Pester Lloyd, Oktober 1883 (Jahrgang 30, nr. 271-300)

1883-10-09 / nr. 278

IX­­ 7 «««-».- - Sibung zu suspendiren.... Abgeordneten Orban, welche Budapest, 3. Oktober. Wenn­ ansere verehrten Leser­ finden sollten, daß die Diskussion Über die froatischen Wappenschil­der, welche nun seit nahezu zwei Monaten die Öffentliche Meinung dies- und jenseits der Drau fast ausschließlich be­­schäftigt und seit zwei Tagen auch von Seite unseres Abgeordnetenhauses in vielen und breiten Neben verhandelt wird, eigentlich schon lange genug gewährt hätte und füg­­lich abgeschlossen werden künfte, so müssen wir ihnen voll­kommen beipflichten, sowie wir ihnen auch darin nicht wider­sprechen künften, wenn sie meinen, daß in diesen parlamen­­tarischen Neden — mit wenigen Ausnahmen — das Rich­tige nicht nen und das Neue nicht richtig sei. Zu den Aus­­nahmen gehört jedenfalls ‚die Heute vernommene Nede des weder etwas Neues, noch etwas Richtiges enthält, sondern oft gehörte Unrich­­tigkeiten zum so und so vielten Male in ungebührlicher Breite wiederholt, so daß wir es begreiflich finden, wenn heute während­­ dieser Rede ein wißiger Abgeord­­nete­r einen Antrag zirkuliven Heß des Inhaltes : es möge an das Präsidium die Bitte gerichtet werden, für die Dauer der Nede des Abgeordneten Orbán die von den übrigen Neden des heutigen Tages zeichnete sich jene des Abgeordneten Julius Horváth (Regierungspartei) doch schlichte, überzeu­­gende Beweisführung zu Gunsten der vom Minister-­präsidenten vorgeschlagenen Resolution aus, während wir Herrn August BPulpefy von der gemäßigten Opposition neben der Anerkennung hejsen, daß es feiner Nede an ein­zelnen, wohl nicht stichhaltigen, aber immerhin bestechenden Argumenten nicht fehlte, den Vorwurf nicht ersparen können, daß bei der ungewöhnlich breiten Anlage seiner Aus­­einanderlegung diese wenigen bedeutsameren Momente unter einer Fluth von Wiederholungen ihre Wirkung einbüßten. Gold ein bestechendes Argument war es zum Beispiel, als der genannte Abgeordnete der Regierung vorwarf, daß sie je nach Bedarf ihren Standpunkt wechsle und bald den einnehme, je nachden ihr der eine oder andere besser in den Kram passe; daß sie, was speziell Die Wappenschilder- Frage betrifft, wenn Nechts­, bald den Opportunitäts-Standpunkt von ihrem Vorgehen in der Vergangenheit die Rede sei, den Beweis führe, daß dieses Vorgehen vom Standpunkte des Rechtes nicht anfechtbar seit und mit Dem Gesehe nicht im Widerspruch stehe. Dabei aber der Trage, ob Dieses gejeglich berechtigte Vorgehen an politisch und zweckmäßtig ge­wesen sei, sorgfältig ausweicge,­­ während sie dort, wo es sich um ihr Verhalten in der Zukunft handle, eine Modalität empfehle, welche zwar ein Ab­weihen vom Gefege involvire, dagegen mit Opportunitätseinsichten begründet werde. Das it allerdings eine fehe geistweiche Distinktion, die nur den kleinen Fehler hat, nicht richtig zu sein. Bezüglich der Verz gangenheit hat nämlich insbesondere der Finanzminister nicht blos nachgewiesen, daß die von ihm getroffene Verfügung dem Gefege nicht widerspreche, sondern aug ausdrücklic bemerkt und durch eine Reihe von Daten erhärtet, daß zur Zeit, als er jener Verfügung terlt, seinerlei politische oder Zweckmäßigkeitsgründe vorlagen, welche das Betreten des von ihm eingeschlagenen Weges damals widerrathen hätten. Und wenn dann für eben auf Grund der seither gemach­­ein, anderer Vorgang in Vorschlag gebracht wird, so ist dies seineswegs ein solches Vorgehen, welches mit dem Gefege nicht im Einklange stünde; im Gegentheil, der ganze Unterschied reduzirt sich darauf, daß die Anbringung der Wappenschilder mit zweisprachiger Umschrift zwar im­ Gefege nicht ausdrücklich vorgeschrieben it, jedoch weder Dem Geiste, noch dem Buchstaben desselben widerstreitet, während die für die Zukunft in Aussicht ge­­nommene Anwendung von Wappenschilden ohne Um­striften Wortlaute des Gefeges­ fonform ist, welches eben nur vom gemeinsamen Wappen spricht und der Umschrift überhaupt seine Erwähnung thut. Uebrigens sind wir gerecht genug, zugugeben, daß Die Rede des Ab­geordneten Bully ein besseres Schidsal verdient und daß dieselbe wohl auch­ mehr Wirkung erzielt hätte, wenn sie ‚nit so unglücklich plach­t gewesen wäre, wenn ihr nicht die Rede Desider Szilágyi’s vorangegangen und jene des Grafen Albert Apponyi nachgefolgt wäre, . .. Die Rede des Grafen Apponyi — das war eigent­­li) das Ereigniß des heutigen Tages! So oft wir den " Grafen Albert Apponyi in unserem „ Abgeordnetenhause “sprechen hören, erfaßt uns ein ganz eigenthümliches Gefühl­­ des Bedauerns über die Sterilität, zu welcher eine so ausz­ugezeichnete Kraft unseres Parlaments nun schon seit Yahren "ua wir wollen nicht untersuchen, durch weisen Schuld — . verurtheilt­ ist. Ein das Niveau des­ Gewöhnlichen weitaus - überragendes Talent, eine Fülle positiven Wilsens auf allen Gebieten menschlicher Geistesthätigkeit, Neichthum und Tiefe der Gedanken, souveräne Beherrschung des Wortes, Kurz, eine seltene Bereinigung aller jener Gaben, welche Die innerlich gehaltvolle Rede auch äußerlich anziehend zu­­ machen geeignet sind, — und alles dies von seinem anderen Bielpunkten Erfolge begleitet, als von einigen ephemeren persönlichen Triumphen des Nebners und völlig brach­­liegend für das Land, welches doch an wahrhaft bedeutenden Staatsmännern fürwahr seinen Ueberfluß hat, — eine so seltene Bereini­­gung brillanter Eigenschaften, die nicht fü­r die Fwede des herrschenden Systems verwerthet werden können, weil ja der glitdliche Befiger derselben zur Opposition gehört, aber auch­ nicht für die Fivede der Opposition, weil es dieser Opposi­­tion an solchen Haren Zweden und deutlich erkennbaren überhaupt mangelt. Dadurch geräth Diese O­pposition und auch jenes illustre Mitglied derselben, von welchen hier die Niede ist, Im Widerspruche stehen, mo in die unerquidliche Stellung, nicht etwa nur dort der Negierung und ihrer Partei ent­­gegentreten zu mü­ssen, wo fünfreie Ziele Beider miteinander es sich um einen Kampf tars binaler Prinzipien der beiderseitigen P­arteiprogramme han­delt, dagegen dort, wo ein solcher Biderstreit ni­ch­t besteht, die Regierung unterfragen zu können, sondern das ganze Streben dieser Opposition geht dahin, immer und überall die Regierung und ihre Partei zu bekämpfen. Lediglich um des Personenwechsels willen auf ihren Sturz hinzuarbeiten, oder wenn Dies nicht erreichbar ist, ihr wenigstens möglichst viele Schwierigten zu bereiten und ihr Vorgehen in Allen­ und jedem Schlecht zu finden, nicht weil die Opposition es besser zu machen wüßte, sondern weil eben nicht sie, sondern die Negierung es gethan hat. Es it das ein altes Lied, welches wir schon oft angestimmt, und es ist leider gar seine Aussicht vorhanden, daß wir er bald wit einem heitereren werden vertauschen künnen ! Auch die Heutige Nede des Grafen Apponyi war bis zu jenem Momente, in welchem wieder der Parteimann in den Vordergrund trat, eine so ausgezeichnete, daß Partei­­genossen und Gegner ihr mit gespanntestem Synteresse, mit aufrichtiger Bewunderung folgten. Es ist nicht möglich, das Berhältuis zwischen Ungarn und Kroatien nicht nur in Bezug auf die an der Oberfläche sichtbaren Erscheinungen, sondern auch bezüglich der in der Tiefe liegenden Gründe treffender, Hafer und geistvoller zu charakterisiren, als dies in der heutigen Nede des Grafen Apponyi geschehen ist, und ebenso wenig dürfte es einen denkenden Politiker im Lande geben, der auch nur die Teifeste Einwendung erheben könnte gegen jene Konsequenzen, welche aus dieser Dar­stellung der Sachlage bezüglich der von Ungarn gegenüber Kroatien zu befolgenden Politik gezogen werden. Wie aber der Redner nun einen Schritt weiter thut und sich mit der Frage beschäftigt, inwiefern die von der gegenwärti­­gen Regierung acceptirte Politik den von ihm so scharf­­sinnig deduzirten Anforderungen entspreche, verläßt ihn die ‚Ruhe, die Gerechtigkeit und — er möge uns das offene Wort nicht übel nehmen — auf die Klugheit. Was Vor­­gehen einer jeden ungarischen Regierung gegenüber Kroatien, so lautet sein durchaus richtiger Ausspruch riffe ein Enges, aber auch Kräftiges, energisches sein, während er in dem Ver­halten der gegenwärtigen Regierung nicht nur die Klugheit, sondern auch die Energie vermißt und durch diese Regierung, die einen großen Anlauf nimmt und dann zurüldmeicht, das Ansehen des ungarischen Staates in Kroatien nicht gefräcz­tigt, sondern geradezu kompromittirt sieht. Auf den Vor­wurf des „muthlosen Zurückweichens”, der ja nicht heute und nicht vom Grafen Apponyi zum ersten Male erhoben wird, hat der Abgeordnete Julius Horváth schon im voraus die Antwort ertheilt, als er fragte, worin Dieses Zurücweicchen bestehe? Etwa darin, daß die vom Pöbel gewaltsam Herabgeriffenen Wappenschilder mit aller Feierlichkeit in­­derselben Form und an derselben Stelle wieder angebracht wurden ? Oder darin, daß der Banus, der den Obliegenheiten seines Amtes so schlecht entsprochen hat, dieses Amtes entfeßt wurde ? Oder darin, daß in Folge der Ruhestörungen die Wirksamkeit der autonomen konstitutionellen Autoritäten in Kroatien eingeschränkt und eine diskretionäre Gewalt an deren Stelle gerecht wurde? Der darin, daß die ungarische Staatsidee in Kroatien und das Symbol derselben unter den Schuß eines Generals der gemeinsamen Armee gestellt wurde, um es auch für den einfachsten Bei­­stand erkennbar zu machen, daß die Exrzedenten in Kroatien und Diejenigen, die ihnen wmaterielle, oder auch nur moras­lische Unterstügung gewährten, sich nicht gegen Ungarn­ allein, sondern auch gegen die Interessen der gesammten Monarchie vergangen haben?! Erf nachdem all dies geschehen, nach­dem das Ansehen des ungarischen Staates wieder hergestellt und dessen Macht den Kroaten ad oculos demonstrirt worden war, trat an die Regierung die Trage heran, ob der Fonfrete Anlaß, um welchen es sich handelte, wirklich von solcher Bedeutung sei, daß man durch unbe­dingtes Festhalten an dem jüngsten Vorgehen die Erregtheit der Gemüther in permanenz erklären und die Kluft zwischen Ungarn und Kroatien für alle Zeiten offen Halten mühe? Und auf diese Frage hat Graf Apponyi selber die Antiwort erteilt, indem er bemerkte, daß die Brauns, welche bezüglich der Wappenschilder fünfzehn Jahre lang befolgt wurde, seines Erachtens der Würde und dem Ansehen des ungaris­chen Staates wahrhaftig seinen Abbruch­ gethan habe, ob­­wohl er ebenfalls die Wappenschilder mit zweisprachiger Umschrift für die Eorrettesten hält. Er hat damit selbst die ganze Angelegenheit als eine relativ so unbedeutende erklärt, da er auch ein Abgehen von der duch ihn als „Lorret­­tette" bezeichneten Form nicht als Kapitalverbrechen gegen die Majestät des ungarischen Staates betrachtet. Wie steht also die Lage? Der Finanzminister wollte nicht etwa Die mat fünfzehn Jahren bestehenden Wappenschilder überall befestigen und durch andere erregen, sondern mut Dort, wo neue nothbvendig waren, Dieselben in der, seiner Ansicht nach, dem­­ diese am besten entsprechenden Form anbringen lassen. Wern er bezüglich der Opportunität dieser Maßregel irgend­welche Skrupel gehegt hätte, so mußten Diese durch die Note der Agramer Landesregierung vom 13. August 5. §., deren der Finanzminister in seiner fanstägigen Nede Er­­wähnung that, gründlich beseitigt worden­ sein. In dieser Note wird, so viel wir misten, von Seite der froatischen Landesregierung Klage darüber geführt, daß Finanz­ Direk­tr David diese­ Wappenschildeer Dur Die Finanzwache bewachen Tüßt und das Militärs formando ersucht Habe, für den Nothfall etwa zwei Kom­pagnien Militär in Bereitschaft zu halten; denn, so sagt die Landesregierung, es falle Niemandem in Kroatien ein, gegen die staatlichen Embleme ein Attentat zu begehen; «3 seien dies „unsichtbare Phantasiegebilde" des Finanzdirektors ; eg sei auch von ungarfeindlichen Meetings keine Rede; von den Moralbehörden seien alle Vorfehrungen gegen Ruche­­störungen getroffen; der Finanzdirektor möge also beauftragt werden, sich jeder Einmischung in die polizeilichen Agenden zu enthalte. Die Landesregierung bürge für die Aufrecht­behaltung der Ruhe und Ordnung n.. wm. Würde Graf Apponyi als Minister unter folgen Umständen Anstaund genommen haben, eine ihbmals forrest erscheinende Maße­regel durchzuführen? Nun hat es si hinterher Herausgestellt, daß die Ngramer Landes­­regierung schlecht unterrichtet, oder — was wir zu ihrer Ehre nicht annehmen wollen — nicht aufrichtig war; die Wappenschilder wurden infultirt,­­ fanden Straßenerzefte statt, die Lokalbehörden rührten sich nicht, die Unruhen griffen am fi. Die Erregtheit bemächtigte sich auch der intelligenteren Kreise, die Abge­­ordneten von der Nationalpartei erklärten, daß sie Die Pöbelerzeffe mißhilfigen, aber in der Sache selbst nicht auf Seite der ungarischen Regierung, sondern der Gegner Derz felben stehen und man handelt es sich für die ungarische Regierung darım­, ob angesichts­­ dieser Sachlage und nach dem das Ansehen des ungarischen Staates in vollem Maße wieder­hergestellt worden war, Hartnädig an einer Mag­regel festgehalten werden solle, deren geringe­ Bedeutung ja auf Graf Apponyi anerkennt ? Wir glauben,“daß auf diese Trage nur mit Nein geantwortet werden könne und men Graf Apponyi sagt, die ungarische Regierung Hätte eine solche Maßregel nicht in Angriff nehmen dürfen, wenn sie nicht sicher war, dieselbe durchführen zu können, so läßt sich dem gegenüber nur auf die Thatsache Hinweisen, daß diese Maßregel ja fattisch Durchgeführt worden ist und als der Böbel ihr gewaltsam entgegentrat, an der Durchführung mit dem Aufgebote aller Machtmittel festge­­halten wurde. Also die ungarische Regierung hat nicht eine Mafregel verfü­gt, die sie nicht durchführen konnte, denn sie hat Dieselbe durchgeführt, sondern­­ sie will unter den geänderten­ Umständen an dieser thatsächlich durchgeführten Diapregel nicht Festh­alten Sie war energisch bis zum Meißersten, so lange dies nothbwendig war, sie will Hug und gemäßigt vorgehen, sobald dies möglich ist , stimmt das nicht genau zu jener Volitis, welche Graf Apponyi heute in so beredter Weise als die einzig empfehlens­­werthe bezeichnete ? Dog Graf Apponyi hat auch einen „positiven Borz­schlag". Es drängt sich hier unmillkürlich eine Frage auf. Der Beischlagantrag seiner P­artei, den er mit unterschrie­­ben, beschränkt sich auf eine bloße Negation : der Tiga’schen Revolution, ohne einen positiven Vorschlag zu machen. Hält Graf Apponyi diesen Beischlugantrag für genügend, wie kormt er heute dazu, demselben einen „positiven Borsschlag” beizufügen ? Hält er ihn ni­cht für genügend, weshalb hat er ihn dann unterschrieben Oder hat die Partei diesen „positiven Borschlag“ nicht zu dem ihrigen machen wollen ? So wissen­ wir denn nicht, ob die Broposition, welche Graf Apponyi heute vorbrachte, bios seine persönliche Anschauung ausdrüht, oder auch von seiner Partei acceptirt wird. Doch das it uns am Ende gleichgiltig; wir legen auch auf die persönliche Meinung des Grafen Apponyi gerung Gewicht. Der edle Graf sagt, er halte zwar die zweisprachige Umschrift für die tor­­retterte, allein er wü­rde sich auch mit den Wappenschildern ohne alte Umschrift befreunden können, wenn Diese nicht blos, wie der Minister-präsident wirft, dort angeblast werden, wo bisher die D­oppelsprachigen figurirten, oder dort, wo überhaupt neue Wappenschilder auszuhängen sind, sondern überall, wo es solche gemeinsame Wappen­­schilder gibt; das heißt also mit anderen Worten, daß in ganz Kroatien alle derzeit bestehenden Wappenschilder, welche überhaupt eine Fufschrift haben, mithin auch jene mit blos kroatischer Infchrift zu beseitigen und durch umschriftlose Wappenschilder zu er­regen seien. Der Vorschlag hört sich ganz gut an und mag für den ersten Augenblick vielleicht auch manchen ,um seinen Vorschlag in Kürze zu erörtern. Anhänger der Regierung bestechen ; es wird dessen ungeachtet nicht schwer sein zu zeigen, daß er von einem ganz falschen Gesichtspunkte ausgeht, Daß er mit dem Gesete im Widerspruche steht und daher auch absolut unannehbmbar ist. Davon wollen wir gar nicht geben, daß nach der in unserem jüngsten Sonntagsartikel zitieren Erklärung des , Bozor", welcher in den inschriftlosen Wap­­penschildern geradezu eine „Verdrängung“ der kroatischen Nationalsprache ficht, die vom Grafen Apponyi vorgeschla­­gene Lösung die Gemüther in Kroatien nichts weniger als beruhigen könnte, was doch wohl auch in der Absicht des edlen Grafen gelegen ist; allein Hievon, wie gesagt, ganz abgesehen, wäre die Proposition des Grafen Apponyi nur dar am Plage, wenn es sich heute um eine prinzipielle Lösung der Wappen jchilder­ Frage handeln wirde, das heißt: um eine authmentische Interpretation der von d­ieser Frage handelnden Bestimmun­­gen des Ausgleichsgef­eges. Denn wenn heute positiv und als für alle Zukunft giltige Norm ausgesprochen würde, daß in Kroatien allgemein nur Wappenschilder ohne irgendwelche Umschrift zu verwenden sind, während das bestehende Ausgleichsgefeg Die Frage der Umschriften völlig unberührt läßt, so wäre das ohne Zweifel eine authentische Interpretation, beziehungsweise eine Er­weite­­rung der bestehenden gejeglichen Be­simmungen; hiefic aber ist, wie wir Dies son­sz­zählige Male ausgeführt haben, im §. 70 des Ausgleichs­­gesäßes der allein gesedmäßige Weg vorgezeichnet ; eine solche authentische Auslegung kann nur in Hebereinstim­­mung zwischen dem ungarischen Reich­s­tage und­ dem, Livati,den­ Landiagt unter Sanktion der Krone vollzogen werden und sie bildet dann einen integrirenden Theil des Aus­­gleichsgeleßes. Das kann allerdings geschehen und wird vielleicht geschehen, wenn die Eröffnung Diesfälliger Verhandlungen, si­e im ungartigen Reichstage oder im kroatischen Landtage angeregt wird, aber der ungarische Reichstag allein it zu fold einer allgemein giltigen Berfügung, zu­feld einer authen­­tischen Auslegung des Gefeges nicht berechtigt und das, was Graf Apponyi­ vorschlägt, würde somit Direkt gegen Das Gefeß verstioßen Der M­inister-Präsident hat sich daher wohlweislich gehütet, die Frage in dieser Form aufzustellen ; er hat vielmehr ausdrücklich Darauf Hingewiesen, daß es si nich­t nur eine prinzipielle Lösung, sondern nur in einen modus vivendi für die aktuellen praktischen Bedürfnisse bis zur definitiven geweglichen Lösung Handle; er beabsichtigt nicht,­­ die Wappenschilderfrage überall in Kroatien in diesem oder jenem Sinne zu entscheiden, sondern er verlangt nur Die Ermächtigung, jene Wappenschilder, welche Heute den Stein des Anstoßes bilden, weil sich ihre Berechtigung nur duch den Buchstaben des Gewebes nachweisen läßt, durch andere erregen zu künnen, welche auch dem Buchstaben des Gefäßes entsprechen, D. h. gar seine Umschrift haben, und daß er denselben Vorgang überall dort beobachten dürfe, wo im Hinkunft neue Wappenschilder anzu­­bringen sein werden. Wie die Frage prinzipiell zu lösen und Dant auch die doch einen foldet modus vivendi entstehende Verschiedenheit der Wappenschilder in Kroatien zu beseitigen sein werde, ob überall Wappenschilder mit blos froatischer oder mit ungarisch-kroatischer, oder ohne jede Umschrift zu verwenden sein werden, das wird seinerzeit duch­ einen legislatorischen Akt geregelt werden können, welchem jedoch der Antrag der Grafen Apponyi in einer dem Bejegebuch aus unwiderstreitenden Weise vorgreifen will, — ein Umstand, der die Annahme dieses Antrages unmöglich macht, weil ja Ungarn, wie Graf­ Apponyi selbst wiederholt betonte, Kroatien gegen­­übr sich aug nicht um eine Linie vom Boden de­s Gefeges entfernen darf. —— Damit nach der tiefernsten Nede des Grafen Apponyi auch die heitere Muse nicht ganz leer ausgehe, ergriff gegen Schluß der Lisung auch der Abgeordnete Michael Polit das Wort, Uns mit seiner Rede eingehend zu beschäftigen, wäre ein Attentat gegen den Mann unseres Blattes und gegen Die Geduld unserer Leser. Einige Stellen der Rede, wie z. B. jene, Daß der Gemeindezuschlag in der ehemaligen Militärgrenze deshalb 100—200 Berzent betrage, weil die Staatstauern so gering sind, während der Böbel­trogden die „Magyaronen“ erschlug, — oder daß die „Diener maßgebenden Kreise” ihrer Mißhilfigung gegenüber der Fabel von den in Kroatien wirkenden Agitatoren Daz durch Ausdruch gegeben haben sollen, daß sie einen General na­ Agram schichten, der die rebellirenden Haufen zus­­ammenschießen ließ, — diese und ähnliche Absurditäten werden auch ohne unseren Kommentar auf Die Xejer erst heiternd wirken. Nur Eines möchten wir bemerken. Nicht b[o8 Die heutige, sondern jede Rede des Abgeord­­neten Bolit ist eigentlich nichts Anderes, als eine fortlau­­fende Reihe von nicht etwa diplomatisc­herhüllten, sondern mit brutaler Offenheit herausgeschleuderten Invektiven gegen den ungarischen Staat ud die ungarische Nation. In seinem Parlamente der Welt wirde Aehnliches ruhig hingenommen werden ; bei uns sagt man über Die Sc­hnurreln des verehrten Abgeordneten und zu seinen Bes­teidigungen zudt man die Achsel, Wir freuen uns, daß dem so ist und wir wänscen, daß es immer so bleiben möge; allein wenn Diejenigen, welche bei uns eine so ungezügelte Freiheit genießen, wie sie nirgends in der Welt gewährt wirde und von dieser­­ Freiheit einen Ge­­brauch machen, der­ alle Schranken der Diskretion weit hinter sich läßt, wenn diese Herren dann­ noch die Unverfrorenheit haben, von Bedrohung zu sprec­hen und sich als „Opfer magyarischer Zyrannei” hinzustellen, — dann werden sie es uns wohl nicht übel nehmen, wenn wir sie, wenigstens im Gedanken, mit dem Namen bezeich­­nen, welcher Demjenigen gebührt, der wissentlich die Un­­wahrheit spricht. Die Kroaten aber mögen­­ in Der heutigen Nede des Grafen Apponyi zur besseren Erinnerung nach­ tefen, wie es ihnen unter den verschiedenen Regimes bis 1368 ergangen ist ; sie mögen ferner an der heutigen Nede des Abgeordneten Bolit sich darüber belehren, welches Maß der Freiheit den Vertretern der nichtungarischen Nationalitäten im ungarischen P­arlamente gewährt ist, und dann darü­ber nachdenken, ob es nicht in ihrem Anteresse gelegen wäre, für die Aufrechterhaltung guter Beziehungen zwischen Un­garn und Kroatien etwas mehr zu thun, als bisher von ihrer Seite geschehen ist, die Entfernung der obgenannten Funktionäre betrieben, nur deren persönlichen Unalitäten galt, daß seinerlei Animosität gegen Ruß­­land und das russische Bolt dabei im Spiele war und daß Fürst Alexander und das bulgarische Volt, ohne sich der Pflicht der Dant­­barkeit gegen Rußland zu verschließen, nur nach voller Unabhängig­­keit in der inneren Verwaltung des Landes streben, was mit der Pflicht der Dankbarkeit gegen Rußland wohl vereinbar­te die Zukunft In Erfahrungen schrift dem = Die reichstägige Liberale Partei hält am 9. d. 6 Uhr Abends, eine Konferenz. szz Wie man der „Politischen Korrespondenz” aus Sophia vom Gestrigen meldet, hat der bulgarische Minister des Meußern Herr Balabanom andern Sonin die offizielle Anfrage ge­richtet, ob er in seiner Eigenschaft als Vertreter Ruslands eine Ein­wendung gegen die Ratifikation der dur­ die Conference A­quatre bet­loffenen Eisenbahn-Konvention zu machen habe, was Herr­mann entschieden verneinte. Nach neuerlicher kurzer Beftagung wurde die Berathung der erwähnten Konvention duch die Sobranje für den 9. b. festgestellt. Unterm Heutigen wird gemeldet: Das bulgarische Amtsblatt unterzieht die Thätigkeit der Generale Sebsieff und Kauldars in Bulgarien einer s­char­fe­n Kritik, indem es sonstatirt, daß die Lumm­ation am 15. Mai b. X. den bulgarischen Staatsihag mit 173.000 France belastete, Inden es ferner einerseits Die Ziffern publiziert, wie hoch die Webersiedlung 005 Generals Kauldars und die Reife des Gene­rals Sodoleff nach Rußland dem Lande zu stehen kamen, anderer­seits darauf hinweist, daß ein anderer russischer General in bulga­­rischen Diensten, Ehrenroth, seine Bezüge freiwillig auf die Hälfte redugirte und sie bei seiner reife der schenkte. Diese Publikation verfolge die Tendenz, den Auflagen und Angriffen der rufsischen Presse gegenüber nachzuwessen, ‚daß die Ausdauer, mit welcher Fürst Mlerander­ und das bulgarische Bolt Kaffe der ersten Druzina Geb­ar. Bepefdhen­d. , Hefer lam", Agram, 8. Oktober. (Drig.-Telegr) Die heutige Nummer der­ „Agramer Zeitung“ bringt unter dem Titel „Zur­ Situation“ einen Artikel, der als das Resultat einer Besprechung hier weilender Kroatischer Abgeordneten betrachtet wird. Derselbe lautet wörtlich: Die Enunziation und der Beschlußantrag des Minister-Präsi­­denten im der Wappenschilder- Frage auf der einen, und der Died bezügliche Resolutions-Antrag der kroatischen Reichstags-Abgeordneten auf der andern Seite, bilden heute das politische Tagesgespräch in Kroatien und den fast ausschließlichen Gegenstand seiner Tagespresse. Die „Wappenfrage“ als solche, ist so gut wie erledigt. Selbst die stürmischesten Reden der Oppositionellen im ungarischen Reichstage werden an dem in dem eingebrachten Beichlußantrag der Regierung sich manifestirenden Entfehlunfe derselben weder in formeller, no­ in meritorischer Hinsicht etwas Ändern. Die Resolution unserer Herren Abgeordneten scheint zwar mit dem besagten Beschlußantrage des Herrn Ministerspräsidenten in Bezug auf die Fünfzighin anzubrin­­genden Wappenschilder auf den Gebäuden der gemeinsamen Finanz­behörden Kroatien-Slavoniend nicht ganz im Einklange zu sein Während nämlich die Resolution von­ der Restituirung der früher üblich gewesenen Wappenschilder (also mit bloß­kroatischer Umschrift) spricht, daher in dieser Beziehung den eigentlichen Status quo ante erwartet, unterscheidet der Beschlußantrag des Minister-Präsidenten zw­ischen den jeßt noch bestehenden, mit der alleinigen kroatischen Umschrift versehenen, gemeinsamen Wappenschildern — und diese bleiben auch fernerhin in demselben Zustande — und den neuanzu­­bringenden Wappen, mo bisher entweder Teine oder aber Schilder mit zweisprachiger Umschrift bestanden, in welch Teßtere Fünfzighin ohne jede Umschrift ausgehängt sein werden. Allein dieser Unterschied hindert uns nicht, dem­ Vorhaber der gemeinsamen Negierung in dieser Richtung, in Bezug auf das Meritum zuzustimmen. Wir können die neueste Ngitation unserer oppositionellen Freunde dagegen nicht recht begreifen ; denn mit Anbringung eines gemeinsamen Wappenschildes ohne Aufschrift an einem gemeinsamen Amte verstößt gegen gar sein Gefeg, da ja — wie wir es schon wiederholt betont haben — die Umschrift eben feinen integrirenden Bestandtheil des gemeinsamen Wappens B bildet und wenn wir und wer erinnern, hat ja gerade , Bozor" vor nach langer Zeit eine solche Lösung der Wappenschilder-Frage als ein geieglich zulässiges Griediens hingestellt. Es steht auch thatsächlich außer Zweifel, daß dagegen nach S. 62 des Ausgleichsgesees nicht angekämpft werden kann und nur da, wo von der Amtssprache der gemeinsamen Behörden in Kroatien-Slavonien die Rede it, haben wir das Recht zu verlangen, daß es ausschließlich die Kroatische sei, die auch Kroatien gegenüber für die­ gemeinsamen Ministerien maß­­gebend ist. So lautet das Geseb; mir werden dann wohl thun, ung fiveng an dasselbe zu halten und es zumindest von nun an auch in feiner Reinheit zu erhalten trachten. · So viel über die Wappenfrage. Die gedachte Erklärung des Minister-Präsidenten fließt jedoch weit über­­ diese Frage hinaus. Sie ist von Bedeutung in Bezug auf unser­konstitutionelles Leben überhaupt und auf unsere Autonomie insbesondere ; denn der einge­­brachte Beihlubantrag des Herrn Minister-Präsidenten involvirt ja die Gutheißung aller seiner bisherigen Maßnahmen und Verfügun­gen in Kroatien-Slawonien in dieser Angelegenheit, seitens der ge­­meinsamen Legislative also auf die Einführung des Königlichen Kommissariats, wodurch unsere Landesverfassung faktisch suspend­rt und, wie es Ge­ Grzellenz der Herr Minister-Präsident selbst sagt, bei uns der „Ausnahmszustand“ eingeführt erscheint. Die obwalten­­den Verhältnisse werden es somit gerechtfertigt erscheinen lassen, wenn wir uns vorderhand jeder Kritis Dieser außerordentlichen Re­gierungsmaßregel enthalten, allein eben mit Nachsicht auf die große Tragweite derselben Fennen wir nicht umbhin, unsere Herren Fronti:­schen Reichstags-Abgeordneten — die ja nach Erledigung der Wappenfrage in den gemeinsamen Reichstag einzutreten beschlossen haben — auf Diesen richtigen Gegenstand aufmerksam­ zu machen und es ihrer weiflichen Erwägung, anzuempfehlen, ob sie gerade mit Rücksicht auf die bekannten Genun­ziationen und Beschlüsse der Nationalpartei d­iese Maßregel über sich ergehen lassen dür­fen, ohne sie im­ Neinstage auch nur mit einem Worte zur Sprache und zur Austragung zU bringen? N Wir glauben, daß das nicht geschehen darf; wir glauben, daß es im Sonteresse des Landes und unserer Partei liegt, daß diese Austragung im Reichstage erfolge, und falle dieser — sagen wir — Prozeß im gemeinsamen Reichstage wie immer aus. Hat ja body der Dem­i­ter-­räsidenten selbst in seiner diesbezüglichen Erklärung darauf gewiissermaßen hingedeutet, indem er gesagt: „Sind die kroatischen Abgeordneten mit dem Standpunkte der Regie­rung in dieser Angelegenheit nicht zufrieden, so steht es ihnen frei, die Regierung darüber zu interpelliren.“ Aber aug ab­­gesehen davon, erheirscht es das Interesse der­ gegenseitigen dringend gebotenen, aufrichtigen, , nicht b[oS pallisativen Verständigung, das Interesse der beiderseitigen Rgierungen und vor Allem das Interesse der Nationalpartei selbst, daß die von ihr selbst in ihrem bekannten Beschlusfe hervorgehobene und als eine Verlegung unserer Landesverfassung eingestellte Kommissariats: Frage fest im gemeinsamen Reichstage, und zwar, auf Anregung unserer frontischen Abgeordneten selbst, als der dabei zumeist Inter­­essiten, in welcher Form immer, aber gründlich und für alle Zeiten ausgetragen werde. Denn der roatische Landtag dürfte schwerlic das geeignete Feld zu einer solchen Aus­tragung bieten, und nur dazu dienen kennen, um als Nachtrab, je nach den Ergebnissen der Reichstagsverhandlungen das Geeignete zu veranlassen. Leider läßt ım3 der Samstagartikel des Herrn abgeordeten Mistatovics, obigen er den bestehenden Verhältnissen volle Nehnung trägt, dennoch über die angeregte Frage ziemlich im Unklaren. Wohl in demselben, wie auch der­ Enunziation des Herrn Minister-präsiden­­ten zu entnehmen, daß die verfassungsmäßigen Zustände in unserem Lande baldmöglichst werden wieder hergestellt werden ; nicht aber auch das andere ebenso wichtige Moment , ob und wie man das in dieser Sache bisher Geschehene wenigstens für die Zukunft zu jan­­en gedenkt. Denn haben auch die Stationalpartei, beziehungsweise die kroatischen , Abgeordneten in Budapest Alles redlich gethan, um den baldigen Eintritt des gedachten Zeitpunktes zu ermöglichen, so bleibt ihnen jedenfalls noch, übrig, auch den Grund ähnlicher Bor­ommmiffe im Lande, so weit es eben in ihren Kräften steht, für Die Zukunft zu beseitigen zu trachten und das dürfte Konstitutionell nun auf dem von uns angedeuteten Wege zu erlangen sein. Das ist 111·isere·imvorgreiflichen Meinung über die gegenwär­­tige Phasis der Situation. Wir wünschten, daß man sich über Die Schwierigkeiten ‚derselben überall war, werde und die Folgen berechnen möge, die aus ihr entstehen dürften, wenn unsere Stimme nur als die eines Nufers in der Wüüste gegolten haben sollte. (Wir werden an diesen Gegenrand zurückkommen. D. Ned. d. „Weiter Lloyd“ ) Koran, 8. Oktober. Meldung der „Ungarischen Bost" . Da eine größere Menschenansammlung in der Dundulicsgasse statt­­fand und die Menge sich stetig vergrößerte, ist Militär eingestritten, welches in der ganzen Straßenbreite mit gefällten Bajonnet, Tangjam vorschreitend, die lebhaft konversirende, aber nicht aggressive An­­sammlung ohne Anwendung von Gewalt abdrängte. Die Gaffe blieb hierauf etwa eine Viertelstunde lang abgesperrt, bis sich nämlich die Menge über den Sachverhalt aufgeklärt, verlief. Yest herrscht wieder vollständige Ruhe. Der heutige „Bozor” wirft der „Agramer Zeitung“ vor, daß der beschriebene Vorfall durch die von Eeite der genannten Zeitung verschuldete Mystifikation des Publikums ver­­ursacht wurde. Morgen rüct je ein Bataillon der Infanterie- Regimenter Freiherr v. Dahlen und Freiherr v. Kuhn nac Klagen»­fur, respertive nach Zaibach ab. Auch wurde die Zurückziehung von Truppenabtheilungen aus einigen in Folge der Unruhen befesten Orrtschaften der Banalgrenze und Zagoriens angeordnet. Agram, 8. Oktobr. Dörig-Telegr) Nach einer Budapester Privatmeldung wurde der gegenwärtig beurlaubte Sek­­tionschef des Innern Baron Zfm­tovicz definitiv seines Amtes enthoben. — Aufsehen erregt hier die eben vollzogene Ernen­­­nung der Kandidaten Korniger, Maizen, Jurinat und Hintovics zu H­intovics und Surinab sind prononcirte Starcsevicsianer, denen das Gtatium zu ertheilen das frühere Regime sich beharrlich weigerte. HYinfovics ist derselbe, der anläßlich der letten Schlagverhandlung sagte, „das ungarische Ministerium gehöre auf die Anklagebank und Tiba habe die geheime Verhandlung­­ anbefohlen.” Im „Bozor“ deutet Shram an, er werde für den Fall der Mandatsniederlegung das behodeste Quartiergeld restim­iren. Aigram, 8. Oktober. Meldung der „Ungar. Bojt" : Dr Königliche Kommissär hat die Handelskammern des Landes eingeladen, über Die Hebung des landwirthschaft­­lichen und gewerblichen Unterrats, mit besonderer Berid­­sichtigung der Hausindustrie, ein Gutachten abzugeben. gran, 8. Oktober. Meldung der , Ungar. Bot”: ES ver­lautet, Daß mehrere Abgeordnete der Nationalpartei zur OOpposition überzutreten beabsichtigen.­­ Adoptaten . Sämmtliche gehören der Opposition an.

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