Siebenbürger Wochenblatt, 1848 (Jahrgang 12, nr. 1-52)
1848-01-13 / nr. 4
14 gemeinden eine allgemeine Versammlung abgehalten, worin die in dieser Beziehung vorläufig angeordneten Maßregeln gutgeheißen, die nöthigen Aufklärungen über die wahre Sachlage ertheilt, der einhellige Beschluß der gleichmäßigen Behandlung aller Bewohner dieser Stadt und ausgesprochen und die aufgeregten Gemüther völig beruhigt worden Grund gehofft sein sollen; so daß mit werden Fann, ed werde, wie der Korrespondent in No. 2 d. Bl. meldet, diese Angelegenheit nunmehr ruhig ihren Gang nehmen und zu Ende geführt werden. Bei dem in unserm Baterlande bestehenden Völfersemiich von so ungleichartiger Gemüthsart und Bildung ist es wohl auch leicht erklärlich, wenn manche unsrer Zünglinge, die etwas Befleid gewohnt sind, ‚mit einer gewissen Scheu vor der Nefrutirung erfüllt waren, welche Snonderheit auch der bisher in unsern Kasermen übliche Doppelbelag oder das Schlafen zweier Soldaten in einem gemeinschaftlichen Bette hervorgerufen hat. Nun sol aber, wie wir hören, diese Einrichtung für die Zukunft wegfallen, und jedem seine besondre Schlafstelle angewiesen werden, was wohl im Verein mit den übrigen, nach der erwähnten Korrespondenz in Ro. 2 von St. Ercellenz, dem commandirenden Herrn. General in Bezug auf die Behandlung der zu stellenden Refruiten ertheilten Befehlen, die völlige Beruhigung unsrer Bürgerschaft herbeizuführen geschaffen is. Ueberhaupt aber it das neue Gefet ein wesentlicher Fortschritt; er verpflichtet blos zu achtjähriger Dienstzeit, nicht nach Willkühr, sondern durch das Loos, und unsre Jünglinge fehren nach vollbrachter Dienstzeit als tüchtige, gutgeschulte, an Ordnung und Pünktlichkeit gemahnte, in den Waffen geübte Männer zum heimischen Heerde zurück, während der Soldat bisher auf Lebenszeit verpflichtet war und gleich einem Verbrecher gefangen, in Ketten und Bande gelegt zum Affentplage geführt wurde ungewöhnlich als alterssch war er,, für die burgerliche Ge Fufaaft wenig tauglicher Mann heimkehrte. Die Wehrpflicht ist jedes Staatsbürgers erste und heiligste Verbindlichkeit, welche auch unsre Altvordern zeuge, der „Geschichte nie hintanfegten,, und wie sie sollen und wollen auch wir treu einstehen für Fürst und Vaterland! Noch fühlen wir ung gedrungen, die in dem berührten Artikel in No. 2 den Vertretern unsers Publisums hingeworfene schwere Beschuldigung bezüglich: der Entstehung des Befruhrungsgefäßes, welches denselben in verschleierten Worten Verrath an ihren Mitbürgern vorwirft, zu widerlegen und zurückumweisen. Der Dieb: fällige Geiesvorschlag der systematischen Deputation wurde, nachdem vorher von einer von der Nationauniversität niedergelegten Kommission ein Gutachten darüber abgegeben worden war von den zur Vertretung des hiesigen Stadt- und Distriktspublikums berufenen Körperschaften umsichtig berathen und nach dem Austrag dieser Berathungen den hiesigen Landtagsabgeordneten die erforderliche Weisung ertheilt, welche aber, wie befangıt, fammt den übrigen sächstsschen Abgeordneten ‚beim ey 51 Landtag in der Minderheit blieben und die Mehrheit das Gefek, wie ed jet vorliegt, abfaßte Nach Bekanntwerdung des Landtagsbeschlusses bemühten sich zwar ‚die hiesigen vertretenden Körperschaften eine Aenderung herbeizuführen, aber erfolglos; es trifft sie also in dieser Hinsicht kein Vorwurf, sie haben gethan, wozu sie an Vertreter ihrer Mitbürger verpflichtet waren, und ihre Verhandlungen waren nicht in Dunkel gehüllt, können nicht in Dunkel gehüllt werden, da jedes Communitätsmitglied das Recht, wie die Pflicht hat, seinen Mitbürgern das Ergebniß derartiger Berathungen mitzutheilen, wie solches auch geschieht. Selbt die freisinnigsten Verfassung gewährt nicht allen Bürgern das Recht, über öffentliche Angelegenheiten mitzuberathen denn wozu wären sonst die aus dem Bolfe ges wählten "Vertreter da? wir sind nicht Republikaner, sondern Bürger eines constitutionellen Staates und eine derartige Democratie, ‚wie sie der Korrespondent heraufzubeschwören sucht, wird wohl Niemand, der es mit seinem Bolfe aufrichtig meint, wünschen. Drum laßt das unnöthige Poltern und Lärmen, es führt so zu nichts, als zu ‚ungeiziger, unfruchtbarer Aufregung ! Ungarn, der gefeierte Graf Sedenyi, einzigen Ziele Der dritte Redner war Er hätte lieber später gesprochen, da einerseits der Saal nun etwas aufgeregt, auch er etwas schwierig sei, gleich nach dem ehrenwerthen Deputirten vom Perther Somitat das Wort zu ergreifen, von dem selbst die „Allgemeine“ sagt, daß die Dialektik: ihm zu Gebote stehe, miß iich und vergleichbar sei seine Stellung dem unter der Gefahr verrannt zu werden, ihn vielmehr ‚ hierorts, dessen Vaterlandsliebe er stets anerkannt. Die Offenherzigkeit findet der edle Graf gleichfalls nothmendig. Es ist möthig zu sagen, daß wir Ungarn siehende sein Daß man die aus Zur Stunde aber huldigen, aber sagt: Gegen die wollen und reiflich conititutionelle Ungarn. es fchon anders Niemand glaubt mehr dAran, daß Ungarn abforbirt ift natürlich aber even die philosophische Folge dessen waren die absondernden Tendenzen, die sich in Ungarn fundgaben, werden konnte und ed steht da neben Oesterreich, wie die Körper im Planetensysteme, zwar sämmtlich die Adresse Die Puncten ehrenwertliche Deputirte von Peith einem Naturgefege eigene Bahn ver: übrigens nach Franzosenthum schmedt, hat er seine Einwendung, nur möge sie erwogen werden, nichts das finde unter den jenigen dringender Schluffe gewäre alle Dies. Durch Die ungarischen Laute des Monarchen des DistriktS i - selbst Schauspiel Zuständen dem folgt. I Adressrebatten. Publikum in allen gar dem nicht jeder Monarchie Forts.) Wohl des so zu it Auch der eines Schiffers, der verschiedenartigen Elementen amalgamiren gefuht einzelne Vaterlandes eines Hahnenfampfes Das mit Koffuth wolle er Er begrüßt zum Velten jährlichen Landtag. Ich geben, hat am seine zusteuert, beDer ist der .