Pester Lloyd - esti kiadás, 1939. augusztus (86. évfolyam, 173-183. szám)

1939-08-01 / 173. szám

PREIS 10 FILLÉR VERSCHLEISS Bezugspreise Inland: IWorgen- und Abendblatt: Vierteljährlich 18 P, monatlich 6.40 P. Nur Morgen- Jblatt: Vierteljährlich 11 P, monatlich 4 P. ‘Nur Abendblatt Vierteljährlich 8 P. ■monatlich 3 P. — Für die separate Zu­wendung des Abendblattes nach der Pro­vinz ist vierteijährlich 1 P zu entrichten. Ausland. !n Deutschland bei direkter Kreuzband- Zusendung viertel jäh» lieh 18 RM, in allen übrigen Staaten 30 P. Das Blatt kann durch sämtliche ausländischen Postämter bezogen werden; in Wien auch durch Morawa & Co. I. Wollzeile 11. Einzelnummer t ín Budapest und in der Provinz: Morgen- Watt an Wochentagen 16 fillér, an Sonn­tagen 3» fillér; Abendblatt 10 fillér. 86. Jahrgang PESTER LLOYÖ ABENDBLATT Budapest, Dienstag, 1. August 1939 Anzeigenannahme it» Hitúnprun tn der Administration de» restet Lloyd und in den An/.eigeverniittlungen Ala A.-0L Alexander Balogh, i Btuokner, I Blau, Boros, Braun, loset Erdős, Harsányt, Haasenstein 4 Vogler, Cornel Leopold, Julius Leopold, ■ agyar HlHetöiroda, Rudolf Kösse A.-G.. Iiillus lenzer Unverlangte Manuskripte werden weder aufhewahrt. noch zurlickgestellt Briete ohne Kückpurto nicht beantwortet Otterten sind Dokumente nur in Ab­schrift beizulegen. Für Beilagen lehnt die Administration jede Verantwortung ab. Redaktion, Administration und Druckerei Budapest, Vl„ Eötvüs-ucca 12. Telephon. 112-350. * Nr. 1 AUSLANDSCHAU Militär, M ßtrauen und Dreierpakt In der sonderbaren Geschichte der englisch­­französisch-russischen Paktverhandhuigen gelangen wir jetzt zu einem noch merkwürdigeren Kapitel, als es die bisherigen schon waren: militärische Bespre­chungen setzen ein, ohne daß man über die Grund­lage jeglichen Einsatzes und über die allfälligen Kriegsmöglichkeiten, nämlich über das Prinzip der Hilfeleistung übereingckommen wäre. Es ist ein ganz ungewöhnlich hoher Preis, den die Engländer und die Franzosen für das Vertrauen der Russen be­zahlen; es erinnert fast an jene Art von Geschäften, da der eine die Ware, der andere das Geld in der Hand hält, dann beide nach dein gewünschten Ob­jekt des Tausches greifen und die Gegenleistung erst loslassen, wenn sie die Leistung in der Hand haben. Mit dem Vertrauen ist es also nicht allzu weit her und man muß sich fast fragen, ob der Pakt­abschluß hierin einen wesentlichen Wandel schaf­fen wird. Besonders die Russen machen sich einen Spaß daraus, ihre Skepsis kundzutun. Gestern be­richtete der Sowjetrundfunk ganz ausführlich über die Unterhaussitzung, so u. a. auch über die Anfrage Hendersons, ob Großbritannien gemeinsam mit den Vereinigten Staaten gegen Japan Vorgehen wolle, was Moskau begreiflicherweise interessiert; der Nachrichtendienst vergaß bloß den Bussen bekannt­zugeben, daß Chamberlain die Entsendung einer Militärmission nach Moskau und ihre Zusammen­setzung mitgeteilt hat. Die Iswestija schrieb aber am Vormittag einen Gedenkartikel über den Weltkriegs­ausbruch, in dem über die BündnistreUe der Entente etliche kritische Worte zu finden waren. Die Zusammensetzung der englischen und auch der französischen Militärmission hat im allgemei­nen insofern überrascht, als sie nach Ansicht infor­mierter Kreise betont neutral ist. Man findet unter den hohen Offizieren keinen einzigen, der bisher in der internationalen Militärpolitik besonders hervor­getreten wäre. Eine Vorsicht, die auch in Moskau bestimmt nicht unbemerkt geblieben ist. Bei der starken Betonung, daß nun die militärischen Ver­handlungen parallel mit den diplomatischen ver­laufen werden, ist es auch wahrscheinlich, daß die einen zunächst wenig Einfluß auf die anderen ha­ben werden, insbesondere ist es kaum zu erwarten, daß nunmehr eine außergewöhnliche Beschleuni­gung des Paktahschlusses eintreten würde. Die englische Militärmission reist wahrschein­lich morgen nach Paris, wo sie eine \ orbesprechung mit der französischen abhalten und gemeinsam mit ihr die Reise nach Moskau anlreten dürfte. Über die Ziele der militärischen Besprechungen, die zu­nächst eher die allgemeinen Voraussetzungen einer Hilfeleistung als konkrete Generalstabspläne zum Thema haben dürften, ergeht sich ein Teil der eng­lischen Presse in sehr weitläufigen Kombinationen. Nach dem Daily Herald sei aus der Tatsache, daß ein hochgestellter Admiral die englische Militär­mission leitet, darauf zu folgern, daß die erste Sup­position der Besprechungen der Fall der Abriege­lung des Mittelmeeres vor englischen und französi­schen Schiffen durch eine feindliche Macht wäre. Bei dieser Eventualität erhielten die englischen und französischen Mittelmeer Einheiten der Flotte und der Luftwaffe, sowie die ägyptischen, palästinensi­schen, ja sogar die indischen Garnisonen durch die Dardanellen russische Hilfe. (Wie man durch die Dardanellen hei einer Absperrung des Mittelmeeres auf dem Schiffswog nach Indien kommt, bleibt da­bei unklar.) Nun, solche und ähnliche Hypothesen gehen gewiß viel zu weit. Zunächst einmal gilt es, abzu­warten, wie die ersten Voraussetzungen einer eng­­lisch-i'ranzösisch-russischen Zusammenarbeit ge­klärt werden können und selbst bis dahin, bis zum präliminaren Paktabschluß scheint Cs noch einen ziemlich langen. Weg zu gehen. Die enslischen Parlamentsferien — ein PiobSem Von unserem Korrespondenten London, 31. Juli (R—i.) Nachdem die Wellen der Kampagne für die Berufung Churchills und Edens in die Regierung einstweilen abgcklungen sind, entstand in jüngster Zeit eine neue Kontroverse in der englischen Innen­politik über die Frage der Vertagung des Parlaments. Ähnlich wie im Falle der Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Opportunität der Berufung Churchills und Edens handelt es sieh auch hiebei nicht um eine zwischenparteiliche Auseinandersetzung. Der Wunsch zur Beibehaltung der parlamentarischen Kontrolle während der bevorstehenden Urlaubsperiode durch­­schneidet ebenso die Parteigrenzen, wie die Bestre­bung zur Erweiterung des Kabinetts. In der Kon­servativen, Liberalen und Arbeiterpartei vertreten zahlreiche Abgeordnete die Ansicht, daß das Parla­ment in der gegenwärtigen Krisenzeit sich nicht auf längere Zeit vertagen darf, ohne Vorkehrungen ge­troffen zu haben, die die rechtzeitige Einschaltung der Kontrolle der gesetzgeberischen Körperschaft im Bedarfsfälle ermöglicht. Die britische Verfassung enthält keinerlei Vorschriften für die automatische Einberufung des Parlaments, da begreiflicherweise in der jahrhundertealten Verfassung nicht mit der Möglichkeit der. in den letzten Jahren regelmäßig wiederkehrc-nden Krisen gerechnet werden konnte. Im Siómé der überlieferten Vorschriften kann das Haus während der Urlaubsperiode nur von dem Speaker einberufen werden, vorausgesetzt, daß dieser die Einberufung für unumgänglich notwendig erachtet. Die gegenwärtige Sitzungsperiode des englischen Parlaments wird am 5. August beendet. Die Parla­mentsferien fangen somit am August-Bankfeiertag an, an dem auch die englischen Schulferien, sowie der Sommerurlaubsabschnitt der Angestellten und Arbeiter beginnen. Es ist der Wunsch des Minister­präsidenten, daß die Parlamentsferien auch dieses Jahr eine normale Dauer haben sollen. Die erste An­regung der Oppositionsführer zu einer verkürzten Urlaubsperiode cdér zu regelmäßig einzuschalten den Eintagissitzungen während der Ferien lehnte der Mi­nisterpräsident schroff ab. Seine Begründung be­stand darin, daß die Befolgung einer solchen An­regung das Land in einer dauernden Spannung hal­ten würde. Die Erklärung gehört gewiß zu den son­derbarsten Äußerung«* des Ministerpräsidenten, die inner- und außerhalb des Parlaments auf nicht viel Verständnis stoßen konnte. Man fragt sich, weshalb eine etwaige Arbeitsmöglichkeit für die legislative Körperschaft in den kommenden Monaten eine Krisenstimmung herbeiführen sollte? Eis ist eine schwer zu begründende Einstellung, daß die Sitzungen des Parlaments von Oktober bis August zu keinen Bedenken Anlaß gäben, während sie im August und nachher als ein Stimulanzmittel für Krisenstim­mungen betrachtet werden. Die Anhänger der mi­nisteriellen Ansichten in dieser Kontroverse lieben bevor, daß Chamberlains Bedenken sich nicht auf die Folgen der parlamentarischen Arbeit an sich be­zögen, sondern vielmehr darauf, daß jede außer­gewöhnliche Maßnahme zurzeit eine Beunruhigung in der Volksstimmung hervorrufen könnte. Auch diese Interpretation vermochte indessen wenig zu überzeugen, obwohl die Deutung mehr in der Linie der vom Ministerpräsidenten gern verfolgten parla­mentarischen Taktik' liegt. Das Unterhaus ist zwar bei Chamberlain daran gewöhnt, daß er zeitweise Die Novelle zum Staatsbürgergesetz Interessante Debatte im Abgeordnetenhaus O Das Abgeordnetenhaus hat heute vormittag ohne Debatte beschlossen, dem Antrag des Abg. Dr. v. Ivády entsprechend einen aus 40 Mitgliedern be­stehenden Ausschuß zur Vorbereitung der Revision der Geschäftsordnung einzusetzen. Die Mitglieder des Ausschusses werden in der morgigen Sitzung bestimmt werden. Sodann trat das Haus in die Debatte über die 'Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz ein. Die Aus­sprache war sachlich, ruhig und anregend. Alle Red­ner befleißigten sich eines parlamentarischen Tones, so daß die Debatte sich tatsächlich zu einem der ungarischen Gesetzgebung würdigen Kampfe mit politischen und juristischen Argumenten gestaltete. Als bemerkenswert soll hervorgehoben werden, daß einer der Redner dér Pfeilkreuzler sehr nachdrücklich für die Zulassung des Beschwerderechtes gegen die Entscheidung des Innenministers eingetreten ist, und zwar mit der interessanten Begründung, daß das aus­schließliche diskretionale Recht der Regierung gegen das grundlegende Prinzip des Rechtsstaates der Scheidung zwischen der Vollzugsgewalt und der Ver­waltung verstoße. Die Generaldebatte wurde nach 1 Uhr ge­schlossen, hierauf ergriff Innenminister Dr. Keresztes- Fischer zu einer Schlußrede das Wort, deren Inhalt wir in unserem Morgenblatte veröffentlichen werden. Den Sitzungsbericht lássen wir hier folgen; Unter Vorsitz des Vizepräsidenten Dr. Szingei-Mersc wurde heute vormittag 10 U'hr die Sitzung des Abgeord­netenhauses eröffnet und zunächst der gestrige Antrag des Abg. Dr. Béla v. Ivády über die Entsendung eines ■iOgliedrigcn Ausschusses, der die Aufgabe haben wird, die Revision der Geschäftsordnung des Hauses durchzu­­fiihren, ohne Debatte angenommen, über die Wahl der Mitglieder des Ausschusses wird der Präsident dem Hause rechtzeitig Mitteilung machen, Hierauf erläuterte Abg. Andreas v. Gergelyffy (MÉP) als Referent den Gesetzeiniwurf über die Abänderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes. In sehr eingehender Weise wies er auf die Vorgeschichte dieses Gesetzentwurfes und auf die geschichtliche Entwicklung des bisherigen Staats­­bürgerschaftsgesetzes hin. Er führte an, daß das Recht der Staatsbürgerschaft das fundamentale und mitgebo­­rene Recht eines jeden Menschen sei. Dieses Recht sei aber auch gleichzeitig die Quelle aller übrigen mensch­lichen Rechte, es stelle einen Komplex von Rechten und Pflichten dar, einen Komplex der ethischen und gefühls­mäßigen Beziehungen des Bürgers zum Staate. Es habe sich nun erwiesen, daß es notwendig sei, das Staats-i bürgerschaftsgesetl von Zeit zu Zeit neu zu regeln oder umzugestalten, da dies durch den Zeitgeist diktiert werde. Diese Neuregelungen beziehen sich auf einzelne Kriterien des Gesetzes, die sich dem Zeitgeiste und seinen Erfor­dernissen anpassem müssen. Der Redner warf einen Rückblick auf die Geschichte des Staatsbürgergesetzes überhaupt und wies darauf hin, daß es vor dem Jahre 1848 zweierlei Bürger gegeben habe, den adeligen und den nichtadeligen Staatsbürger. Im Jahre 1848 sei dann die Gleichheit der Staatsbürger­schaft erklärt und durchgeführt worden, es habe jedoch infolge des Freiheitskrieges nicht zur Schaffung eines diesbezüglichen Gesetzes kommen können Während der Bach-Ära sei die Frage der Staatsbürgerschaft durch fremdartige Rechtsnormen bestimmt worden, und erst i.ni Jahre 1879 sei es zu dem heute noch gültigen Slaals­­bürgerschaftsgesetz, besonders zur Schaffung des G.-A. L: 1879 gekommen. Es sei charakteristisch, daß etwa 60 Jahre vergangen seien, ohne daß es zu einer Reform dieses Gesetzes gekommen wäre. Der Reiner erklärt, daß das Gesetz in seiner jetzigen Form vielfach nicht mehr entspreche, da es im Sinne der Auffassungen des liberalen Zeitalters die Interessen des Individuums über die Inter­essen der Allgemeinheit stelle. Es fehlen in diesem Gesetze auch die Hinweise auf die höheren ethischen Pflichten des Staatsbürgers gegenüber dem Staate. Der Redner be­gründete nun die Bestimmungen des Gesetzentwurfes und wies darauf hin, daß z. B. die Wiedereinbiirgerung und Repatriierung ausschließlich in den Rechtsbereich des Innenministers gehören werde, daß es natürlicherweise auch Bestimmungen über den Verlust und über die Ent­ziehung von Rechten enthalte, und bat das Haus, den Gesetzentwurf als Grundlage der allgemeinen Debatte anzunehmen. Der erste Redner war Abg. Ludwig Gruber (Pflkr.), der in außerordentlich scharfer Weise den Gesetzentwurf kritisierte und eiklärte, dieser habe kein anderes Ziel, als die Ablenkung von anderen viel wichtigeren Problemen. Es handle sich um eine Flickarbeit an dem bisherigen Gesetz, das seinerzeit erbracht wurde, damit man dem im Auslande weilenden großen Sohn des Vaterlandes Ludwig Kossuth die Staatsbürgerschaft nehmen könne. Es kam nun zu lauten Zwischenrufen seitens der Mit­glieder der Regierungspartei, worauf der Redner noch er­klärte, daß der Entwurf die Marke der Selbst Herrlichkeit besitze, daß er zum Großteil gegen die Pfeilkreuzler ge­richtet sei (laute lärmende Zwischenrufe von seilen der Regierungspartei), daß er schließlich auch nicht einwand-

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