Siebenbürger Wochenblatt, 1840 (Jahrgang 4, nr. 1-104)

1840-03-26 / nr. 25

23. Kronstadt,den 26.März —-—---de--—-s-. 1840. ne Ungarn. Preßburg, 4 März In der am 28. v. M. abe gehaltenen Reichstagsfigurg der Ständetafel wurde nach folgender Vortrag des Preßburger Comitats verhandelt: Vım Jahre 1837 wurde­­ dieses Comitat davon ver­­ständigt, daß die privil. Gesellschaft der Kaiser Ferdinands Nordbahn eine Flügelbahn bis Preßburg bauen wolle, und im Betreff dessen auch bereits Allerhöchstenorts ihr Bittges­­uch eingereicht habe. — in einer an die Fönigl, ungar. Statthalterei Bierüber abgegebenen Meinung erklärte dieses Comitat, gar keine Einwendung machen zu wollen, viels mehr hat dasselbe in mehrmals unterbreiteten Gesuchen, ©. &. E Majestät wollen jener Gesellschaft, insofern die Bahn auf österreichischem Gebiete ‘zu beginnen hätte, die allergnädigste Bewilligung zum Bau zu ertheilen geruben. Andessen erfreute sich jedoch­ diese Bitte seiner Erledigung, und das Preßburger­­ Comitast wünscht nunmehr, daß — indem durch erwähnte Bahn nicht nur dieses Comitat, son­­dern mittelbar auch der gesammte größere DObertheil des Landes mit der Hauptstadt der Monarchie, und dadurch mit Nordeuropa in Verbindung kommen, somit auch die Ausfuhr ungarischer Producte, vorzüglich des im Norden so sehr begehrten Weines dergestalt erleichtert würde, daß selbe den Concurs mit andern Nationen aushalten könnte, folglich der Nagen dieser im 25. Art. 1836 bereits land­­täglich genehmigten Eisenbahn für den Aufschwung der N­ationalindustrie und das Gemeinwohl unlängbar wäre, dieselbe jedoch bisher nur deshalb nicht zu Stande kam, weil sie von der Marsch­eid zur Mordbahn auf Österreichie­­ichem Boden no­r eine Bewilligung erlangte — © 1. Mar­jestät nunmehr die unterthänigste Witte zu unterbreiten wäre, die Bewilligung für den österreichischen Theil gnä­­digst zu ertheilen, und­ dadurch der ungarischen Nation den ‚Genuß der Jugend, welcher im 25. Art. 1836 beabsich­­tigt wurde, allergnädigst zu gestatten. — Hierauf faßte die Ständetafel den Beschluß, das Gesuch des Preßburger Komitats, sowohl in Berücksichtigung des 25. Art. 1836, also auch des ungar. Centraleisenbahn-Ausschußberichts, laut welchem diejenige Eisenbahn, welche Wien mit Preßburg, Pest und Debrezin auf der linken Donauseite (nach dem Wunsche des Presburger Comitats) verbindet, am meisten im Interesse des größern Theiles des Landes ist, zu Unter­­ftügen und Sr. Majestät zu unterbreiten, damit jedoch die unternehmende Gesellschaft jeweise ernstlich gefonnen Gegenstande haben. 2. Sib­idihe 1255 sie sei, Presburg mit Pest und Debrezin baldmöglichst in Verbindung zu fegen, und um sich hiervon um so mehr zu vergemwistern, verlangt die Ständetafel die Garantie, daß a) nach Abschaffung die Gesellshaft die Bahn von Presburg Tange nicht benügen sol, bis nicht jüe gleich die Bahn von Preßburg bis Debrezin damit verleums­­chen wird, und b) daß die Gesellsshaft die Arbeiten auch von Pest gegen Debrezin beginne. Ohnehin versteht si von selbst,, daß die Bahn in Ungarn im Sinne des 25. Ars. 1836 auch theilweise nach Gutdürfen zu benügen ist. Türkei. (Presb. 3tg­) Nachrichten aus Konstantinopel vom 26. Sebr. melden die Ernennung des Belikdschi (Direktors der Die dandkanzlei) Schefib Efendi Boticafter am Königl. großbritannischen Hofe. wurde in seinem bisherigen Amte durch Sülhane vorzunehmenden außerordentlichen Derselbe den Secretär der Divanskanzlei, Mumtaz Efendi, erregt. Im großen Reichsjarbe finden fortwährend Versammm­lungen statt, welche die in Folge des Hatti-Scherifd von Das neueste Blatt der türkischen Staatszeitung vom „Der öffentlige Gesundheitszustand die Liste der für die vorzüglichen Distek­te und Ortschaften unter dem Namen. Muhasil (wörtlich Steuereinnehmer) ernannten Öouvere­neure benannt, welche in vier Klasfen getheilt werden. ist fortwährend befriedigend, in der Hauptstade «Konstantinop.el,19.F-bk.DerhiektesiditendeD griechische Patriarch ist von der Pforte wegen­ sei­nes Be­­nehmens an DeU Fanischen Inseln in der Eigenschaft einer­ Oberhaupt­svernichtmairten griechischen Kirche zur Lei­d­enschaft gezogen worden.Men will in dieser Angelegen­­heit ein förmliches Verfahren beobachtet wissen,andmch reiflicher Erkagung des Thatbestandes das uriheilüsee ihn­fällen.Man ist sehr gespannt auf den Ausgang des Streit­.Höchstseltsakm fast komisch ist es auf jeden Fall, daß die Pforte zu­ dem­ Ausspruch berufen­ wird,ob der Patriarch seine kirchliche Rechtssph­re Ansehens­ ene­­vdee eber innerhalb derselben Behandelc habe, bis Gänserndorf so (6. Februar d. 3.) macht davon gehe, zum daß administrativen Reformen des Zleifam (Uemterverkaufs) - zum

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