Siebenbürger Bote, Januar-Juni 1851 (Jahrgang 61, nr. 1-103)

1851-02-14 / nr. 26

TIN"-««"Wo. W«,pooe4", Bang, Mn, di tagn.. Samstag. Koftet für das halbe Jahr. af... das Bleibe 2 = Siebenbürge | | Bote. adt am 1m. Februar Inserate. ofler Art werten in der 1. Hochmeister'schem Buchhandl. . angenommen. Das ‚einmalige Einraden einer­ einspaltigen Let­tzeile war 40fr. M BOHR tostet 3 fr.,. für eine zweite Rang. halbjährig 5 fl, wier« und dritte Wiederholung teljäprig 2 H. 40 fr. 2.6 M. ‚ Antlicher Theil. eier Rundmachung. 8 kommen .hieramts häufig Fälle vor, daß Die zur Erwirkung der G­ouvernements-Reifepäsfe, bei den unterstehenden Organen im­ und Militär-Gouverneur im­ Großfürstenthun eingebrach­­ten Baßgefuhe — ohne Beischluß der vorgeschriebenen Stempelgebühr Bierberg vorgelegt werden.­­ Da diese Unterlassung nicht nur Anlaß zu Schreibereien — son­­dern auch oft eine sehr nachtheilige Verzögerung für den P Baßwerber selbst. zur Folge hat,­­ so wird Hiermit im Rachhange der hieramtlichen Verordnung vom 16. März 1850, 3. 4757, zur allgemeinen Redtischnur angeordnet: bap künftig in­ allen Hällen, wo die Ausfertigung eines Neifepaf­­fed beim Go­uvernement angefucht wird das bezügliche Gesuch stetd auch mit ‚der orgehünicbenen Stempelgebühr, welche von dem betreffenden Baßwerber b­­ei der­ Nederreichung des­ bießfäh­igen PBaß-Einschreis­tens. einzuheben. ist — versehen sein müsse. Hermannstadt am: 40. Februar 1851. 0. Be­ro .. Siebenbürgen, Feldmarscall-Lieutenant, Ludtvig Freiherr von Wohlgemuth. Am 8. Februar 1851 ist in der­­ E Hof- und Staatsbruderei in­ Wien das VII. Stüc des allgemeinen Reichsgeieg- und Regierungs­­blattes vom­­ WSoabe la Famitlichen neu Doppe­lendet worden. ·«· ··· --T"Dyssew·e"s­et fälts unter . X Ne. 28. Der Erlaß des Ministeriums, des Kultus und Unterrichts vom 21. Jänner 1851, womit die im Einvernehmen mit sämmtlichen Ministerien beschlossenen Bestimmungen über die Anwendung des Nr. 66 des probisorischen Gefeges vom 30. Juli 1850/51 über die theoretischen Staatsprüfungen “auf Die im Studienjahre 1851 ihre geiegliche Stu­­dienzeit vollendenden Rechtshörer Fundgemacht werden. Re. 29. Die Eiicular-Verordnung des Kriegsministeriums vom 25. Jänner 1851, wodurch einige Zweifel über­ die Anwendung des provisorischen Gejeges vom 2. August 1850 gelöt werden. Nr. 30. Den Erlaß des Finanzministeriums vom 4. Februar 1851, womit­ die Behandlung der am 1. Februar 1851 in der Serie 365 ver­­losten­ mährisch = ständischen Aerarial-Obligationen de Sessione 6. De­zember­ 1793 zu 4 Proz. fundgemacht wird. Nr.­31.Den Erlaß des Finanzministeriu­m­s vom­ 4.Februar 1851 womit der Beginn der Wirksamkeit der Finanzbehörden im Kronlande Ungarin kundgema­cht wird. . accent auf. die. Erelutive tegt Jahre 1851 und zwar. sowwohl. in der. deutschen Allein- |. accent EN ah wm Tahgahen nysgebwandvet- — ' _ - P «Nichtamtlicher Theil. TelegvaphifcheDepefcheii. -Berlin—,6.Febr.Se.k.k.Hoheit Erzherzog Leopold ist gestern eingetroffen; ihm zu Ehren warb heute eine glänzende Revue unter den Kunden veranstaltet, welcher Se. Majestät der König beimohnte; auch Hr. v. Vrofeid war’ zugegen. — 7. Febr. Unmittelbar nach der­ gestrigen Parade wurde St. Kaiserlichen Hoheit dem Erzherzog Leopold durch den Flügeladjutanten Bodin im Namen des Königs der schwarze Adlerorden überreicht. 1 Maris, 5. Febr Die Dotationscommission ist dem‘Projekte feind­­ich, 43 Stimmen gegen 2 haben sich für Ablehnung ausgesprochen. Einige wollen Vertagung der Dotation bis zur Bildung eines defini­­tiven Ministeriums, Paris,G.­·Fieler.Die­ Dotationsverweisurt wird nach denselb­­stimmungen in den Bureau’s mit 372 gegen 241 Stimmen erwartet. — AB Präsident der Dotationskommission ist Hr. de Mornay, ala Sekretäre Drouet und­ Devaur ernannt. Gombarel wird wahrs­c­­heinlich den Bericht erstatten. Montags wird die Debatte mit Ber­­t­iefung des Berichtes beginnen; man erwartet nur eine kurze Diskussion Breton will einen Zufag beantragen, womit das Verbot einer Natio­­nalsubscription zu­ Gunsten der Dotation ausgesprochen werden sol. Turin, 9. Bebr. Minister Siccardi ist unpäßlich und soll seine­­ Entlassung eingereicht haben. Der Minister des Innern hat sein Por­­tefeuille übernommen. Man nennt Selopis, der im März 1848 Mi­­­ister war, als seinen Nachfolger. ‚London, 4. Febr. Die Thronrede spricht sich mäßig gegen far­tholische Anmaßungen aus. Ende des holsteinischen Krieges wird be­glühwünscht. Der Bundestag werde hoffentlich die Unabhängigkeit der Einzelstaaten achten. ·« Hermannstadt,13.ebruar. »Die Dresdener Konferenzen­ fördern die Lösung­ der·polit·chen Ve­r­­wicklungen nich·t so·schnell,als man von ihn­en erwartete. Her theile, unsern,·Les·ern­ inzwischen von Zeitu Zeit das Bemerkensweethsestemi,­ was wir in den Blättern darübernden."So exchreibts man der.A.A­. von«Frankfurt:Man spricht von nazije,«b·e"vo·«ehend·et«Eins-h·nfig·er: Bundes-Centralgewalt,jedoch nicht nach dem bekannt gewordenen p"ro-, 1ektirten Stimmenverhältniß,sondern in einer einfachm·"dere·rstellun der Bundesversam­mlung zwieste vor 1848 getresen·und seit eine­­snhrvorigen Jahres wieder auszusehen versucht hat.«­"»Der Bundesver­­­sam­mlung soll es dann überlassen werden die als zweckm­äßiger kaume­n Abänderungen­ vorzuschlagen und durchzubringen. Da man vom einer­ Vollevertretung beim Bunde Abstand­ genommen­ hat und den Haupt­­gleig gefährlichem Nachdru­c­k damit nicht­ gleiche, Forde­rungen mit t vom Bolt E « IZQZM M erhoben werden können—so kom­mt m­an aus den Gedanken daß dieser dick ohne große organische Veränderungen einfach dadurch­ zu errei­­chen seini werdedaßman1)in­ der Geschäftsordnung­ für die B­undes­­tagskommissionen Vom 29.April 1819 im§.3 die Bestim­mung änderte welche gebietet daß keine der darin bezeichneten Kom­missionen in eine permanente verweindelt werden dürfe,«2)daß Die provisorisches Erek­­tionsordnung vom­ 20.Sept.1819 sowohl darin eine Abänderun erleide­­daß die Wahl der Kommission, nicht mehr auf­ bestimmte Zeit (6 Monate) beschranft, ald auch darin daß­ diese letere zum selbstständigen Wirken ermächtigt und nicht wie früher in allen Fällen an Einholung der Zus­timmung der Versammlung gebunden werde. Mit einer Revision Die­­ser Akte würde der Zwec­el im großen und ganzen auch wohl errei­­chen lassen. Preußen, welches nach den von der Union her ererbten, Verbindlichkeiten, die seinen Fürsten nicht fallen lassen kann, soll ji der einfachen Rückkehr zum alten Bundestag zuneignen. Desterreich ist duch­ seine Zustimmung zum Münchener Projekt einigermaßen gebun­­den. Wie aber Desterreich Preußen von'fder Unionsverfassung­ freiges macht hat, so glaubt man werde Preußen Desterreich ‚von seinen in­ München übernommenen Verbindlichkeiten zu lösen verstehen... .8 würde damit eine Menge nicht geringer Schwierigkeiten, beseitigt werden, die insbesondere daraus erwachten daß man den Regierungen von Holstein und von Luxemburg-Limburg die Alternative nicht stellen kann, entiweder sich neuen Beischlüfsen zu fügen oder außerhalb zu stehen. Zu­ dem er­­sten Können, sie von allen denen nicht angehalten werden welche mit ihnen das rechtliche Fortbestehen der alten Bundesverfassung anerkannt, und damit die­ Stimmeneinhelligkeit, also unabweisbare Bedingung einer Verfassungsänderung. aufgestellt Haben... Das [ziveite jwäre jgang. nach). ihrem Wunsche, aber nicht im Interesse des­ deutschen Bundes.­­ Außer der neben berichteten hier vielfach verbreiteten Sage vernimmt man auch wohl die andere daß, die widersprechende­n Regierungen doch durch die Macht der Umstände, sowie durch Die energischen Forderungen der­ deuts­chen Großstaaten zur Fügsamkeit gebracht werden würden, und daß die neue Generalgewalt mit dem Stimmenverhältniß vom 11 bis.9 S­tmm­­trägern Anfangs März bereits eingefegt werden würde... Begleitet ist­ diese Nagricht von der Behauptung, Daß zwischen Desterreich­ und Preus­sen, das innigste Einverständniß bestehe, daß Desterreichs Forderung bed. Eintritts mit dem ganzen Kaiserstaat in das Bundesverhältniß, nirgends eine Reklamation hervorgerufen habe, noch daran gedacht werde Oester­­reich den Vorfig in der Evelativgewalt streitig zu machen oder Durch , J #

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