Pester Lloyd - reggeli kiadás, 1937. július (84. évfolyam, 146-172. szám)
1937-07-01 / 146. szám
Donnerstag* 1. Juli 1937 PESTER LLOYD t 3 • sters, denn die Wahl des ReiChsverwesers wind wesentlich da durch erleichtert, daß unter den gleichwertigen oder fast' gleichwertigem eventuellen Bewerbern der Reichsverweser durch Ausübung ties Empfehluntgsrechtes denn Reichstag die Auswahl unter den Kandidaten auf iGrund einer einheitlichen öffentlichen Meinung ermöglicht. Zum Schlüsse will ich nur noch von der Organisierung des Regentschaftsrates sprechen. (Wir haben schon seit langer Zeit den Mangel einer solchen Institution empfunden. Seit den römischen Imperatoren ist es die (Technik der Entstehung der Diktaturen., daß sie die Wirkungskreise kumulieren. Diese Kumulierung führt zu Diktaturen und die Bestimmung des Ofoerhauisgesetzes, das den Rechtskreis des Staatsoberhauptes für die Vakanz in den Wirkungskreis der Regierung gewiesen hat, war außerordentlich gefährlich. Deshalb halte ich es für eine glückliche Regelung, daß der Rechtiskreis kites Staatsoberhauptes auch interimistisch nicht auf die exekutive Gewalt, sondern auf den zu diesem Zweck besonders organisierten Rat übergeht, in dem die leitenden Persönlichkeiten td'es Reichstages die Mehrheit bilden, so daß die Kumulierung der Wirkungskreise unter keinen Umständen erfolgt ’und dadurch aus dem künftigen politischen Leben Ungarns eine ernste Gefahr eliminiert wird. Meine besonderen Bemerkungen bezüglich der Einzelheiten werde ich 'iini der Spezialdebatte Vorbringen. Ich wiederhole, daß ich den Gesetzentwurf mit Freuden annehme. Abgeordneter Dr. Ernszt erklärt im Namen der Vereinigten Christlichen Partei, den Gesetzentwurf anzunehmen. Er hob mit Anerkennung die Loyalität der Regierungspartei hervor: das Vorgehen der Mehrheitspartei habe bewiesen, daß die Nation in jwichtigen Augenblicken ihre Pflicht erfülle. Gegenüber dem Abgeordneten Györki wies Redner darauf hin, daß Ungarn vom ersten (Augenblick an ein verfassungsmäßiges Königtum war, der Absolutismus wurde stets als Verbrechen gegen die Nation betrachtet und von der ungarischen Nation als Verbrechen verurteilt. Die Entwicklung der Nation, das verfassungsmäßige Empfinden und die verfassungsmäßige Kraft idler Nation hat sich durch tausend Jahre geäußert und sie zeigt sich auch jetzt und ■wird sich hoffentlich auch unter anderen Umständen in 'der Zukunft zeigen. Abgeordneter Csoór ergriff dann mit Bewilligung des Auschusses das Wort ■und führte aus, daß nach den Gesetzen die Würde des Reichsverwesers nur provisorischen Charakter habe. Die Souveränität vertrete der Reichstag und infolge dessen können nicht Bestimmungen getroffen werden, die dicisen provisorischen Charakter der Reichsverweserwürde ■verändern nnd die Souveränität des Reichstages einschränken. Es können Reichsverweser kommen, die nicht von so verfassungsmäßigen Gefühlen durchdrungen isind und nicht so edel denken wie Reichsverweser Horthy. Das Ansehen des Reichverwesers hängt nicht von dem im Gesetze gewährleisteten Rechten ab, sondern der Reichsverweser vertritt das Ansehen und die Kraft, die die Nation besitzt, und die auf den Reichsverweser übertragen werden. Er würde es für wünschenswert halten, daß alle Mitglieder des Reichstages bei der Wahl anwesend sein sollen. Abgeordneter Dr. Rupert erklärte, daß sein Standpunkt nur in wenigen Fragen von dem der Regierung abweiche. Ein Regentschaftsrat ist nicht notwendig, denn eine solche Institution widerspricht dem parlamentarischen Regierungssystem. Bei der Vakanz des Königsthrones tritt ein Interregnum ein, die Ausübung der vollen königlichen Gewalt ruht eine Zeitlang, doch kann die parlamentarische Regierung diese kleine Lücke überbrücken. Ein Regentschaftsrat bedeutet die Verdunkelung des verantwortlichen Ministersystems. Er hält es für unnötig, daß der Armeekommandant Mitglied des Regentschaftsrat sei. Auch wäre es angezeigt, in der Zukunft die Funktionsdauer des neu zu wählenden Reichsverwesers auf sechs Jahre zu beschränken. Auch kann er die Auffassung der Vorlage in der Frage der Verantwortung nicht billigen. Schließlich verlangte er die Schaffung eines Wahlkodex, Die Rede de« Justizministers, Soda nini ergriff Justizminister Dr. Lázár das Wort und dankte zunächst für die Loyalität, mit der alle Parteien des Reichstages di? Vorbereitung dieses Gesetzentwurfes unterstützt halben. Das zeigt das historische Verantwortlichkeitsgefühl, das uns alle duirchdringt und das auch dem Parlamentarismus Ansehen verleiht. Er würde es für gefährlich hait in, wenn der Standpunkt des Abgeordneten Rupert Widerhall fände, zumal der Ministerpräsident wiederholt erklärt halbe, daß zwischen diesem Gesetzentwurf und den beiden übriger» staatsrechtlichen Vorlagen kein Junktim bestehe. Die Erweiterung der Machtbefugnisse de« Reichsverwesers und die Regelung der Reichsverweserwahl werden durch selbständige Erwägungen begründet, nicht aber durch später ein,zureichende Gesetzentwürfe, und die verantwortliche Regierung würde einen, Fehler (begeben, wenn sie dem Willen des Reichsverwesers dem, Willen des Reichstages entgegen.stellen wollt?. Er dankt dem Abgeordneten Rassag für »eine Ausführungen, die von tiefer Überlegung Zeugnis oblegen. Einzelne Einwämde Rassays dürften nach gewissen Aufklärungen entfallen. Es gibt zwischen seiner Auffassung und der des Abgeordneten Rassay keine wesentlichen Gegensätze. Es ist viel zweckmäßiger, die Teilnahme des Reiahsverwesers an der Gesetzgebung so zu regeln, wie es in diesem Gif setz entwurf geschieht, da eine solche Regelung alle Zweifel auisschliei.it, denn die klare Lösung des Sanktionierurngsproblcms durch das Recht der Rücksendung ist viel wichtiger als eventuell ob anfechtbares Recht, das auch mit den Bestimmungen unserer Verfassung im Gegensatz steht. Bezugnehmend auf einen Antrag des Abgeordneten Dr. Eckhardt, erklärte der Justizminister, daß es vielleicht angebracht wäre, auch für den Fall zu sorgen, wenn der Reichsverweser an der Ausübung seines Amtes behindert würde, ohne daß das Amt vakant wäre. Die Behinderung sei ein ziemlich vager Begriff und nicht aus Zufall sei für diesen Fall im Gesetze nicht vorgesorgt worden, sondern um zu verhindern, daß unter dem Vorwand des Behindertseins ein Unbefugter die Stelle des vorn Reichstag gewählten höchsten Würdenträgers einnehme. Die Vorlage sorge auch nicht für die Stellvertretung des Reichsverwesers. Die ungeschriebene Verfassung der Nation habe es bisher stets ermöglicht, daß die berufenen Führer die Nation aus den schwierigsten Lagen retten konnten. Wenn das Zustandekommen einer Entschließung durch allzu viele Regeln und Vorschriften eingeengt würde, so könnten wir vielleicht den Vorstellungen der Gegenwart Genüge leisten, aber die Bedürfnisse kommender Zeiten nicht befriedigen. Aus diesem Grunde wurde jeder Vorwand für Kasuistik aus dem Gesetz ausgesdhaltet nnd es wäre auch nicht richtig, für die Stellvertretung des Reichsverwesers zu sorgen, denn, eine laxative Aufzählung für die notwendigen Fälle wäre ja endlos. Vom Gesichtspunkte der legislatorischen Vorsicht sei die Möglichkeit der Stellvertretung genügend. Würde man weitergehen, so würde man zu vielen Kombinationen Raum geben. Ebenso wäre es kasuistisch und auch gefährlich, die gesetzliche Regelung der Arbeitsordnung des Regentschaftsrates im voraus zu bestimmen. Es sei ja denkbar, daß dereinst ausgesprochen wird,, daß der Regentsohaftsrat seine .Arbeitsordnung selbst bestimmt. Weiterzugehen wäre unrichtig. Auf die Einwendung des Abgeordneten Rassay gegen die Inartikulierung der Wahl und der Eidesleistung des Reichsverwesers bemerkte der Justiizminister, daß die Einführung des neugewähilten Reichsverwesers in sein Amt durch, einen Reichs tagsbeschlu ß der bisherigen verfassungsrechtlichen Praxis zuwiderliefe. Auch die Krönung und die Eidesleistung des Königs sei bisher stets inartikuliert worden., das gleiche sei nach der Wahl des Reichsverwesers in 1920, im G.-A. 11:1920, geschehen, und die im Entwurf enthaltene Regelung entspreche vollinhaltlich der bisherigen Praxis. Die auf den Fall der Auflösung des Reichstages foezughäbenden Bemerkungen' des Abg. Rassay Gezeichnete der Justizminister als sehr interessant und bemerkte, daß diese Fragen die schwierigsten Plrobleme des Gesetzentwurfes gewesen seien. Es ■ sei nämlich sehr schwer festzustellen, womit größere Nachteile verbunden seien: damit, daß der Reichsverweser später gewählt wird und in den Wahlkampf die Losungen des Kampfes für die Reichsverweserwürde hineingetragen werden oder damit, daß der Reichsverweser von dem bereits aufgelösten Reichstag gewählt wird, dessen Mandat ja bereits abgelaufen ist. Die im Gesetzentwurf enthaltene Lösung bestand darin, daß insofern bloß die mit der Konstituierung des neuen Reichstages zusammenhängenden Termine die Wahl des Reichsverwesers durch den neuen , Reichstag verzögern, das Interesse der je rascheren Wahl ausschlaggebend ist und in diesem Falle wird die Wahlfunktion durch den alten Reichstag ausgeüfot. Es sei aber zweifellos, daß m der heutigen Fassung des Entwurfes in bezug auf die Wahltermine gewisse Ermächtigungen enthalten sind und es sei zu erwägen, ob diese Ermächtigungen auch für die Termine des Wahlvorganges in ^Geltung bleiben oder aber bloß auf die technischen Regeln der Konstituierung, Einberufung usw., beschränkt bleiben. Abg. Rassay warf ferner die Frage auf, ob kein Hiatus bei der Wahl der Oberhausmitglieder entstehen könne. Gemäß dem Oberhausgesetze gibt es aber keinen Zeitabschnitt, in dem die gewählten Oberhausmitglieder kein Mandat besäßen. Der Mandatsbeginn fällt nämlich mit dem Jahresbeginn zusammen, die Wahl ist vor diesem Termin durchzuführen und § 7 des Oberhausgesetzes bestimmt, daß das Mandat bis zu Beginn des Jahres gültig bleibt. Infolgedessen bleibt die Zahl der gewählten Oberhausmitglieder stets voll. Der Justizminister drückte dann seine Befriedigung darüber aus, daß Abg. Eckhardt die Art der Vorbereitung des Gesetzes als richtig bezeichnet hatte und erklärte, daß der Ausschuß die vom Abg. Eckhardt angeregten Änderungen annehmen könne. Auf die staatsrechtlichen Bedenken des Abg. Csoór entgegn te der Minister, daß diese Bedenken vorn keinem einzigen Vertreter der oppositionellen Parteien,, die ja auch in vollem Bewußtsein ihrer Verantwortung sprachen, geteilt worden sei. Die technische Form des Zuirvrraotworlaiingziehens könne ja stets ahgeschafft werden, ohne die historische unid moralische Verantwortung zu berühren. Niemand könne sich der Ve rant wort umg für die (eigenen Taten entledigen,, selbst wenn die Art und Weise, wie der Betreffende zur Verantwortung geizogen werde, technisch nicht geregelt würde. Die technischen Einzelheiten der Verantwortung seien in der ungarischen Geschichte 'bei der Besetzung des Reichs verweseramtes nie geregelt wenden. Im Motivcnfoericht sei eine mod-arme Verfassung, die polnische, angeführt, worin geschrieben steht, daß der Präsident der polnischen Republik für seine Taten vor Gotit und der Geschichte verantwortlich isi. Es ist dies eine Verantwortung, größer denn alle anderen,, und die Abschaffung einer praktisch wertlosen Art der technischem Geltendmachung der Verantwortung berühre die Verantwortung nicht im mindesten. Es sei sehr richtig, wenn die Nation denjenigen, den sie zur Ausübung der Macht wählt, mit einem Ansehen ausstatte, neben dem die belanglose Äußerlichkeit des Zurverantwortungziehens nicht zur Geltung gelangt. Die Frag? der Verantwortung sei mit der Frage des Provisoriums in keiner Weise verknüpft. Der G.-A. I: 1920 hat weise verfügt, als er di? ‘Würde des Reichsverwesers an keime Amtsdauer gebunden und somit die Macht und das Ansehen d?s Reichsverwesers nicht mit dem Merkmal der durch Ablauf der Amisdauer verbundenen Dekadenz behaftet halbe. Nach der Rede des Justizministers wurde der Entwurf in erster Lesung und nach kurzer Pause auch in zweiter Lesung angenommen, wobei der Ausschuß mehrere, vom Berichterstatter vorgcschlagenc stilarische Änderungen angenommen hat. HAMBURG-SUDAMERIKANISCHE DAMPFSCHIFFFAHRTSGESELLSCHAFT Regelmässiger Verkehr nach Südamerika mit Einheitsklassen und Luxusdampfer. Billige Erholungsreisen. Die beliebten 6tägigen Londonreisen. Keine Devisenschwierigkeiten! Prospekt und Aufklärungen durch die ungarische Generalvertretung: V., Vörösmarly-tór I. Vili., Baross-tér 9. Tel. 1-823-90. Tel. 1-334-12. iim '■* *miiiii«niimhi'i'i —Re—i i m tnmnir-"trr-Tumu*mm Das Angestellfengesefz im Abgeordnetenhaus. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde die allgemeine Debatte über den Gesetzentwurf betreffend die Regelung der Arbeitsverhaltnisse der Privatangestellten beendet. Minister Bornemisza schloß die Debatte mit einer einstündigen Rede ab, in der er sich eingehend mit der sozialpolitischen Bedeutung dieser Vorlage beschäftigte und darauf hinwies, daß bei der Regelung dieser Probleme auch die gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt werden mußten. Die Spezialdebatte wird morgen zu Ende geführt. Um 2 Uhr nachmittags unterbreitete dann unter lebhafter Zustimmung des Hauses Abgeordneter. Dr. Ángyán den Bericht des staatsrechtlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Erweiterung der Machtbefugnisse des Reichsverwesers. Der Gesetzentwurf, dem die Dringlichkeit zugesprochen wurde, gelangte auf die Tagesordnung der morgigen Sitzung. Die Sitzung endete, nachdem das Haus noch mehrere Interpellationen angehört batte, nach halb 4 Uhr. Nachstehend ergänzen wir den Bericht unseres Abendblattes: Abgeordneter Dr. Homonnay (Verein. Chrl. Partei) votierte das Gesetz und gab seinem Befremden darüber Ausdruok, daß bezüglich dieser wichtigen sozialen Vorlage überhaupt im Hause Meinungsverschiedenheiten herrschen können. Er betrachte allerdings diesen Gesetzentwurf nur als erste Hilfeleistung und bitte die Regierung, so rasch als möglich die weiteren ergänzenden Reformvorlagen vor das Haus zo bringen. Man müsse darauf achten, daß neue Arbeitsplätze für die Jugend gesichert werden. Das leider allzu sehr eingerissene System, daß für bestimmte Leute besondere Stellungen kreiert werden, anstatt für bestehende Positionen entsprechende Fachleute zu bestellen, müßte ein für allemal ausgemerzt werden. Man müßte zum Grundsatz übergehen: „Der richtige Mann an den richtigen Platz!“ Schließlich lenkte der Redner die Aufmerksamkeit des Hauses noch auf die Angestellten der Benzintankstellen, deren soziale Lage unbedingt eine ‘Besserung erheische. Abg. Várady (Einh.) bezeichnete die Vorlage als einen Markstein im ungarischen Corpus juris. Er finde es begreiflich, daß sie von den Sozialdemokraten abgelehnt werde, da die Regierung den Arbeitern und Privatangestellten jetzt Rechte verschafft habe, wofür die Sozialdemokratie 60 Jahre lang vergeblich kämpfte. (Ironische Zwischenrufe links.) Abg. Propper (Soz.): Der Herr Apotheker versteht das Giftmischen sehr gut! Abg. Várady: Wir wollen auf christlich-nationaler Basis die Volksvvohlfahrt steigern und nicht auf dem Papier, wie dies die Népszava tut. Die Regierung sorgt durch diese Vorlage für insgesamt 17.2 Plrozent der Bevölkerung. Der Redner wünschte schließlich die baldige Aufstellung einer Kammer der Privatangestellten und genehmigte die Vorlage mit einer Vertrauenskundgebung für die Regierung und den Industrieminister Bornemisza. Abg. Dr. Pinczich (Einh.) gab zunächst seiner Sympathie für die Bevölkerungsschichten Ausdruck, die durch die Bestimmungen der Vorlage eine bedeutsame Verbesserung ihrer materiellen und gesellschaftlichen Lage genießen. Das Hauptaugen