Siebenbürger Bote, Januar-Juni 1851 (Jahrgang 61, nr. 1-103)

1851-03-26 / nr. 49

jedem ersten Monatstage,und falls dieser ein Sonnt-und Feiertag wäre,am nächsten Werktage an die bezeichnete Kassa gegen Quittung zu entrichten­.Detres Gemeinden oder Personen,­­mit welchen ein solches Uebereinkommen geschlossen wurde,bleibt es freigestellt,die Einhebung «der Steuergebühr von diich­tzeh­ren·-Partneietr entweder unmittelbar selbst zu besorgen,oder mit ihnen bezog sich der Steuer-Entrichtun­g aber­,­mals einliebereinkommen zu treffen.Im Falle der Verpachtung tritt der Pächter gegenüber dem Steuerpflichtigen in die Rechte der Finanz­verwaltung; nur kann er seine Untersuchun über Gefällsübertretungen anstellen und sein Straferkenntnig fällen. bestimmt der abgeschlossene Pachtvertrag, legtern über die Verbürgen auf bei geschlossenen Städten viele andere Berbrauchs gegen­­Industrie, auf Die besonders buch Die erlittenen DBerluste mit dem’ Verschleiße­n derselben. fi N u bei Dieser Steuer, Landesverhältnissen Rechnung getragen, an e8 liegt eine Nechte und Pflichten ver»­kürzt worden ist, kommt in_ der Regel der vier- bis achtfache Betrag der verkürzten Gebühr als Strafbetrag zu entrichten. Vergleicht man nun die Verzehrungsstellen Gebührsur Wem und Fleisch,wie sie inlingarn und S­iebenburgen eingeführt wurde,«mit jener,wie sie seit dem Jahre 1829 in den andern Kronländern bestehlt, so sieht nr 111,d.rß sie inlingarn und Sieberiburgern ungefähr um die Hälfte geringer ist,als wie in den andern Ländern, F Kapitalien, und das in den Stände, ald Mehl, Brod, Honig ıc. der Verzehrungs-Steuer unterliegen. Die Staatsverwaltung hat sonach, wie es der Billigkeit entspricht, und hier in Ungarn und Sie­­auf die verminderte Wohlhabenheit Rücksicht genommen. Es erübrigt h­och,die widhtige Frage zu untersuchen,we­lchen Ein­­fluß diese Steuer auf die Preise der Gegenstrafe ausüben wird,welche von derselben geirossen werden,oder:um imcviel das Fleisch und der Weitr durch die Verzehrungs-Steueri heurer werden?DamOrgen zweiter Klasse,wie Herma Imstadt ist,die Verzehrungs-Steuer-Gebühr für einen Ob­senst beträgt,und das Gewicht desselbem gering geschätzt, 4 Cent.ausmacht,so würde das Rind Rindfleisch durch die mehr er­­wähnte Steuer ungefähr um einen halbern Kreuzer CM theurer,noch geriner stellt sich das­rhältniß bei den übrien Fleischgattungen­. eim Wein beträgt der Aufschlag beiläufig Einen Kreuzer EM, oder höchstens 3 Kreuzer Wien. Währ. für eine Map. Niemand wird wohl den Verkäufern Dieser- Artikel, oder den Geschäftsleuten, Die sich beschäftigen, das Opfer zu mathen, das sie die neue Steuergebühr tragen, in Liefe Steuer den Käufern oder Verbrauchern zur Last falle. der neuerliche Vorgang bei Einführung Bier eine ernstliche Besprechung, enge nach dem Ges­­ege für einen niederösterreichischen Eimer nur 36 also erfordert ein solcher Bier-Eimer 44 Wiener Maß enthält, ungeachtet auf Eine Mag Bier höchstens 4 Kreuzer EM. Wäre an Steuer-Aufschlag entfallen, Hermannstadt die Maß Bier angefeßt, oder auf den Wirthen lastet, stehen aber nicht an, diese Vertheuerung des Biers aus Anlaß der Verzehrungs-Steuer hiemit öffentlich zu rügen. Solche Gewerbsleute mögen bedenken, Preis welche durch ungünstige Zeitverhältnisse in verlegt wird, die Auflagen zu vermehren, sicht die Lasten mit möglichster Schonung der Staatsbürger umzulegen, fichmugigen Eigennuge verleitet, Steuer nach­­ Hermannstadt,26..März.Aus­ sicherer Quelle erfahren wir, daß,der Antrag des Vorstandes dieser k.k.Bau-Direktion Menapace, nämlich eine Abtheilun­g bereits eingeschulter Straßenarbeiter von ver­­schiedenen Cathegorien,nach Siebenbürgen zu bringen, vom hohen Han­­delsministerium genehmiget worden sei, und daß 60 Individuen aus Südtirol auf Staatskosten bereits aufgebrochen und mit Ende dieses Monats in Germannstadt eintreffen werden. ®) Mit diesen Arbeitern sol, als Anfang ihrer Thätigkeit, die, bei die Steuer brnhend machen. Sie mögen bedeuten, daß da­­durch nothbvendige Maßregeln der Staatsverwaltung gehäffig werden, daß Unzufriedenheit unter dem Wolfe verbreitet wird, und Daß es der Pflicht eines guten Staatsbürgers widerstreitet, unter einer öffentlichen Steuer Ruhe Wir wissen nicht, und Sicherheit um ob Artikel wieder der 5 Kreuzer W. MW. oder hier außer in so Allein Verzehrungs Steuer für fr. EM. Steuer ent. oder 2 fr. Wien. Haben doc viele Wirthe in die Schuld auf den Bierbrauern daß­fie Durch damit der aufmerksam dem Dermantel auf Kosten Anderer zu bereichern. Des­­halb erkennen wir es für eine heilige Pflicht, zu sorgen haben, ja eine noch höher große Erhöhung bei den von der Verzehrungs- Steuer getroffenen Les­bensmitteln eine große Verantwortung auf fi ziehen. Die Regierung, die traurige Nothwendigkeit Einzelne nicht Hart leide. “Diese Absicht wird aber vereitelt, wo Geschäftsleute, vom eine ebenso große oder noch größere beim Berlaufe von der Regierung unabs­weislich benöthigten Steuer der Lebensmittel einheben, die Behörden, welche für zu machen, daß die geeigneten Maßregeln getroffen werden, damit nicht, wenn die Ber­­ehrungssteuer für Wein und Sleich am 1. Juni d. h. ins Leben tritt, die Käufer Dieter die unangenehme Lage fommen, eine doppelte Steuer bezahlen zu müssen, wiederholter Versteigerung nicht an Manır gebrachte Arbeit zur Rekti­­fikation des Grossauer­ Berges also gleich, und so­fort andere Straßen­­arbeiten in Angriff genommen werden. Wir begrüßen in dieser Ministerial-Verfügung ein Ereigniß, welches und immer mehr die Gewißheit aufbringt, wie die hohe Staatsverwalt­ung, und unsere Lokal-Bau-Direktion besorgt seien, dem Straßenbau in Siebenbürgen eine nach dem Systeme der übrigen Kronländer ge­­bildeten Umschwung zu geben. Berweife unserer Bau-Direktion sehen wir in der bereits angefangenen schönen neuen Straßenlinie hinter Gyalmar zwischen Broos und Sibot, dann Prädialberg in jener ebenfalls begonnenen Stras­­sen-Ablegung zwischen Reußen und Stolgenburg, und in der allenthal­­ben entwickelten Emsigkeit zur Verbesserung unserer Communikationen. Auch solen sowohl für die zwei obgenannten Strecken als für die Neuerbauung der Straßen durch den N Rothenthurmer Tag und über den die Projekte schon vorgelegt worden sein, mithin stehet zu erwarten, Daß beim Eintritte der­ guten Jahreszeit jene Arbeiten, was mentlich für den Prädiale und hinter Öyalmar, werden begonnen werden.­­Wenn einerseits doch Diese Wahrnehmung wir die außerordent­­liche Thätigkeit unserer Baudirektion mit Vergnügen echlien, und wir daraus den untrüglichen Schluß zu fallen berechtiget sind, daß die weis­sen Absichten des werden, so können wir andererseits nicht unterlassen, der Bereitwilligkeit, womit die Gemeinden­burg, durch Leistung zwischen Broos und Benzenz, Entschädigung abtritt, vieler Laufend unentgeldlicher Hand­­langer und Fuhren zur Erleichterung des Staatsschages bei der Auss­führung aller Straßenbauten, namentlich aber bei der Anlage der Strafe der verschiedenen Straßenarbeiten . Inland. daß und Stolzen, bei den vielartigen Baulichkeiten zur neuen Gibin-Brücke entgegenkommen, das gebührende Lob zu ertheilen, wo aber eine ganz besondere Erwähnung der Umstand verdient, die Stadtwahlbürgers­chaft von Kronstadt nicht allein das Terrain, worauf die neue Straße über den Prädialberg läuft, dem Straßenfonde unentgeltlich überläßt, sondern auch alles zum Kalk und Kohlenbrennen, so wie zur Rüstung Wien. 11. Mär. Das Constitutionelle Blatt aus Böhmen hat eine Korrespondenz aus Wien, in welcer nach den „bestimmtesten An­­gaben,“ welche dem Korrespondenten von „mehreren Seiten“ zugehen, gesagt wird, daß der Lloyd wahrscheinlich in die Hände einer öfter. Kreuzeitungspartei übergehen dürfte, daß zu­ diesem Zweckk auf das Drängen der Aktionäre eine Generalversammlung im Monat März ab­­gehalten werde, daß Herr Warrens, der Hauptredakteur des Journals, dem es ferne liege, eine solche Richtung einzuschlagen, hierüber im nicht geringe Berlegenheit gerathen sei, und daß „diesem Schlage am wirt­samsten begegnet werde, wenn sich eine Anzahl Kapitalisten zusammen­­fände, welche den Lloyd in seiner jegigen Gestalt und Richtung an sich zu bringen versucht.“ Der Korrespondent wünscht zu gleicher Zeit, wenn die Sache sich anders verhielte, als er sie darstellt, eine „gründe­liche und offene Widerlegung­“ seiner Angabe. Diese Widerlegung sol er denn auch haben. Er findet seine Ge­­neralversammlung der Aktionäre im Monate März statt, sondern Dies­selbe hat im Monat Februar stattgefunden. Sie wurde nicht in Folge des Drängens­ auch nur eines­ einzigen Aktionärs berufen, sondern in Folge einer alten statutengemäßen Bestimmung. In der Generalverh­­andlung wurde seine einzige Stimme laut, welche das Blatt im Sinne einer­­ Kreu­zzeitungspartei oder irgend einer andern Partei von seinem gegenwärtigen Wege abzulenken versuchen wollte. Keiner der Aktionäre wünschte überhaupt irgend­einen politischen Einfluß auf das Blatt zu nehmen, oder in irgend­einer Weise die bisherige vollkommene Unabs­hängigkeit des leitenden Redakteurs zu sehmälern. Dieselbe wurde viele­s mehr durch einen neuen Kontrakt mit demselben, der für die Dauer einer Reihe von Jahren abgeschlossen wurde, auf das Bestimmteste und Uns zweideutigste festgestellt.­­ (2ogb.) N *) Wir finden Hierüber eben in den legten Wiener Blättern fol­gende Notiz: Predazzo im Fleimserthal, 6. März. Zur Uebersiedelung einer Mustercolonie von hiesigen Arbeitern nach Siebenbürgen, hat das Hohe Ministerium der öffentlichen Bauten an 56 Arbeiter die Summe von 2600 fl. EM. auszahlen lassen. Vor ihrer Abreise ließen die braven Arbeiter noch einen feierlichen Gottesdienst in ihrer Gemeinde abhalten. Sie nahmen ihre Marschroute über St. Belegrino im Benetianischen nach Laibac, von dort auf der Save und Donau bis Belgrad, Ortowa, und von dort werden sie sich an den Ort ihrer Bestimmung — Here­mannstadt begeben. Wir können hinzufügen, daß diese Arbeiter bereits vorgestern Abends im besten Zustande hier eintrafen, ar­s Für Gefällsübertretungen legtern Jahre daß und fallen, und für so erst die ihren geringere Sädel fich wo Die Gebühr der Natur der zu · ‘Den · · der Sache,­­ so wie der Unermüdlichkeit Hohen H­andelsministeriums zur Wirklichkeit bei jener zwischen Reußen nothwendige Holz gleichfalls ohne

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