Siebenbürger Bote, Juli-Dezember 1851 (Jahrgang 61, nr. 104-207)

1851-11-21 / nr. 185

n­­­ sseefebeintröchen ih­m, Montag-Mimwoch,Frei­­tag u. Samstag, Kofter für das halbe Jahr Afl., das Bierteljahr 2 M., von Mo­nat A0hr, Mit Polversen­­dung halbjährig 5 fl. vier­­teljährig 2 fl. 40 fl. R Herweinstadt am 21. Novembers 1851. Zaferote aller 1 ° Tden in ver vdl. Hofmeister" „en, Buchhandel, angerem Sieb­enbürger Bote, er fortet 3 fr., für eine zweite und dritte Wiederholung 2..EM, or — „mm Amtlicher heil. An 14. November 1851 ist in der f. f. Hof: und Staatsbruderei in Wien das LXVH. Stüd des allgemeinen Reichsgehege und Negie­­rungsblattes, und zwar in allen Ausgaben, ausgegeben und versendet worden. Doffelde enthält unter: Nr. 238. Die Verordnung des Ministers des Innern vom 15. November 1851, betreffend das Verbot der „Leuchtkugeln.“ Nr. 239. Die Verordnung des Justizministeriums vom 6. Novem­­ber 1851, womit die Fälle bezeichnet werden, in welchen die Strafges "richte und Staatsanwaltschaften von der Einleitung eines Strafverfahr und gegen öffentliche Beamte und Diener, so wie gegen Personen, "welche öffentliche Funktionen besteiden, und von dem Ergebnisse Dersel­­ben dem unmittelbaren Amtsvorsteher dieser Beamten und Diener, und der, die Disciplinaraufsicht über jederlei Personen führenden Behörde Mittheilung zu machen haben, und womit ferner Die Anzeige jener strafgerichtlichen Verurtheilungen, welche den Bertuft von Rechten, Be­­zügen aus öffentlichen Kassen oder Ehrenvorzügen nach sich ziehen, an die mit der Evidenzhaltung hierüber betrauten Behörden angeordnet wird. Nr.:240. . Die Verordnung des Justizministeriums vom 6. No­­vember 1851, womit im Einvernehmen mit dem ET. Finanzministerium die Vergütungen an das­ gerichtliche Dienerpersonale bei Bezleh­ung der Inquisiten oder anderer Personen festzef­gt werden. Zu Gunsten, der im Monate August 1. I. durch die wiederholten Uebersch­emmungen­ des Eileinfluges verunglückten. Inwohner „Herz­mannstadts sind in Folge der vom E­U- Militärs und Zivil-Gouverner­ments-Präsidium eingeleiteten Sammlung an milden Beiträgen Einge­­gangen, und zwar: E­he­­ .Von Sr.Durchlaucht dem Herrn Militär-und Civil-Gouvern­eur,Karl Fürsten zu Schwar­­zen­berg.. . . . . . .25fl.—kr. Von d­en Kanzleien des 12.Armee-Corps-und Landes-Militä­rs-Com­m­­andos .·.·.29fl.——kr. Von dem Person­ale des k.k.Militär-un­d Civil- Gouvernem­ieu­rs-Präsidial-Bilreaus . .10fl.40kr. Samm­lungsbeiträge vom­ hiesigen Platzcomm­ando 11fl.28kr«. Vom­k.k.Inst.-Rgmt.Erzherzog Karl Ferdinand 21fl.27kr. «Vomk.k.8ten Gen­6d’u­rmerie-Regim­ent 9sl.—kr. Zusamm­­en­.106s1.35kr Es in Con­ven­tins-Msii­ze,soelche er trt­g dem­ hiesigen Magistrat zu dem Ende überantwortet worden ist,um solchen an­ die Hilsbedürftigsten­, nach Verhältniß des erlittenen Schadens,zu vertheilen. I Herm­annstadt,13.Novem­ber 1851 2 .­­. .Nichtamtlicher T­heil. Hermannstadt,20.November.Die Jahreszeiten selbst schei­­nen in diesen außerordentlichen Zeitverhältnissen ihren regelmäßigen Tur­­nus aufgeben zu wollen.Nach einem­ äußerst unfreundlichen,kalten und regnerischen Sommer gebeidet sich unser­ November fast durchgängig wieder frühlinghaft. Gestern Abend hatten wir ein gang respectables Don­­nerwetter, und warmen Regen darauf. Wenn das so fort geht, so steht zu befahren, daß die Bäume sich wieder zu belauben und zu blühen anfangen, wie sich bereits das Gras erneuert und zahllose Feldblümchen zu blühen angefangen haben. — · · ermannstadt,20.November.(Eingesendet.)AuS Kelnek (Kelling),im·Mi·ihlbächer Stuhle wird Folgende es berichtet:,,An·1·31. Oktober d.J.kam hier,der Steuer-Rückstände wegen,eine Militär- Erelution an.Der Steu­er-Collector belegte,wie­ es das Verfahren mit­ sich brin­gt,die Rückstsindley ihrer Nationalität nach Rom­anen,m­it der angekommenen Mannschaft. Und siehe da, Abends um Yı auf 8­­ Uhr brach im Jahne des Gehöftes des Steuer-Kollectors Feuer aus. Man bemerkte Died zum Gluck sogleich, und bemeisterte sich Ddeffelben sofort durch gewaltsames Entfernen des benachbarten Brennstoffes und duch Bewerfen des Brandes mit Erde; denn Kelling ist so wasser­arm, daß Die Brunnen oft nicht genug Trinkwasser liefern, und daß man Das Vieh an einen ziemlich entfernten Bunft zur Tränfe treiben mag M Wäre Das in der Nähe des Pfarrhofes angelegte Feuer nur 2 oder 3 Stunden später ausgebrochen, so würde es, bei den "obmastens den Umständen gewig nicht bloß, wie geschehen, 3— 4 Klaftern Zaun­­wert, sondern vielleicht den größten Theil des ganzen Ortes, der noch für, vor der Revolution von einer großen Feuersbrunst heimgesucht wurde, vernichtet haben.”­er Gutes Beispiel: Die Gemeinde Steuer-Ausschüffe in Szibjel, Zil­ekn, Szelistje und Zdina sind so eifrig, Daß sie Montags Feld auf das Feld hinausgehen und dort ihre Arbeiten für das instruktionsmäßig zu verfiffende Lagerbuch für das Grumphsteuers Provisorium so ununters brogpen fortjegen, daß sie gewöhnlich erst Sonnabend Abends von ih­­rer Arbeit zurückehren, nicht aber täglich, wie in so vielen andern Ge­­meinden gefigieht, in Mittags ins Wirchehaus­ fegen, und da ihre Zeit nußlos vergeuden. — Sollten denn nicht grade‘ die Sachen bei d­iesem, für den Stunt zwar geıchtigen, den Steuerträger aber bei weis­tem am meisten interessnenden Geschäfte, welches eine möglichst gerechte Eiieuer-Umlage erzielen sol, die t­ätigsten und diejenigen sein, welche in ihren Gemeinden­­ Danıt am frühesten fertig wären? Möchte sie doch das gute Beispiel der obendenannten Ortschaften Dazu vermögen ! Kronstadt, 16 November, Neue Scritte um den Ab­fluß für Slöße fahrbar zu machen mach Die Landeshauptstadt Hermannstadt mit billigem Brenn- und Bauholz zu versehen, werden von der Kronstädter Zünveld- und Gewerbekammer­n gemacht werden, wolider n­ir nächstens in Der Zuge sein’ werden, Erfreuliches zu berichten, Fri­ Sıwaßburg, 19. Rov. Das Nechnungsjahr ist vor kurzer Zeit zu Ende gegangen; wir sind begierig, wie sich zum Nechnungsschluffe das Vermögen der Statt herausstellt, Zu der mannigfachen Not nämlich, Die unsere Gemeinde in der legten Zeit drückt, gehören nicht in legter Reihe die Vermögensverhältnisse, Die uns um so fügigerer fallen, ald wir an Dergleichen bieder nicht geiwohnt gewehen. Vor dem Jahre 1848 wußte man in öffentligen Bedürfnissen nicht, was Mangel war; seit jener Zeit wissen wir nicht, woher wir das Notd­ürftigste nehmen sollen. Die für die gute Sache notdwendige Bewaffnung und Rüstung des Jahres 1848 schon festere sehr bedeutende Summen, während Die Einnahmsquellen Durch­ Die aufgegebenen Zrhncen u. a. si­eben so bes­cheund vermindert wurden. Da Fam das Unglaf des Jahres 18495 die Medeihon erhob für einen Augenblick siegreich das Haupt und­­ verschlang auf das­ Gemeindevermögen Schäßburge, Mußte die arme Smpt doch „für ihre entschiedene Anhänglichkeit an Defters veich“, wie Bem auf eine Bitte um Schonung entgegnete, nicht we­­niger .als 153,305. 21 ff. EN. an Brandfängung und vielnamigen Lieferungen entrichten. Darunter 58.053 Gulden in ihrem Gelde, meist Silber und Gold! ‚Regierung machte zwar jenen Räubereien ehrenwerthe Tendenz. Derselben, der gefeglichen ein Ende, eintete auch die Hoffnung auf Erfug, wenigstend jener Erpresfungen. Die durch noch lebende, begüterte, feindliche Führer waren vollzogen worden, aber die Tat der alten städtishen Ausgaben blieb nicht nur, sondern wurde auch K­aiferstante überall sie Do vermehrt. Und während in dem gesammten weiten abgenommen wurden: so mußten tragen,*) tragen sogar großentheilg vor zugeschlagene Gebiet und ein Dadurch vermehrtes Antipersonal dazu, unter dem Titel, daß hier die „alte Berfaffung“ bis zur Vereinbarung in Kraft bleibe, während Daß und Die Durch Die «8 so gekommen; auch wollen wir hiemit keine Anklage nach irgend einer Seite hin erheben, sondern einfach ein Haktum constatirens aber gewiß ist ed, Die ersehnte Wendung Durdy neue nicht blieb­ der Dinge, Die Kosten Wir fennen für die Herstellung der’ Etaatöverivaltung die jächjtihen Das allerdings das den Communen Diefelbe nach wie neu die Verhältniffe *) Laut Comitial-Erlaffes Zuhl 5700/1851 vom 21. September 1849 an, bewilliget worden. Die wenigen Ministerium den fächlichen Kreisen, dreifache if durch das he­hf dimensum salariale

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