Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1920. August (Jahrgang 47, nr. 14186-14210)
1920-08-08 / nr. 14192
»i- . . EN EHER FEB . ER % al er 3 . v ’ « l« III Her-samt ; W Is- its- III-sinnen WILL Wut..W DICkmanuss du Its-Windsu Ms Ben 2: win permestenen B1K od. Leilb’50 tel 00 Kabel Einzelne Rummert 2K oder du I— 2 s · Ps- Er Hermannstadt, Sonntag 8. 8. August 190 N i user enge ya mu wenns Lex Soun« und Meiertane, Das erste Kapitel des Vertrages der alliierten Mächte mit N Rumänien. In dem französissen Urtext überjegt von 9. v. 4. Artikel 1. Rumänien verpflichtet sich dazu, da die in den Artikeln 2—8 des gegenwärtigen Kapitels enthaltenen Bestimmiungen als Grundgefege angesehen werden, daß Fein Gefe, feine Verordnung noch irgend eine Amtshandlung im Widerspruch oder Gegenjahret mit diesen Bestimmungen und daß fein Gefeg, feine Verfügung noch irgend eine Amtshandlung das Vorrecht vor ihnen erhalten. Artikel 2. Die rumänische Regierung verpflichtet sich, allen Einwohnern vollen und ganzen Schuß ihres Lebens und ihrer Freiheit zu gewähren, ohne Unterschied der Geburt, Natinalität, Sprache, Rasse oder Religion. Alle Einwohner Rumäniens werden das Recht, sowohl zur öffentlichen als privaten freien Ausübung jeden Glaubens, Religion oder Konfession haben, deren Ausübung nicht mit der öffentlichen Ordnung und den guten Sitten unvereinbar sein wird. Unter Vorbehalt der unten erwähnten Ausnahmen, anerkennt Rumänien mit vollem Recht und ohne jede Formalität, als rumänischen Staatsangehörigen jede, zur Zeit des Infrafttretens des gegenwärtigen Vertrages auf jedem Gebiet, das einen Teil Rumäniens bildet, einschließlich der ihm duch die Friedensverträge mit Oesterreich und mit zu RN u = der Gebiete, welche ihm hinübe: " Berson, wor ‚wohnende ne andere Staatszithet Deren kat als % österreichische oder ungarische Staatszugehörigkeit. Jedoch werden alle österreichischen oder ungarischen Staatsangehörigen von über 18 Jahren das Recht haben, innerhalb oder durch besagte Beiträge vorgesehenen Bedingungen für jede andere Staatszugehörigkeit, die ihnen offen steht, zu optieren. Die Option des Gatten wird diejenige der Frau nach sich ziehen und die Option der Eltern wird diejenige ihrer weniger als 18jährigen Kinder nach fi ziehen. Die Personen, welche obiges Recht der Option ausgeübt haben, müssten innerhalb der 12 darauffolgenden Monate ihr Domizil in den Staat verlegen, zu dessen Gunsten sie optiert haben. Sie werden die Freiheit haben, die unbeweglichen Güter zu behalten, die sie auf rumänischem Gebiet befigen. Sie werden ihre beweglichen Güter aller Art wegführen können. Es wird ihnen in diesem Rımfte gar sein Ausfuhrzoll auferlegt werden. Urtikel &. Rumänien wird als rumänische Staatsangehörige mit mit hollem Recht und ohne jede Formalität die Personen österreichischer oder ungarischer Staatszugehörigkeit ansehen, welche auf den Gebieten, die Rumänien durch die Friedensverträge mit Oesterreich und mit Ungarn übertragen wurden oder die ihm ferner übertragen werden konnten, von Eltern geboren wurden, die hier domiziliert haben, auch wenn sie selbst zur Zeit des Infrafttretens des gegenwärtigen Vertrages nicht hier domiziliert sein sollten. Jedoch werden diese Personen in den zwei Jahren, welche dem Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages folgen werden, vor den zuständigen rumänischen Behörden in den Ländern ihres Wohnsiges erklären können, daß sie auf die rumänische Staatszugehörigkeit verzichten und dann werden sie aufhören als rumänische Staatsangehörige zu gelten. In dieser Hinsicht wird die Erklärung des Gatten für die Frau als giltig angesehen werden “und diejenige der Eltern wird für die weniger all 1jährigen Kinder als giltig angesehen werden. Artikel 5. Rumänien verpflichtet sich, der Ausübung des Optionsrechtes, das durch die alliierten und verbündeten Mächte in den mit Oesterreich oder mit Ungarn geschlossenen oder zu Schließenden Verträgen vorgesehen wurde und den Interessenten gestattet, die rumänische Staatszugehörigkeit zur erwerben oder nicht, — Feine Hindernisse entgegen zu stellen. Urtikel 6. Die rumänische Staatszugehörigkeit wird durch die alleinige Tatsache der Geburt auf rumänischem Gebiet von jeder Person erworben, die sich auf keine andere EN von ee Ba ann, Be ee N tar.et 7. Rumänien N A, als rumänische Staatsangehörige mit vollem Recht und ohne jede Formalität die in allen Gebieten Rumäniens wohnenden Juden anzuerkennen, die sich auf seine andere Staatszugehörigkeit berufen fünden. Artikel 8: Alle rumänischen Staatsangehörigen werden vor dem Geieg gleich sein und dieselben bürgerlichen und politischen Rechte genießen ohne. Unterschied der Rasse, der Sprache oder der Religion. Der Unterschied der Religion, des Glaubens oder der Konfession , seinem rumänischen Staatsangehörigen Schaden im Genuß der bürgerlichen und Politischen Rechte, besonders bei Zulassung zu öffentlichen Weitern, Amtsverrichtungen und Chrenämtern, oder der Ausübung der verschiedenen Gewerbe und Geschäfte. Es wir.gar seine Einschränkung verfügt werden, gegen den freien Gebrauch irgendwelcher Sprache, seitens jedes rumänischen Staatsangehörigen, sei es im Sachen der Religion, der Presse oder Publikationen aller Ar,tei 8 in den öffentlichen Vereinigungen. Ungeachtet der Festlegung einer Amtssprache durch die rumänische Regierung werden die rumänischen Staatsangehörigen anderer als rumänischer Sprache vor den Gerichten für den Gebrauch ihrer Sprache, sei es mündlich oder schriftlich, vernünftige Erleichterungen gegeben werden. Artikel 9. Rumänische Staatsangehörige völfischer, veitafeser oder sprachlicher Minderheiten werden rechtlich und tatsächlich die gleiche Behandlung und dieselben Garantien genießen wie die andern rumänischen Staatsangehörigen. Sie werden insbesondere ein gleiches Recht haben, auf ihre Kosten zu schaffen, zu reiten und zu beaufsichtigen: religiöse oder soziale Wohlfahrtseinrichtungen, Schulen und andere Ersiehungsanstalten mit dem Recht des Freien Gebrauchs ihrer eigenen Sprache, und der freien Webung der Religion. Artikel 10. An Sachen des öffentlichen Unterrichtes wird die rutsmänische Regierung in den Städten und Gebieten, wo eine beträchtliche Menge von rumänischen Staatsangehörigen anderer als der rumänischen Sprache wohnt, entsprechende . Erleichterungen treffen, um den Kindern dieser rumänischen Staatszugehörigen zuzusichern, daß in den Bolfsschulen der Unterricht in ihrer eigenen Sprache gegeben werde. Diese Bestimmung wird die rumänische Regierung nicht ber hindern, den Unterricht der rumänischen Sprache in besagten Schulen verpflichtend zu machen. In den mänichen und Be wo eine ee der Bugelfing ber Bere von Sumken versehen,die im Staatsbudget,Munizipalbudsget odert deren Budgets aus öffentlichen Fonden für Zirecke der Erziehung,Relgen oder der Midtätigkeit zugewendet werden können Artikelli Rumänien gewahrt unter Aussicht des rumänischen Staates dermeinschaften der Szekler und der Sachsen in Siebenbürgen die lokale Autonomie in Sachen der ergion und Schule. Rumänien stimmt zu, daß in dem Maße, als die Bestimmungen der vorhergehenden Artikel in bezug auf Personen, die zu den Minderheiten der Rasse, Religion oder der Sprache gehören,diese Bestimmungen Verpflichtungen internationalen Interesses bilden und unter den Schulen des Wölkerbundes “gestellt werden. Sie werden nicht z. Artikels Artikel 12. en 5 ‘ i , 4 Karl Helfferich: Der Weltkrieg. Berlin, Ulstein u. Comp. Drei Bände, IT. (Schlußauffab.) Der dritte Band (639 Seiten) umfaßt die Zeit vom Eingreifen Amerikas bis zum Zusammenbruch. Der U-Bootkrieg (Anfang Februar. 1917) nun als uneingeschränkter angekündigt, ohne doch folgerichtig als solcher durchgeführt zu werden, machte den Krieg recht eigentlich zum Weltkrieg. England ernannte die Gefahr und zwang die Neutralen zur Einsprache und zu mehr oder weniger feindlichen Maßregeln gegen die Mittelmächte und brachte China, Siam und vor allem Amerika zur Kriegserklärung. Und es ist heute seine Frage mehr: Amerika hat England, und die Entente vor der Niederlage gerettet und daß vor allem dadurch, daß der uneingeschränkte UBootkrieg nicht den Anfang an, vor Amerikas Eintritt, mit Entschiedenheit durchgeführt wurde. Die Erfolge des U-Bootkrieges waren liber alle Erwartung, die Einfuhr nach England jant auf allen Gebieten, im Februar 1917 bekannte Lloyd George im Unterhaus: „Die britischen Getreidebestände seien geringer als jemals, seit Menschengedenken”, und sandte den Hilferuf nach Amerika: „Schiffe, Schiffe und nochmals Schiffe!” Es wurde ein Verbot für die Einfuhr ‚aller möglichen Dinge erlassen, der gessamte ‚Schiffsraum wurde unter einheitliche Kontrolle, die neutralen Schiffe der englischen Versorgung gestellt, jeder Feine Staat, der in seinem Hafen ein Deutsches Schiff hatte, wurde gezwungen, Deutschland den Krieg zu erklären, um das ‚Schiff einfach zu stehlen — und doch stieg bis zum Juli 1917 die englische Not so hoch, daß Lloyd George, bei seinem Besucht er sich geradezu verzweifelt über die Ernährungslage Englands, aussprach. Anfang August veröffentlite die britische Regierung Daten über die Einfuhr und Ausfuhr, daß die „Fransfurter Zeitung” schrieb: Was in aller Welt till ,diese Offenheit? Damit wird doch PBıunkt für PBunft Das bestätigt... was von ruhigen Beobachtern der englischen Verhältnisse längst gesagt, was aber fast in der ganzen englischen Breite bis vor Furzem leidenschaftlich bestritten wurde. Was will diese Darstellung? Will sie allmählich abbauen oder abiwiegeln? 2 Inzwischen vollzogen sich nach alten Richtungen bedeutsame Veränderungen. Die xufsische Revolution schuf im Osten ganz neue Verhältnisse, die polnische Frage trat in eine neue Entwidelung ein, indem der Gegenjab der deutschen und österreichischen Interessen immer mehr zutage trat und Oesterreich 3 ganz in seinen Machtbereich zu ziehen versuchte. Das „polnische Problem”, an sich Höchst unermeblich, hat zum unglücklichen Ausgang des Krieges nicht wenig beigetragen. Dieses spielte zugleich in die inneren Fragen Deutschlands und Oesterreich-Ungarns hinein, bei denen ein leitender Gedanke schien, „doch den toirtschaftlichen Zusammenschluß die ‚beiden Träger der Mittelmächte zur einem neuen starren Ganzen zusammenzufassen. Freilich stießen sich auch hier „im Raum, die Sachen” , und der Alte Kater Franz Sofief hatte werht: „Es wird über die Sache, zu viel geredet und das ist, schade.” Inzwischen wuchs. Die Kriegsmüdigkeit, Oesterreich-Ungarns zusehends. Gegen Ende März 1917 war raf Gzernin in Berlin und erklärte, Oesterreich-Ungarn sei nicht in der Lage, den Krieg noch lange fortzufegen; ein weiterer Winterfeldzug sei jedenfall unmöglich. Kaiser Karl deutete ‚an, eine Abtretung Elsaß-Lothringens werde Frankreich‘ zum Frieden bereit machen. Ein Handschreiben Kaiser Karls an Kaiser Wilhelm mit einem Bericht Greining von 12. April 1917 führten aus, über den Herbst hinaus sei die Monarchie nicht in der Lage, weiter Krieg zu führen: Weber den Sommer hinaus könne Deutschland auf Oesterreich- Ungarn nicht mehr rechnen! Und zur selben Zeit verlangte Karl die Ernennung eines österreichischen Erzherzogs zum König von Polen, die Abtretung Elsaß-Lothringens — und ‚schrieb den Sirtusbrief. Die Antwort des Deutschen Reiches auf die Eröffnungen Kaiser Karls und Szernins konnte mit Recht darauf hinweisen, auch bei den Feinden sei das Friedensbedürfnis starr. Der Ausgang des Krieges sei mehr als je ‘eine Nervenfrage, geworden, zu viel Entgegenkommen sei in diesem Wagenblied ‚der verfehlteste Weg zu aussichtsvollen Friedensverhandlungen: Der U-Bootfrieg, zeitige große Erfolge. Von Frankreich wisse man, daß es der Erschöpfung entgegengehe. Doch teile die deutsche Regierung die Ansicht, man müsse die Gelegenheit zu einem ehrenvollen Frieden bewügen und sehe den Zeitpunkt vor, wo die damal im Rang befindlichen Dffensiven der Feinde ergebnislos geblieben seien. Diesem gegenüber stand in Deutschland der Zerfall des Burgfriedens, die traurige Tatsache, daß die politischen Parteien, und zwar vor allem die Sozialisten und die Ultramontanen, mit» inneren Forderungen auftraten, die zu erörtern erst dann der rechte Augenblic war, wenn der Krieg siegreich beendigt war. Im Streit um die Kriegsziele verschärftenich die Parteigegenlage, die Sozialdemokratie begann. eine Thstematische Dpposition. „Wie immer in solchen Zeiten, fanden sich Leute, die ihren Beruf, darin erblickten, unbefümmert um das Wohl des Ganzen, die Münsche zu schüren und die Massen aufzuzeigen.” Die Atenoeientiermei der Bolitis”- ode zum zeitenbehang in den a