Pester Lloyd - reggeli kiadás, 1918. június (65. évfolyam, 129-150. szám)

1918-06-01 / 129. szám

ö«s«tLss, k. Awü ISIS Die Greigttiste in PitßLand. > Eine Berlin« Konferenz zm Eört«ung d« russischen Gebietâftagen. (Telegramm de- .Pest er Lloyd.) Berlin» 31. Mal. Rach. d«n Berliner Tageblatt schlug die deutsche Regierung vor, die von per Sowjet­regierung vorgeschlagene Konferenz in Moskau zur Erörterung der russischen Gebietsfragen nicht in Moskau, sondern in Berlin unter dem Vorsitze Kühl­manns stattfinden zu lasten. England für die Unverletzlichkeit Rußlands in Ostafien.! > — Telegramm unseres Korrespondenten. — Haag. SU Mai. Stockholmer Blätter melden aus London: Lrr englische Geschäftstäger in Rußland hat Lern Dollskommlsiär für ausländische Angelegenheiten mündlich erklärt, daß die britische Politik sich für die ÜnverletzlichkèiL Rußlands in Ostasien verbürge. Die englische Regierung vertritt den Stand­­puirkt, "dckß auch die letzten Abteilungen der in Wladi­wostok gelandeten japanischen Trup­pen so schnell wie möglich zurückgezogen werdenmüssen. , Der UmstNrr irr der Mmirm» Die OSmSnn« der Ssterrerchlsch-nckramischm Bertretimg beim Grafen Burictn. iL»1«gramm des Pest er Llpyd.) Wien. 31. Mai.' Die Obmänner der ukrainischen parlamentarischen Vertretung. Peirusiewitsch und Lewiczkij, werden heute nachmirtag pom Minister des Aeutzern Grasen Buriân empfangen. Im Anschluß an die Audienz beim Staatssekretär Kühlmann in Ber­­r i n, über die sich die beiden Führer befti-edigend äußern, gewinnen die Besprechungen mit dem Grafen Buriân «höhte BedeutMg. (Tik-sram« d«S Kestsr Lloyd.) Wi.n, 31. «ai. Ueber die heutige Besprechung der Führer der ükrsiner beim Minister des Aeußern Grafen Burrckn wurde ein Parteikommuniguè ausgegeben, das ! jedoch nichts weiter mitteilL, als daß in der mehr als ein­­stündig-en Aussprache die ukrainische Frage eingehend er­örtert wurde. ___________ Der Friedeusschlntz mit UrrmLnierr. Eine verspätete Denstssion. >T e r e g r a m m - e S P e st e r L l o yd.) Frankfurt. 31. Mai. Frankfurter Zeitung meldet aus Genf: Der ehemalige rumänische Generalstabschef Iliescu hat den französischen Zeitungen zufolge dem rumänischen .K-'^gsmimsterium seins Demission übersandt. ___________ Die Kämpfe in Italien. Italienischer Bericht. iiü. Mai. Gestern gewöhnliche ArtilleriMmpfe in den I u d i k a r i e n, im L a g a r i n a t a I e, im V al- Il a r s a und auf dem Hochplateau von Asiago. Die Defensivarbeiten und die Bewegungen des Feindes wurden wirksam unter das Feuer unserer Batterien genommen. Wir vereitelten einen gsstern versuchten Vorstoß bei Clma Ballone (Judikarien). Bei Cordelazza ließ eine feindliche Pattouille. gegen die ein Gegenangriff rruteriwmlnen lvurde und die verfolgt wurde, einige Ge­fangene in der Hand unserer Matrosen. Die Berhoftuntz des Direktors des Avanti, Chrosso, 31. Aai. Rach der Wechafitmg Serratis isr der Apsnt! von der Parteileitung, die selbst die politlschè Vsrantwov rung für die Haltung des Blattes übernimmt, propisorisck dem Tsputiertm M orgari übertragen worden. 5i 'itgreß der Nationalsozialisten. LhiasÍo< ü1. Mai. Der nationalsozialistische Parteikongreß ist sür Ende Juni nach Rom einberusen worden. Gnglaud mld der Krieg. Einigung über die Grundlinien der Kriegsgefangenenfrage zwischen England und Deutschland. London, 31. Mai. Das Reuter-Bureau erfährt, daß die britische und die deutsche Regierung sich über die Grundlagen für Ver­handlungen über d:e Kriegsgefangenensrage geeinigt haben und daß die britischen Delegiertett sich demnächst nach dem Haag begeben werden. Aehnliche Äbmachungm wie die mir Deutschland gerrojjenen werden höchstwahrscheinlich lUlch mit der Türkei und Bulgarien abgeschlossen werden. Die Nalionali!«enssart«i hehmrt der der Passivität. Amsterdam, 81. Biai. Einem hiesigen Watts zufolge erfahren die Times «us Dublin, daß die Rcktionalistenpartei Leschlosien Hai, jetzt noch nicht in das Unterhaus zurückzukshren. .8. Das bayrische KSaiKspaar i« Wie«. Wien, 31. Mai. Bald nach Ankunft empfing der Bayernkönig den Preußischen Bevollmächtigten beinr österreichisch-utrgari­­schen General-Oberkommando General Cramon und eine Reihe HofwürdenLräger in öesorideren Audienzen. Zu E!^en der Gäste fand heute abend bei unserem Königs­paar im ersten Stockwerk des blauen Hofes des Laxen­burger Schlosses ein Familiendirier statt, zu dem die Mit­glieder des Herrscherhauses erschienen waren. Zu gleicher Zeit fand ein Marschallsdiner statt. FLaiser und König Karl empfing heute nachmittag den bayrischen Staats­­mlmst« v. Dandl in anderthalbstüRdiger Audienz. Der Nachfolger Kaempf« im Reichslags­­pr8M«m. Brrlin. 31. Mai. In parlarnMtarrschen Kxeise.n verlautet bestimmt, daß das Zentmm den Mgeordnrten FehrenSach als Nachfolger des Präsidenten Kaempf im Reichs­­tagspräfrdin» âlchlSLen werde. Das Geheimabkomme« Wische« OhiWa Kttd Iaz»a«» N«r«, 3Ü. Rsi. Der Bhanghâi Gazett« zufolge haben die Oheimen Wmachungen der chen zustandegekommmen Militärkonvention zwischen China mrd Japan fol­genden Inhalt: Die chinesische Polizei wird von Japan neu organisiert. Japan übernimmt sämtliche chinesischen Arsenale und Werften. Japan erhält das Recht, in allen TeUen Chinas Eisen w.d Kohle zu fördern. Japan erhält die geforderten Privi­legien in der inneren und äußeren Mon­golei, sowie in der Mandschurei. Schließlich f sind eine Anzahl von Maßnahmeir getroffen, die das Finanz- und Erziehimgswesen Chinas Japans Einfluß! unterwerfen. Japan hat auch durchgesetzt, daß China die j Ankündigung des Abkommens derart formuliert» daß es! gegen die Deutschen gerichtet erscheint. Der anglosäch-! fischen Welt auf beiden Seiten des Atlantischen Ozeans I soll auch glauben gemacht werden, daß diese Militäp- I konvLntion nur für die Dauer des Krieges berechnet sei.! Die Shanghai Gazette hat schon eine inspirierte und energische Kampagne gegen den japanischen Einfluß in China geführt und steht angeblich unter englischem Ein­fluß. Die Forderungen Japans in feinem letzten Ulti­matum, dem fich China hat fügen wüsten, lasten die japanischen Postulate des Jahres 1915 somit weit hinter sich. Sltzmg de« Wahlrrchtsausschuffts. Budapest, 31. Mai. Zir unserem Abendblattbericht über die heutige Sitzung deS Mahlrechtsausschustes des Abgeordnetenhauses tragen wir folgendes nach: An Stelle des früheren ß 8 der Vorlage wurde «ine vom Justizminifter Dr. Gustav Töry und von Eugen v. Ba­­logh genleinfam abgefaßter neuer § 11 eingeschaltet, der fol­gendermaßen lautet: Vom Wahlrecht sind auSgeschlosten: 1. Wer unter Kuratel steht oder dessen Minderjährigkeit verlängert wurde; 2. die Geisteskranken; 3. der in Aonmrs Geraten«; 4. wer öffentliche Unterstützung erlMt oder von der öffentlichen Wohltätigkeit bedacht wtrd; 5. dessen väterlich Gewalt die Behörde rechtskräftig aufgehoben l)at; 6. wer oder wessen Ehegenofsin ein Bordell unterKlt; 7. wer wegen öfsent­­!ich:s Aergernis erregender Trunkenheit innerhalb zweier Jahre zwe:mal zu Geldstrafen von mehr als 5 Kroiren ver­urteilt wurde; 8. wer wegen eines Verbrechens ader in vor­­bedachter Absicht verübten Vergehens zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde; 9. wer wegen aus Gewinnsucht begangenen f Verbrechens oder Vergehens, oder wegen MißWudlung, Be­­' leidigung des Königs oder eines Mitgliedes des Herrscher­­; Hauses, Untreue, Aufstandes, wegen durch eine Gruppe verübter Gewalttätigkeit gegen die Behörde, wegen Aufwiegluttg gegen die Versassung, Gejep, di- Behörden urtd die behordilchtzn Organe, oder wegen Spwnags verurteilt wurde, von der Verbüßung der Strafe oder von der Verjäh­rung gerechnet im Falle des Vergehens fünf Jahre hindurch, iiu Falle des Verbrechens zehn Jahre hitidurch; 10. wer als gemeingesährlicher Arbeitss^uer zu Freiheitsstrafe verurteilt oder in das Schubhaus gewiesen wurp«, itn Falle des Ver­gehens fünf, bei sonstigen Mallett zet)n Jahre hinourch; 11. wer wegen Verbrechens oder Vergehens sich itt Präventivhaft oder Untersuchungshaft oder bedingunasloeijc in Freiheit befindet; 12. wèr rechtskräftig zmn Verluste der Ausübung der 'politi­­ichen Rechte verurteilt wurde; 13. wessen Wahlrecht das für die Reiä^tagswahlen kompetente Gericht ausgehoben hat; 14. jener öfsenUiche Beainte, Lehrer, Geistliche oder Rechts­­anwalt, den wegett seines vaterlandLseindlichen Verhaltens die zuständige Behörde auf dem Disziplinarttiege mit rechts­kräftigem Beschluß zum Verluste seines Amtes verurteilt hat; 15. von d^m kitte richterliche oder eine andere öfsenlUche Be- Hörde unzweifelhaft festgestellt hat, daß er zur Kriegsbeil zum Feind übergegangen ist und ihn lnit Spionage, Wafsenbicnst oder Leistungen anderer Art unterstützt hat, oder freiwillig sich auf das Gebiet des Feindes begeben oder seirie Synipathie für den Feind offenkundig zum Ausdruck gebracht hat; 16. wen ein Mil'itär-sHönvèd-iStrafgericht rechtskräftig zu eiltcr Frei­­heitsslrafs verurteilt Hai wegen einer Strafhandtung, die einer der im vorigen Paragraphen aufgezähltrn Handlungen cnt­­spricht. Der Ausschuß nahm mit stilistischen Aendcrmigen Akusius Bizpntzè und dem Antrag Eugen Balogh-, die von ihm in bezug auf lüs Rehablkitatum vorgetragslt-n Gesichtspunkt» an «Usprechendsr Stell» i« da- Gesetz »inzusügen, Pen Para­­grapi^n an. Im übrig«« «ah« hi, Sitzung weil«, «sch hqMkS Mltgèteilte« Verhandlungen folgenden Verlauf. rr;erla)terstaner Andreas Csizmazra ^anirag! die folgende neu- Fassung des zweiten Abschnittes' des §8: i Im Kreise Urproduktion, wie auch bei den im ersfsn âsatze nicht erwähnten, sonstiMN im öffentlichen oder Privat» dienst stehenden Angestellten sind jene als ständige Angestellte! zu betrachten, die innerhalb des Zeitraumes der letzten Vieri Jahre, wenn aiich mit Unterbrechungen, mindestens drei Jahr«! hindurch gegen jährliche oder monatliche Entlohnung, und zwar ! die AngHellten der Urproduktion bei der in der betreffeiideic Gegend üblichen Entlohnung tätig waren, oder die als Anteil»! ähnlicher Anstellung gestanden Waren. Der dritte! Abschnitt würde dann ganz wegfallen. Graf Stefan Tißa ' fühlt sich in dieser Frage in einem Obligo, und wenn der! Herr Ministerpräsident zu seinem Bedauern dabei verharrt» den Passus von „zwei Arbeitgebern" auszulassen, so wäre er gezwungen, gegen feine Ueberzeugung dieser Modifizierung zuzustimmen. Nach seiyer Auffassung würde dies aber in den Kreisen der ländlichen Bevölkerung mit Recht eine große Unzufriedenheit auslösen. Der Gesetzentwurf von 1913 stehL' auf dem Standpunkte, den landwirtschaftlichen Arbeitern»! jedoch Sei einer gewissen Selektion, das Wahlrecht zu g»-! währen und er suchte diese Selektion in der Siändigkeit der! Anstellung, darin, daß dis Betreffenden nach ihrer Jnielli»! genzstufe drei bis fünf Jahre bei dem gleichen Arbeitgeber! gedient haben. Das Gefetz von 1913 läßt die lcmdwirtschast»! lichen Arbeiter bei einer gewiffen Selektion in die Schanzen j der Verfassung ein, und zwar lear eS diese Selektion m deni Umstand, ob der landwirtschaftliche Angestellte, je nach seiner, Bildungsstufe, drei bis fünf Jahre bei demselben Arbeitgeber gedient Hst. Dieser Gesichtspunkt ist dem Dorfe geläufig» seins öffentliche Meinung schätzt selbst das Gesinde, das' durch mehrere Jahrs in einer und derselben Wirt­schaft dient, und der Hochmut des kleinsn l^ndwixt^ gegenüber dem Knecht sänftigt sich gegenüber lanÄviist« schastlichen Angestellten von dieser Art. Bei ihnen sie!^ er es ein, daß ihnen gleich ihm das Wahlrecht zu ge­währen sei. Auf den Einwand, das^ Gesetz von 1913 mache <>as Wahlrecht bis zu einem gewissen Punn« von der Willkür Arbeitgebers abhängig, antworte ich, daß ich bas praktisch sür unbedenklich halte, da jeder Arbeitgeber sich nur freut, wenn er lange denselben Angestellten hat. Doch kann diesem Bchenken entgegengekommen werden, wenn die Stetigkeit des ! Dienstes und die Zahl der zum Wshlrechte ersorderlichm, Dienstjahre so bestimmt werden, daß der Angestellte sei«^ Wcchlrecht auch dann behält, wenn er einmal seinen Arbeitsplatz! wechselt, denn er könnte auf einen Arbeitgeber treffen, mit dem! er sich ohne seine Schuld zerschlägt. Der vorliegende Entwurf bestimmt einen äußerst geringen Wert dieser Selektion, doch hält er sie in gewissem Maße. Lassen wir sie ganz fort, dann bleiben, von den körperlich schwächeren Angestellten gesehen, die etwa als Fütterungsknechte ständig in emer L'rt»! schäft bleiben, der Natur der landwirtschaftlichen Arbeit gernäß,! diejenigen, die, wie der Taglöhner, der Schnitter nut einem! Wort alle, die den wechselnden Arbeitsverhälinissen gemäß! arbeiten, ohne Wahlrecht, das Gesinde jedoch erhält es immer,! selbst das verkommenste. Denn unter den heutigen Verhält-! Nissen kcmir der Landwirt nicht viel wählen, und andererseits! wird es nur wenig Gesinde geben, das von vier Jahren nicht! wenigstens drei gedient hätte: was gewinnen wir also, wenn ! wir diesen Paragraphen in der beantragten Weise abändern?! Wir schließen die nicht zum Gesinde gehörigen Arbeiterschichten! Sus, eröffnen aber auch für die am niedrigsten stehenden Ele-! mente des Gesindes das Wahlrecht, wodurch wir eigentlich das i Politische Gewicht des Großgrundbesitzers erhöhen."Würde ich! mich ausschließlich von dem ^genannten konserväriven Inter­­esse leiten lassen, so müßte ich diese Lösung mit Freude be»! grüßen, steht doch das Gesinde mehr oder weniger unter dem! Einfluß des Gutsbesitzers. Aber, die Sache von einer höheren Warte betrachtet, welch eine Empörung wird es in der öfsent»! lichen Meinung des Dorfes Hervorrufen, wenn wir dem Ge»! setze eine Struktur geben, die de» Kleingrundbesitzer, der niâ! zehn Kronen Steuer zahlt, oder weniger als acht Joch Feld besitzt, sowie die nicht zum Gesinde gehörigen landwirtschaft­lichen Arbeiterschichten, die Creme dieser Arbeiterschaft, aus­­schließt, .dafür aber auch minderwertiges Gesinde mit dem Wahlrecht ausstattet. Darum bitte ich den Herrn Minister» präsidenen noch einmal inständigst, er möge diese Frage aber­mals erwägen, oder in Aussicht stellen, daß wir diese Frage im Plenum noch einmal werden erwägen können, denn ich hm überzeugt, daß der einen verhängnisvollen Fehler begeht, der i die öffentliche Meinung des Dorfes zur Empörung über die Verfügungen des Gesetzentwurfes bringt, über Verfügungen,, die sonst, wie ich glaube, vpn dieser öffentlichen Meinung mit i Freude ausgenommen werden. . i Ich muß mein Votum in diesem Punkte von der Stellung­­nähme des Herrn Ntinisterpräsidenten ablMngig machen. Ich j fühle nttch gebunden und muß meine Verpflichtung einlösen. In unseren Besprechungen, die ich mit dem Herrn Minister» > Präsidenten zu führen l)ie Ehre hatte, spielte diese Frage dies Rolle, daß der Herr Ministerpräsident unsere Verständlgung» > wenn ich mich seiner Ansicht in diesem Punkte nicht unter»! geordnet hätte, für gefährdet angesehen hat. Allein, je mehr ich ! über diesen Punkt nachdenke, umso verhängnisvoller halte ich ! die beantragte Lösung. Und würden wir sie auch zu der unsrigen machen, sü! könnten wir doch den Antrag des geehrten Herrn Referenten! nicht mit Beruhigung annehmen, denn in diesem wird wieder j ein so labiles Gebiet betreten, wo es kein Stehenbleiben gibt, j Wir hörten von Arbeitern, die auf BeteiliMng arbeitew.! Welche Kategorie ist gemeint? Hier müssen wir unS wieder zur taxativen AufMlung bequemen und erklären, daß wir die aus Beteiligurrg beschäftigten Schnitter und Drescharbeiter meinen, diejenigen aber, die den Boden für eine Beteiligung an dessen Ertrag bearbntcn, nur in dem Falle, wenn diese Arbeit sie ständig beschäftigt. Kchren wir das Ding um, und > erklären wir» daß wir die auf diese Weise bearbeiteten Felder i überhaupt nicht meinen, dann begehen wir eine Ungerechtig­keit, zum Beispiel gegen die Arbeiter in: Tabakpsanzungen, die in der Tal ständige Angestellte sind. Ihre Arbeit ist der» art, daß d:r Arbeiter den größeren Teil stiner Zeit auf diesen Feldern verbringen muß, so daß also bei ihm das Kri­terium der. ständigen Anstellung, gegeben ist. Das Eingehen aus nähere 'Bestimmungen würde uns meines Erachtens hier zu SituatUmen von wachsender Unmöglichkeit führen, so lwß» wofern d chr geehrte Herr Ministerpräsident sich an die Worte „h>,a sleus Mei Arbeitgeber" binden würde, ich nicht i das Einschalicu des von dem geehrten Herrn NefereNisn be» antragten Lextteiles befürworten würde, sondern eine Ein» schâung, di- v«rlangt, .daß der lsndwirtsèliche Angsstsllt«! mindest ns durch drei Iahte in ,ch.hnlich«n" Dwrste oestan»! d-n.^ben mich. Sa schließe» wir wenigst-ns das wandernde Element der Nationaiitätenarbeiier, das im Sommer In der j

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