Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1884. September (Jahrgang 11, nr. 3258-3283)
1884-09-16 / nr. 3271
- € E 9 x % . l - »O« l· . A » . * , Reduktionuiidxtdministration Heltauergasse23. Crfcheliituiitguzuasiuedergimwuiidsieicv . tageiöstich. Abonnement für Hermannstadt: monatlich 85 fl., vierteljährlich 7 fl. 50 fl, Halbjährig 5 fl, ganzjährig 10 fl. ohne Zustellung in’3 Haus, mit Zustellung 1 fl., 3 fl.,6 fl. 12 fl. Abonnement mit Postversendung: Für das Inland: vierteljährig 3 fl. 50 Tg TAL., ganzjährig 14 fl. Hür das Ausland: vierteljährig 7 RM. oder 10 Frez., dassjährig 14 NM. oder 20 rarra 23 RM. oder Te8. Unfrantirte Briefe werden nicht angenommen, Manuskripte nicht zurücgestellt. N".3271.xl.Jahrgang. Hermannsadt, Dienstag, 16. September 7 Pränumerationen und Inserate übernehmen außer dem Hauptbureau, Heltauergasse Nr. 28, in Kronstadt Heinrich Zeidner, H. Dreszwandt’s Nachfolger, Mediasch Johann Hedrich’s Erben, Schässburg Carl Herrmann, Bistritz Fr. Wachsmann Nr. 187, Sächs.Regen Carl Fronius, Mühlbach Josef Wagner, Kaufmann, Broos Paul Batzoni, Zehrer,Wien Otto Maas (Haasenstein - Vogler), Rudolf Mosse, A. Opelik, M. Dukes, Moriz Stern, Heinrich Schalek, J. Danneberg, Pest A. W. Goldberger, Frankfurt a. M. G. L. Daube & Co. Insertionspreis: Der Raum einer einspaltigen Garmondzeile fostet beim einmaligen Einladen 7 Er., das zweitemal je 6 fr., das drittemal je 5 fr. d. W. exclusive der Stempelgebühr von je 30 Er. 18 af - » ca » « so Die alten Beteitigungswerke in Kronstadt und deren heutige Verwendung. Von Johann Hin. IV. Aufgaben für die Gegenwart. Es ist noch immer ein ansehnlicher Rest der alten Kronstädter Befestigungen auf einem Flächenraum von 7'och geblieben, an dem sich der lebhafter erwachte Sinn der Stadtväter, ihre gebildetere, empfänglichere Einsicht treie Bedürfnisse der Gegenwart zu erproben hat. Hat die Stadtverwaltung Kronstadts zwar im Besorgen der alten Stadtmauern und Türme viele Versäumnisse begangen, hat sie manche Bastei und manchen Zwinger der Stadt Stadtverwaltung bisher im Herrichten offener Gassen und Gänge, Baupläne und Wohlfahrtsanlagen aus den alten Befestigungswerten Erhebliches geleistet — sie wird künftighin noch mehr leisten und wird in diese ihre Thätigkeit ein System und ein rascheres Vorgehen zu bringen wissen. Die gegenwärtige Stadtvertretung Kronstadts hat, in richtiger Erkenntnis der gestellten Aufgabe, den entprechenden Weg zur Erreichung des Bivedes betreten. Sie beschäftigt sich soeben mit der Schaffung eines Statuts, betreffend die Instandhaltung, Benügung und teilweise Abtragung der, die Stadt bis nach umgebenden Befestigungen. Mit diesem Statut soll die Lösung der gestellten Aufgabe ihre Richtung erhalten, und zwar auch mit Bezug auf die bisherigen einzelnen Umgestaltungen , da innerhalb dieser — tie zwir ger fehen haben — einige rechtliche Tragen und polizeiliche Maßregeln unausgetragen geblieben sind. Dieses Statut wird vor allem den Zweck zu umschreiben haben, den fi die Stadtvertretung mit der Schaffung dieses Statutes feßt. Dieser Zweck ist sein anderer, als die der Stadt und sonstigen Eigentümern gehörigen Teile der alten Stadtbefestigung in allgemein bindenden Regeln jener dringender gewordenen Aufgabe dienstbar zu machen, daß die nnerstadt ‚Kronstadt aus einem mittelalterlich, mit Mauern umschlosfenen in einen, dem freien Verkehr, der Neinlichkeit, Gesundheit und dem ästhetischen Behagen möglicft eröffneten Stadtteil umgestaltet werde. Das Statut hat darnach den Gegenstand nach seinen zivilrechtlichen und administrativen Erfordernissen in leitenden Bestimmungen und Klarstellungen zu behandeln. Ich versuche, diese Bestimmungen und Klarstellungen hier kurz zu fizieren . Die zivilrechtlichen Verhältnisse künnen anders nicht richtig aufgefaßt werden, al auf Basis des seit 1870 beim 1. Gerichtshof in Kronstadt angelegten und geführten Grundbuches. Dieses zeigt die Kronstädter ehemaligen Befestigungswerke,——die sämtlichen im Umfang von 17 Joch 932 Quadrat-Klafter—als Grundbuchskörper oder als Zugehör zu Grundbuchskörpern mit der Bezeichnung „Steinhaus und Garten“, oder Steinhaus allein und Garten allein, oder Gasse, Park u. dgl. und führt sie auf als Grenzmauer an Grundstücken geworden sind,nämlich hier an Gassen oder freien Plätzen und dort zwischen Privatgründen gelegen,so wäre ein Statut auszusprechen, daß im ersten Fall,zumal wenn die Grenzmauer ein an allträgt,also zum Wesen des Grundstückes gehört,diese Grenzmauer vom Eigentümer des Grundstückes als Bestandteil dieses Grundstückes in Stand zu erhalten ist,und im anderen Falle,daß die Stadtmauer zu einer gemeinschaftlichen Scheidewand zwischen den beteiligten Nachbarn geworden ist.Die Türme,die in solchen Mauern eingesetzt sind,müssen wohl auch für gemeinschaftliches Eigentum unter den beteiligten Nachbarn angesehen werden.Wenn übrigens hier an Stelle der jetzigen breiten Mauer oder des Turmes einst eine angemessene schmalere Scheidewand gesetzt werden wollte,so würde diese auf diejenige Linie zu setzen sei,die auf der Mitte der jetzigen Mauer,rücksichtlich Turmbreite läuft-Hierher gehört auch die Bestimmung,daß die Stadt einen Turm oder hinaus auf einen jener städtischen Gründe tritt,die ein Gemeindegut oder Gemeindevermögen bilden,für ein Eigentum der Stadt anzusehen habe,da ihr der Grund gehört und sie den fraglichen Turm aufbaute. Damit sind die zivilrechtlichen Karstellungen erschöpft, die zu beachten wären. E 3 folgen die administrativen Maßnahmen, deren Ausführung der Stadt vom Standpunkt der Bau-, Sanitäts-, Verehrs- und Sicherheitspolizei durch ihre städtische Behörde zusteht, rücsichtlich auf Grund der allgemeinen Gehege und Veroronungen obliegt. Auf polizeilichen Wege sind die Beriter von Mauerwerfen, ob sie im Innern des Grundstückes oder gegen Außen den Umsturz drohen, oder wenn Yocher gewordene Steine oder sonstige Gegenstände von Mauerwerfen herabfallen könnten, zur ordentlichen Herstellung zu verhaften. (Die Verflichtung dazu ist im Gef.-Art. XL von 1879 Strafgesäß über Uebertretungen — $ 117 zweiter Abgab, enthalten.) Im polizeilichen Wege ist die allgemeine Kürzung aller Mauern durchzuführen, die al Scheidemauern zwischen Grundftücen oder als Grenzmauern gegen freie Pläne dienen, und demnach in einer Höhe von Höchstens 2, Meter genügen. Im Statut ist diesbezüglich die Anordnung zu treffen, daß diese Höhe von Höchstens 20 Meter mit Rücksicht auf das allgemeine Bedürfnis nach Licht, Luft und freier Aussicht, der Lage in Kronstadt entspricht. Betreffe dieser Mauerabtragung und Herstellung verfallener Befestigungswerte überhaupt müßten, im Statut der Vollzugs-Termin, die Last der Kostentragung und der "im Falle des Säummnistes "eintretende HBirang geregelt werden. Bezüglich der nach einer so vieljährigen Nichtbeachtung der polizeilichen Vorschriften gewiß häufig eintretenden Hindernisse, Weigerungen und Abnormitäten, wäre im Statut auszusprechen, daß die Baubehörde derlei Konflikte allemal nach der Billigkeit beizulegen und, wenn ein Beitrag zu den Kosten sestens der Stadt notwendig erscheinen sollte, die Sache vor die Stadtvertretung zu bringen habe. Derselbe Weg müßte, als der geeigneteste, auch in jenen Fällen eingeschlagen werden, wenn eine Partei das von der Stadt bezüglich eines der Befestigungswerte geltend gemachte Eigentum nicht anerkennen wollte. Die Schaffende städtische Verwaltung ist der dritte, größte Reaktor im Lösen der gestellten Aufgabe. Sie führt den Aufbau des neuen Kronstadt dar. Klarstelung des Rechts und polizeilicher Schule sind eben nicht der Selbstzwed. Sie helfen nur zum eigentlichen Ziwed, der in die Hände der Stadt Kronstadt, als eines strebsamen Gemeindewesens, gelegt ist. Das Statut soll diesbezüglich wenigstens in Umrissen aussprechen und anordnen, was die Stadt Heute für die gestellte Aufgabe aus ihrem Vermögen zu thun die Absicht Hat und zu thun im Stande ist. Ich meine: die Stadt Kronstadt, welche ansehnliche Regulierungen auf dem Stadtgebiet mit Verwendung oder Beseitigung der alten Befestigungswerte ausführte und Heute die gesteigerten diesbezüglichen Bedürfnisse erkennt, müßte im Statut aussprechen, daß sie in der Gegenwart die dringender getordenen derartigen Herstellungen je eher ordnungsmäßig beschließen und ausführen wolle, daß sie die Absicht habe dazu, wie bisher, sowohl die ihr der Iihaften anderer Eigentümer erforderlich sind, diese mit Mitteln der Stadt zu erwerben. Einige dieser Regulierungen, deren Notwendigkeit sich heute erfernen läßt, werden hier kurz aufgezählt und wären in das Statut aufzunehmen: a) Abräumung des Schmißturmes. b) Die schon in der Ausführung begriffene Regulierung der Hinter der Mauer gelegenen Proviantgasse. ce) Das Durchbrechen einer Gasse vom kleinen offenen Plak neben dem Proviantgang bis auf die untere Promenade auf Grund des bereits festgestellten Regulierungsplanes, welcher übrigens den Ankauf des Tischlerzwingers und Verwendung desselben, wie auch des Goldschmiedzwingers zur Vorausseßung hat. d) Die Führung einer Ein- und Ausfahrt am äußern Ende der Spitalsgelegentlich der angebahnten Befig-Regulierung zwim Staat, der den Thechismenmacherzwinger erworben hat, und der Stadt, als Eigentümer der benachbarten Holz-Legestätte, e)Die bereits in Angriff genommene Herstellung einer Ein-und Ausfahrt am südwestlichen Ende der Burggasse. O Die Herstellung einer Ein und Ausfahrt am ostnördlichen Endeng"·« derselben Burggasse. g)Die Beseitigung der im Turme am Michael Mutzig’schen Grund angebrachten Thüre und Okkupation im städtischen Graben;die Regulierung undSicherstellung der Eigentumsrechte bezüglich der Seilerbastei,des Durchgangs- Servitutsrechtes auf der Therese Gabonyi’schen Hausrealität in der Burggasse.—. und das Wegschaffen der Pulver-Aufbewahrung aus dem daselbst gelegenen Turmtop. Zahl 4932, h) Die Ausrodung und parkähnliche Herrichtung jenes zwischen der sogenannten Weberbastei, Stadtmauer an der Burgfronte und Burgpromenade gelegenen Gebietes, soweit es noch nicht die Verwendung zu einer städtischen Baumschule und Unterbringung des Stadtgärtners gefunden hat. i)Die Führung eines Aufganges aus der mittleren Burggasse nach der Burgpromenade,wie auch Verwendung der Seilerbastei zur Unterbringung des städtischen Gärtner-Personales und zu städtischen Gärtnerei-Anlagen. b)Das Wegschaffen des Stadtthores und der Stadtmauer,die am Ende b Hi der Heiligleichnamsgasse stehen,und die Regulierung dieses Platzes,mit Unterbringungs des Wasserbehältnisses an einem andern Orte. l)Die Klarstellung des Eigentumsrechtes auf dem basteiartigen Turm an der Graft, und die stellenweise Erweiterung und bessere Regulierung des Weges um die Craft, m) Die ähnlichen Herstellungen auf dem Stadtgebiete überhaupt, die zur Erleichterung des Verkehrs, Hebung der öffentlichen Gesundheitspflege und Seuersicherheit, Führung einer bessern Wasserleitung, Hebung der öffentlichen Beleuchtung, Anlage von Unratskanälen und zur Verschönerung und Bequemlichkeit innerhalb Kronstadts führen. Wir dürfen der sozialen Kräfte nicht vergessen, die berufen sind, hier ausgiebig zu helfen und anzuregen. In Kronstadt besteht der Verschönerungsverein. Im Statut, betreffend die alten Befestigungsmerfe, ist auszusprechen, daß die städtische Baubehörde nicht unterlassen dürfe, sich in Fragen der Park--und Promenadeanlagen,die im Gebiet der alten Befestigungswerte auszuführen sind,mit dem Verschönerungsverein ins Einvernehmen zu setzen und seine Mittel auch zur Lösung solcher Aufgaben in Anspruch zu nehmen.’« In dieser Weise erhält die,in der Bevölkerung thätige Neigung,am Zustandekommen geschmackvoller Anlagen sich zu beteiligen,ihre Befriedigung und wirkt vorteilhaft auf den Fortgang der guten Sache überhaupt. So erhalten wir im Statut ein volles Bild jener Aufgaben und Bestrebungen für die Modernisierung Kronstadts,zu welcher,soll sie gelingen, die beteiligten Privaten,wie die Stadt bereitwillig und thätig mitwirken müssen und auch die öffentliche Meinung,die unsere städtische Bürgerschaft belebt,fördernd eingreifen wird. a)Gemeindegut der Stadt Kronstadt in 17 Stücken,3Joch 802Quasidrats Klafterngroß5 b)Gemeindevermögen der Stadt Kronstadt in 7 Stücken zu 3Joch 479Quadrat-Klafterngroß ,c)dem Staat gehörig,2Stück,1Joch 854Quadrat-Klafteregroß; ihre akuten Körperschaften gehörig ins Stücken,3 Joch 139 QuadratKlaftern und 6)einzelnen Personen in mehr als hundert Stücken gehörig,5Joch 1258Quadrat-Klaftern groß. Die Befestigungswerke Kronstadts also sind zu einem Privateigentum desjedrigen geworden,auf dessen Namen sie im Grundbuch eingetragen waren. Da das Grundbuch das Eigentum von Grenzmauern im allgemeinen nicht Stadt gehörigen ehemaligen Stadtmauern,Türme,Wälle,Gräben und Thore s(Ungekchts und ehemalige Befestigungsmauern in Kronstadt in zwei Fällen zu einer u.dgl.zu verwenden,als auch in denjenigen Fällen,wo benachbarte Liegen» · I —- BEE Tex . JHntjiLAg--sggskge34hemaliges—Fesnmgs-MMWEV,F·DA- T 44 Aa «.. » .,. = = A 2 "—».s'.«»T· -,·-.«E"· Ep«««.-?·."s., "· A = .. a 41 [ f € f 4. en Der Auswanderer · Roman von Karl Zaftrom. nicht weiter mit ihm in Verbindung treten zu können und begann nun sich eine noch billigere Wohnung in einem Stadtteil zu mieten, von dem aus er den Hafen in kürzester Frist erreichen konnte. Noch an demselben Tage richtete er sich in seiner neuen Wohnung ein, feste seinen Anzug wieder in Stand und traf seine Vorkehrungen, so daß er am folgenden Morgen in aller Frühe seinen Posten einnehmen konnte. Allein auch der zweite Tag verging, ohne daß er ihm irgend eine Gelegenheit zu einem kleinen Verdienst dargeboten hätte. Der Plaam Dat war überfüllt mit brodlosen Leuten, die einander den Nang abliefen und sich gegenseitig Konkurrenz machten. Er sah, daß Auftritte der Art, wie der gestrige, durchaus nicht zu den Seltenheiten gehörten, und die Sorge für seine zukünftige Existenz trat in immer drohenderer Gestalt vor seine Seele. Al auch der dritte, der vierte Tag verging, ohne ihn nur im geringsten feinem Biere näher zu bringen, als der Anhalt des Goldstaubjäckchens bei der enormen Teuerung aller Lebensbedürfnisse in ersschrechender Weise abzunehmen begann, kam es die stille Verzweiflung über ihn, und früher als ‚gewöhnlich schlich er in sein abgelegenes Stübchen zurück, fehte sie an das Fenster, stüßte den Kopf in die rechte Hand und schaute mit trübem Sinnen in das fröhliche Treiben der Straße hinaus. „&o ist ein gar schwieriges Land, dieseg Amerika”, murmelte er vor sich Hin, „ich wollt’, ich wär’ daheim in den Tagen meines Glückes in meiner behaglichen, bequemen Schreibstube eifrig arbeitend am Bulte. Ach! den schrwierigen Verhältnissen hier zu Lande bin ich ja in feiner Weise gewaschen, und wahrscheinlich wird es mir nie gelingen, in eine sorgenfreie Lebensstellung zu kommen.“ Er dachte an seine verunglückte Sammerlaufbahn zurück und seufzte tief . Neds schien. Er sah genauer hin, er war ihm, als misse er sich täuschen. Der Neger trug einen eleganten Banamahut und einen schwarzen Anzug von modernem Schnitt. Er rauchte ein Zigarrette und schnellte sich mit einem feinen Spazierstecken fuperhaft vorwärts. Sollte dieser elegante Bonvivant in der That Ned sein? Er mußte Gewißheit haben. Hastig verlieh er das Zimmer, stürzte die Treppe hinab auf die Straße und rannte hinter dem Schwarzen her, den er auch nach wenigen Sprüngen einholte. „Um Vergebung, mein Here”, begann er, „heißen Sie nicht Red?” Bei den ersten Worten schon Hatte der Neger seinen Kopf nach dem Frager umgewendet. „Ach, guten Tag, Maffa Borrmann“, sagte er augenscheinlich erfreut. „Guten Tag, Maffa! Wie kommen Sie nach Nem-Yorf? Wie geht’! Ihnen? Ah, Sie haben sein Glück gehabt, die mir scheint ?* Der Deutsche konnte nicht länger daran zweifeln, daß er den ehemaligen Sklaven von Wilms Farm vor fi hatte. Ein freudiges Lächeln überflog seine Züge. Es war ihm, als müsse seine Lage sich nun zum Befjein menden, denn das ganze Aeukere des Negerd ließ darauf schließen, daß er in günstigen Verhältnissen Lebte. „3a, Red!” antwortete er, „mir ist’s nicht gut gegangen, festvem Du geflohen. bist. Die Amerikaner Haben mich im wahren Sinne des Wortes von meinem Refigtum gesagt, weil sie'S herausbekommen hatten, daß ich Dir auf die Sprünge half. Nun bin ich hier in der großen teueren Stadt ohne Verdienst, und meine geringen Mittel gehen zu Ende, Dir scheint es besser zu gehen. Du bist nicht mehr am Hafen ?* .,Massa werden es bereits wissen,daß der Red auf der Fiedel-Bescheid». weiß,wie selten ein Nigger.Der Red war die erste Zeit auch am Hafen ge-"-«""’«:J’ wesen,Tag für Tag,hatte auch hin und wieder eine Kleinigkeit verdient«-«» und sich damit zur Not durchgeholfen.Da kommt eines Tages ein nobler Herr mit einem langen schmalen Kasten und einer Reisetasche auf mich zu und fragt:»Willst meine Sachen tragen,Schwarzer?«Natürlich sagte der Red ja,auch wußte er wohl,daß in dem glänzenden polierten Kasten eine Geige stecke.Red nahm also die Sachen und trug sie dem feinen Herrn nach. Er ging weit fort bis nach Wowling Green,wo er in ein stattliches Haus trat.Da mußte ich die Sachen in einem prachtvoll eingerichteten Zimmer nedersetzen und der Gentlemann zog einen Dollar aus der Tasche uich wollte ihn mir als Lohn für meine Dienste schenken.Der Red übernahm das Geld nicht,sondern sagte zu dem Gentlemann,er möchte etwas anders als Lohn erbittem und als der Herr fragte,was,bat der Red,einmal auf der Fiedel spielen zu dürfen,die da im Kasten liege.Woher weißt Du,daß in dem Kasten eine Geige steckt?fragte der Gentlemann neugierig.QkRed wird nicht misseiy sagte ich da,Red hat einmal bei einem Musiker gedient, der die Fiedelmeisterhaft spielte,da hat es Red auch gelernt,und die Geige steckte gerade in einem solchen Kasten,wieder da.—Nun,dann trage einmal etwas vor,sagte der Herr und nahm ein wunderschöne Instrument heraus,ab———das war soieu und sauber,daß ich es kaum anzufassen wagte. Aber der Red spielte, Mafia. Die Geige sang so schön, al wenn tausend Engel sängen und dein Gentlemann mußte es wohlgefallen haben, was der arme Nigger Lustiges und Trauriges bunt durcheinander hervorsprudelte, denn er sagte:Du bist ein tüchtiges Talent,Schiwarzer,und wenn Du jeden Tag regelmäßig deine zwei Stunden übst,kam etwas aus Dir auf. Dann fiel ihm Red ein, der arme Neger, der vielleicht schon längst seinen „Nein, Mafia! am Hafen is’ nichts”, erwiderte Red, „habe was Feinden in die Hände gefallen und zu Tode geprügelt war. Wie sehnsüchtig deffer es gefunden und glaube an un für meinen te ae hatte er jeden Tag nach dem Stüchtling ausgeschaut, aber nie hatte er unter zu fönnen. Kommen Sie, ich werde Ihnen bei einem Safe Grog alles den vielen, vielen Menschen, die den Pla am Hafen belagerten, eine Neger erzählen.“ figurbemerkt,die auch nur von fern an Red erinnert hätte. ·Er zog den Deutschen,indem er ihn unter dem Arm saßte,mit sich Er wollte eben das Fenster schließen, als er auf dem gegenüberliegenden fort in das nackte Kaffeehaus. Hier bestellte er zwei Gläser von dem heißen (12. Sortjegung) Straßenpflaster einen mit einer gewissen Nobleffe gekleideten Schwarzen Getränk, das in ihm einen leidenschaftlichen Verehrer besaß, und nachdem Borman dankte dem freundlichen Manne für seinen guten Rat, bedauerte, bemerkte, der ihm in Gang, Haltung und Figur das Teibhafte Ebenbilder einen tüchtigen Zug gethan, Huber an zu erzählen. .k ; »« | «&