene Grundprinzipien, jene noth­wendigen Reformen an der Acht­waffe, welche der Entwurf der Kammer bezeichnete, ohne welche die Lebens- Interessen des Standes nicht gefiltert werden können. Demgemäß wird der Ausschuß angewiesen, alle gefeblichen Mittel aufzubieten, auf daß jener Entwurf in jeder gegenwärtigen Gestalt nicht Gefeb, sondern im Geiste des Kammer-Entwurfes abgeändert werde.“ Franz EhHorin bemerkt, daß der Justiz-Ausfguß 028 Abge­­ordnetenhauses den Gefebentwurf noch gar nicht verhandelt habe, worauf DEW Adamei seinen Antrag mit der Bemerkung aufrecht erhält, daß der Juttis Ausschuß, welcher auch das mündliche Verfah­­ren auf die lange Bank geschoden, im Spätereffe Dieser Angelegenheit kau­m etwas thun dürfte. Die Generalversammlung acceptirte DM’Adami’s. Sodann wurden die Rechxdigen geprü­ft das Budget wurde festgestellt und mit Stimmenmehrheit beschlossen,daß das Hmorar für die Funktionäre auf drei JkIh refixirt werde.Schließlich wurde das Skrutirtiitith Kontite bestellt,­welches gleich h­e11te die abgegelesktekt Stcmmzettel entgegen mhm x morgen Vormittags wird die Abstim­­mung von 0 bis 12 Uhr fortgesetzt,die Stimmzettel werden in den Lokalitäten­ der Kammer,Hutgasse12,abgegeben.Das Ergebn­ss 3 der Wahl der Funktionäre und Ausschuß-Mitglieder wird­—­ebenfalls in den Kammerlokalitäten—s am Sonstag,Vor­wärthgs 1111hr,be­­kamktgegeben werden, einhellig den Antrag FeceguDepescijexcd»,,3Pesiergtleyd«. Mien, 25. März. Meldung der „Bud. Korr." : Die Berat­ungen über den mit Serbien abzuschließenden Tarif­vertrag sind bezü­glich der Tarifposten heute beendigt wor­­den und werden set die Verhandlungen über Die Tertigung des Konsularvertrags beginnen. Wien, 25. März; Drig-Lelegr) Die deutsc­­böhmischen Abgeordneten hielten gestern eine Berathung über das Grundsteuer-defeg, in welcher mit überwiegender Majorität beschlossen wurde, für das Gefeg zu flimmen und den Schaupichen Minsr­hätz-Antrag, welcher eine Herabminderung der Stererfunme der Algenländer auf Kosten Galiziens und Böhmens bezweckt, zu verwerfen. An nächsten Donnerstag sol Die General- Debatte über das Budget beginnen. Dieselbe dürfte sechs Tage lang dauern. Berlin,25.MLK­«­3.Meldung der»Buch.Kor­r.f«: Die Vertrags-Verhandlungen wurden ge­­sterxcurk zerbrochen­ und werden quountag wieder fort­­gesetzt nachdem man sich gegenseitig alle Propositionen mit­­getheilt und namentlich eine eingehende Berathung über einen abzuschließenden Beterinär-Bertrag ge­pflogen hat. An dieser Konferenz nahmen Theil: von Seite Deu­tschlands: Staatssek­etiv im Mlinisterium des Sumen Ebert, der den Vorfis führte Negierungsrath Köhler, Medizinrath Dr. Rolff, Professor Müller und fährlscher Landes-Thierarzt Dr. Sie­­damgradsfy; von Seite Desterreis: Mini­sterialrath Bazant und Hofrath Schneider; von Seite Ungarns: Staatssekretär Dr. Merander R­a­z tlefovis und Sektionsrat) Stefan Lipthay. Be­züglich des Tarifvertrages sind nur noch wenige Differenzen vorhanden,­­ nachdem die deutsche Regierung geneigt it, als Kompensation fü­r die Bindung bestim­m­ter Boten des Österreichische ungarischen Tarifs ebenfalls eine Anzahl von Boten des deutschen Tarifs mit der­jeligen Höhe des Zolltages zu binden. — Selbstverständlich bildet auch das Zustandekommen eines Veterinär-Vertrages eine Bedingung des ganzen Handelsvertrages. Die Frage Der Eisenbahn-Tarife kommt bei Feststellung des Wortlautes des Vertrages zur Erörterung. Maris, 25. März, (Orig.-Telegr.) Die Debatte über das Listen-Strutinium soi in der Deputirtenkammer Mitte April begommen. Paris, 25. März. (D­rig.­-Telegr) Die „N Republique Fransaise” stellt in einem leidenschaftlichen Artikel eine Agitation im Lande in Aussicht, wenn Die Kammer die Listenwahl nicht annimm­t. Paris, 25. März Drig.-Telegr.) Meldung des „N. Br. Tagbl.":Gambetta spricht heute Abends bei dem im „Grand Hotel” stattfindenden Jahresbanfet der „Union nationale du commerce et de Pindustrie (alliance - des chambres syndicales).“ Diese Union ist eine freiwillige Bereinigung aller Syndikatskammern des Handels und der Gewerbe von Baris. Es sind 592 Karten vertheilt worden, 492 Blüte zu 30 Tranız für das Bureau und die Präsi­diums-Mitglieder der chambres syndicales und 100 für geladene Gäfte, Paris, 25. März. Drig.-Telegr­ Nach hier aus Petersburger Diplomatischen Kreisen eingelangten Nach­­richten unterstützt Loris Mehtoff das Brojeft der ÜBerlegung der Ezaren-Residenz nach Mostan Die „Susfice” ver­öffentlicht einen Brief des in Genf lebenden Professors Dragomanoff (eines der Chefs der russischen revolutio­­­­nären Partei), in welchem Briefe der Auszüge aus der in Ruß­­land erscheinenden wissenschaftlichen Revue „Dremnaja i­ Nowaja Rossija” singt, um nac­hzuweisen, dab in Rußland =

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