Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1844 (Jahrgang 5, nr. 1-89)

1844-11-08 / nr. 89

K Nr. TRANSSILVANIA. Beiblatt zum Siebenbürger Boten. Fünfter Hermannstadt am 8. November. Jahrgang­­Sei heute, und sei allezeit In Patriotenhänten ! gavater, und du, Schwert der Gerechtigkeit, ? 7 1844.­ ­­­ Reden, gehalten bei der feierlichen Eröffnung der sächsischen juridischen Lehranstalt in Hermannstadt a­m 1. November 1844 "Indem wir uns auf die in Nr. 88. des Siebenbür­­ger Boten enthaltene Beschreibung der Feierlichkeiten bes ziehen, mit welchen die in der Mitte der sächsischen Na­­tion errichtete juridische Lehranstalt eröffnet wurde, liefern wir nachstehend nun auch­ die dabei gehaltenen Reden. 1. Rede des Herrn Gubernialrathes und Gra­­­fen der sächsischen Nation Johann Wachsmann. Wir sind heute an diesem Orte versammelt, eine un­­ter den Bildungsanstalten in der sächsischen Nation bis noch nicht bestandene, durch die Verhältnisse der neuesten Zeit aber immer dringender nothwendig gewordene neue Lehranstalt von heute an in ihre Wirksamkeit einzufegen. Es ist dieses die von der Universität der sächsischen Na­­tion mit Kosten der Nationalkassa begründete und auch von Allerhöchsten Orten allergnädigst begnehmigte eigends für die Bedürfnisse der Nation und ihrer nachwachsenden Jugend berechnete juridische Lehranstalt. Denn wiewohl für das Studium derer in diesem Lande geseßliche Gel­­tung habenden Rechte an mehreren Orten, und namentl­ich an dem kön. röm. kathol. Lyceum in Klausenburg, sowie auch an den evang. reform. Collegien zu Klausen­­burg, Maros-Vásárhely und Nagy Engyed derlei Lehranstalten schon längst bestehen, und dieselben bisher auch von der den Rechsstudien sich zuwendenden­­ Ju­­gend der sächsischen Nation in vielen Fällen mit erwünsch­­tem Erfolge bewußt worden sind, so hat sich doch in neue­­ster Zeit die Ueberzeugung immer deutlicher herausge­­stellt, daß der bisher betretene Weg für eine,­­wie es so sehr wünschenswerth ist, vollständigere wissenschaftliche Aus­­bildung der jungen sächsischen Juristen aus mancherlei Rücksichten, und auch schon darum nicht mehr ganz genü­­geen­gend und entsprechend sei, weil die auf jenen auswärti­­gen Lehranstalten studirende sächsische Jugend wohl kaum auf irgend­einer derselben zur vollkommenen Kenntniß der sächsischen Verfassung und des Rechtsverhältnisses der säch­­sischen Nation zu den übrigen Nationen des Landes ge­­langen kann, und dann auch gerade in der wichtigsten Ausbildungsperiode der zweckgemäßern Beaufsichtigung, und den eigenen Augen der Nation zu sehr entzogen ist, — und daß somit, wenn die in neuester Zeit so vielfach an­­gegriffenen theuersten Interessen der sächsischen Nation auch forthin kräftig gewahrt und vertreten werden sollen, die sächsische Nation wohl selbst auf Mittel und Unrage bedacht sein müsse, in welchen ihre heranwachsende Ju­­gend zu "einer vollständigern, und auf die eigenthümlichen Interessen “der Nation mehr berechneten wissenschaftlichen Ausbildung möge gelangen können. In diesem Sinne, und innigst durchdrungen von dem gewissenhaften Bestreben, — das Wohl der sächsischen Nation in allen Richtungen nach Möglichkeit zu fördern, hat denn die Universität der sächsischen Nation, im eng­­sten Einverständniß mit dem hochöblichen Ober-Consisto­­rium, als der Amtsstelle, welcher die Oberaufsi­ct über alle im Schooße der Nation bestehenden evangel­isch-luthe­­rischen Lehr- und Bildungsanstalten zusteht, mit steter Be­­rücksichtigung dessen, daß in jeniger Zeit auch für den Juristen die b­es todte Kenntniß des positiven Rechts nicht mehr genüge, sondern daß ein entsprechendes Studium der Rechte zugleich auch alle jene Wissenschaften umfas­­sen­ müsse,­­durch welche zweigemäße Verwaltung der bürgerlichen Gesellschaft, Vermehrung des Wohlstandes der Nation, und Abfassung gerechter Gesetze bedingt sind, den Antrag gestellt, daß im Schooße der sächsischen Na­­tion eine eigene juridische Lehranstalt errichtet werden mö­­ge, an welcher nachstehende Wissenschaften vorgetragen, und zu diesem Behufe 4 Professoren angestellt­­ werden sollten:­­ a. Juristische Encyklopädie, und juristische Literatur­­* Geschichte. A

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