Siebenbürger Wochenblatt, 1848 (Jahrgang 12, nr. 1-52)

1848-01-13 / nr. 4

e­ n Siebenbürger Wochenblatt. _ s. nt med 7179 93T ande ‚tgslı een birysaR - 1 jr 13:09 , ‚galt allergnädigster BYerwilli­gung. K­ronst­ad­t, 13. Januar SUNTVOIRE 13 Ja­ vo Oesterreichische Weonarchie. 88. Yungader: Herrschafts-Spann' Franjo. Cap i in en Ruhestand ee en. 2 ns PR Kronstadt,9. Januar.*) Unser öffentliches Leben hat seit einigen Tagen seit nämlich das neue Refruits rungegefes zur­ Ausführung herabgelangt ist, eine be­­wegtere Gestalt angenommen, wozu absichtlich verbreitete irrige Gerüchte, entfielte Angaben und­ gefränste «Zus V­MWZUMIt-cikediu.iveldim,uui« sorwtcke.seytgyk«szdie"pevekiwjeiwcipes« desselden verdient, nur so viel bemierfen, daß wir überhaupt Niemandem, am allerwenigsten aber den‘ Vertretern unseres Publikums irgend eine­­ Pflichtverlegung weder in verschleierten noch­ entschleierten Worten zum ‚Vorwurfe, gemacht, haben, oder machen wollten. Wenn mir wünschen, dag in das­ innerste Bürgerleben eingreifende Geiegesvorschläge der Presse zur all­gemeineren Beleuchtung und Öffentlichen Besprechung anheim fal­­­len mögen, was allenfalls dem Ansprun „allen Bürgern‘ die lesen und denken wollen in­ der­ Korrespondenz No. 2 unter­­stellt werden kann: so haben wir und: der Berfaffer derselben gewiß, nichts anderes gewollt, ald das, was ein jeder constitu­­tionelle Bürger wünschen soi und wünschen muß, wenn er die­ser Ehre theilhaftig sein­ will. Wenn wir uns auch darüber nicht mehr aussprechen, ‚sollen, und uns in­­­ieser Beziehung Vorwürfe von einer Seite gemacht werden, die uns eher bei der Last unseres schweren Soces ermuthigen als zurechtweisen sol, so wollen wir lieber um in Ruhe zu leben und uns behä­­big hästen zu­ fünnen, die Spalten unserer Zeitung mit Am­menmährchen füllen. Bon anderwärts sind wir es gewohnt, ungeachtet unseren aufrichtigen und­ lokalen Strebungen, geheim und öffentlich verdächtigt­ zu werden. Dieses emig. -gleiche Ge­ Fläffe eines bösartigen Spikes an den Mond und seines Ge­­folges! Fann und aber nicht im mindesten beirren, während ung Wunden von Freunden und Gleichgesinnten aus Mißverstand erklagen, tief schmerzen. Daß wir Feiner Republikaner sind, aben wir­ that fählich in vielen Fällen bewiesen. Wir sind auch weit entfernt Republikaner­ sein zu­ wollen; was aber wir und unsere Freunde all eines constitutionellen Bürgers würdig für wahr, reht, und gefeslich halten, das werden wir be­­sprechen und verfheidigen; mögen auch unsere Widersacher Ar­­meen aus­ dem Boden gegen uns heranstampfen. t­reffen,, troßdem daß die Behörde in dieser Beziehung die größte Oeffentlichkeit beobachtete, wohl das weilte beigetragen haben mögen. Das Neue und Ungewohnte findet überall wie Berehrer, so noch mehr Widersacher, besonders wenn es, wie in diesem alle, so tief ins innerste Rolleleben eingereift, und es ist sehr begreiflich, wenn unfre beffern Mitbürger, welche bei der bieheri­­gen Art der Nefrutenstellung, wo ihre Söhne bis zur dringendesten Nothwendigkeit von der Militärpflicht vers­chont wurden, sich im Besit eines gemissen, durch die Zeit und langjährigen Gebrauch zur Gewohnheit gemor­­denen, wenn all ungefeglichen Vorrechten sahen, mit der neuen, jeden Bürger gleich verpflichtenden Einrie­­tung unzufrieden waren, und die frühere, wenngleich jedes Bessere Gefühl“ verlegende, dem 19. Jahrhundert Hohn sprechende Art der Nefrutenteilung zurückwünsche Bau­tem. Das Aufhören dieses bisher factisch gelebten Bors­rechtes verbunden mit der im neuen Gefeg enthaltenen­ Bestimmung, daß jeder Nichtadelige zur Wehrpflicht bes,­rufert sei, mithin der Adel ohne Ausnahme, ob er auch, dem Bürgerstande angehöre, davon als befreit erscheint, mußte natürlich einen üblen Eindruck hervorrufen, da diese Bestimmung, auf die fähsische Nation und den im ihrer Mitte vorhandenen Arnaladel angewendet, der fähsischen Grundverfassung, die Feine bevorrechtere Klasse, sondern bIo. gleichberechtigte und zu gleichen Pflichten verbundene Bürger kennt, fehnerstrafs entgegen ist und in ihrer­­ ganzen Strenge durchgeführt, dem freien Bürgerthum eine bisher nicht genannte Aristokratie eins­impft. Zudem war die Mehrheit unsrer Mitbürger, ja selbst unsrer Stadtverordneten, ungeachtet der von Sei­­ten der Behörde gefchehenen öffentlichen Bekanntma­­chung sowohl des Gefekartikels und der demselben an­­gehängten Fuftruktion über die Art der Rekrutenstellung, als auch der im Namen Sr. Majestät von der 9. Lan­desregierung herabgesendeten Proklamation und bezüglich Belehrung über diese Angelegenheit, darüber nicht ganz im Hafen; sein Wunder also, wenn sich Besorgniß und Mißmuth hören ließen, welche zu zerstreuen gebotene Pflicht jedes guten Bürgers , besonders aber der Ver­­waltungsbehörde war. Unser Magistrat hat auch, wie wir hören, am verfroffenen Samstag in dieser Absicht und nach Vorschrift des erwähnten Gefetes, mit der Stadtcommunität und den Vertretern der freien Land­­ee­rt ‚2 -- - Die Redaktion.

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