Pester Lloyd - reggeli kiadás, 1930. április (77. évfolyam, 74-97. szám)

1930-04-01 / 74. szám

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Blau, Boros, Győri & Nagy, Haasenstein & Vogler, Ludwig Hegyi, Simon Klein, Cornel Leopold, Julius Leopold, Magy. hirdető-iroda, Rudolf Mossa A.-G., Jos. Schwarz, Sikray, Julius Tenzer. Generalvertretung des Pester Lloyd für Oesterreich : M. Dukes Nachf. A.-G., Wien, Wollzeile 16. Einzelnummer für Budapest und für die Provinz: Morgenblatt an Wochentagen 16 Heller, an Sonntagen 82 Heller, Abendblatt 16 Heller. — Für Oesterreich: Morgenblatt an Wochentagen 30 Gr., an Sonntagen 40 Gr. und Abendblatt 30 Gr. Für Jugoslawien: Morgenblam an Wochentagen 3 í>inar, an Sonntage» 4 Dinar und Abendblatt 2 Dinar 50, Redaktion u. Adm.: V., Mária Valéria-ucca 12, Telephon der Administration: 849-09. 77, Jahrgang, Budapest, Dienstag, 1. April 1930« Nr. 74 Die Kodiiizierung des Völkerrechts. Von Dr. WILLIAM MARTIN, Redakteur des Journal de Genevc. Genf, 28. März, Seit einigen Wochen tagt im Haag die erste Konferenz für die Kodiiizierung des Völkerrechts. Nun kann man aber ohne Übertreibung sagen, daß, aus der Nähe betrachtet, jedes mit völkerrechtlichen Bestimmungen ausgestattete internationale Abkom­men eigentlich eine Etappe der Kodiiizierung des Völkerrechts darstellt. So hat zum Beispiel das Ab­kommen von Barcelona vom Jahre 1921, das die Rechtsvorschriften des Verkehrs und des Transits festgesetzt hatte, im Grunde genommen das Völker­recht auf einem weiten Gebiet der interstaatlichen wirtschaftlichen Beziehungen kodifiziert. Unter Ko­­ditizierung verstehen wir eigentlich eher eine kom­­pilatorische, als eine schöpferische Arbeit. Die lateinamerikanischen Staaten haben dieses Werk in Belangen, die sie besonders interessieren, voll­bracht, und zwar auf einer außerordentlich breiten Grundlage. Diese Staaten blicken auf die gleiche Abstammung und auf eine ziemlich gleiche kulturelle Vergangenheit zurück; aus diesem Grunde konnten sie sich so leicht über Rechtsfragen einigen, die sie alle für annehmbar fanden. Aus diesem Grunde auch erfreut sieh der Ge­danke der Kodiiizierung des Völkerrechts in den Ver­einigten Staaten einer solchen Volkstümlichkeit und auch der Völkerbund entschloß sich auf eine ameri­kanische Anregung hin, diese Arbeit in Angriff zu nehmen. Im Jahre 1925 fand die Konferenz der Interparlamentarischen Union in Washington statt. Man wußte sehr wohl in Genf, daß einige Mitglieder der Washingtoner Konferenz mit dem Völkerbunde gern in Wettbewerb treten wollen und sich mit dem Plan beschäftigen, eine ähnliche Initiative zu er­greifen, wie eine solche im Jahre 1907 zur Einbe­rufung der zweiten Haager Konferenz geführt hat. Um dieser Initiative vorzugreifen und dem Völkerbund eine Arbeit nicht entreißen zu lassen, die zu seinen wesentlichen Aufgaben gehört, hat die Assemblee des Völkerbundes im Jahre 1924 über Antrag des schwedischen Delegierten Baron Marx von Würtemberg beschlossen, die Kodiiizierung des Völkerrechtes in Angriff zu nehmen. Es war natür­lich unmöglich, diesen Angriff frontal auszuführen und das ganze Gebiet zu besetzen, auf das sich das internationale Recht erstreckt. Ein Ausschuß von Juristen wurde demgemäß mit der Aufgabe betraut, \ orerst die Probleme zu bestimmen deren Kodifizie rung am leichtesten durchgeführt werden kann, und nach Fühlungnahme mit den Regierungen hat diese Kommission fünf solche Hauptprobleme bestimmt: die Widersprüche zwischen den einzelnen Gesetzen über die Staatsbürgerschaft, das Recht der territo­rialen Gewässer, die Verantwortung einzelner Staaten für die fremden Untertanen auf ihren Hoheits­gebieten zugefügten Schäden, das Seeräubertum und schließlich die Vorrechte und Freiheiten der Diplomaten. Diese fünf Probleme wurden dem Völkerbund­­rat und der Assemblee vorgeschlagen, es wurde indes in der Folge beschlossen, nur drei dieser Probleme vor die geplante Konferenz zu bringen. Es hat sich in der Tat gezeigt, daß das Problem des Seeräuber­­tums keine praktische, bloß mehr eine wissenschaft­liche Bedeutung habe, die Frage der diplomatischen Vorrechte und Freiheiten aber noch nicht reif genug sei, als daß sich diesbezüglich eine allen Staaten an­nehmbare Konvention zustande bringen ließe. Eine kleine Kommission von Juristen wurde sodanu mit der Aufgabe betraut, die Konferenz vorzubereiten und die Texte auszuarbeiten, die ihren Diskussionen als Grundlage dienen sollen. Diese Konferenz findet gegenwärtig im Haag statt. Haag wurde zum Sitz der Konferenz hauptsächlich in Anerkennung der Ver­dienste auserkoren, die sich Holland auf dem Gebiete der Kodifizierung und des internationalen Völker­rechts erworben hat und auch um die fortlaufende Tätigkeit des Völkerbundes auf dem Gebiete des Völkerrechtes hervorzuheben. In der Tat, daß man trotz der ziemlich stich­haltigen theoretischen Einwendungen den Völker­bundrat und die Assemblee dazu bewegen konnte, die Notwendigkeit der Kodiiizierung des Völker­rechts durch die Einberufung dieser Konferenz an­zuerkennen, ist hauptsächlich der Wirksamkeit des Internationalen Schiedsgerichts im Haag zu verdan­ken. Skeptisch veranlagte Leute haben lange Zeit hin­durch selbst die Möglichkeit der Errichtung eines internationalen Gerichts in Abrede gestellt, indem sie sich darauf beriefen, daß dieses Gericht eigent­lich kein positives Recht anwenden könne. Die Bewegung hat indessen durch die Verwirklichung ihrer Ziele ihre Berechtigung bewiesen. Das Inter­nationale Gericht besteht und hat von seiner Nützlichkeit, seiner Autorität und seiner Gründlich­keit Zeugnis abgelegt. Allerdings wird es in seiner Wirksamkeit durch das Fehlen jedes positiven inter­nationalen Rechts stark behindert. Gewisse Staaten zögern noch immer, Streitfälle durch dieses Gericht Teiles, der zum Ganzen gehört, durch das Ausfallen eines Einflusses, der vorher bestand, wird die Pflanze in einen Zustand versetzt, in dem sie ihre bestehende Form anzutasten und umzubauen beginnt, um sich wieder in- den dauernden Besitz dessen zu bringen, was ihr zur Vollständigkeit fehlt. Es ist, wie wenn an einer Stehlampe, deren Birne und Birnenträger zertrümmert wurden, einer der drei oder vier metalle­nen Seitenarme, auf denen der Lampenschirm ruht, sich selbsttätig nach der Mitte hindrehte und die Glühbirne nebst allen Leitungsanschlüssen aus sich erzeugte. Dieser Vergleich ist nicht übertrieben. Denn die unterhalb des Gipfelsprosses der Fichte wegstrahlen­den Seitenzweige, von denen jeder beliebige zur Ver­tretung des verschwundenen Haupttriebs berufen und tauglich gemacht werden kann, haben ihrem Bau, ihrer Arbeitsweise und ihrer Beziehung zur Umwelt nach wenig mit dem verlorenen Hauptsproß gemein. Der Hauptsproß wächst allseitig gleich­mäßig stark in die Dicke, ist daher rund; die Seiten- Iriebe haben im Querschnitt etwas von der Gestalt eines Kahnes, denn ihr Dickenwachstum ist auf der bodenwendigen Unterseite lebhafter als auf der Oberseite. Die Behandlung des Hauptsprosses ist nach dem Rundpinselschema durchgeführt, die der Seiten­zweige nach dem Plattpinselschema. Der Hauptsproß verzweigt sich in den Speichenrichtungen eines Bades, der .Seitensproß gabelförmig. Der Hauptsproß strebt vom Erdmittelpunkt fori, ist also im Verhält; nis zur Schwerkraft abwendig gestimmt. Die Seiten­zweige laufen wagerecht oder schräg in den Raum, sie . sind also im Verhältnis zur Schwerkraft quer­­wendig. Das sind recht beträchtliche Unterschiede der Form und des Verhaltens gegenüber der Welt. Und nun genügt der Ausfall des Haupttriebs, dieses Abwesendsein eines Teils, dieses „Ohne“', daß einer der quergerichteten Seitenzweige an die Stelle des eingebüßten Hauptsprosscs tritt und daß er zu­entscheiden zu lassen, weil sie nicht im voraus wis­sen, welches Recht zur Anwendung gelangt, beson­ders die angelsächsischen Völker, deren juridische Begriffe stark von den kontinentalen abweichen und die oft befürchten, es könnte ihnen gegen­über ein Recht zur Geltung gelangen, das sie nicht anerkennen. Es ist daher von großem praktischen und moralischen Interesse, dem Internationalen Schiedsgerichtshof völkerrechtliche Regeln zur Ver­fügung zu stellen, die alle Staaten anerkennen und die die Grundlage seiner Erkenntnisse bilden können. Dieses Interesse müßte außerordentlich stark sein, um die Widerstände zu besiegen, denn die Idee der Kodifizierung des Völkerrechts stößt bei den ernste­sten Juristen auf gewisse wohlverständliche Vor­behalte. In der Tat, will man das Völkerrecht kodi­fizieren, so darf dieses Werk keinesfalls einen Schritt nach rückwärts bedeuten. Das Ziel, das man sich stecken muß, ist im Gegenteil, den größtmöglichen Fortschritt zu er­zielen. Nun ist aber zu befürchten, daß man durch verfrühte Bemühungen gerade das Gegenteil desseu erreicht, was man angestrebt hat. Das Völkerrecht hat vielfache Quellen. Außer den Verträgen und Konventionen, die die Staaten miteinander abschließen, werden von den Juristen allgemein auch die Gewohnheit und die Gerächts­­praxis als Rechtsquellen anerkannt. Eine Folge die­ser Vielfältigkeit der Rechtsquellen und des ver­schwommenen Charakters dieser Quellen ist, daß man auf dem Gebiete des Völkerrechts in einem ge­gebenen Moment die einzelnen Rechtssätze außer­ordentlich schwer zu präzisieren vermag. Selbst die Verträge, denen man ja eine positive Existenz nach­rühmen kann, können zu tausend Streitigkeiten An­laß bieten. Oft ist es unmöglich, festzustellen, ob eine alte Konvention noch zu Recht besteht, ob sie durch spätere Konventionen überholt wurde, welche Staaten noch an sie gebunden sind usw. usw. Um nur ein einziges Beispiel anzuführen, sind innerhalb des Internationalen Pöstvereins die Mit­gliedsstaaten durch mehr als fünfzig Verträge an­einander gebunden, die sich gegenseitig, aber bloß teilweise, aufheben. Es wäre eine schwierige Auf­gabe, innerhalb dieses begrenzten Gebietes festzu­­s tel len, was völkerrechtlich noch zu Recht besteht. Und die Schwierigkeiten sind bei den komplizier­teren Problemen noch entsprechend größer. Dies bietet Grund genug, um das Völkerrecht zu kodifizieren, erklärt jedoch auch, warum man diese Kodifizierung fürchtet. Indem man näm­lich die Regeln zu präzisieren trachtet, läuft man gleich mit dem Platz, den er bezieht, alle inneren und äußeren Eigentümlichkeiten des Gliedes an­nimmt, das er ersetzt! Er gibt das angestrebte Ent­­wicklungsziel auf, einschließlich aller gcstaltlichen und leistungsmäßigen Eigenschaften, deren Fertig­stellung entweder schon vollendet oder in die \\ ege geleitet ist, und wird so, wie der Haupttrieb gewesen: er wird abwendig gegenüber der Schwerkraft, bevor­zugt im Dickenwachstum die frühere Unterseite nicht mehr gegenüber der Oberseite, ordnet seine Nadeln nach dem Schema eines urständigen Haupt­­sprosses an und verzweigt sich wie ein solcher, das heißt so, wie er es niemals .getan hätte, wenn nichts geändert worden wäre an der früheren Ganzheit des Baumes. Dies ist der Sachverhalt. Es ist der Sachverhalt eines „Funktionswechsels'1, wie es in der Sprache der Lehrbücher heißt. Ist er zu begreifen? Ohne Zweifel ist eine wundervolle Ersatz­leistung zustande gekommen. Die Fichte ist durch die Abkommandierung eines beiläufigen Nebenzwei­ges zu einer ursprünglich nicht beabsichtigten Lei­stung in den Besitz eines neuen Gipfels gelangt, der die Geschäfte des früheren besorgt, so vollkommen wie dieser. .Alles, was zum Ganzen gehört, zu dieser geheimnisvollen inneren Form von Ordnung, die be­wirkt, daß jedes Geschöpf viel mehr ist als nur eine Summe oder ein Aggregat seiner Zellen, — alles dieses ist wieder da. ohne daß die Zahl jener Glieder vermehrt worden wäre, die nach dem Verlust _ des originalen Gipfels bestand. Wenn man sagt, die neue Ganzheit sei durch eine „Organmetamorphose“ getätigt worden, so ist dagegen nichts einzuwenden. Wer jedoch mit dem Wort Metamorphose einen Beitrag zur Erklärung der Erscheinung geliefert zu haben glaubt, irrt. Denn die Gewißheit, daß Ganzheit nicht ist, und also Me­tamorphose einzuleiten sei, um Ganzheit von neuem zu bilden, kann sich in der Pflanze einstellen nur unter der Voraussetzung, daß ein bestimmter Zu- Feuilleton» Was ein verkrüppelter Baum leisten kann. Von ADOLF KOELSCH (Zürich). Eine Anzahl junger Fichten des Schlags, eine hier, eine dort, hatten Unglück gehabt: sie waren um ihre Gipfelsprosse gekommen, wahrscheinlich durch niederbrechende Bäume, denn man hatte in der Nähe gefällt. Dem Auge tat die Verstümmelung leid, denn die vollständige Form war zerstört, weil der Zuckerhut, dieser klare Kegel, in dessen Mantel der Baum hineingebaut ist, seine lebendige Spitze verloren halte. Aber es war noch etwas anderes zerstört, was sich nicht so sinnenfällig enthüllte: mit dem Gipfel­­sproß hatte die Pflanze auch jenes Glied eiugebüßt, daß sie als alleinigen Träger des Höhenwachstums und der Verjüngung nach oben besaß; der senkrecht aufstrebende Stamm konnte ohne den zentralen Hauptsproß höhenwärts nicht fortgesetzt werden Der junge Baum, vorher ein Ganzes, war jetzt ein Krüppel. Wie würde er sein Unglück ertragen? Denkbar war allerlei: er konnte an dem Ausfall früher oder später zugrunde gehen. Er konnte in der verkrüppelten Form fortexistieren, so gut oder schlecht es ging. Oder er konnte am Stumpf eine Knospe bilden und daraus den Gipfel erneuern. Keine dieser Möglichkeiten wird realisiert. Be­­schrittcn wird vielmehr ein vierter Weg: der Baum baut einen der schon vorhandenen Seitensprossen zum Gipfeltrieb um und rückt ihn an die leer ge­wordene Stelle. Es hört sich nicht leicht etwas einfacher an. Sieht man aber zu, so ist die Leistung Umständlich, mannigfaltig und ohne Zuhilfenahme eines irratio­nalen Lebcnsfaktors, der völlig im Dunkel bleibt und nur per analogiam namhaft gemacht werden kann, nicht zu verstehen. Denn durch das Fehlen eines

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