Pester Lloyd - esti kiadás, 1920. február (67. évfolyam, 28-51. szám)

1920-02-14 / 39. szám

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Pir 6«. t»»I»->6 mit 6ir«kt«i-icr«llid»»<l- /> ri /â UH HF > » 'I' 'V' IlorM-dl»«-mt âsn LllinIiSks» 8« u«u«-. «n^nnü vi-rl-IIilirlled: ei'»-n«»rI>I»»<I » L ' X / I» U'^ liH UF .UM U^ .â. .U^ »«Inirian »ml iimlnktrnllon: «sru 8S«. Mr »'I, idrll,«» StL»t»n sa u. 61»»- V»Iörl».»t<-r»>!r. —»»nnsiriptomsrä-nln vsm«nt» >rnr<i-!N »»->! Imi »imtl!«!,«» »Ui- ' ' , kslnmn e»«» -»rookxestoüt. — Nnfâ-Suiliolisn euilimtsrn »»««»xMiminmm'-n. , .> jX ilons Nrisf» «rm-ien vislit »nxsnnmm», ................................................................... ........................—........... 67. Iahrgagn. V __ Samstas. 14. Fâmmr 1920 Ur. 39 ^I. » .ir«.--. W «roâ MM M. A MM M M M M W M L qW^ A«slan-fchau. Bus a pest, 14. Februar. Die jüngste NoteMillerands an Deutschla n d, in der wegen der Nich.erfüllung einer Reihe von Bestimmungen ' des Friedensvererages eine Hinausschiebung der Frisr-für die Räumung der Rhein­sande ongedröhl wurde, wird deulscherseirK a!» ein Wiedsr­­aufflamnrrst des franzöfischen Begehrens nach dem dauern­den strategischen BM hieses Gebietes gedeutet. Es zeigt sich immer wieder/'das; das Saarproblem un" eie Rhein­­iandlrage zu den heike.sten Stellen des Friel...svertragcs zählen, woraus andauernd Schwierigkeiten, sich ergeben werden. Schon vor der Ratifikation des Versailler Paktes feh.te es nicht an deutschen Protesten.gegen das Regime in den Rhcinlanden und gegen angeblich frmtzösii'cherseits ge­förderte Losreisiungsbestrebungen, die die Annexion vor­­zubereiten hätten. Nach dem Inkrafttreten des Vertrages erfolgte ein neuer Protest gegen die von der interalliierten Rheinlandkommission xrichssenen sogenannten Rheinland- Ordonnanzen. Es handelte sich um Eingriffe in die deut­sche Staatshoheit, di? im Widerspruch stehen zu dem am 28. Juni 1919 von Deutschland, Amerika, Belgien, Groß­britannien und Frankreich unrerzeichneten Rheinland­abkommen, um dcsien Nachprüfung die deutsche Regierung ansuchte, damit nicht dauernd Haß und Erbitterung ge­­chaffen und aufrechierhalten werde. Die bezügliche deutsche iltote und Denkschrift werrde vor einem Monat in Paris überreicht. - -Die Antwort, die nun aus der jüngsten Note Mille­rands herauszulesen ist, muß in Deutschland verstimmen. Millerands Skote stützt sich auf die Bestimmungen des Teiles XIV des Friedcnsvertrages, der in den Artikeln 428 bis 433 die Bürgschaften für die Durchführung des tiebereinkommens enthält. Die wichtigste Vereinb'..rung rrscheint im Artikel 431 in folgendem Wortlaut nieder­gelegt: „Wenn Deutfchland vor Ablauf von fünfzehn .Jahren allen sich aus vorliegendem Vertrag ergebenden Verpflichtungen Genüge leistet, so werden die Besatzungs­truppen „sofort" zurückgezogen werden." Die übrigen Bestimmungen sehen zur Sicherung der Ausführung des Vertrages zunächfr eine fünfzehn Jahre andauernde Be­setzung der deutschen Gebirte Ugstlich dL Rheins uebst den Brückenköpfen dmaj Truppen der alliierten ünd asivzner­­len Mächte vor. Werden die Bed'ngungen des Vertrages von Deutschland allmählich, aber pünktlich erfüllt, so sind chrei Zonen vorgesehen, die nach fünf, zehn und sch!ießl:ch nach Ablauf von fünfzehn Jahren geräumt werden. Der bereits erwähnte Artikel 431 soll Deutschland die Mög­lichkeit bieten, eine schnellere Räumung des Gesamtge- Sietes zu erreichen, wenn es alle Verpflichtungen des Ver­­traaes schneller, als vorgesehon wurde, zu erft'illen rm­­stande ist. Es sind nun auch einschränkende Bestimmun­gen vorhanden, die aber keineswegs so weit gegen, wie die Note MilleranLs andeutet. So zum Beispiel heißt es :m Vertrrgstert: „Sollten nach Ablauf von fünfzehn Jagrcn die alliierten und asioziierren Regierungen die Bürgschaf­ten gegen einen nicht herausgeforderten Angriff von selten Deutschlands nicht als hinreichend betrachren, so wurde die Zurückziehung der Besatzungstruppen in emem zur Erlangung der genannten Bürgschaften fiir nörig crachic­­»^en Mafze verzögert werden können. Falls während der Besetzung oder nach Ablauf der vorgesehenen fünfzehn. Jalwe die Kommission für Wiedergut­­mackungen erachten sollte, daß Deutschland die aus dem Vertrag sich ergebenden Verpflichtungen nicht voll-.g vd''' gar nicht cingehalten hat, io würden die Zonen so­fort tvieder durch alliierte und assoziierte Streitkräfre ganz oder teilweise besetzt werden." Teutscherseirs wird der ftanzösischen Note gegenüber geltend gemacht, daß die .Hinausschiebung der Räumung der Rheinlande von der Wiedergutmachungskommission besch.osseil und nicht âlleiil von Frankreich verfügt werden /wnne. Lloyd George hat sofort nach Eröffnuilg der Parla­­mentssesiion anscheinend einen Sieg über die Arbeiter­partei davongetragen: in Wahrheit handelt es sich aber lun ein Votum, das nicht der Regierung das Vertrauen aus­­drücken, sondern einen kollckrivistischen Vorstoß der Berg­arbeiter zurückweisen und mißbilligen wollie. Ein Antrag der Labour Party auf .Verstaatlichung der Kohlengruben wurde im Unterhause mit überwäl­­^tigender Majorität abgclehnr. Lloyd George begründete den ablehnenden Standpunkt mit der Erklärung, daß der Staat als Unrernehmer keineswegs in der Lage sein würde, die Bergwerke rationell zir leiren und das Ergebnis der Sozialisterungen in Rußland gezeigt habe, daß dadurch lediglich ein katastrophales Sinken der Produktion erzielt iverde. Der Premier betonte gegenüber einer Abordnung bon Bergleuten schon im Dezembech vorigen Jahres, die Regierung könne nur ihre eigene Ueberzeugung kundgeben, und wenn diese dem Lande nicht päsie, so sei es in der Lage, die Verstaatlichung durchzusetzen und die Regierung sbzusetzen: wenn die Nation überzeugt sei, daß die Ver­staatlichung der Kohlengruben zweckdienlich sei, jo sei im Parlament das Forum vorhanden, um den Willen auS- j zudrücken und in die Tat umzusetzen. s Das Unterhaus hat nunmehr die Bedenken Lloyd Georges gutgeheißen und den Gesetzentwurf der Arbeiter­partei abgelehnt. Es ist nun abzuwarten, ob der stark konservative und reale Sinn der engliscken Arbeiterschaft sich dieser legalen Entscheidung fügt, oder ob es erst zu einem Streik und erst dann schließlich zu einem Kompro­miß .kommen wird. Die Trade Unionè haben im Dezem­ber den Beschluß gefaßt, die Bestrebungen der Berg­arbeiter bezüglich Sozialisierung der Bergwerke zu unter­stützen. Der lHi^wertschaftskongreß, der als Vertretung von fünf Millionen Arbeitern am 10. Dezember in London tagte, nahm eine Entschließung an, daß der Rs-^ gierung für den Verstaatlichungsbeschluß eine Frist bis . Februar zu stellen sei. Falls bis dahin die Forderung der i Bergarbeiter nicht erffillt wäre, sei ein außerordentlicher I Gewerkschaftskongreß einzuberusen, urn die vom i Glasgower Kongreß aufgestellten Forderungen durch die Gewerkschaften zur Durchführung zu bringen. Der Arbeiterführer Smillie erklärte damals, er habe gehört, i die Regierung werde versuchen, im Falle eines Streiks Steinkohle aus Indien heranzusühren: in diesem Falle würde er für eine allgemeine Arbeirseinstellung eintreien. Die Regierung ließ aber wißen, daß sie einen Stueik, ebenso wie seinerzeit dem Eisenbahnerausstand, entgegen­treten würde, da sie eine Diktatur einer einzelüen Berufs­klasse nicht dulde. i Der Forderung der Bergarbeiter auf Sozialisierung ! der Bergwerke steht der Regierungsvorschlag gegenüber, i der die mildere Form der Nationalisierung horschlägt, um die wertvolle Kraft der Unternehmerinitiative und die Interessen der Volkâivirtschaft mit dem Streben nach j sozialen Nefornrcn in Einklang zu bringen. Der sogenannte Sankeysche Untersuchungsausschuß, der im Frühjahr des . vergangenen Jahres eingesetzt wurde, um neben Lohn­­! fragen auch die geeignetste Betriebsform für den Bergbau festzustellen, hatte mit einer knappen Majorität die Ver­staatlichung der Mineralschütze des Vereinigten König­reichs und den Staatsbetrieb für die Gruben empfohlen. Die Bergarbeiter stelltm sich, trotz Bedenkens im einzelnen auf den Boden des Ausschutzberichtes. Die Regierung aber hatte den bedeutsamsten Teil dxs Memaxandünrs, in dern . die Eirtergnung.aller mineralhaltigen Ländereien"empfoh­­lm wurde, gleichfalls als Richtlinie für ihre Politik ancr­­j kannt. Den Vorschlag aber, die Gruben als reine Staats­­j betriebe zu betreiben, glaubte die Regierung ablehnen zu ! lüüssen. Sie ersetzte diesen Teil des Ausschußvorschlagcs durch einen Gegenvorschlag. Um die vom Staate übcr- i nommenen Kohlenflötze rationell ausnützen zu können, sollen die Gruben eines jeden Reviers nach den neuesten ! technischen Grundsätzen als wirtschaftlickie Einheit ver­­w.altet und betrieben werden. Bei jeder Grube soll ein Bergarbeiterausschuß gebildet werden, der die Gesund­­heits-, Sicherheits- und Wohnungsverhältnisie überwacht. , Die Beiriebsleitung des ganzen Reviers soll einem Direk­­torenrat unterstellr werden, dem die Regierungsvertreter, i Vertreter der Grubenbesitzer und Vertreter der Bergarbei­­j ter angehören sollen. Die Mitte Dezember vorigen Jahres ! eingcbrachte Gesetzvorlage, die den Bergwerksbesitzern nur i einen Gewinn von 1 Schilling 2 Pence pro Tonne zuge­­, stehen wollte, mußte angesichts der ablehnenden Haltung i des Unterhauses von der Regierung zur Umarbeitung i zurückgezogen werden. j Der Gesetzentwurf der Bsrgleule, der von Strakvr. ! Cole und Slesser sehr weitgehend geschaffen wurde, wies folgende Grundzügc auf: Das Eigsntunisrecht der ganzen j Bergwerksindustrie wird in die -Hände eines Bergwerk­­. rates. gelegt, der aus einem Vorsitzenden und zwanzig Mit­­! gliedern besteht. Der Vorsitzerrde ist der Miniftsr der Bergwerke. Zehn Mitglieder werden von der Regierung ernannt, und zehn vom Bergarbeiterverb.and. Zur Wahr­­nehmung der Interessen der Verbr.aucher ernennt die Re­gierung einen.Konsumentenrat, der mit dem Bsrgwerksrat zusanimeMvirkt. An einem vom Gesetz zu bestimmenden Termin gehen sämtliche Bergwerke, Regale und Wegerechte in den Besitz des Bergwerksrates, über. Der Borgwerksrat I „eirtschädigt die Eigentümer", ausgenommen für Regale und Wegerechte. Zum Zwecke des Auskaufes der Zechen­besitzer wird ein Ablösungsausschuß ernannt, der die Auf­gabe har, den Wert der Bergwerke festzuftellen. Der Aus­schuß besteht aus zehn Mitgliedern, wovon drei von den Zechenbesitzern, drei vom Bergarbeiterverband ernannt werden. Kommt es im Laufe von zwölf Monaten zu keiner Einigung, so setzt der Vorsitzende den Preis fest. Der Bergwerksrat ist nicht befugt, irgendein Bergwerk zu ver­laufen oder zu verpachten. Er hat bas Recht, Baulichkeiten, Maschinerie, Straßenbahnen und Schiffe zu bauen, zu kaufen oder zu pachten, ebenso .Kohlen innerhalb und außerhalb des Königreiches zu Verkäufen oder zu liefern. Er hat auch das Recht, Grund und Boden zwangsweise zu kaufen, wenn die Notwendigkeit hiezu vorliegt. Es ist Pflicht des Bergwerksrates, darauf zu sehen, daß eine ge­­lmgeube Zufuhr zu vernünftigem Preise vorhanden ist. Den Arbeitern dieser Industrie darf ihr Streikrecht nicht beschränkt werden. Der Bergwerksrat soll sich mit dem Bergarbeiterverband ins Einvernehmen setzen, ehe neue Regulierungen, die die Arbeiter auf irgendeine Weise be­treffen, vorgenommen werden. Kann ein EinverstLndmâ nicht erzielt werden, so soll die Frage einem Schiedsgericht Vorgelege wrioen. : . Man ersieht deutlich, daß zwischen dem Regierungs­vorschläge, der die Nationalisierung der Bergwerke Vor­sicht, und dem Arbeiterprogrammk das die Sozialisierung verlangte, eine breite Kluft gähnt, die aber nicht unüber­brückbar ist, da die Arbeiterschafl aus dem Ergebnis, das die Sozialisierung bei ihrer Anwendung in der Praxis in . Rußland gezeitigt hat, gelemt haben dürfte. Das russische ! Resultat, das von der Sozialisierung zu deren Aufhebung und zu einer Fornl von Zwangsarbeit führte, dürfte niäst ' allzu verlockend sein. Immerhin sicht aber fest, daß die Position Lloyd Georges durch die im Unterhaus« erfolgte i Ablehnung des Entwurfes der Arbeiterschaft noch schwie­­riger geworden ist. als sie aus anderen Gründen ohnehin schon war. Holland und HolozsVâr. Von Tr. Pstruhard HcUcr. Wem nicht rmr Politische Gewalttätigkeit, wirtschaftliche Not und Lerstüimnelung des Heimatlandes nahe gcht, son­­dern auÄ Bedröngnis des Seelenlebens und B,rrkümMSwNg ' des Bildungswesens, der muß:e sich niedergeschmettert fichten von den Berichten über die Besitznahme der Universität Ko­­l^zsvâr durch die Rumänen. Eine wahre Stufenleiter schuwrz. licher Gefühle durchläuft man, wenn man erfährt, wie auch die übrigen Völker ihren Anteil an dieftr Besitznahme be­­! zeigten. Also nicht nur Rumänen und Tschechen jubeln, auch j Franzosen und Italiener, selbst Engländer und Amerikaner.' i Nicht nur die Verbündeten nehmen Anteil, auch Spanien und ' Holland! ! Spaniens Verhalten läßt sich noch aus Rücksicht auf die i „lateinische Schwester" erklären. Daß aber Hollands Ver­­! trerer diesmal in Kolozsvár nicht die echten Ueberlieferungen ! seines edlen, jetzt eben vielfach n'proöten, und herrlich be­­t währten Volkes vertreten hat, dies sei uns gestattet, hier mit der Zeugenschaft gejchichlUcher Tatsachen zu erhärten. Kolozsvár ist diesNial nicht zum ersteu Male mit dm holländischen Hochschulen in Beziehung getreten. Das protestan­­tische, das ungarische Siebenbürgen steht seit Jahrhunderterr' j in inniger Fühlung nrit den Lehranstalten und Gelehrten Hol­­l lands. Seit Jahrhunderten dauert die perkM-illukia uca­­j ckomieu, die akchiemische Pil^rfahrt sicbenbürgischer Jünger zu den Pflegeslätten holländischer Wissenschaft. Es beteiligten t sich an ihr Aerzte, Philosophen — hat ja auch Johannes Apáczai Csere den Stoff zu seiner Lnv^elopeaâia in Holland j gesammelt —, vorzüglich aber Theologen. Den Wegen dieser ist kein Geringerer als Professor Goldziher na^ > gegangen. Im Jahrhundert der Reformation strömte,l d,e ! Siebenbürger eher nach Deutschland, später aber übte Holland die stärkere Zugkraft. „Die ungarische Jugend hat unserem j Lande in Holland Ehre erworben, und die Neberlieferung s dieser Achtrmg genießt der ungarische Studierende noch heute," schreibt Professor Goldziher im Jahre 1880 auf Grund eigener Erfahrung. Ungarische Studenten habe,?» nicht nur die akade­­«rischen Grade erreicht, nicht nur die rühmendsten Zeugnisse heimgebracht, toie z. B. Peter Bod, sondern auch akademische Preise davongetragen, so z. B. Joseph Pap Fogaraschi in Utrecht zwei, dcrrunier einen ersten Ranges. An Utrecht, das bei der traurigen Feier 1. Februar 1920 in Kolozsvár vertreten war, knüpft so manche holländisch­­siebenbürgisckle Erinnerung an. Hier lehrte im jüebzehnten Jahrhundert Johann Leusden, ein anerkannter Bibelforscher, und fruchtbarer Schriftsteller. Sein biblisches Konyiendium' erlebte mehrere Auslagen. . Die dritte Auslage gestaltete er gründlich um, Rechnung tragend dem Verlangen vieler Schü-­­ler, „vorzüglich der Herren Ungarn". Das Werk selbst war dein Fikrsien Michael Apafi von Siebenbürgen gewidmet. Jn> -der Widmung gedenkr LeuSden der -zahlreichen Schüler, die ihn besonders aus Ungarn und Siebenbürgen aufsuchen, und für deren Unterhalt sowshi der Fürst selbst wie auch andere j Gönner reichlich und vornehm sorgen; die Schüler erweiseic ! sich auch -der Wohltaten würdig, so mancher kehrt akademisch gwduiert als Doktor in feine Heimat zurück, verbreitet die > Wahrheiten des Gl-auvens und lehrt eifrig Griechisch und­­! Hebräisch. Aus T-ankoarkeit für das Entgegenkoounen, das die Liebenbürger an der Hochschule in Utrecht erfuhren, sendet­­der Fürst Apafi dem Gelehrten einen vergoldeten Becher. ES läßt sich auch imschwer folgern, wer der Förderer und Für.^ sorger der sicbenbürgischeu Atäbemiker in Utrecht war. Es mußte der Kanzler Michael Teleki gewesen sein; eine ganze' Sammlung Utrechter Studien widmet Leusden dem Kanzler und nach dessen Ableben seiner Witroc und seinen Waisen. Uebrigens Ivar ein anderer Kanzler Sie-ben-bürgens, der Gras. ' Nikolaus Bethlen, auch persönlich der .Hörer eines bolländi-. scheu Arabisten, des Professors Golius in Lehden, -- aller-­­dina-s nur flüchtig im Jahre 1662. I In ähnlichen Beziehungen wie zu Johann Leusden standen Siebenbürgens lernbegierige. Jünger zu Ulbert Schultcns, dem Begründer der wissenschaftlichen semitisch«,, insbesondere arabischen Sprachforschung. Um ihn mch un, seinen Sohn Johann Jakob Schiütens scharte sich eine /ll>

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