Pester Lloyd - esti kiadás, 1937. május (84. évfolyam, 98-120. szám)

1937-05-01 / 98. szám

PREIS 10 FILLÉR Bezugspreise. Anzeigenannahme. Inlandt j ' In Budapest in der Administration des Morgen-und Abendblatt: Vierteljährlich _____________________Pester Lloyd und in den Anzeigevermitt-18 P, monatlich 6.40 P. Nur Morgen- mssmk. BBSMBBSfl .mss-iM Pi‘JTT")*1^ll IHtW‘VT*1 flflflHI^. HBH M| MBB langen Ala A.-Q., Alexander Balogh, i. Matt: Vierteljährlich 11P, monatlich 4P. "SMH'wß iHrnn mwSBr HFtBL IP UMTOSE Blockner, 1. Blau, Boros, Braun, Josaf Er-Nur Abendblatt: Vierteljährlich 8 P. IwtS MBS 9mU \H *3® 'S» W «WS n BvH iS jäjfi M gjfBf M fijff Hja ráfi, M fSjrjj dös, Harsán,I, Nassenstein <4 Vogler, monatlich :i P Rw» MH gSS» “ «E BÍ 3 “ »KaM Mae HB Hi Hfl M !■« fSK Cgft Cornel Loopold, iulius Leopold, Magyar Hir-Ausland: FaT...Jv’ VaLb ’epSfcjv & Jä|L Aja? BS 39 Kgm in Kfi detäiroda, Rudolf «lotse A.-B., Julius Tenzer. in Österreich bei direkter Kreuzband- IjPE 'SgSSjk £gS| 1 HHBBT H Big ®jfl Hü »g gH Unverlangte Manuskripte werden weder Zusendung vierteljährlich 30 ö. Sch., in BSgä «88 _ _ riF&ä mR® H HH ^|§j jnuuj n HB KtSfl NrSjS BaS jaBf Bags aulbewahrt, noch zurückgestellt, Briete allen übrigen Staaten 30 P. Das Blatt 99 |g§ I 5 W? M ■ BR g§§ (SM Hfl g|S SS MB ägfl Sgl Bä® ohne Rückporto nicht beantwortet kann durch sämtliche ausländischen Sgli JS Jjlf jß5e igi B398 Hg» iSB |B|S BK? 5ggg JBjK Offerten sind Dokumente nur in Ab-Postämter bezogen werden; in Wien M&oaM wjtSlfeZmliil saMjBcsB EljBgfeaEH jMjgrn mjffl MMigSBH XBHr BORI EÄSHMk Schrift beizulcgen. Für Beilagen lehnt die auch durch MorawaiSCo. I. Wollzeile II. Administration jede Verantwortung ab. Einzelnummer: ________ r „ . . ....... Redaktion und AdministrationÄ SÄ!:r ABENDBLATT rflf / /n Budapest. V., Mária Va.öria-ucca 12. tagen 32 fillér; Abendblatt 10 fillér. <**■ "** Telephone• In Österreich : Morgenblatt an Wochen- "• V f l v i „ . , „ , „ ... tagen 30 G^mrjonntagen 40 Or.; ’ - V/ * \j S iSt’ratfon: uSlTM 84. Jahrgang. Budapest, Samstag, 1. Mai 1937. Nr. 98 Auslandschau« — 1. Mai — Irland—selbständige Republik? Man erinnert sich noch lebhaft der Verhandlun­gen, die der Ministerpräsident des Irischen Freistaates De Valera nach der englischen Verfassungskrise und der Abdankung Eduards VIII. mit Baldwin hatte und von der man seinerzeit eine Bereinigung des englisch­­irischen Verhältnisses erhoffte. Die Besprechungen sollen damals >— englischen Pressemeldungen zu­folge —■ mit durchaus befriedigendem Ergebnis ge­endet haben und in der Tat setzte auch der Freistaat keinerlei Hindernisse der ruhigen verfassungsrecht­lichen Abwicklung des Thronwechsels entgegen, ob­wohl dies durchaus möglich gewesen wäre, da ja — wie erinnerlich — Eduard VIII. noch einige Tage lang König von Irland war, als in England schon sein Bruder Georg VI. herrschte. Heute trat nun wieder in den englisch-irischen Beziehungen eine Wendung zum Schlechteren ein, deren Konsequenzen vorerst kaum übersehbar sind: De Valera veröffentlichte den Wortlaut des neuen Verfassungsentwurfes, nach dessen Annahme aus dem Irischen Freistaat eine irische Republik werden soll. Ohne das ominöse Wort zu gebrauchen, wird in dem Dokument de jure eine Republik für ganz Irland konstituiert, wobei allerdings mit Rücksicht auf die bestehenden Machtverhältnisse die Geltung der Ver­fassung de facto auf das Gebiet des heutigen Irischen Freistaates (ohne Nordirland) beschränkt wird. Artikel 1 der Verfassung lautet: Die irische Nation erklärt hiemit ihr unbeschränktes, unzerstörbares und souveränes Recht, ihre eigene Regienmgsform zu wählen, ihre Beziehungen zu den anderen Staaten zu bestim­men und ihr politisches, wirtschaftliches und kul­turelles Leben in Übereinstimmung mit ihren Tradi­tionen und ihrem Geiste zu gestalten. Nach Artikel 2 umfaßt der irische Nationalstaat ganz Irland, sowie die irischen Hoheitsgewässer. Dies wird jedoch in Artikel 3 dahin eingeschränkt, daß _ bis zur Zusammen Schließung des nationalen Territoriums, also bis zur Vereinigung des Gebietes des Irischen Freistaates mit Nordirlanid, das gegen­wärtig zum Vereinigten Königreich gehört, das Gel­tungsgebiet der vom Parlament erlassenen Gesetze nut dem Gebiet des Freistaates zusammenfallen soll. Der offizielle Name des Staates soll „Eire“ (Ir­land) sein. Er ist ein souveräner, unabhängiger, de­mokratischer Staat, in dem die irische Sprache zur Amtssprache erhoben wird, mit dem englischen als zweiter Amtssprache. Die Wahl des Präsidenten erfolgt direkt auf Grund des gleichen und geheimen Wahlrechts. Dem Präsidenten steht ein Staatsrat zur Seite. Der Präsi­dent ernennt auf Vorschlag des Parlaments den Mi­nisterpräsidenten und hat den Oberbefehl über die Streitkräfte des Landes; er ernennt die Offiziere. Zur Kriegserklärung ist jedoch die Zustimmung des Parlaments erforderlich, außer im Falle einer feind­lichen Invasion. Dais Parlament besteht aus zwei Häusern: dem Unterhaus und dtem Senat Letzterer besteht aus 60 Mitgliedern, von denen 11 vom Präsidenten der Republik ernannt und die übrigem vom Lande als Ganzes gewählt werden. Den einzelnen Bekenntnis­sen ward freie Religionsausübung zugestanden, ohne indessen irgendeine Konfession» staatlich zu unter­stützen. Der Verfassungsentwurf wird bei den entweder im Juni oder im September stattfindenden Wahlen zur Abstimmung vorgelegt werden. Sobald das heu­­tige Parlament das Gesetz votiert hat, werden auf Grundlage der neuen Verfassung allgemeine Wah­len ausgeschrieben. Das sind die wesentlichsten Punkte der Ver­öffentlichung De Valeras, die in London begreif­licherweise größte Sensation hervorgerufen hat. Die Kommentare der Presse sind immerhin in ruhigem Tone gehalten, nur wird einmütig festgestellt, daß die neue Verfassung, falls sie in Kraft tritt, König Georg VI. in Irland entthronen würde. (Sein Name ist im Dokument nirgend erwähnt.) Freilich bedeutet die ruhige Aufnahme noch keineswegs die ruhige Hinnahme in London fehlt es sicher nicht an Kompromißbereitschaft, doch einer derartig radikalen Lösung wird man schon den entsprechenden Widerstand entgegensetzen, was um so leichter fällt, als ja Irland wirtschaftlich von England schlechthin abhängig ist. Jedenfalls aber wurde das Programm der nach der Krönung zusammentretenden Empire-Konferenz um ein neues und außerordentlich heikles Thema bereichert — die eigentlichen Entscheidungen wer­den in dieser Körperschaft gefällt werden müssen. Die neue Neutralitätspolitik. Die im Anschluß an die englisch-französisch­­befgischen Verhandlungen neuformulierte „Neutrali­tät“ Belgiens mündet wieder in eine internationale Diskussion über die genaue Definition dieses völker­rechtlichen Begriffs. Ob nämlich die Nichtangriffs­pakte Belgiens mit seinen Nachbarstaaten, die Eden in Brüssel empfohlen haben soll, zustande kom­men oder nicht: Belgien ist wieder ein neutraler Staat geworden oder keime militärischen Bündnisver­pflichtungen mit anderen Staaten mehr übernimmt. Wie ist es aber möglich, den Begriff der Neutra­lität mit dem der Völkerbundmitgliedschaft in Ein­klang zu bringen? Die Mitglieder des Völkerbundes übernehmen ja Verpflichtungen, die im gegebenen Falle bis zu Kriegshandlungcn gegen gewisse Staa­ten gedeihen können. Zwar sind die militärischen Sanktionisverpflichtungen des Artikels 16 nicht obli­gatorisch, aber, selbst die Beteiligung an den obliga­torischen wirtschaftlichen Sanktionen — um von der Gewährung des Durchmarsohrechtcs nicht zu spre­chen — kann Verhältnisse hcrbeiführen, die prak­tisch mit dem Ende der Neutralität, gleichbedeutend sind. Nach dem jetzigen Notenwechsel zwischen England, Frankreich und Belgien warf die deutsche Presse die Frage auf, inwieweit Belgien als neutraler Staat gelten könne, wenn seine. Verpflichtungen dem Völkerbünde — d. h. dem ' rtikei 16 — gegenüber in vollem Maße auf rech terha) i en werden. Im Kreise der Staated, die' als Neutrale dem Völkerbunde beigetreten sind, ist es bereits zur Zeit der Sanktionskampagne gegen Italien zu einer wich­tigen Auseinandersetzung über dieses Thema ge­kommen, wobei Holland die führende Rolle über­nahm. Die holländische Regierung hält am Völker­bunde fest, sie behält es sich aber vor, gegebenen­falls ihre Sanktionsverpflichtungen nach freiem Er­messen zu bestimmen. Wie Außenminister De Graeff erklärte, würde Holland in einem später sieh ergebenden Falle keine Verpflichtungen über­nehmen, die es mit einem der benachbarten Mächte in einen Konflikt verwickeln würden; es verwahrt sich aufs entschiedenste auch dagegen, als Durch­marschgebiet benützt zu werden. Der neue bel­gische Neutralitätsstandpunkt gelangt zu ähnlichen Schlußfolgerungen, und die Völkerbundpolitik der ganzen europäischen „Neutralengruppe“ zielt auf eine entsprechende Abänderung der Sanktions­bestimmungen und auf die „Universalisierung“ des Völkerbundes ab. Der Völkerbund als eine unter mehreren Mächtegruppen mit militärischen Bünd­nisverpflichtungen ihrer Mitglieder gegen andere Mächte: diese Konzeption sagt den Staaten mit einer langen neutralen Tradition auf keiner Weise zu. Wie ist es aber möglich, die Neutralität gegen fremde Gefährdung zu beschützen? Eine logische Folge ist vor allem die Erhöhung der eigenen Wehr­bereitschaft. Sowohl Belgien als auch Holland haben diesen Weg bereits betreten. Dazu kommt noch eine andere Frage. Diese Länder, die zwischen Groß­mächten eingebettet liegen, sind, selbst wenn sie neutral bleiben wollen, der Gefahr ausgesetzt, daß sie zum Objekt der ringsum sich abspielenden Opera­tionen werden. Dann aber — wenn sie sich z. B. dem Durchmarschversuch eines der kämpfenden Heere widersetzen wollen —, ergibt sich zwangsweise die Notwendigkeit der militärischen Zusammenarbeit mit der anderen Partei. Die Verteidigung der Neu­tralität kann, wenn es einmal schon zum Kriege ge­kommen ist, zur zwangsläufigen Preisgabe der Neu­tralität führen, und zwar nicht nur bei Kleinstaaten, sondern sogar bei Großmächten, wie es das Beispiel Amerikas zeigt. Um ein anderes Beispiel aus der jetzigen Profoleriiatik anzuführen: die holländische Regierung erklärt, daß sie sogar das Überfliegen holländischen Territoriums durch fremde Kampf­flugzeuge als Verletzung der eigenen Neutralität be­trachten würde. Gegebenenfalls müßte es sich also einem solchen Versuch mit militärischen Machtmit­teln widersetzen. Das aber könnte logischerweise nur zur militärischen (oder zu mindest militär-aviati­­schen) Zusammenarbeit mit der anderen Partei führen. Der Neutralitätsstandpunkt bedeutet also prak­tisch, daß die neutralen Staaten nur zugunsten sol­cher Staaten an einem Kriege teilnehmen können, die -----------------*• ihre Neutralität achten. Im übrigen ist jede Neutrali­tät nur solange garantiert, bis es zu keinem Kriege kommt. Und die einzig praktische Neutralitätspolitik ist und bleibt die Verhütung des Krieges. Heftige Pressekampagne zu den. SittlicHKeitsprozessen in Deutschland, Uristar E. L.-Korrespondent schreibt uns auä Berlin: In der 'deutschen Presse wird jetzt in höchst drastischer Weise einheitlich zu den Sittlichkeits­prozessen Stellung genommen, die neuerdings von den deutschen Gerichten gegen eine größere Anzahl von katholischen Geistlichen und Ordensangehörigen geführt werden. Die Kommentare zeichnen sich durch eine bemerkenswerte Schärfe der Spraclile aus. Über die Prozeß verhandlung wird spalten lang und mit großer Ausführlichkeit berichtet. Die Über­schriften, die in dicken Lettern gedruckt wieirden, sind außerordentlich aggressiv gehalten. So zum Beispiel: „Kirchen und Klöster zu Lasterstätten er­niedrigt“ — „Gotteshäuser zu Bordellen und Laster­höhle» herabgewürdigt4 ‘. Auch Blätter wie die Deutsche Allgemeine Zeitung und die Berliner Bör­­sen-Zeitung äußern sich in Leitaufsätzen mit bemer­kenswerter Schärfe. Die Prozesse werden offenbar in den Zentralpunkt der öffentlichen Meinungsbil­dung gerückt und wirken deshalb als eine innen­politische Sensation. Aus den Mitteilungen, der deutschen Presse geht hervor, datß insgesamt gegen mehr alls 1000 katho­lische Geistliche und Ordensangehörige Prozeßver­fahren in der Schwebe sind, und daß noch mit einer langen Prozeßseric dieser Art zu rechnen ist. Die katholische Kirche wird in den Pressekommentaren aufgefordert, nichts zu vertuschen, sich vielmehr der allgemeinen Protestfront gegen die schwietren Sitt­lichkeitsviergehen an der deutschen Jugend, die vor den Gerichten jetzt ihre Sühne finden sollen, anzu­­scMießen. Über die Stellung der Kirche wird Auf­klärung gewünscht. Gleichzeitig wird in den Kom­mentaren der deutschen Blätter die Kirche davor gewarnt, die Verurteilten dieser Prozesse etwa zu „politischen Märtyrern“ zu stempeln. Unverhüllt wird die Drohung ausgesprochen, daß sonst einige dieser Prozesse von den Rundfunksendern öffentlich übertragen werden könnten. Bei diesen Prozessen —• so wird von der deutschen Presse versichert — solle es sich keineswegs um einen Kampf des National­sozialismus gegen die katholische Kirche hiaindéln; es ginge lediglich, so wird gesagt, um eine sittliche Säu­berung von Einrichtungen, deren Schutz vöm Staat durch das Konkordat versprochen worden siei. In der publizistischen Behandlung dieser An­gelegenheit, denen noch eine lange Serie weiterer Prozesse folgen soll, wird jedenfalls schwerstes Ge­schütz aufgcfiaihren. Der deutsche Episkopat wird, wie man aus kirchlichen Kreisen hört, dazu nicht schweigen. Mit einer baldigen Erklärung der deut­schen Bischöfe ist zu rechnen. Welcher Art sie sein wird, bleibt abzuwarten. Die Sorge der Bischöfe wird sich vermutlich auch der Existenz der in diese Pro­zesse verwickelten Ordiensgesellschaftm zuwenden, deren Berechtigung, künftig noch an den Aufgaben der deutschen Jugenderziehung mitzuwirken, von einzelnen nationalsozialdsischen Organ1® bereits als fragwürdig bezeichnet wird. Schuschnigg: ,Wir lassen mit uns nicht spielen!“ „Zum Hineinlegen gehören zwei: einer, der das will, und einer, der sich läßt.“ Wien, T. Mai. (Inf.) Bundeskanzler Dr. Schuschnigg hat ge­stern abend die neuen Bäume der Landesführung Wien der Vaterländischen Front eingeweiht und bei dieser Gelegenheit eine bemerkenswerte Rede ge­halten. Er sagte u. a., es wäre ein Irrtum, die Vater­ländische Front mit einer totalitären Staatspartei gleich zu setzen. Die Vaterländische Front sei keine solche, noch etwa eine Addition verschiedener grundsätzlich anders gerichteter Kräfte, sondern sie sei die österreichische Bewegung im Lande. So klar und selbstverständlich es sei, daß wir nicht müde werden im Bestreben — fuhr der Kanzler fort —* alle Kräfte im Lande für den vaterländischen Ge­danken zu mobilisieren, so klar ist andererseits, daß die Führung von Front und Staat nicht mit sich

Next