Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1845 (Jahrgang 6, nr. 6-103)

1845-08-01 / nr. 60

­­ 262 an diesem Zweckk beide mit­einander vergleichen. War auch dieses der Fall, verdient sie ihn; dann und nur dann konnten und durften Sie mich berichtigen wollen. Sie haben sich aber diese Fragen offenbar­ nicht­ ge­­stellt, daß erste Geses der Diplomatik (Urkundenlehre,) wie­ beis­ollen Urkunden und Handschriften, so besonders bei Apographen, welche noch dazu Varianten enthalten, deren Echtheit und Glaubwürdigkeit an sich und dann im Vergleich zu einander zu untersuchen,­­ nicht“ gewüßt. So will ich Ihnen denn diese Fragen stellen, und kurz beantworten.­­ Das Exemplar der Brucenthalifhen Bibliothek ist in der neuesten Zeit, wie schon Schrift und Papier beweisen, von einem Ungenannten, der wie sich leicht Je­­der überzeugen kann mehr darnach trachtete, schnell, als richtig abzuschreiben, also von einem Bogenschreiber hier: landes, für Geld und gewissenlos schlecht abgeschrieben worden vielleicht von einem eben so corrupten Apogra­­phum. Es ist aber nicht nur äußerst fehlerhaft, sondern auch lückenhaft, so fehlt z. B. schon von­ der­­ Vorrede die ganze legte und zwar bessere, interessantere Hälfte. Die von mir benügte Abschrift hingegen ist ein Apo­­graphum primarium d. h. aus dem Orignale selbst abgeschrieben worden; sie ist also authentisch schon an sich, um, wie viel mehr einer so corrupten und mangelhaften Abschrift gegenüber, als­­ die bei Br. Brudenthal ist. Das genannte Exemplar nämlich, Eigenthum der Her­­mannstädter Gymnasialbibliothek A. C., ist von Andreas Hinkel, wie er selbst anmerkt, während seiner Univer­­sitätsjahre 1752 aus dem Origin­almanuscript, in Helm­­städt abgeschrieben worden. Daß es aber aus jener Zeit stammt, bezeugt das Alter des Papiers, so wie auch die Schreibart (Schriftzug, Orthographie, Abbreviaturen u. f. w.) daß es von Hinkel abgeschrieben worden, be­­weisen seine eigenen, klaren Worte beglaubigt schon da­­durch, daß Ziegler, der Hinkeln als seinen Collegen, so wie dessen Handschrift u. f. w. gekannt haben muß, dem nicht widerspricht, daß es in Helmstädt abgeschrieben worden, beweist Hinßels Erklärung und bestätigt der Umstand, daß sich Scheißels ganze Bibliothek, somit auch das Originalmanuscript, Entwurf 2c, damals wirk­­merkungen dazu nöten und ihn bis 4754 fort­­gefegt habe, und dieses Exemplar also auch­ offenbar benaht, welches, beiläufig bemerkt, selbst dem unermü­­deten Seywerth entgangen und bislang ganz unbekannt gewesen zu­ sein scheint, ich in Helmstädt im Besiße Agnethlers"“"von““Hermann­­stadt, Professors an der dasigen Universität befand. (Vgl. Seiverth's Nachricht von sieb. Gelehrten und ihren Schriften. „Preßburg, 1785. ©. 8.) In dieser authenti­­schen Abschrift nun, Apographum primarium steht deutlich: Martin Natt$ Uebrigens ist ihre Berichtigung selbst so kleinlich, daß ich gewiß kein Wort an Sie ver­­loren hätte, wenn ich nicht hoffte, daß Sie und Andre nun im­ Aburtheilen etwas behutsamer werden, und sich vielleicht veranlaßt finden würden, auch auf die Diplo­­matik, als die Hauptgrundlage aller geschichtlichen For­­schungen, einige­ Zeit zu verwenden, wenn sie si über­haupt mit dgl. Forschungen, was ja der Fall zu sein scheit, beschäftigen wollen. Scließlich ersuche ich alle Freunde und Jünger der Vaterlandskunde in Interessen eben dieser Vaterlands­­kunde ebenso die ihnen zugänglichen Schule und andern Bibliotheken genau zu durchforschen, denn sie bergen oft kaum geahnte Schäge. Ein­­ Schatz ist jede authentische Abschrift, um so mehr, wo wie hier das Original selbst verloren ging. S 3: Bericht über den Vermögensstand des Vereins zur Erweiterung des physikalischen Apparates und der naturhistorischen Sammlungen am Hermannstädter Gymnasium A. C. Im Jahre 184% 4. Einnahmen. Cassarest vom Jahr 1843 40 80 Interessen. von 40 fl. 20 kr. a ag | 1 39 Von Hrn. Dan. Seeberg Militär- Verpflegs-Adjuncten 1 40 Friedrich Ark Operateur in Herm. 2 Hr. Georg. Buchinger Pfarrer in Großpold 4 49 39 2. Ausgaben. Auf Papier. zu einem Herbarium 3 20 Auf kleinere physikalische Experimente 50 4 10 So bleibt ein Cassarest von 45 fl. 29 kr. C. M.­­ N kr.

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