Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1842 (Jahrgang 3, nr. 1-102)

1842-10-18 / nr. 82

Dritter ; R Nr. S2. 1842. TRANSSILRVANIRA, Beiblatt zum Siebenbürger Boten. Hermannstadt, den 18. October. Er legt das Schwert auf den Altar, Und schwört beim Himmel treu und­­ wahr : Ich schwöre dir o Vaterland, Mit blankem Schwert in fester Hand, An des Altares heil’gem Schrein, Bis in den Tod dir treu zu sein! Wend't. Die Sachsen in Siebenbürgen und das un­­garische Reich. (Chronologische Beiträge zur Geschichte Beider.) Fortsetzung *) 1459. Die besonders seit dem Fall von Con­­stantinopel im J. 1453 auch für Siebenbürgen im­­mer drohender rischen Adel, und immer Türkengefahr veranlaßte häufiger wiederkehrende unga­­der auf seinen offnen Gütern schaßlos jedem Angriff gegeben war, einen sichern Zufluchtsort für Weiber und Kinder , ihr Hab und Gut suchen — denn bürgen fand man nicht Fertig- aber fand in Ungarn und Sieben­­unzugänglichen ritter­­lichen Berg - und Felsenschlösser und Burgen Deutschlands Adels im Mittelalter sie hatte, den Mauern s­ächsischer Burgen. Auch wie leicht deren Aufbau auch eben auf diesem Boden gewesen wäre, sich der ersehnte Schuß für seine und zum offenbaren Nachtheil des Reichs ausgedehnten Privilegien konnte ein Theil des Adels allerdings besorgt werden, König Matthias selbständig ergriff, und als der energische die Zügel der Regierung der Person Mißbräuche ver­­bestrafte lebenden Anmaßung , jeder kräftig , oft mit den Härte entgegentrat. Aus diesen Verhältnissen ging wohl größtentheils das Bedürf­­niß der Union in Mediasch hervor. (­ Der Adel, die Sachsen und die Szekler­ erneuerten und erwei­­terten im J. 1437 in Kapolna ®) Vergl. Transsilv- 1842, Nr. 89--49; Bruderbund (fraternam Unionem). Hier wird besonders die gegenseitige Verpflichtung feierlich übernommen, daß die drei Nationen sich ihre Frei­­heiten und Privilegien , wie ihre Vorfahren solche durch die angestrengtesten Dienste (laboriosissimis servitiis — also auch der Adel auf diesem Wege) erworben hätten , gegen­ Jedermanns Eingriffe fügen helfen sollten. Dann daß der Adel und die Szekler, sowohl für ihre eignen Personen, als auch für ihre Weiber und Kinder, Habe und Gut zur Zeit kriegerischer Ueberfälle , oder innerer Unruhen (wahrscheinlich wenn­ der Adel von seinen eignen Unterthanen bedroht wurde) eine stets offene und sichere Zuflust in den Städten und Burgen der Sachsen finden sollten. — Am Schlusse enthät das Unions-Instrument die Festsegung der Strafe: Daß, wer die vorgenannten Artikel durch Gewalt oder List, oder unter welchem Vorwand immer (quovis colore) brechen oder verleßen werde, an Gut und Leben bestraft werde, und Kinder und Kindesfinder alles Erbrechtes verlustig sein, — auch die Ermordung dessen, der sich an­ der Aufrechthaltung dieser Artikel vergehe, nicht mit mehr als mit drei Denar gesühnt werde. Was sich überhaupt aus diesem Unions-Instrument der stillen Betrachtung der Vergangenheit und Gegenwart unwillkührlich aufdrängt, mag der Mann des neun­­zehnten Jahrhunderts aus jeder Nation wohl von selbst finden, wer aber mit seinem Geist und Sinn noch im Mittelalter lebt, dem gebührt ohnehin nicht über die Angelegenheiten der Gegenwart mit zu sprechen. == Das einzige wollen wir hier anmerken, / zu zur Ungebühr und Preis im Tumulte jeder wohl zunächst jene den einer anarchischen Zeit ohne Ansehen die Majestät oligarchischen so , oft der Krone in bis Tendenz geschloßnen nee Jahrgang /P

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