Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1843 (Jahrgang 4, nr. 2-100)

1843-05-30 / nr. 43

Vierter m­ Zr 1S43. TRANSSILVANIA. Beiblatt zum Siebenbürger Boten. Hermannstadt, den 30. Mai. Maria. Seht ! ich will Alles eine SchiFung nennen: Ihr seid nicht schuldig , ich bin auch nicht schuldig. Ein böser Geist stieg aus dem Abgrund auf, Den Haß in unsern Herzen zu entzünden. Der unsre zarte Jugend schon entzweit. Er wuchs mit und und böse Menschen fachten Der unglückel’gen Flamme Athem zu. Schillers Maria Stuart. Akt 3. Sc. 4, : Rückblicke auf den verflossenen Landtag. Mehrere Deputirte der ungarischen Nation haben nach ihrer Heimkehr vom Landtag in den Berichten, welche fie ihren Committenten in den Marchal-Con­­gregationen über landtäglichen Verhandlungen obwaltende Fehde der­abstatteten ,­­ sich über das Benehmen und die Tendenz der Deputirten der sächsischen Nation mißbilligend geäußert, und­ der Er­­delyi hirade hat nicht ermangelt, diese Aeußerungen seinen Lesern mitzutheilen und der Welt zu versün­­digen. Mögen nun die sächsischen Deputirten ihr Be­­nehmen, ihre Committenten aber die den Erstern er­­theilten Aufträge dort rechtfertigen, wo es ihre Pflicht und Ehre erheischt , das ist nicht unsere Sache, und wir sind weit entfernt, den ihnen hingeworfenen Hand­­schuh aufheben, oder als ihre Verfechter statt ihnen in die Schranfen treten zu wollen. Aber für unsere Pflicht halten wir es, unsere Leser über das, um was es sich handelt, aufzuklären, und auf den gehö­­rigen Standpunkt stellen, damit sie selbst über die ein unpartheiisches Urtheil zu fäl­­len im Stande­ seien.­­Die Deputirten der sächsischen Nation sind gewiß ganz unbefangen auf dem letten Landtag erschienen, und haben sich anfangs, wie es selbst ihre Gegner eingestehen, ganz unpartheiisch benommen ; auch die Instructionen , welche dieselben von ihren Com­mit­­tenten erhielten, waren, in so weit selbe zu unserer Kenntniß gelangt sind, der Art, daß die übrigen Mit­­stände wohl damit hätten zufrieden sein können; denn sie enthielten im Allgemeinen den Auftrag, die ge­­rechten und geseßmäßigen Wünsche der andern beiden Nationen möglichst zu unterfragen, und nur im Fall die eigene Nationalität oder Verfassung der Sachsen angegriffen würde, sich standhaft dagegen zu verwah­­ren. Wären also derlei Angriffe unterblieben , und hätte man die sächsischen Deputirten und ihre Com­­mittenten unangefochten gelassen, so würden sie sich gewiß auf dem einmal betretenen Wege ruhig fort­­bewegt und seine Widersprüche erhoben haben. Daß sie aber Angriffe zurükkwiesen, daß sie Unbilden nicht geduldig ertrugen, und daß sie endlich nothgedrungen selbst ihr früheres Benehmen änderten, darf Nieman­­den wundern, wer die landtäglichen Verhandlungen mit aufmerksamen Augen verfolgt hat; denn jeder Angriff erzeugt nothwendig eine verhältnißmäßige Re­­action. — Doch um zu unserm Ziele zu gelangen, ist es vors erste nöthig zu untersuchen :“ 1. worin die den sächsischen Deputirten gemachten Beschuldigungen bestehen ? 2. ob diese Beschuldigungen gegründet sind ? und 3. ob in dem Fall, daß die vorgebrachten Beschul­­digungen wirklich gegründet wären, diejenigen Aeußerungen und Handlungen, welche man den sächsischen Deputirten vorwirft, denselben auch mit Recht als ein Vergehen angerechnet wer­­den können , oder nicht? Um nun die erste Frage beantworten zu können, so lassen wir zuerst die Aeußerungen der ungarischen Deputirten über ihre sächsischen Collegen die­­ Revue den Gang und das Resultat zu

Next