Pester Lloyd - Abendblatt, November 1883 (Jahrgang 30, nr. 251-275)

1883-11-21 / nr. 267

.--. »p­ Kr (einzelne Nummern 3 ff. in je Verschlei­ß Miktmadh, Q in San­­ner 8 an En­­­ ­­­ ­­­­ ­­­­stantinopel versichert daß Miurstafa Afjym Bafcha, der ge­­genwärtig Das Truppen-Kommando in Skutari führt, streng Wacht halte und daß es bisher zu einem Friedensbruche nicht gefom­men sei. Budapest, 21. November. — Die Thronrede, dur welche der preu­­ßische Landtag gestern eröffnet worden ist, enthält in ihren­ ersten Absagen ein ebenso bedeutsames, als seltenes Moment, indem sie von der gebesserten Ziranzlage und sile das verflossene Jahr sogar­ von­­ einem verfügbaren Leber­gufje spricht. Zu einer Zeit, da von Frankreich die Klage über Die Deroutirung der Staatsfinanzen immer lebhafter herüberfliegt, entbehrt diese Deklaration nicht eines gewissen pilanten Netzes, und vielleicht ist­ der Gedanke an Diese Bez­­iehungen den DBerfassern der Thronrede auch nicht völlig fremd gewesen. Der angekündigte Barfus über die aus­­wärtige Politik beschränkt sich auf Die ziemlich banale Einladung, der Landtag möge „unter dem Schuße gesicherten friedlichen B Verhältnissen seine Arbeiten auf­nehmen, weniger als Das konnte einem Dek­­retungekörper wohl nicht gut gesagt werden. Der­ Evidend, den die Nede in Berlin gemacht hat, scheint nach dem Depetchen, die uns von dort zugehen, ein ganz mäßiger gewesen zu sein, was nicht eben zu ver­­wundern ist, da die wichtigsten Punkte­ der Steuerreform von der Bewilligung „uefer Hilfquellen“ abhängig gemacht werden, ohne welche auf die Verfolgung der „großen Biele“ der Reform verzichtet werden müßte. Bemerkenswerth­ ist auch die Ankündigung der Einführung einer Kapitalsrenten- Steuer. Den bisherigen Erfolgen 5­8 Staatseisen­­bahn-Systems zofft die Thronrede mehrfach Anerkennung und Einige sie zugleich ein weiteres Fortschreiten auf dem Gebiete der Eisenbahn-Verstaatlichung an. Einer der wich­tigsten Punkte preußischer Politis, die Kirchenfrage, ist in der Thronrede völlig unberührt geblieben und scheinen die ultramontanen Bartelgänger davon umnangendh­ ü­ber­­vafcht zu sein. Der netten Geffion wird e8 an Stoff zur lebhafteren Grörtermugen nicht fehlen, selbst wenn die Ultra­­­montanen es unterlassen sollten, sich, in offene Feindschaft zu Der Negierungspositif zu stellen, ein­e ventualität, deren Eintritt jedoch seinesfalls ausgeschlossen ist.­­Aus Berlin wird uns mitgetheilt, Daß­ erst im diesen Tagen einigermaßen verläßliche Nachrichten über die in der vorigen Woche stattgehabte Begegnung des Herrn v. Giers mit dem Fürsten Bismarc dahin gelangt seien. Dieselben stimm­en im Allgemeinen darin über­ein, daß die Auseinanderlegungen des russischen Ministers ud des Kanzlers des Deutschen Reiches sich im Tone eines durchaus freundschaftlich entgegenkommenden Ideenang­­tausches gehalten und das Vertrauen in die Fortdauer gut nachbarlicher Verhältnisse zwischen Deutschland und Ma­rand beträchtlich gefestigt haben. Die deutsche Negierung, so versichert wi­er Korrespondent, habe niemals in die sich­­aus feierlichen und versöhnlichen utentionen des Herrn v. Giers den geringsten Zweifel gefeßt, sie Habe nunmehr an­ die Ueberzeugung gewonnen, daß Herr v. Giers sich in der Mischtung seiner Politit mit dem Willen ud den Gesinnungen des Kaisers Alexander in voller Webereinstimmung befinde, und daß die exzessiv nationalen Elemente, welche es nicht an Anstrengung fehlen lassen, gegen die Position des Herr v. Giers anzufirmen und hiedurch die von demselben ver­­tretene Volitit zu Falle zu bringen, vor der Hand seine Aussicht haben, je Biel zu erreichen. Des Weiteren theilt uns unser Korrespondent mit, Daß Herr v. Giers während seines Berliner Aufenthaltes Feine Aeengerung gethan d Die darauf Schließen ließe,daß Eva: Der NEUTELTEr Von. Peontren! Bien berühren und Daselbit einige Tage vermweilen werde. Man hat hier in Berlin, so sagt unser Korrespondent, Dieser Frage, seine erhebliche Bedeutung bei und glaubt, daß es für die politische Situation und speziell für das Verhältnis Nußlands zu Oesterreich- Ungarn, das bekanntermaßen nicht wenig dnch die Beziehungen Nußlands zu Deutschland bedingt wird, von seinem Belange wäre, ob die Nei­edispositionen des Herren v. Giers demselben einen Abstecher­ nach Wien ge­­statten werden oder nicht. Der deutsche Kronprinz wird den zunächst in der Hauptstadt Spaniens eintreffen und dort ohne Zweifel mit all den Ehren empfangen werden, die einem so illustren Baste zusommen. In dem Maße, als der Tag der Ankunft de­s Kronprinzen näher gerückt, hat sich die Theilnahme der Bevölkerung und der Breffe von Madrid fü­r dieses Ereig­­niß gesteigert. Zu der vorigen Woche noch sah sich die „Libertad“, die als das offizielle Organ der gegenwärtigen Regierung gilt, veranlaßt, den Republikanern ein herbes ér­adelsvotum ob der Schroffheit ihrer Haltung dem bevor­­stehenden Prinzenbesuche gegenüber zu ertheilen. Die „Liber­­tad“ appellirte hiebei an Die Traditionen der Gastfreund­­schaft und Nitterlichkeit, die den Castilieri so thener seien und plaidirte dafür, daß dem Kronprinzen des Deutschen Reiches, dem Schwiegersohn der Königin von England, ein herzliches Willkommen bereitet werde. Der Artikel, von welchen allgemein angenommen ward, daß er von den höchsten offiziellen Zirkeln inspirirt sei, brachte zugleich Die Versicherung, daß Die Madrider Negierung auf die Wahl von Valencia als Landungsort des deutschen Kronprinzen an der Stelle von Barcelona keinen Einfluß geübt habe, daß Dies vielmehr durchaus Sache der deutschen Negierung gewesen sei. Der Artikel weldet ferner, daß der Bivil- Gouverneuer von Barcelona und die auswärtigen Konsuln positiv erklärt haben, es bestehe durchaus sein Grund. Der feindselige Demonstrationen in Barcelona voraussehen Tiefe. Das Munizipium und Die Vertreter der Totalen Korpora­­tionen von Barcelona haben noch­ überdies an die Regierung ein Telegramm gerichtet, in welchem sie ihr Bedauern darüber aussprachen, Daß Die ursprüngliche Absicht des deutschen Kron­­prinzen, in Barcelona zu landen, Fallen gelassen worden sei. Der Präsident des Ministerrathes erwiderte hierauf, Daß die Regierung durch diese Demonstration sehr befriedigt sei, daß sie jedoch in keiner Weise intervenirt Habe bei den Entjeplüffen der deutschen Regierung, welche legtere ganz spontan sich für den Hafen von Valencia entschieden Habe. Als eine bemerkenswerthe Thatsache, die bei der Madrider Bevölkerung großes Erstaunen hervorgerufen, wissen die Madrider Journale zu melden, daß ein Stiergefecht, welches auf dem Programm der zu Ehren des Kronprinzen zu arrangirenden­­ Hoffestlichkeiten figurirt Hatte, in letter Stunde gestrichen worden sei, weil der deutsche Kronprinz erklärt Hatte, daß er einem derartigen Schauspiele­r einen Geigmach abzugewinnen vermöchte. Aus Cetinje und Cattaro, welche Orte seit längerer Zeit in der Verbreitung alarmirender Nach­­ichten über die Zustände in Albanien ein gewisses Renommee­­ erlangt haben, sind in Den legten Tagen Gerüchte kolportirt ‚worden, welche davon zu erzählen wußten, daß die alba­­nesischen Stämme sich neuerdings erhoben Haben und daß ‚insbesondere die Bastrati ihre heimathlichen Berge verlassen ‚and Stren­glige in der Gegend des GSfutari-Sees unter­­­nommen haben, wobei es ihnen gelungen sein sol, eine Ab­­heilung türkischer Truppen zu überfallen und vollständig zu malsaktiven. Bisher hat Diese Nachricht von seiner Seite eine Bestätigung erfahren und der Umstand, daß sie von ‚Betinje aus in die Welt gelest worden, trägt nicht dazu bei, ihre Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Es soll allerdings unter den Fatholtigen Stämmen der Albanesen weu­erdings wieder et­was unruhiger geworden sein, doch wird aus Kon- Aus dem Reichetage. Die reichsfägige Antisemitenmarket ist heute endlich offiziell in­­Ónody hat nämlich in ihrem­ Nam­en einen von sämmtlichen (5) Mitgliedern der Partei unter die Erscheinung getreten. Herr fertigten Beschlußantrag 008 Inhalts eingereicht, daß die Vorlage über die Juden und ChristeneChe abge­­lehnt werde. Die lange Rede, in welcher der Vertreter von HajduNands diesen Antrag zu motiviren suchte, entbehrte nicht der tödtlichsten Langweile, ohne auch nur das geringste neue Argument zu enthalten, es sei denn, daß die Talmudmoral der Suden als ein neues Argument betrachtet werden kann. In kräftigen Worten widerlegte der nächste Renner, Mlerander Aöröffy, die klerikale Lehre von dem ausschließlichen kirchlichen Charakter der Ehe-Insti­­tution und warm platdirte er für die intimere Verschmelzung der ver­ fchiedenen Konfessionen. Noch trat als Katholischer Priester der hohmwützige Anton Herits für das Sakrament der Ehe in die Schranken, worauf sich der Justizminister erhob. Der Minister erörterte in fachlicher Rede die Gründe, welche die Regierung bewogen, anstatt eines Gefegentwurfes über die allgemeine und obligatorische Zivilehe die gegenwärtige Vorlage einzubringen, deren Lehrmahne er­ auf eindringlichste “empfiehlt. Alerius 6 per plaidirte hierauf mit bemerkenswerther Eloquenz für die Einführung der obligatorischen Zivilehe, worauf $316c54Y in seiner bekannten Manier sprach. Der sich Durch seine Berufung auf Tiha-Ehlar eine Zurechtweisung von Seite des Präsidenten holte. Zum Schlufse bekämpfte Bidovich die Vorlage und prodigiete Ivan Simonyi Etwas, was er selbst eine Hiede nannte. 63 P­räsident BEHHY eröffnet die Situng des Abgeord­­net­enhanfed um 10 Uhr. — Schriftführer: Zsilingin, Berzeviczy und Dufa — Auf den Minister-Fauteuils: Fipa, Drczy, Bauler, Trefort, Szedhenyi und Bedefovid. Das Meotofoll der gesteigen Geiltung wird verlesen und authentiztrt. Präsident meldet, daß das Rektorat des Volytechnikums die Mitglieder Des Hauses zu Der am 25. November i. $. stattfindenden feierlichen Eröffnung des neuen Bolytechnikum-Gebäu­­des eingeladen habe. Die Einladungen werden vertheilt werden. Die Gesuche des Oedenburger Komitats in Betreff der Auf­­hebung der jüdischen Winkelschulen und in Sachen der Eisenbahn­­fahrt-Begünstigungen für die Verwaltungs-Beamten gehen an den Retitions-Ausschuß. Alerius Szekely überreicht die 34. Gerie der Petitionen. Dieselbe wird für Samstag auf die Tagesordnung gefeßt. Folgt die Tagsordnung: Fortlegung der Debatte über den Gefegentwurf betreffend die Ehe zwischen Suden und Christen. Géza Onsdy bestreitet, mit Balthasar Horvat polenifirend, das die Vorlage von wohlthätiger Wirkung fü­r die Heistlig-ungarische Sefellihaft sein werde. Von einer V­erschmelzung mit der christlichen Sefellihaft könne nämlich bei den Suden seine Nede sein, da dies gegen ihr Racen-Sinterefse und gegen die Sagungen 028 Talmud wäre. Mit dem Referenten polemisirend, der auf die antisemitischen Agita­­tionen angespielt, bespricht er die jüneftn Kramalle und sagt, daß aus Aulak verselben die Göttin der Gerechtigkeit besehm­pft wurde. Die Negierung hätte über diese Unruhen ebenso einen Bericht er­statten müssen, wie sie es über die frontischen Wirren get­en. Hin­­gegen bedroht die despotische Negierung unter der Pression der jüdischen Ordkntagt Die Neder id Sprechfreiheit der Abgeordneten. Die Partei Nedners fühlt sich frei von jeder religiösen Unduld­­samkeit , sie­ht nur intolevant gegen die Unmoral und gegen­ staats­­gefährliche Sekten. Nach einem langwierigen Erkund in die Geschichte der Refor­­mation, verwahrt sie Hedner gegen die Anklage, als ob der Anti­semitismus nach Ungarn aus dem Auslande importirt worden sei. Dies sei nicht wahr; der Antisemitismus sei in Ungarn ebenso ent­­standen, wie er ü­berall entsteht, wo die Nuden überhand nehmen. Er beschwert sich über den Belagerungszustand, der zu Gunsten der Suden über das Zalaer Komitat verhängt wurde, wo die Willkür de3 Obergespang selbst baumlose Tanzunterhaltungen verbot. Die Duelle jener Unruhen ist der Tipa-Eßlarer Prozeß ge­wesen, jener Prozeß, welcher duch die ehrliche Aussage eines Kindes über Das­­jenige, was eo gesehen, hervorgerufen wurde. Die Suden haben die Breite an sich gerissen, um sie zum Mittel ihrer Scenzwede zu machen. Diese Breite stellt die Tugend als Verbrechen, das Verbre­­chen als Tugend hin. Sie zieht Alles in den Koth, was nicht ihren Lsuttreffen dient; sie hat sich nicht gescheut, eine hervorragende Ge­­stalt unseres politischen Lebens, den Justizminister, anzugreifen, bloß weil im Tipa-Eplarer Prozeß eine unparteiische Haltung eingenom­­men hat. Er glaubt nicht, Halt Die Suden sich jemald mit der Nation amalgamiren werden und lehnt die Vorlage ab, indem­ er im eigenen Namen wie im­ Namen seiner Gesinnungsgenossen folgenden Be­­­schlußantrag einreicht : Das Abgeo­rdnetenhaus lehnt die Vorlage ab und nimm­t Die­­selbe auch nicht zur Basis der Spezialdebatte an. "Unterschrieben : Ga Onody,­­Bil­or Estöczy,­­ Georg Széll, Ivan Simonyi, Emerich Szalay. Hierandor Köröl­y wendet sich gegen Die geistlichen Borz­redner, welche die Splstitition der Ehe für eine ausschließlich Kirchliche erklärten. Nedner fennt die Institution der Ehe als eine staatliche und der Staat it berufen, das Eherecht zu regeln. Nichts ist so geeignet, die Nationen einander näher zu bringen, als die Leichtigkeit der Ehesicliefung und die Gleichartigkeit der Chegefeggebung. Lebtere muß in­ der geschichtlichen Entwielung Schritt halten. Nachdem die Ehe, die Familie die Grundlage 003 Staates bildet, versteht es sich von selbst, daß nicht die Kirche, sondern der Staat berufen ist, das Eherecht zu regeln. Dies muß hier ausgesprochen werden, damit im Volke nicht die hier verkündete Lehre Wurzel falle, daß in alten Zeiten die Che stetS einen sarramentalen Charakter hatte. Das war nur im Mittel­­alter der Fall, wo in dem Kampfe zwischen Staat und Kirche lebteve Siegerin blieb. In den ersten Jahrhunderten des Christenthums war die Eheschließung keineswegs­ den Priestern überlassen. Exil als das Presbyterial-Systen dem Eristopal-System Prag gemacht hatte, mengte die Kirche sich in die Eheschliegung ; allein sie beschränkte sich anfangs darauf, darüber zu wachen, daß die Ehehindernisse respektivt werden. Gift das Tridentiner Konzil statuiere, Daß bei­­ der Ehez­­ehliegung der Priester zu interpeniren habe. Die reformatorische Verwegung hat dann dazur geführt, Daß das Recht zur Regelung des Eherechtes in allen Staaten der Kirche aus den Händen genommen wurde. Ber­eits gibt es fünferlei Eherechte ; dieser Zustand erschüttert die Rechtsordnung; eine einheitliche Regelung könnte nur durch die Zivilehe erreicht werden. Diese Vorlage wird den bestehenden Wirren sein Ende machen und Nedner mwitde einen Gelegentwurf über die BZivilehe mit Freuden begrüßt haben. Allein, er weiß die bei uns bereigenden Schwierigkeiten zu würdigen. Die Auffassung der herrs­­chenden Kirche ist eine allzu dogmatische; es gibt noch sehr viele Anhänger des Eitejlichen Charakters der Ehe. Darum it ein solches Uebergangsgefäß nothwendig. Aber er wird auch in Ungarn die Zeit fom­men, wo die Nothwendigkeit der obligatorischen Zivilehe allgemein empfunden werden wird.­­ Nicht nur rechtliche,sondern auch politische Motive sprechen für die Annaahme dieses Gesetzentwurfes.Der antisemitischenszlgetri­tion muß ein Ende gemacht,die Juden müssen aus ihrer isolirten Stellung gerissen werden­.Der Fortschritt der Juden auf nationalem Gebiete seit der Emanzipation ist unverkennbar;es gibt kein Gebiet menschlicher Thätigkeit,welches sie nicht mit Erfolg kultiviren würden­. Die Scheideivar­d,1 welch­e die Emmnzipation noch stehen gelassen zujmnz niedergerissen werden.Ein Mittel hinzu ist der vorliegende Gesetzs­entwurf, der erste Schritt zur Zivilehe. Er nimmt die Vorlage zur Basis der Spezialdebatte an und behält sich vor, in der Spezial­­debatte mehrere Anträge zu Stellen. (Beifall) · AntmsHerits.Geehrtes Hausekachjeneennunziatkonem welche meine geehrten Herren Kollegen in der gestrigen Sinung kirch­­licherseits in sozialer und politischer Beziehung gegen­»diese Gesetz­­vorlage gethat­,bleibt mir nur wen­ig"m­eh­rzusagen übrig. « Ich kann dieser Vorlage nicht bei stimme meistens aus religiö­­sen Prinzipien,als katholisc­­er Priester 1111d Reichstags­b­geordneter, der bei seiner vollen Achtung fü­r die religiösen Gefühle und Prin­­zipien aller ü­brigen gesetzlich anerkannten Konfessionen sich eben auch verpflichtet fü­hlt,die Dogmen und Glaubenslehren seines­ eigenen Religion öffentlich zu bekennen und wenn nöthig,,dieselben zu ver­­theidigen. Da nun­­ diese Vorlage die Ehe ihres sakramentalischen Charakters entfleidet, beraubt sie die katholische Kirche eines ihrer­­ Sakramente, verlegt dadurch auf das empfindlichste die Befenner jener Religion, zu welcher sich die größte Zahl der Einwohner unseres­­ AB ein Volksmann, der sein ganzes Leben der Volfsbildung‘ . Baterlandes benennt, ein VUnsinnen, gegen welches ich meine Stimme um so lauter erheben muß, als­­ ich Die dringende Nothwendigkeit dieses Gefeges Groß aller Gegenmotive nicht einsehe , weil ich nicht einsehe, warum Angavn, das so viele Jahrhunderte ohne dieses Gele­ bestand, nicht auch fürder ohne dasselbe bestehen könnte ? ! geopfert, fenne ich das Bolt und seine Bedürfnisse; ich weiß es nur zu gut, daß es gute Gefege benöthigt, daß vieles Bolt sich namenklich,­­ nac; folchen Sejegen sehnt, die seiner traurigen materiellen Lage zu­ Hilfe kommen ; gute Gefege, welche seine schweren Lasten, die fast mehr zu ertragen sind, endlich erleichtern sollen ; aber­ gewiß verlangt­­ das Bolt nicht dieses Gefeg; nicht nur Die christliche Bevölkerung,‘ auch die ihren religiösen Sagungen getreue Judenschaft, welche ich zu vertreten die Ehre habe, sehnt sich nach diesem Gefeche nicht. Im Gegentheife die Bevölkerung perhorreszirt dieses Gefeth als einen Zerstörer seines religiösen Lebens, seiner Familienruhe, als eine ver­­derbliche Anregung zu neuen gefährlichen Hebereien. Wenn nun die Zustände des Volkes derartig sind, wozu wollen wir dieser Bevöl­­kerung gegen deren Willen und Verlangen, ohne dringende Noth, dieses Ehegeies aufdrängen ? Die Scheidewand zwischen der jüdischen und der christlichen Religion it so uralt und so groß, daß Dieselbe doch dieses Gefeh seineswegs hinnweggeräu­mt wird; wenn nun Diese großen Differenzen ins Familienleben übertragen werden, wie werden sie Die gegenseitige Religiosität, wie werden sie, bei solcher Verschiedenheit der Ansichten, die Moral fördern? im Gegentheile, ich fürchte, daß dieselbe auch die noch bestehenden­ Nefte religiöser Gefühle der so heterogenen Eheleute ersticken und auf die Erziehung der Kinder zum großen Nachtheile des Staates verderblich sein wird. Ich sehe die Nothunwendigkeit dieses Gefäßes auch in dem Um­stande nicht, daß eben in Folge so wichtiger religiöser und sonstiger Divergenzen, die Zahl der Ehen, die zwotischen Shhriften und Suden werden geschlosfen werden, eine so verschmwindend minimale­­ ist,­ und zwar nur nur bei uns, sondern aug in Oester­­reich, wo die Noth-Zivilehe, oder im Auslande, wo die obligatorische Zipilehe seit Sahren, ja seit Dezenmien erifüirt, daß aus Diesen Grunde die Forderung nach Schaffung eines eigenen Chegeseßes gewiß nicht als gerechtfertigt erschiene. Es wäre daher wirklich un­billig, einiger weniger Ausnahmsfälle, wegen die religiösen und geheiligten Familien-Traditionen und Gefühle von Millionen zu feänfen ! Ich fan endlich der Vorlage nicht beistimmten, weil ich über­­zeugt bin, daß der angestrebte Zwec nicht erreicht werden wird. Ya, es it int Gegentheil meine feste Welterzeugung, daß, wenn es an pol­­itischen und sozialen Gründen zur Einbringung dieser Gefegvorlage nicht mangelt, andererseitss gemäß noch weit ge­wichtigere, in den tausendjährigen Gefegen und Gepflogenheiten unseres Vaterlandes, im Charakter, der Auffassung und Ansichten unseres Volkes begrün­­­dete Momente vorgebracht werden können, welche anrathen und ge­­bieten, daß diese Vorlage zu seinem Gefeße werde, und diese w­ich­­tigen Momente zwingen sich, Dagegen zu stimmen­. Justizminister Bauler : Der vorliegende Gefegentwurf­ wird aus zwei Gesichtspunkten angefochten. "Nach den Ansichten Einiger bietet er sehr wenig, weil­­ diese die obligatorische Zivilehe fordern;­ach der Ansicht Anderer bietet er mehr al was wünschenswert h tik, indem er wenigstens eine Gattung der Zivilehe, nämlich die Ehe zw­ischen Christen und Spuden zu ermöglichen tut. Ich bin nicht darüber verwundert, daß in einer so hoch­wich­­tigen Frage, welche eine der wichtigsten Institutionen der Gesellschaft betrifft, die Meinuungen auseinandergehen, da es sich­m­ eine — wenn auch nur theilweise — Nenderung dieser Institutionen handelt. Es kan Niemand daran zweifeln, daß die Ehe die wichtigste aller gesellschaftlichen Institutionen sei.. Sie it die Grundlage des­­ Fa­m­­lienlebens, welches gleich wichtig ist für Staat und Kirche, für alle übrigen gesellschaftlichen S Institutionen. Wer einen baren Begriff von der Ehe hat, wird nicht daran zweifelt können, daß der Red derselben mit den ethischen Momenten, mit den Grundlagen der Moral im engsten Zusammenhange sieht. Denn mac­ht der Zweck der Ehe in edterem Sinne? Nichts Anderes als die Regelung der geschlechtlichen Verhältnisse nach den Anforderungen der menschlichen Würde und der Sittlichkeit. Daher der enge Zusammenhang der Che mit dem sittlichen Leben; daher bei allen Völkern ihr Zusammenhang mit der religiösen Ueberzeu­­gung,­­in der christlichen Religion aber besonders mit der Siec­e. Denn alle Welt weiß und die Gerü­chte schließt darüber jeden Zweifel aus, daß die christliche Religion die Aufgabe hatte, in die menschlichen Verhältnisse den christlich-sittlichen religiösen Geist ein­impfen, denselben überall, wo dies nur möglich, den Labungen der christlichen Religion anzupassen und in dieser Nichtung zur Entwick­­lung zu bringen, ode­r um mic der Worte der Kirche zu bedienen — das Neid­ Gottes nach allen Seiten zu verbreiten. Es war sonach eine Konsequenz ihres Berufes, wenn die Kirche auf diese wichtige Institution Einfluß zu nehmen bestrebt war. Daß der Staat namentlich zur Zeit, al zwischen Staat und Kirche der irrigste Zusammenhang herstehte, diese Unterftügung, sei­­tens der Kirche nicht nur gern gesehen, sondern auch anerkannt hat, das ist wieder leicht dadurch zu erklären, daß besonders die in neuerer Zeit zur christlichen Religion übergetretenen Bürger für die Kirche und ihr Oberhaupt ftet die größte Pietät hegten und einsehen muß­­ten, daß es in ihrem eigenen Interesse sei, bei einer so wichtigen Institution wie die Ehe alle Faktoren 028 gesellschaftlichen Lebens in Anspruch zu nehmen, auch das moralische und religiöse Gefühl, zur Heiligung D­ieses Zweckes zu bewüben. So it es gekommen, geehrte Haus­­e die Gefeggebung der Kirche, die Yudilatıır der Kirche in Cie Angelegenheiten im Webergewichte ist, ebenso auch im unserem Baterlande seit der ältesten Zeit, obwohl die Gefetgebung unseres Baterlandes auch in dieser Hinsicht seinerzeit ihre Nechtosphäre ge­­wahrt hat: Bun Beweise dessen möge es genügen, auf das Gefäß des Königs Koloman, Liber I., 8. 15 Hinzumeiien, in welchen schon zu einer Zeit, da die Clandestinität in der katholischen­­ Kirche kein Ehehinderung war, ausgesprochen war, daß es die Eheschliehung im Ungeicchte der Kirche fü­r nöthig halte, was denn auch als Bedin­­gung geießlich Festgestellt wurde. Bei jeder Henderung einer solchen Institution hat die Gefeß­­gebung mit der größten Behutsamkeit und Umsicht vorzugehen. Das haben denn auch die Regislativen allzeit nethan. Und darum it es auch unsere Aufgabe, auf der Bahn der Reform in einer Messe vorwärtszuschreiten, daß das sittliche und religiöse Gefühl nach Ihm­lichkeit unberührt bleiben mögen. Der G.A. XXVI : 1791, welcher die gegenseitigen Verhält­­nisse der Protestanten sind Skatholiten regelt, hat das Prinzip aufge­stellt, daß auch bei den Protestanten die nach ihren Tichhlichen Ge­fegen organisirten Konsistorien die betreffenden Foren sein sollen ; auch wurde durch dieses Gefeg die Giftigkeit des Sosephinischen Patents nur zeitweilig festgestell. Warum ? Weil es auch die Hierauf bezü­gliche Rechtssphäre der Protestanten, insofern ihre religiöse Meberzeugung dies erheirscht, intakt belasten wollte. Die protestantische Kirche forderte niemals das Anslebentreten ihrer eigenen Konsistorien, doch führe ich dies mir aus dem Grunde an, um zu zeigen, wie vorsichtig die damalige Legislative vorging. Am im Jahre 1852 das österreichische bürgerliche Geiegbuch bei uns eingeführt wurde, als sozusagen mit einem Federzuge zahl­­reichen int neben der Nation einzelnden Institutionen ein Ende gemacht wurde, also selbst in der Zeit des absolutistischen­ Iregimes, wurde der II. Abschnitt, der über die Ehe handelt, weder in Ungarn, noch in Siebenbürgen eingeführt, in den man wiederum von dem Prinzip ausging, daß derartige Nefom­en und Umgestaltungen die größte Vorsicht und die möglichste Schonung, der religiösen Weber­­zeugung notd­wendig machen. AS daher Die Negierung, durch das Abgeordnetenhaus zur Einbringung eines Gefegentwurfes über die Bivilehe anger­iefen, sich vor der Lösung dieser Frage befand, mußte sie die Frage aufwerfen, ob es möglich, angezeigt und zweckmäßig sei, fest sofort eine allgemeine Reform zu beantragen, oder ob sie ss nicht auf jenes Gebiet beschränken sollte, welche bei unseren Ber­­äftnissen die dringendste Lösung erhei­cht. Und es sei mir gestattet, hier en passant zu bemerken, dab in der Weisung des g. Hauses nicht von einer allgemeinen obligatoris­­chen, sondern von der Zivilehe in Allgemeinen die Rede war, die Dies auch aus dem Terte des betreffenden Bejchlubantrages erhellt. Da demnach die Reform der Chegefebgedbung die Berüchsichtigung von moralischen und religiösen Momenten erfordert, nachdem ferner jede Reform in dieser Richtung Rücsichtnahme auf die Empfindungen des Boltes rathsam erscheinen läßt; und wenn wir noch jene Schr­ierigkeiten in Betracht ziehen, welche auch aus juridischen Ge­­sichtspunkte in Hinsicht auf die allgemeine Zivilehe die Kösung dieser Frage nicht unter die leichtesten rangiren, so wird man es motivirt finden, daß wir der Legislative die Vorlage unterbreiteten, die im engeren Kreise dort Verfügungen treffen will, wo die Nothiwendigkeit dies am b­esten erfordert, wenn mit der formellen­ Einführung Der allgemeinen und obligatorischen Bi­ilehe sind noch nicht alle die Fra­­gen gelöst, d. h­. es ist noch nicht der Weg gebahnt zur Beseitigung all­eR Schwierigkeiten, die auch bei der Lösung dieser Frage auf­tauchen. Eben weil es bei uns verschiedenartiges Eherecht gibt und w­eil jene Ehenormen durch Jahrhunderte sozusagen Wurzel gefaßt haben, so müßte man bei Schaffung eines allgemeinen Gewebes alle diese Spezialrechte berü­ksichtigen, und wenn man auch nicht fün Amtlichen gerecht werden kann, so kann man die Verfügungen treffen, die mit eingewurzelten Empfindungen und Anscharungen am aller­­wenigsten im Widerspruch stehen. Gibt es ja auch bezüglich der Zivil­­‘ehe viele Fragen, die einer Klärung bedürfen. Nehmen wir z. B. die Frage, ob die Firchliche Kopulation früher oder später als die politische erfolgen kann, ob sie wie in Frankreich von der politischen Behörde verpönt ist oder ob sie frei zugegeben i­ wie in­halten. Ar diese Kategorie von Fragen rangiven, auch die Ehehinder­­­­nisse, sowie die Frage der Lösbarkeit oder Unlösbarkeit ; denn es ist ja männiglich bekannt, daß die Zivilehe nicht ‚die Bedeutung einer, leichteren Lösbarkeit hat. Da sie, wie dies derzeit‘ in Frankreich der­ Fall ist, ebenso unlesbar sein­ann, wie die Katholisch-Tirchliche Ehe. Alle diese Fragen erheifchen, wie gesagt, weifliche Erwägung. Darum halte ich den Beschlußantrag, welcher die Vorlage­ eines Gefeß­­­entwurfes über die allgemeine obligatorisch Zivilehe noch für diese­ Session fordert, für unannehmbar. E­ 3 wurde behauptet, ‚die Ein­führung der obligatorischen Zivilehe sei not­wendig, da es bet ung’ ein chaotisches, verschiedenes Chevecit gibt und daraus leicht Kolliie­sionen entstehen künnen. "« Jetzt eugnet nicht,daß in einzelnen konkreten Fällen solche Kolli lisionen aus der­ Verschiede­1heit der Gesetze entstehen können;allein es ist unzweifelhaft,daß diese Kollisionen­­ weder das friedliche Vers­hältniß zwischen Staat und Kirche noch das friedliche Zusam­menleben« der verschiedenen Konfessionen,noch auch die Gewissensruhe der an "i­hrem Glauben festhaltenden Einzelnen störm oder gestört haben, und ich glaube, diese V­ortheile sind derartige, daß sie die Bortheile der Gleichförmigkeit und Uniformität aufriegen. Unter solchen Umstände­­,da die Frage noch nicht entsprechend« reif ist,kann sich die Nothwendigkeit der obligatorischen Zivil wie nicht anerkennen und halte dafür,daß selbst im­ Falle dieselbe eingefü­hrt würde,dies in keinem Falle getrennt vom der Regelung des Fam­iliens rechtes geschehen kö­nnte,welche wir ohnehin an der Han­d des bü­rger­­ lichen Gesetzbuches werden·vornehmen müssen. &3 erübrigt also nichts Anderes, als jene Art der Zivilehe zu” inauguriren, welche nothwendig erscheint ; nothwendig aber erschein die Ehe zreifhen, Christen and Suden und nothwendig und zivied­­mäßig erschien die Verfügung bezüglich der im Auslande geschliffenen BZivilehen.­­ s ·. Diese Verfügung in Betreff der Ehe zwischen Judett und· ChristeIt hat sich als­ nothwendig erwiesen­;denn jene Einwendung­­die hier erhoben wurde,daß die Christeri gleichsam zur Ehe mit den" Suden gezwungen werden, als 06 dieses Geleb den Christen gleichsam" aufoftroyirt würde : diese Einwendung ist schon deshalb nicht stich­­haltig, denn eine solche Ehe wird eben nur Derjenige eingehen, der sie dazu entschließt. Sie hat sich als nothwen­dig ertwiesen, nicht nur‘ vermöge unserer internen Verhältnisse, sondern aug deshalb, weil im benachbarten Oesterreich solche Ehen, wenn auch in anderer Joint­­aber doch möglich sind und folglich mehrere unserer Kompatrioten dort die Che schloffen, welche unsere vaterländischen Gefege ihnen­ unmöglich machten, in einer Form, welche meiner Meberzeugung nach die gefährlichste ist, nämlich in der Form der Konfessionslosigkeit : ig halte für Staat und Kirche gleich gefährlich, jene Verfügung, welche die Konfessionslosigkeit fördert, Dieselbe gleichsam fantttonirt. (Zur stimmung recht3.) · · ·«· Dam­it dies vermieden werdex damit unsere christlichen und israelitischen Mitbü­rger nicht gleichsam gezwungen werden,mit Ver­« leugnun­g ihrer Religioszim­ixiereralnachbarschaft eine Ehe zu schließen­x dies war em Hauptmotw das icr,daß ich diesen Gesetz­" entwurf einreich­te. · Man sagte,diesem Zustande sei vielleichter abzuhelfenx es« sei leicht,die obligatorisch­e Zivilehre einzuführenz man brauchte nichts Anderes zu thun,als das Josefinische Patent oder"den zweiten­ Ab­­schnitt des österreichischen Gesetzes"zur«1bernehmen.Das Josefinische Patent bezieht sich auf alle Komesskonem denn auch dieses ist eine« ArtvaZivilehe,nach dem die thtl-Gesetzgebu­ng dort die Bedin­­­gungen der Güftigkeit der Ehe feststellt,nachdem Zivilbehördethecirk sprechen und die Ehesch­ließung­ zwar der Kirche überlassen wird,die Kirche jedoch nach den bü­rgerlich­en Gesetzen vorgeb­e. « Diejenige 11,die dies beantragt,hatten­ aber vergessen,das« gerade diese Verfü­gung die Distinktion zwischen Katholiken und Protestanten nothwendig m­achte,daß beispielsweise auch die Zivilis­gerichte in Oesterreich die Eheder Katholiken­ fü­r umlösbar,jene­« der Protestist tretk aber für lösbar anfehett und daß·es just deshalb nothwendigt war,indthre 1868 und·1870 Gesetze zu schaffen«« welche Verfü­gungen treffen für den Fall,daß die Kirche,der Seel­­ sorger die Kopulation,diechmmg der Ehe ihrerseits verweixternss sollten;allel­ mußte gesetzlich­ verfügt werden betreffs der Ehen solcher Personen,die keiner gesetzlich anerkanntet­ Konfession angehören Dieses Erlediens würde also die Frage nicht gelöst haben, was aber den Vorschlag betrifft, manats einfach ausgesprochen werden­ sollte, die Verschiedenheit der Konfes­­ionen jei Fein Gbehinderniß/ wodurch die christlichen Seelsorger zur Kopulation gewissermaßen gezwungen wurden, so wü­rde dies meiner Ansicht nach weit über den Rechtskreis der Staatlichen Gefeßgebung­ hinausgehen, denn ob: aleich. ich zugeben muß, daß­­ die cultus disparitas nicht ein impedi«­mentum juris divini, d. h. nicht ein durch göttliche, Willensäußerung gebotenes Hindernis, sondern eine Firchliche- Institution mit, aber für eine Firchliche- Institution, Die tr, dem Dekvete mehrerer Synoden, wurzelt, und man kann Daher den Geistlichen nicht verpflichten, Diese Bestimmun­gen zu verlegen, ohne ihn mit seiner Stelle und mit seinem Verhältnisse gegen die Kirche im Konflikt zu bringen: Sehr­ schön hat-gestern unser geehrter Abgeordneten-Kollegen Balthasar Horvat gesagt,­in·1»megarischen Klerusfecder Patriotis­­­mus eine so hervorragende Eigenschaft daß man sagen kann,sie seien ebenso gute Gläubige wie Patrioten; aber eben­­ deshalb mus sich die Legislative hüten, sie in eine Rage zu verlegen. Die ihren Patriotismus mit ihren Pflichten gegen die Kirche in offenbaren M Widersk­eit brächte. Denn wer sich feiner Pflichten gegen das Bate­land bewußt ist, der fennt auch seine Pflichten gegen Die Kirche und deren Lehren, der von Pflichtgefühl durchdrungene Mensch in sich aller seiner Pflichten bewußt ; sonach­ wäre es weit mehr als der von mir eingereichte Gelegentwurf von Uebel gewesen, eine solche Kollision ihrer Pflichten herbeizuführen. · Dah­l­ also die Instimtion der allgemeinen·obligatorisch­ert Zivilwieder malen noch nicht für zeitgemähzt)alte;das·u dem benach­­barten Oesterreich Eheschliesfungen ermöglicht worden sind.Welcher IrreligiositätslItd Konfessionslosigkeit fi­kjre11·u11d···un·sere· StaatsIzdür­­­ger bezüglich ihrer Kinder und sonstiger Ve­rhältnm em einen Zustan­d erl­nsicherheit versetzem sohin eine gesetzliche Beeinigung unzweifels­haft nothwendig machen,­hat die Reglenung die Vorlage einge­­bracht, welche, während sie einerseits nach feiner Richtung hin präc judizirt, andererseits eine solche, Che ermöglicht, welche zum Zwecke der Regelung der von mir vorhin bezeichneten Verhältnisse nothwendig it. Darin bitte ich, die Vorlage anzunehmen. (Zustinemung recht3.) Alexis GYéry, dessen Itede wir im Morgenblatte mittheilen, motiviet seinen Beichlußantag, der die Einführung der obligatorischen Bi­ilehe fodert. · · ViktorJsieg zij polemcs irtmch dem Referenten,der gesag·t, daß die antisemitischen Exzesse uun möglichh gewesen wäre,wenn die Zivilehe schon frü­her eingefü­hrt worden«­wäre.·Er verweist auf Deutschland,wo doch die obligatorische Zcivilehe giltunid von woher Antisemitismus seinen Ausgangspun­kt genommen.Die·Jud·eufetet·1 die gewissenlosesten Agitathrett und die besten Koxtese»f1’1x­·die Antti­semitenx durch ihre Gewaltthaten gefährden sie die öffentliche Sicher­­heit, auch die Krawalle im Balaer Komitat war ihr Werk. Die EhHriften sind des Lebens ihrer Kinder nicht mehr sicher... (Große Unruhe.) )Präsiden­t: Jxxk Hinblick auf jene Vorfälle,die sich man·« garstleider ereignet haben,m­cß ich·den Herrn Abgeordneten auf­­merksem­ machen,daß es durchaus nicht an Platze sei,y011hterc­us, vom Abgeordnetenhaus ecms,·Oelm Jenes verderbliche Feue·erf gießen;daruns­r bitte ich ihn,semn;Worte sozcizcoder kreih wie er die objektive Verhandlung über des­sen Gesetzentwurf er heischL · istöczy(·mseiner F­ jede·forkfahr·end):zwcedertremrige Fall der Either Solymosi beweist, die ihr Leben im Tempel aus­­bauchte. (Große Heiterkeit.) SE · ···· Die Jnden verbreitenden Nick­s·mth.·tbre UrxcversitcitIst de Brammweinschänke,dort verbreiten nie diejijdischerldung,dortrmx nire11sie das Volk Imdes ist kein·W1xnd·c­­,weim·das zugrnx1de gerichtete Volk dann die Axtergkeäfh Derorlage wird nur Oe·l·11sxä Feuergießen.Uebrigen-ZFrehntexxdieszälle von Paaymig zwischen Jude und Christ-Inab,ijbrigetts seit dhrejeidxkge11,wie die Ersalgcng lehrt,v011auffälliger SterilitxiL Es werd auch wenige solcherexben geben und die Amphibiem die denselben entstammen1 werdelt,werdet­­ keine Christen,sonder an den und Alliirte der·J1­densecst.Schon jetzt sin­d diese Juden schwäger,yerepestkiehr gibt,als man glaubt, die erbittertsten Feinde der Antisemiten. Zum Schlafe erklärt Hedner, den Antrag Onody’s anzu­­nehmen. Weiteres im Morgenblatte. dab überall in Europa . · © Hermannstadt, 20. November. Dörig-Korr) Generalversammlung der fächsischen Uni­­versität. In der heutigen, nach mancher Richtung hin inter­esanten Sigung wurden durch den Abgeordneten 3­a­y die Bräh­nis narverhandlungen zur Anbahnung eines Einvernehmens zwischen der Generalversammlung und der Regierung eingeleitet. Nach einer Ein­leitung, in der darauf Hingeriesen wird, daß der Kampf uns Hecht, den die früheren Universitäten zur Sicherung ihres Gigenthumds­rechtes gekämpft, noch nicht ausgetragen und daß die Stimmen 09. offiziöen Breise nicht dementier wurden, wonach der Personenmech­iel im P­räsidium der Universität einen modus vivendi ermöglichen werde, stellte er in der Vorauslegung, daß der Grundmaß a papa male informato ad papam melius informatum den gewünschten Erfolg bewähren werde, folgende $Interpellation an den Borfiser Dr. Mor v. Brennerberg: ,,In Erwägung der anlengbaren Thatsache,daß die mittelfl­annerm­inisterial-Verordnung vom 5.Oktober 1877,Z.39980,für die sächsische universität und deren Zentralamt dekretirten drei orgas 3

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