Siebenbürger Wochenblatt, 1847 (Jahrgang 11, nr. 1-104)

1847-10-18 / nr. 83

—578 l Jm6.§.verordnet­e.Majestät,daß­«dir nach communität abgefaßten Berichte betreffend,Allerhöchsten der Ergänzung der Urbarialbestände emporbleibende Ueberschuß nicht auf 7 sondern auf 12 Jahre dem Uns­terthanen bei besonderer Dienstleistung: verbeibe. . 4! Im 3. Art. bleibt der ganze 14. $. aus in wel­­chem die Stände bezüglich der Eröffnung von Kauff­mannsläden deinerlei jährliche Taten, von 15, 10 und 5 fl. bestimmt hatten. Statt­dessen verordnet Se. Mas­sestät im 10. $. ohne Unterschied 5 fl. als vom Unter­­thanen für die Eröffnung von Kaufmannsläden zu zah­­lende Zare. Im 4. Art 2. $. ist die Leistung der häuferlosen Hinterfüßen von 12 auf 6 Tage herabgelöst worden. Im 11. Art. 1. $. verliert der Grundherr von 12 Eiern zwei. Im 12.Art.15.S.ist nach dem ausdrücklichen Sinne diesfälligen allergnädigsten k.Rescriptes der den Urbarialtafelrichtern und Notarien ausgesetzte Gehalt von 200 fl. weggeblieben. "« s «­··In der am­ 2.October 1847 stattgefundenen Vers­­ammlung der Kronstädter Distriktscommunität sind nach Ablesung des Protokolls über die frühere Versammlung die nachstehenden Gegenstände zur Verhandlung gek­­ommen: 1. Waren zur Erstattung des mündlichen Rechen­­schaftsberichtes über die Verhandlungen­ des legt abgehal­­tenen Nationalconflures, welche bisher wegen wer­ fpos­tern amtlichen Sendung eines der gewesenen Hrn. Cons flurdeputirten als Abgeordneten zum Landtag nicht hatte stattfinden können, die damaligen Hrn. Conflurdeputir­­ten erschienen, und erklärten sich bereit, über die Ergeb­­nisse dieses Konflures, worüber sie seiner Zeit bereits den schriftlichen Bericht erstattet, nunmehr auch mind­­lich zu berichten. Auf die vom Präsidium gemachte­ Be­­merkung jedoch, daß seit jenem National-Gonflur b­is nahe ein Jahr verstrichen sei, und an sonst mehrere feinen Aufschub Teidende Gegenstände zur Verhandlung vorlägen, ging die Distriktscommunität für diesmal, jedoch ohne Folgerung für die Zukunft, von der Erstatt­­ung des mündlichen Rechenschaftsberichtes ab, faßte je­­doch zugleich den Beschluß, daß für die­ Folge der münd­­liche Recenschaftsbericht stets in­ der, nach der Heimkehr der betreffenden Deputirten stattfindenden näcsten Kreis­­versammlung abgestattet werden möge. 2. Stimmte die Distriktscommunität den vom Ma­­gistrat und der Stadtcommunität in einer gemeinschaft­­lichen Sigung betreff der NRefrutenstellung und der da­­mit in­­­erbindung stehenden M­ilitärconscription gefaß­­ten Beschlüssen bei; zugleich wurde das Gel­ult an den Magistrat gestellt, einzuschreiten, daß Die von Kronstadt und dem Distrikt vom Jahr 1835 heimwärts durch die Werbung gelieferten Soldaten bei der nächlten Refrus­tenstellung in das zu frelfende Duantum eingerechnet werden mögen. 5 Wurde beschlossen, hinsichtlich einiger Umstände, die­ Genfur der über die Versammlugen­ der Distrikte- Ortes ein Bittgesuch zu unterlegen. 4. Wurde die in dieser Distriktsversammlung vors­genommene Verlautbarung des Diploms, vermöge, wel­­chem dem hiesigen Herrn Oberrichter Joseph v. Wenzel das Prädicat, von Kronfeld, Allerhöchst ertheilt worden is, in so weit daraus die Distriktsversammlung die Aus­erkennung der D Verdienste und Leistungen eines ihrer D­berbeamten ersab, zwar zur angenehmen Wissenschaft puris zugleich aber auch, in so weit die Berlaut­­erung von Adelsdiplomen nicht in bürgerliche Kreis­­versammlungen gehöre, sowohl gegen diese Verlautba­­rung, als auch gegen jede vielleicht Daraus zu ziehende den sächsischen Verhältnissen entgegenstehende Folgerung, Verwahrung ‚eingelegt. 5.Dem­ von einer sächsischen Kreisbehörde gestell­­ten Antrag wegen Erwählung perm­anenter Ersatzm­än­ner für die sächsischen Landtagsabgeordneten stimmte die Distriktscommunität, im Einklang mit der diesfalls von u VL PAIGREN Kommunität, abgegebenen Erklärung nicht bei. . 5.Gab die Distriktscom­munität ihre Ermüillung zanerabfolgung der ers-ähnlichen Belohnung aus der Distriktskasse für deneischerOetsnotär für Füh­­rung der Befhälkcontrolle im­ heutigen Sommer. 7. Stimmte die Distriktscommunität bei, daß der ‚Wittwe des gewefenen Nationalforftinfpectors Zofeph ‚Laurentius Binder ein Drittheil des Gehaltes ihres ver- Ei­nes ab­­en bewilligt werde.­ben lang mit den so fimmte die Distriktscommunität im Eins eritatteten Erklärung geftellten Antrag eines «»..·., dies falld von der städtischen Kommunität daß bei der National-Universität fachsifchen. Publitumg­ bei, daß den Universitätsdeputirten an Stelle der bisher bezoge­­nen charaktermäßigen Tagegelder, in..der. Folge gleich den, Landtagsabgeordneten, blos. ein sechswöchentliches Aversional-Duantum von 100 fl. EM. verabfolgt wer­­den möge.­n. Auf den von der städtischen Communität gemach­­ten Vorschlag, zur Deckung der jährlichen Ausgas der Distriktscafte die Allodialcaften der einzelnen Distriktsortschaften verhältnißmäßige Beträge leisten müs­sen, wurde in­ Gemäßheit der Erklärung der Abgeord­­neten dieser Ortschaften beschloffen, daß darüber­ vorerst die Kommunitäten der einzelnen Distriktsortschaften selbst angehört, und sodann dieser Gegenstand in der nächsten Versammlung weiter verhandelt werden­ möge. Kronstadt, 16. October. Mit der­ heutigen Post ist und die Nachricht, zugenommen, daß die Ernennung jener beim Beginne des jekigen Landtags stattgefunde­­nen Wahlen zum Amte des 1. Thesaurarius, des Lan­desbuchhaltungspräsidenten und zweier Gubernialräthe von allerhöchsten Orten erfolgt sei.. Die Namen der betreffenden neuen Würdenträger müssen wir unsern Lesern noch vorenthalten, hoffen und aber bald in den Stand gefegt zu sehen, die diesfällige Mittheilung ebe­­sfens machen zu künnen, « der. bem

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