Pester Lloyd, Dezember 1887 (Jahrgang 34, nr. 330-359)
1887-12-01 / nr. 330
· B 1887, — 38.330. | PES “wre, ír Abonnement für die österr.-ungar. Monarchie Für den „Befiter LLoyd" (Morgen und Abendblatt) (Erscheint and Montag Früh und am Morgen nach einem Feiertage.) Fürstinest Zkixpflsttfeudunge Ganzjährlichfl.se.—VierteljährLfLSIO Huchjähklich«u.Monanich»2.-Halbjähkeich»12.—Muat1ich Fixierurutetxosttet seudaug dass-unmitt-si.1.-viertet jägttichraeer. Für die zensttitteztautuztiling---.--.. a 2.— 99 . ’ Man pränumerirt für Budapest in der Administration des „ Vester Lloyd“, Dorotheagasse Nr. 14, I. Stod, außerhalb Budapest mittelst Boftanmessung duch alle Postämter. Ganzjährlich fl.24.— Bierteljährl. fl. 6.— jährlich flierteljägriferate und Griffhaltungen a den Gfotten Sprechjani Werden angenommen: Budapest in der Adminifiration, Dorotheagafe Nr. 14, ersten Stod, fernec: in den Annoncen=@;peditionen Leopold Lang, Divotheagaffe 95 Hansenstein . Vogler, Daros , theagaffe Nr. 11; A. V. Goldberger, Váczi utcza 9; Anton Mezei T Dorothbeggafie 6. 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In Gemäßheit des dem§.·7 beigefügten fünften filmendem eUFB sol bestimmt werden,daß die Versicherungs-Gesellschaften diem wiederkehrenden Perioden zu zahlende i x Präxien nur in·dem Falle Im GeritSwege zu fordern berengt seien,wenn bei unbedinigter Aufrechterhaltung der Güftigkeit der Versicherung die Prämien Treditirt wurden ; im entgegengesegten Falle hätte der Versicherer blos das Recht, den Versicherungsvertrag als rechtsunverbindlich zu betrachten ; eine solche Bedingung aber, wonach die in wiederführenden Perioden VR zahlenden Prämien auch gerichtlich gefordert werden können, der erfrierte aber bis zur thatsächlichen Bezahlung der Prämie nicht als versichert zu betrachten sei, sol im Gehege als ungüftig erklärt werden. Diese Verfügung wűre höchst ungerecht, und m wirde auf Kosten der ame Kassen Rechte und der berechtigtennteressen der Versicherer, den DVersicherten in ganz unmotivirter Weise ganz außergewöhnliche Vartheile gemähren. Der seitens der DVersicherten beliebte Vorgang, die Prämienbeträge am Beifallstage nicht pünktlich zu bezahlen, fände im Gesetz , eine Ganstionirung. Bisher konnte die Bezahlung der fälligen Prämien seitens der BVersicherten ohne Befürchtung eines Rechtsverlustes, nicht verweigert werden. In Gemäßheit der geplanten Gejegesverfügung würde diese Befürchtung aufhören und daß Dieser Imstand den Versicherten gemäß nicht aneifern wird, die Prämien pünktlich zu bezahlen, brauchte nicht hervorgehoben zu werden. Der Versicherte würde nur zu oft die Prämienzahlungsleistung unterlafen und witredoch während der ganzen Vertragsdauer versichert. Der BVersicherte könnte im Schadenfalle, ohne die fällige Prämie entrichtet, also ohne das Entgelt der Versicherung geleistet zu haben, vom Versicherer Schadenerrat fordern, was ungerecht und in praktischer Berziehung auf dasersicherungsgeschäft von bedeutender Tragweite gäre. 4.3 Der Hauptziel der mehrjährigen Versicherung besteht darin, daß sich der Versicherer den Bestand des Versicherunggeschäftes auf längere Zeit hinaus dadurch sicherstellt, daß der Versicherte von dem auf die Dauer von mehreren Jahren abgeschlossenen Geschäfte einseitig und will fürlich nicht zurüchtreten kann, indem er Die Verpfkitung zu übernehmen hat Die Prämie, eine festgerechte Reihe von Jahren zu bezahlen ; dem gegenüber jeder Bereicherer die Gegenleistung in Gestalt eines Prämien-Nachlasses. Dies das Geschäft, mehrere San hindurch aufrechtzuerhalten und während dieser Zeit im Gerufe des Prämieneinkommens zu bleiben, bestimmt den Versicherer dann, den Tarifgas der Prämie zu ermäßigen. Wenn also der Versicherer die Versicherung auf die ganze vertragsmäßige Dauer, aufrechterhalten will und BHie für eine Gegenleitung bereitö an td hat, so kann und darf ihn das Recht nicht benommen werden, für Die ganze Zeit die Prämie einfordern zu können. Dem Bereicherten wid schon im ersten Jahr die Begünstiggung der ermäßigten Prämie gewährt, in der Vorauslegung, Daß er auch die weiteren — ebenfalls ermäßigten — Prämien pünktlich entzichten wird; es ist also nur gerecht und billig, daß auch der Bereichereg seinerseits in die Lage verlegt et, die Vermirklichung dieser Borapisregung. Dieser vertragsmäßigen Bedingung geltend machen zu Tünnen, ohne der Eventualität ausgefeßt zu sein. Dadurch, daß er sein gutes Recht geltend macht, Schaden zu erleiden, welch rebterer Fall nicht eintreten könnte, wenn der Versicherte troß der Nichtbezahlung eher als versichert betrachtet werden sollte, da in diesem alle er Versicherte während eines Jahres oder auf mehrerer Jahre ett Die Begünstigung der ermäßigten Prämie genießen mürde dann : die Prämienzahlumgeimstellen und: bei Eintritt : des Hadens deg) Schadenetlas Fordern könnte, ex wűre also berechtigt, ohne Leistung Gegenleistung zu fordern. .. Der Versicherungsvertrag ist ein Bilateralvertrag,welcher also Als Ingrund Gegenleistung beruht.Der Versicherte hat die Sämienzahlung zu leisten und man gegenüber im Schadenfalle als Gegenleistung den Erlag seines Schadens fordern. Der Versicherer hat im Schadenfalle Erlaß zu leisten, wenn der Versicherte feinerfette Die, bedungene a ehat leistet. Hieraus folgt, daß die Versicherung nur dann zu Kraft besteht und der Versicherer nur dann Schadenerlag zu leisten hat, wenn der DVersicherte die Prämienzahlung eleistet hat. Wenn aber der Versicherte die Zahlung unterläkt, denken also nicht erfüllt, so kann er auch seinerzeit einst verlangen, daß ihm der Schaden erregt, der Vertrag vom Bereicherer erfüllt werde. Die Tonstante Ludifatur it Diesem Standpunkte beigetreten und dieser Spruchprazis wird an in dem soeben besprochenen Amendement Erwähnung gethan. Diese auf dem Gefege beruhende und vollberechtigte Praxis abzuändern, it draus sein Grund vorhanden. Wenn in dem intendirten Gefege in dieser Beziehung irgend etwas verfügt werden soll, so müßte eine ne Disposition getroffen erden, daß die Berechtigung der soeben gekennzeichneten Spruchprazis auch noch besonders anerkannt und ausgesprochen werde, Daß bei mehrjährigen ‚Versicherungen, wenn eine Prämie nicht pünktlich bezahlt wird, die Versicherung suspendirt wird, und der Versicherer berechtigt ist, die Prämienforderung auf auf dem Gerichtämege einzutreiben, die Versicherung aber nur mit der thatsächlichen Bezahlung der Prämie wieder in Kraft tritt.Die im§8 des Entwurfes enthaltenen Strafbestimmungen und von drakonischer Strenge.Die angedrohte Strafe steht in keinemerhältnisse zur eventuellen Verletzung des Gesetzq.Die möglicherweise vorkommenden Verstöße gegen das intendierte Gesetz könnten auch größtentheils solche sein,aus welchen für Niemand ein ein Schaden erwachsen würde,1111ddoch würden dieselben mit voller Härte geahndet werden. Für die geringste,durch ein untergeordnetes Orgak begangene Unregelmäßigkeit könnte der Auftraggeber und selbst»die«Direknoln, respektive die Repräsentantz der Gesellschat in empfindlicher Weise bestraft werden,ohne daß dieselben vom Betoße des untergeordneten rgans auch nur Kenntniß gehabt hätt. Außerdem ist dieser Paragraph auch mangelhaft textixt,da a in demselben nicht bestimmt wird,welcher Behörde das Recht eingeräumt werden soll,Strafe aufzuerlernen,ob die Gerichts-oder Verwaltungsbehörde und melde von diesen hiezu kompetent sein soll und ob gegen die von den betreffenden Behörden erfließenden Erkenntnisse einechtsmittel eingelegt werden kann oder nicht. * * * Dem vorgelegten Gefekentwurf dürfte es kaum gelingen, an nur im entferntesten jene angeblichen Mißbräuche und Webergriffe zu beseitigen, welche einerseits der Institution der Mobil-Agenten dur Mederversicherung und unregelmäßige Acquisition zugeschrieben werden und welche andererseit3 aus den Brämienmechleln entspringen. € 8 wűre sowohl den Versicherern, als den Versicherten besser gedient, e3 würden die vorhandenen Mißbräuche sicherer abbestellt werden, wenn an Stelle des geplanten Gelegentwurfs Verfügungen getroffen werden, die einerseits die Regelung und präzise Bestimmung des Wirtungebittes der Mobil-Agenten und andererseits die Systematisirung über die usrstellung und Einforderung der auf die Leistung der Brämien Bezug habenden Verpflichtungs -Urkunden zum Gegenlande hätten. Außerdem wäre es sehr angezeigt, gleichzeitig einige dahingehende Dispositionen aufzunehmen, welche einem dringenden Bedürfniß entsprechen würden und zur Beseitigung allgemein fühlbarer Mißstände geeignet wären. Es wäre höchst wünschenswerth, das bestehende Vorgehen bei der feuerpolizeilichen Untersuchung von Brandschäden zu regeln. 63 müßte bestimmt werden, daß ohne vorgängige gründliche Untersuchung Schuldlosigfeits-Zeugnisse überhaupt nicht ausgestellt werden dürfen, daß die Schuldlosigfeits-Zeugnisse nur von der hiezu kompetenten Vermwaltungsbehörde, in Städten von der Polizei (Stadthauptmannschaft) und in den Komitaten vom Ober-stuhlrichteramt (nicht aber von den Gemeindevorstehungen) auszustellen seien ; und schließlich, daß die Schuldlosigkeits-Zeugnisse nicht nur die Erwähnung der stattgehabten und durchgeführten Untersuchung enthalten sollen, sondern daß im Zeugnisse auch die Hauptmomente des Ergebnisses der Untersuchung angeführt werden, damit den Bereicherungsgesellcchaften die Möglichkeit geboten werde, eine Kontrole zu üben und eventuellen Mißbräuchen vorzubeugen. «. em. . Dr. Hugo Bel, — DEBÜT EEREOBACHTUEGEL . Sefimmungen für das kommissionsreife Inkasso-Geschäft: der Oberreichiich-Unge rtrájen Bank. An Vervollständigung der in unserem " Morgenblatte Nr. 329 veröffentlichten Bestimmungen für den Giroverkehr der Oesterreichisch- Ungarischen Bank theilen wir nachstehend die für das Kommissionsreise Sntafjo-Geschäft getroffenen Verfügungen mit. 1.Sämmtliche Bankanstalten sind ermächtigt,Wechsel aller Art,acceptirt oder unacceptirt,dann Checks,Anweisungen und Akkreditive,auf einen bestimmten Betmg undmtfQr die lautend,sowie Rechnungen zum kommissionsweisen Inkasso zu übernehmen. 2 Die Wechsel müssen in österreichischeerwhrtung(Noten oder Silber),oder in Gold(österreichisch-ungarischen Goldgulden,Reichsmark,Francs,italienische Lire)längstens binnen 2 Tagen an dem Einreihungsorte oder längstens binnen 14 Tagen an dem Orte einer anderen Bankanstalt, beziehungsweise in deren Intalfo-Rayon) oder an einem Banfnebenplage zahlbar und von dem Einreicher in bianco oder an jene Haupt oder Zweiganstalt girit sein, an deren Plan, beziehungsmeise in deren Bezirk dieselben zahlbar sind. 3. Alle Inkaffo-Wechsel sind der betreffenden Bankanstalt mit, nach Baluta und Zahlungsort getrennten *Listen?) zu übergeben. Wechsel, welche eine bestimmte Zeit nach Sicht zahlbar sind, dann unacceptirte M Wechsel, bezüglich welcher die vorherige Präsentation zur Acceptation verlangt wird, sind ebenfalls getrennt von anderen In- Tajlo-Wechseln, mit besonderen Listen einzureichen. Auf jeder Liste ist der Zahlungsort der Wechsel und der Wohnort des Einreichers beizulegen. Die Einreichung von Snkafjo-Wechseln kann jedoch mit Anmessungen und Affreditiven, welche auf demselben Plage und in derselben Baluta zahlbar sind, auf gemeinschaftlichen Listen erfolgen. 4. Werden unacceptirte Wechsel zum kommissionsrreifen Salafjo übergeben, so werden dieselben lediglich am Verfallstage zur Zahlung präsentirt. Sollen dieselben aber vorher zur Annahme präsentirt werden, so ist dies auf den Einreichungslisten ausdrücklich zu verlangen Buntt 10). Werden zur Annahme präsentirte Wechsel nicht acceptirt, so wird seitens Der Bank die Protestleikung Mangels Annahme auf Kosten des Einreichers veranlaßt, wenn nicht derselbe die Protesterhebung Mangels Annahme auf der Liste ausdrücklich untersagte. Ebenso werden zur Annahme präsentirte, aber nigt angenommene M Wechsel — sie mögen Mangels Annahme protestirt worden sein oder nicht — vor dem Beifalldtage nur auf ausdrücklichen, auf der Einreihungslite ersichtlich gemachten Wunsch zurückgestellt. 5. Werden zum kommissionsnerten Inkasso übergebene Wechsel auf auswärtige Bankpläne zur Verfallszeit nicht eingelöst, so veranlaßt die Bank die rechtzeitige Protest-Leerung Mangels Zahlung auf Kosten des Einreichers, wenn nur derselbe die Protestleikung Mangel Zahlung auf der Liste ausdrücklich untersagt hat. Die Oesterreichtssch-ungarische Bank betrachtet lediglich den Einreicher des betreffenden Wechfels als ihren Bormann und verständigt nur diesen von der erfolgtenBrotestation. Auch übernimmt Dieselbe keinerlei Verpflichtung zur Erhebung von Serinitäts-Protesten oder Vorkehrung sonstiger Sicherheitsmaßregeln. Auf die Broteichung der am Einreichungsorte zahlbaren Mechtel läßt si die Bank nicht ein. Wünscht der Einreicher,daß der Eingang der eingereichten Jnkassos Wechselc sofort urf seine Kosten telegraphisch angezeigt und der entfallende Nettobetrigs sogleich«nach"Eintreffen dieser steige an ihrk ausbezahlt werden soll,sso«sind diese Wechsel mit einer besonderenx Liste’einzureichen,"auf welcher dass erwähnte Verlangen ersichtlich zu machen ist. « »Jeden aus mangelgfter Listgabe der Adresse oder aus den ob erwähntens besonderen-«-Erklärungen des Einreichers etwa entspringenden Nachthejmat,dieser alleins zu tragen. -’--’ . Jeder jede Einreichung erhält der Einreicher ehte Bestätigung (Listenabschnitt)., Die Bankanstalt betrachtet den Weberbringer einer solchen Betätigung, als berechtigt, die etwa zurüdkommenden Sntafjo-Wechsel zu übernehmen, die Einreichungslifte zur beheben und gegen deren Nachstellung an der Kaffe Den eingegangenen Betrag in Empfang zu nehmen.7.»aufebewiftzt,welche an einem Bankplatje außerhalb des Einreichungsortes zahlbar«sind,weniger alsS Tage,und solche Wechsel,welche auf einem Banknebenplatze zahlbar sind,weniger als 10 Tage,»soll bewi1111nt die Oesterreichisch-ungarische Bank kein Rech zur rechtzeitigen Präsentation, beziehungsweise !Proestation. „3. Sobald sämmtliche, im einer Liste verzeichnete Inkasio- MWechsel entweder eingegangen, oder die nicht eingegangenen retonnirt sind, wird der eingegangene Betrag nach Abzug der Brovision und Spesen an den Einreicher bezahlt. Die in Silber, beziehungsweise in Gold eingegangenen Beträge werden nach Abzug der Brovision in gleicher Balııta ausbezahlt. Für Goldbeträge kann die Zahlung auf Verlangen mit Berüksichtigung der für den Ankauf von Goldmünzen bestehenden Bestimmungen“*), an in Noten geleistet werden. Für das jeweilige Guthaben des Einreichers von Inkasio-Wechseln leistet die Oesterreichisch-Ungarische Bank seine Verzinsung. Für Inkasio-Wechsel, melde auf Mark oder Francs, oder auf italienische Sire lauten, werden auch Noten der Neidebant oder andere imdeutschen Reiche kursfähige Noten, beziehungsweise Noten der Bank von Frankreich, italienische Staatsnoten oder andere in Italien fursfähige Noten, in Zahlung angenommen. Die Anstahlungen des Sntafjobetrages wird dem Einreicher im den eingegangenen Noten gegen Porto-Vergütung geleitet. Werden dergleichen auf jende Währung lautende, nicht „effektiv“ zahlbare, Snkassio-Wechsel in u öierreihtiger Währung gezahlt, so wird — falls der Wechsel die Angabe des Umrechnungstirfes nicht enthält — Lebterer nach dem Durchschnitte zwischen dem Geld: und Waaren- Kurse der bezüglichen Münzsorte, welche in dem amtlichen Kursblatte der Wiener, beziehungsweise Budapester Börse des dem DBerfalldtage der betreffenden ukajjo-Wechsel unmittelbar vorangehenden Börsetagesnotirt erscheinen, angenommen. Bei Umfäßen iit. Posten zu 500 Gtüd a 20 Frances oder 8 Goldgulden, 500 Ctüd Dukaten und 500 Gtüt a 20 Reichsmark wird der Provisionsgas auf, als Perzent ermäßigt. .. « 9.Die MIkasjo-Provision,«welche stets in der Valuta des einkassirten Papieres abgerechnet wird,beträgt: a) für auf Bantplägen zahlbare Wechsel: 1. per Mille, oder mindestens dreißig Kreuzer per Stüd, b) fie auf Baninebenplägen zahlbare Wechsel: 4 Berzent oder mindestens sechzig Kreuzer pr. Std. Bortojpesen werden dem Einreicher — die in Punkt 8, alinen 2 und in Punkt 11 berührten Fälle ausgenommen — nicht in Anrechnung gebrach. N 10. Für die Einholung von Accepten auf Wechseln, für die erste Präsentation von Licht-Bapieren u. dgl. berechnet die Bank außer der Lukaffo-Provision eine besondere Manipulations-Gebühr, welche bei derlei auf Bankplägen zahlbaren Intafjo-Wechseln mit dreißig Kreuzern per Stich und bei solchen auf Banknebenplänen zahlbaren Inkafjo-Wechseln mit sechzig Kreuzern per Stüc ohne Nadfit auf die Höhe des Nominalbetrages festgerecht ist. 11. Für mangels Zahlung, ‚ beziehungsweise mangels Accept suradkommende Inlafio-Mechiel wird außer der etwaigen Manipulationsgebühr und den etwas ausgelegten Biotest- und Notifikationsspesen eine fire Provision in Anrechnung gebracht, welche für derlei Papiere, zahlbar auf einem Bankplage, dreißig Kreuzer per Stad, und für 1) Der Inkaffo-Nayon einer Bankanstalt umfaßt in der Regel das ganze Gebiet der politischen Gemeinde am Orte der Bankanstalt. Jedoch kommt zu bemerken, daß der Inkaffo-Rayon der Hauptanstalt Wien außer den 10 Verwaltungsbezirken des Gebietes der Gemeinde Wien (I. Innere Stadt, II. Leopoldstadt, III. Zandstraße, IV. Wieden, V. Margarethen, VI. Mariahilf, VII. Neubau, VIII. Lofeistadt, IX. Alsergrund, X. Favoriten), auch die „Vororte: “Fünfhaus, Sechshaus, Rudolfsheim, Gaudenzdorf, Ober- und Unter-Meidling, Neu-Lerchenfeld, Hernals, Ottakring, Währing und Weinhaus umfaßt; ferner daß der Inkasso-Rayon der Hauptanstalt Budapest aus den innerhalb der Berzehrungsitener-Linie von Budapest gelegenen Gebietstheilen der folgenden neun Bezirke 505 Stadtgebietes von Budapest gebildet wird: I. Seftung (Vár), Raizenstadt (Taban) und Christinenstadt (Krisztinaváros) ; II. Wasserstadt (Viziváros) und Landstraße (Országut) ; II. Neustift (Ujlak) und Altofen (Ö-Buda); IV. Innere Stadt (Belváros) ; V. Leopoldstadt (Lipótváros) mit Ausschluß der Margarethen-Insel (Margitsziget); VI. Theresienstadt (Terézváros); VII. Elisabethstadt (Erzsébetváros) ; VIII. Sofefstadt (Józsefváros) und IX. Franzstadt (Ferenczváros) ; und endlich, daß der Inkasjo-Nayon der Bankanstalt Krajan auch den Vorort: Stadt Wodgorze umfaßt. , 7)Am Einreichungsorte zahlbare Inkasso-Wechsel sind mit einfachen,an anderen Bankplätzen und«an Banknebenplätzen zahlhmiken sind mit doppelt ausgefertigten Inkasso-Liften (A und B) einzureichen. j 5) Die Bankanstalten. Faufen und verkaufen Goldmünzen, also österreichisch-ungarische 8 fl.-Stüde, 20 Francz-Stüde, 20 Reichsmark Stüde und Dukaten unter sofortiger Abwidlung je nach Konvenienz und an Maßgabe ihrer jeweiligen Vorräthe zu dem zu vereinbarenden Kurfe und gegen "e Perzent provision, derlei Papiere, zahlbar auf einem Bannnebenplage, Sechzig Kreuzer per Grad ohne Rücksicht auf die Höhe des Nominalbetrages beträgt. 12. Für: Satafjo-Wechsel, melche in einem der sub Punkt ( Anmerkung) bezeichneten Varorte zahlbar,sind, wird ,nebst den entfallenden sonstigen Gebühren (Punkt 9 bis 11) mod ‚eine Distanzgebühr von fünfzig Kreuzern per Wechsel, ohne Nachsicht auf den Betrag, ‚desselben, Torróbi für die Präsentation zur Zahlung, mie 48 für ‘die eventuell vorangehende Präsentation zum ccepte u. dgl. daher für jede stattfindende Präsentation des Wechsels in Anvehnung gebracht. a 13. Stellt sich nachträglich heraus, daß Intafio-Wechsel oberhalb des Intafio-Rayons der betreffenden Bankanstalt zur Zahlung oder zum Accept zc. zu präsentiren sind, so hat der Einreicher für die erwachsenden Wagenspesen Vergütung zu leisten. , 14. Die Bankanstalten sind ermächtigt, nötigenfalls von dem Einreiher einen entsprechenden Borschuß zur Deckung allfälliger Snkaflo, respektive Protestspefen einzuheben, sowie die Besorgung des Sntafjo von Wechseln ohne Angabe eines rundes abzulehnen. 15. Vorstehende Bestimmungen über das Kommissionsmeife Intaffo. von Wechseln (Punkt. 2 . bis 14) finden auch auf. das, fommissionsmeife Sntaffo von Cheds, Anmessungen und Necreditiven, solche von Rechnungen mit der Ausnahme sinngemäße Anwendung, daß die Protestlenkung mangels Zahlung bei nicht eingelösten Chefs, Anwertungen und Affreditiven seitens der Bank nur über besonderen, auf der, Liste. ersichtlich zu machenden Auftrag, des Einreichers und auf dessen Kosten veranlagt wirde n " . Volkswirthschaftliche Machriften, Staatsfinanzielles, Verpachtung der ungarischen Staat Eisenwerte) Die Verhandlungen in Angelegenheit der Verpachtung der staatlichen Eisenwerte haben eine Verzögerung erfahren und werden erst nach Beendigung der Budgetberathungen im Finanz- Ausschusse aufgenommen werden. Binanzielle( aus Spanien) Die küniglich spanische Finanzdelegation in Berlin hat im ansprüchlichen Auftrage des Finanzministers eine Erklärung erlassen, daß alle Nachrichten über eine geplante Couponsfteuer von 10 Verzent auf die auswärtige Schuld auch der geringsten thatsächlichen Unterlage entbehren. Nac einer Madrider Meldung der „Daily News“ beabsichtigt der Finanzminister aber, seine früheren Absichten in Betreff der Besteuerung der inländischen Sculd in Form einer Stempelgebühr von 1 Prerzent auf die Coupons der Interieurs jeder aufzunehmen. In der legten Session der Kammer war ein hierauf zielender Antrag bekanntlich nicht genehmigt worden. Eine Madrider Korrespondenz der »Rev. Econ.« läßt übrigens die Absicht einer Besteuerung der Interieurs unermahnt und schreibt dem Finanzminister vielmehr den Gedanken zu, das nächstjährige Defizit dadurch zu decken, daß er 40-50 Millionen Francs durch eine Mehrbesteuerung des Alkohols mit 100 Francs per Hektoliter verlangen wolle. Da der mit Ende des Finanzjahres 1897/88 ablaufende Vertrag mit der Bank von Spanien betreffs Erhebung der diversen Steuern erneuert werden wird, steht noch nicht fest. Dem Vernehmen nach sol Herr BPuligter Der die Erneuerung von der Bedingung abhängig machen, daß die Bank ihn Hilft, Die ihmwebende Schuld zu reduziren oder zu konsolidiren. Dieselbe beträgt gegenwärtig 146 Millionen rands, dürfte aber in Folge des seit Beginn 968 gegenwärtigen Rechnungsjahres eingetretenen Nachganges der Steuererträge erheblich anwachsen. Steuern und Bölle. (Deutsche Getreidezölle) Im Motivenberigte zur Vorlage über die Erhöhung der Getreidezölle wird das sofortige Snölebentreten der erhöhten Zölle folgendermaßen begründet: Die Nothlage der Zandunwirthschaft erfordert, daß ihr die Hilfe, welche durch die vorstehend in Borschlng gebrachten Renderungen des Rolltarifs gewährt werden soll, unverzüglich zutheil werde. Zu dem Ende mirő einer weiteren Ueberführung des inländischen Marktes mit ausländischen Getreide 20. thunlichst vorgebeugt werden müssen. Eine solche Ueberführung würde ungmeifelhaft eintreten, wenn die Spekulation Zeit gemänne, jeßt wo Mengen von Getreide aus dem Auslande oder von den Privattransitlagern 568 Anlandes zu den bisherigen Zolltären in den freien Verkehr zu bringen. Die hierin liegende Gefahr it nach den bei früheren Zolzerhöhungen, namentlich im Jahre 1885 bezüglich des Getreides gemachten Erfahrungen so groß, daß auch außerordentliche Maßnahmen zur Abwendung derselben gerechtfertigt erscheinen. Aus diesen Grunde wird, in Vorschlag gebracht, die Giftigkeit der betreffenden neuen Tariffage wenigstens für Getreide und Malz (Positionen a, b, a und ß,c, e und f der Nr. 988 Rolltarife) und für Mühlenfabrikate aus Getreide (in Nr. 25 g 2 5e8 Zolltarifs) Schon mit dem Tage eintreten zu lassen, an welchem durch die Einbringung dieses Geietentwurfs an den Reichstag die Absicht der verbündeten Negierungen, eine solche Zolländerung herbeizuführen, allgemein und in zweifelsfreier Weise bekannt wid: Auch it bereits Vorsorgen getroffen, daß bei der Zollabfertigung von Getreide zc. die bei Inkrafttreten des Gelees eventuell der Nachverzollung unterliegenden Boften notirt werden, mid daß eine amtliche Feststellung des augenbilcklichen Bestandes der Niederlagen an den in Betracht kommenden Artikeln eintritt. Die Schwere der Zollmaßregeln wird in ganz Deutschland tief empfunden, und aus allen Kreisen, die agrarischen, selbstverständlich ausgenommen, ertösten die heftigsten Broteste gegen die Belastung der Konsumenten und gegen die Vernichtung des Handels. In Süddeutschland ist die Verbitterung noch wo möglich stärker, da dasselbe ohnehin höhere Getreidepreise als Ost- und Norddeutschland zu zahlen hat. Unzreifelhaft wird die Debatte über die Zölle im Reichstage Äußerst heftig werden, obzwar der Ausgang derselben feinem Zweifel unterliegt. In der gestrigen Gißung des Reichstages hat der Abgeordnete Rickert den Anlaf der Budgetberathung bewaht, um die Getreidezollvorlage zu bekämpfen. Er sagte u. W.: Al die Regierung 1879 einen Getreidezoll von 50 Pfennig vorschlug, habe Fürst Bismarc erklärt, einen Zoll von 2 Mark verlange selbst der vermichterte Ugrevier nicht. Heute beantrage die Negierung 6 Mark Zoll von 100 Kilogramm, also 70 Verzent des Werthes. Damit treten endlich die Ugratier mit der lange geleugneten Absicht hervor, Brod und Getreide rirklich zu besteuern. Die Regierung, welche vor Monaten die Vorlage ankündigte und erst jeßt einbringe, habe dadurch eine Spekulation mit Nachsicht auf die Zollerhöhung hervorgerufen, und doch wolle sie je durch die unerhört rigorose Maßregel der Nachverzollung neue Unruhe in die Handelstreife bringen. Diese Vorlage stehe in Traffem M Widersprüche mit der angekündigten sozialpolitischen Maßregel der Alters- und Invaliden-Versicherung der Arbeiter, da sie das Brodfern des armen Mannes in einer in Preußen nie dagemesenen Weise besteuere. Der Gegensalz zwischen dem Wollen und Thun der Negierung misse endlich dem Wolfe die Augen öffnen. Richert erinnerte im Laufe seiner Ausführungen an Bennigsers Erklärung bei Berathung der Branntweinsteuer, daß die Regierung den Reichstag : hoffentlich jeit nicht mit neuen Steuern auf Lebensmittel belästigen werde; ferner an die Nenkerung Dechelhäuser’s im Jahre 1881, daß mit einer weiteren Erhöhung der Zölle auf Lebensmittel kein liberales Programm vereinbar sei. Bauten und Aktiengesellsschaften, Ungarische Waffenfabrik) Der Gelegentwurf über die Errichtung der Ungarischen Waffenfabrik wird über die der Unternehmung zu gerährenden Begünstigungen, namentlich über die Ueberlastung von Grund und Boden, über Steuerfreiheit, Einfuhr der Maschinen verfügen. Auch das Staatliche Aufsichtsrecht, namentlich der Wirkungstreis des zu ermittigenden Regierungs-Kommissärs wird in der Vorlage geregelt werden. Wie verlautet, wird der voraussichtliche Präsident der Gesellschaft, FML. Ghyc3Y, im Interesse der Fabrik eine Reise ins Ausland unternehmen. Verkehrswesen. (In Angelegenheit des Waggonmangels) hat die Szegediner Lloyd-Gesellschaft eine Eingabe an den Kommunikations-Minister gerichtet.In derselben wird der «allgemein sich fühlbar machende Mangel an Eisenbahn-Lastwagenher .5 · zn · vorgehoben,weiter die Weigerung der Bahnen, Rezepiffe auszufolgen. Dich den Umstand, daß nur Depotieine und nicht Nezepiffe aszgestellt werden, sind die Kaufleute außer Stande, den Werth der Getreidesendungen von den Empfängern zasch zu erhalten ,und erleiden dadurch einen beträchtlichen Zinsenverlust. Die petitionirende Gesellschaft richtet an den Herrn Kommunikations-Minister das Anfuggen, die seiner Oberaufsicht unterstehenden Direktionen der Küniglich ungarischen Staatsbahnen, der Oesterreichisch-Ungarischen Staatseisenbahn- Gesellschaft und der Arad-Branader Eisenbahnen anzumeisen, die den vaterländischen Handel und die wirthschaftlichen Hintereffen in gleicher Weise schädigenden Hindernisse rasch zu beseitigen. Landwirtsschaftliches, Saatenstand.). Die im Ministerium für Aderbau, Gewerbe und Handel bis heute eingelaufenen offiziellen Berichte über den Stand der Saaten lauten: Herbstsaat«en.Links der Donau in Entwicklung begriffen, in Allgemeinen befriedigend;früherer Weizenanbau sehr schön,hie und da beginnt en vom Regen gelb zu werden;in einem Theil des Honter Komtats ist er mit Unkraut vermengt,im Warburger Bezirk ist der Anbau gut aufgegangen,aber schwach,im Neusohler Bezirk liegt er schon in der Schtee Rechts der Donaufichtd«er frühere Herbstanbauhubschbus wirdhUch der spätere ist gut aufgeganem im Oedenburger Komitat hemmt die ungünstige Wittertng die Entwicklung.Im Eisenburger und Paranyaer Komitat treter!Würmer auf« bischerc Donau und Theiß ist der Anbau größtentheils beendigt, schön aufgegangen, doch würden Feldmänse und Würmer besonders im Bács-Bodroger ıund Jap Nagy-Run-Szolnofer Komitat. Rechts der Theiß it der frühere Anbau schön und buschig und ist der spätere , mit geringen Ausnahmen schön, aufgegangen, im Dönczer Bezirk, ebenso.im Tornalljaer Bezirk zeigen sich Mäuse: Reps steht, überall befriedigend. Links der heiß, ausgenommen im Szlägger, ist der Anbau Schön aufgegangen und entmictelt sich gut. An manchen Stellen ist man auch jept neg mit dem Anbau zurück, da Regen und rost denselben hemmten; am Weizen haben Mäuse stellenweise Schaden angerichtet; Reps ist stellenweise mangelhaft aufgegangen. Zwischen Theiß und Maros sind die Herbstsaaten bei günsiger Witterung schön aufgegangen. Die früheren sind Schön Buldig, sind aber an einigen tieferliegenden Stellen des C3anäder Komitat vom vielen Negen gelb geworden, woährend sie anderswo von Feldmännen viel leiden. Im Temeser Komitat mußte der Reps größtentheils umgeadert werden. In Siebenbürgen it der Anbau — ausee das Szolnos-Dobofaer Komitat — fast überall beendigter frühere Weizen- und Noggen-Anbau steht sehr idön, Buschig, " auch der spätere ist időn aufgegangen und entwickelt sie bei günstiger Witterung gut. Die früheren Saaten leiden stellenweise von Mäusen, Drahtmurmern und gemeinen Raupen.E Tarifarisches. Königlich ungarische Staats-Eisenbahnen) Sir Die Weiterbeförderung der Sendungen aus den, mit der Station Klausenburg in Schienenverbindung stehenden. Lagerhäusern der dortigen Kreditbank und Pfandleih-Gesellschaft wird von 10. Dezember angefangen statt der bisherigen fünfmonatlichen ‚eine siebenmonatliche Srift _ bemilligten Uebrigen bleiben bezüglich der, für die erwähnten Lagerhäuser „bestehenden Reerpedition“-Begünstigung die sub Nr. 10923/83 und 17401/85 publizirten Bedingungen unverändert aufrecht. Insolvenzen. (Insolvenzen im Auslande) Die Budapester Handels- . und, Gewerbekammer, wurde amtlich verständigt, ‚daß Die REITER, Shita Constantinescu in Bukarest, €. jardica in Syra und Gt. Frid u E. Knoblody im Turn-Geverin ihre Zahlungen eingestellt haben. .. Geschäftsberichte. Budapest,30.November.Witterung:bewölkt.The«r1nometer —FO.3".C.,Bgrometer»762.6Mm.Wasserstand zunehmend..Bei südöstlichentheils westlichen mäßig an inden hat die Temperatur wenig Rendercieg erfahren;dea Oftdruck ist überall kleiner geworden— Das Wettertrt im·Westen.trüb,theilsnebelig,im Oftest verändekslicher Bewölkung,linquach mit geringem Frost,im Ganzen ohne Niederschläge.«—EsFftz mjt exst trijbetheilsnebeliges Wetter,stelle’n— weisch mit Niederscicigem bei geringer Temperaturveränderung zu gemärtigen. ».Effektengeschäft. Ungeachtet der etwas festern Tendenz verlief die Börse in geschäftsloser Haltung. Spekulationspapiere und Renten erzielten mäßige Kursaufbesserungen, die Umfäge blieben jedoch bei der vollständig reservirten Haltung der Spekulation belanglos. ·»Traxisportss Effekten erhielten sich unverändert,nur Staatsbahnschließennut einer kleinen Avance.Von Lokalpapierc 11i waren Gecthsche und Pannonias Rückversicherungs-Aktien gefragt,schließen höher. Auch Salgös Tarjaner Kohleaktien war etc begehrtt und gingen höher. Valuten und Devisen blieben unverändert An der Vorbörse«w111 drichterreichische Kredit-Aktien zu er bis 277.20, ungarische Gold-Rente , zu .99 bis 99.05. gemacht. r Under, Mittagsbörse schwankten. Oesterreichische Kredit- Aktien zwischen 277.20 und 277.60. blieben 277.40 ©, Ungarische " Kredit-Akien blieben 282.75 ©., ungarische Gold-Rente per Medio " au 99.10 bis 99.20, ungarische Papier-Rente zu 85.70 bis 85.50 : gemacht, blieb erstere per Medio 9915 ©., Sektore 85.70 ©, Straßenbahn 406.50 bis 407. 5" operzentige Prioritäten der veA 100.50, Ganz’iche zu 800, Salgö-Tarjaner Kohlen zu 178 geschlossen. Zur Erklärungszeit:Oesterreichische Kredit-Aktien 277.30,ungarische Golds Rente 99.12V2. Prämiengeschäft.Kursstellung in Oesterreichischen Kredit- Mitten auf acht Tage 4.50 bis 5.—, auf einen Monat 8.— bis 9.—, auf drei Monate —.— bis — —. An der Nacbörse wurden Oesterreichische Kredit Aktien zu 27760, 277.80 und 277.20, ungarische Gold- Rente zu 99.17, bis 99.224, ungarische Papier- Rente zu 85.72", gehandelt. Die Abendbörse war ruhig, in der Tendenz jedoch fest. Oesterreichische Kredit-Aktien wurden zu. 277.60, ungarische Gold-Rente zu 9.25 bis 99.32", ungarische Papier-Rente zu 85.70 bis 85.75 geschlossen. . « Getreidegeschoift Votr effektive in Weizen wurden noch verkauft:Ba1ner 1000 Mztr.77.61 und 1000 Mztr.78.6 zufl 6.971-2 per drei Monate. Termine hielten sich auch Nachmittags fest,der Verkehr blieb jedoch nur auf einige Abschlüsse in Weizen per Frühjahr beschränkt,die von fl.7.25bis fl.7.28 gemacht werden und zu letzterem Preiseangeboten blieben abends schließen:Weizci per Frühjahr zu fl.7.27Geld,fl.7.28 Waare,Maisper Pkai-Junizu fl.5.82Geld,fl.5.83 Waare,Hafer per Frühjahr zu fl. 5.57 Geld, fl. 5.58 Waare, Wiener Waarenbörse, Wien, 30. November. (Drig.-Telegr.)Heute kamen nachfolgende Abschlüsse vor: Binderholz 19 Waggons ab Barcs, 9 Waggons ab oberungarische Station, 2 Waggons ab siebenbürgische Station, 8 Waggon ab Staatsbahn Wien, 20 Waggon Tannen- und Fichtenbretter, div. Dimension per Kubikmeter fl. 12.85, 10 Waggons r ozöllige Tannenbretter, 4 bis 7 300 breit 39 fr., 5 Waggon Eichenklogen per Kubikmeter fl. 25.50, 1 Waggons Eichenklogen per Kubikmeter fl. 19.—, 5 Waggons Eichenfriese per Kubikmeter fl. 41.50. Borstenviehmarkt. Steinbruch, 30. November. (Orig.-Telegr.) Bericht der Borstenviehhändler-Halle in Steinbruch. Infolge des großen Auftriebes auf den ausländischen Konsumplagen ist das Geschäft flauer. Breite weichen. Der Schmeinevorrath betrug am 28. November 77.835 Stüd. Am 29. November wurden 1163 Stüd aufgetrieben, hingegen wurden abgetrieben 920 Stüd. Es verblieb demnach am 29. November ein Borrath von 78.078 Gtüd Borstenvieh. — Wir notiren: Ungarische alte schmere Waare von 43 Fr. bis fr., junge ungarische schmere von 44 fr. bis 45— fr. mittlere von 447. fr. bis 45 fr., leichte von 43 fr. bis 44— fr. — Bauernmwaare jhmere von 43 fr. bis 43%, fr.,mittlere von 42, fr. bis 431% fr, leichte von 41 fr. bis 42— Er. — Rumänische, Baronyer,, jhmere von — fr. bis — Er. tranfito, mittelshmwere von — fr. bis — fr. tranfito, leichte von — fr. bis — fr. tranfito, dto. Stachelnechmere von — fr. bis — Fr. tranfito, mittel von — fr. bis — fr. tranfito. — Serbische Schwere von 42— fr. bis 43— fr. tranfito, mittelschwere von AL— bis 42 fr. tranfito, leichte von 40 fr. bis 41 fr. transig. futter-Schmeine, einjährige von — fr. bis — fr. Maisfutter- Schmeine vn — fr. bis — fr. Eichelfutter-Schmeine zweijährige von -- fr. bis — fr. mit 4% von der Bahn gewogen. _ — - " '