Siebenbürger Wochenblatt, 1840 (Jahrgang 4, nr. 1-104)

1840-05-28 / nr. 43

Håesenssåegee s .. Nico AB. Kronstadt, den 28. Mai .Mit"·xcll«ergnädigster Bewilligung. . . Siebenbürgen. Kronstadt, 26. Mai. Zur Berichtigung irriger Gerüchte, welche sich über das Geschäft der gegenwär­­tig zu Zörzburg im hiesigen District befindlichen Somz­mission und des dahin beorderten Militärs, hier und in der Umgegend verbreitet haben, ha­t sich die Ner­oaktion dieser Blätter verpflichtet, ihren verehrlichen tefern hierüber die nachfolgende umständliche Auskunft, deren Wahrheit­ und Richtigkeit verbürgt werden kann, zu ertheilen. .. . Zu­rseit,als beiläufig pok.1000 Jahren­ di­e Sa­­nitäts-oder Cordous-Liniezquidierung dieses Lan­­­des gegen so das Eindringen der Post aufgestellt wurde, war die Quarcmtaine oder Kontumaz bei dem Törz­­burgenz Paß unweit dess»dortigen Schlosses errichtet, dadurch aber die außerhalb der Coutumaz,in den, gegen die­­ Walachei einspringenden Gebirgen wohn­­haften,sogenannten Ober-Kakibascheit gleichsam expo­­nirt 2u11d von der Gemeinschaft so mit den Bewohnern­­·des s,—innerhalb der Cordons-Linie gelegenen Landes ausgeschlossen worden­,»iallgedessen sie in Pest ge­­fährlichen seiten gleich au dern a­us den türkisch­en Pro­­vinzen kommenden Fretyden behandelt,und nur­ mit Beobachtung der gewöhnlichen«Sanitätsv­orsch­rifte­n ins Land her­eingelassen wurde·n.—.Daß daraus sowoh­l für sie selbst und ihren Verkehr,­als auch für die öffentliche Verwaltun­g vielfältige Nachtheile unde­­demisse entspringen mußten,«ist nicht zu verkennen, und schon lange war es­ daher der allgemeine Wunsch, daß die,zwischen dem­ erwähn­ten exponirten Terrain und dem Innern des Landes errichtete Scheidewan­d beseitiget und der gegenseitige­,»freie Verkeh­r wie«der hergestellt werden möge,welches jedoch bisher aus verschieden­en wichtigen­ Rücksichten ni­cht bewerkstelliget werden konnte. . Nachdem mm Sr.Majestät Allerh­ö­chst zu beschließen gern­herhatten,daß der Grenz-Cordon überall,wo nicht natürliche Hindernisse s­olches unm­öglich machen, an die äußerste Grenze vorgerückt werden solle,so er­­folgte«auch der Allerhöchste Befehl,daß die erwähnten Ober-Kalibasdhen,deren Zahl in der neuern Zeit auf mehr als WOO Seelen angewachsen ist,in die Sanc­­tards und Mauthstirne eingezogen werden sollen. Die Ausführung dieser Allerhöchst anbefohlenen Maßregel aber wurde von militärischer Seite Sr. "Excellenz dem­ Gommandirenden Herrn Generalen Freiherrn v. Wernhardt, von politischer Seite dem Hofrath und Oberstandescommissär Hr. Beden von Schars­berg,und von fameralischer Seite vom Hr. Thesaurariates rath v. Conrad anvertraut, welchen­ zu Folge fi dieselben am­ 23sten 1. M. an Ort und Stelle begaben, und nachdem die B Vorsteher und Geistlichen der, außer­­halb dem Bordon wohnhaften, Ober- Kalibard­en für den folgenden Tag Früh Morgend an den Äu­ßersten Schranfen der Törzburger­­ Contumaz berufen worden waren, dieselben von der Allferhöchst anbefohlenen Eins­ziehung des­er Zerrains in die Sanitäts- und Reinsgip fegen, und ihnen einen, von, dem fünigl. Su­en sie erlaffenen Aufruf in­ waladhischer Sprache vorlesen ließen, dann ihnen die aus dieser Maßregel für sie entspringenden Bor­­theile erklärten, und die denselben zugedachten Wohl­thaten bekannt machten. Der hier erwähnte vom Fünigl.»Gubernium ers Iaffene Aufruf lautet wörtlich folgender Maßen : »Im Namen Seiner Majestät Ferdi­nand des Ersten, K­aisers von Oesterreich, Königs von Ungarn und Großfürsten von Siebenbürgen, unsers Allergnädigsten DErEHe . · « «­­ .)Um­ die­ Nachtheile und Unannehmlichkeiten zu be­­seitigen­,welche sowohl für die öffentliche Verwalt­ung dieses Landes,als auch besonders die,außerhalb der militärisch besetzten­ Santitäts-CordoIks-Lin­ie wohnthaf­ten,siebenbürgischen Unterthanern daraus entspringen, daß sie von dem freien Verkehr mit dem Innern dieses Landes und dessen Bewohnern ausgeschlossen sind, und reichsam als erponitt betrachtet worden, haben Seine Majestät der Kaiser und König, unser Aller­grädigster Herr­ und Landesfürst in seiner hohen Weide beit beschlossen, die militärische Bejagung der Borbonde Linie an die Außerste Grenze des Landes vorzuschieben, und dadurch die bisherige Scheidenwand zwischen dem „Dreißigfifinie in.

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