Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1845 (Jahrgang 6, nr. 6-103)
1845-07-15 / nr. 55
1845. TRANSSILVANIA, Beiblatt zum Siebenbürger Boten. Sechster Hermannstadt am 15. Juli. Nr. 55. Motto Jahrgang. Die Civilisation ist strengen, langsamen, stufenweisen Bedingungen unterworfen, welche überhaupt die Mitwirkung derjenigen vorausfegen, welche man glücklich machen will. Blanqui d. 4. |< a ae ya SIS ar ZIL GPE IGE AGGII — u ein fein terländische Geschichtsfreund Herr Anton Kurz hat in dem von ihm herausgegebenen Magazin 41. B. 3. Heft unter der Ueberschrift: „das rothe Büchel der Stadt Hermannstadt“ eine höchst schäßbare Mittheilung gemacht. Einleitend wird darin unter Anderen gesagt, „es scheine,“ daß in früheren Zeiten jede Communität der sächsischen Städte in Siebenbürgen ein eigenes Buch gehabt habe, in welches sie ihre Beschlüsse als eine Norm für die Zukunft eingetragen, was sie wegen seines rothen Einbandes „das rothe Büchel“ genannt. Darauf folgt dann der Inhalt der Statuten oder Ordnungen von Hermannstadt im I. 1541, sowie ein Statut von 1549. Was uns anbelangt, so scheint es nicht blos, sondern steht in uns als Ueberzeugung fest, daß die sächsischen Städte vor Alters ihre gemeinschaftlich gemachten Bestimmungen in Gemeindesachen ganz gewiß schriftlich verfaßt, demzufolge weil solches nach bestentheils allgemeinen Gesichtspunkten und nach einer zusammenhängenden Ordnung der verwandten Materien geschah, förmlich codisieirt haben. Denn abgesehn davon, dass sich die alten Sachsen Rs. zu Anfang des achtzehnten Jahrhunderts vor den später lebenden, namentlich den modernen Sachsen seit dem fegten Zehend des achtzehnten Jahrhunderts bis zum gegenwärtigen Augenbht, am Durchgreifendsten darin auszeichnen, daß die Ersteren gemein mehr Willenskraft, Selbstthätigkeit und schaffenden Geist besaßen, als die Lekteren, daß jene nie so lange mit den möthigen Ergänzungen, Verbesserungen, in öffentlichen Dingen säumten und zauderten, bis sie von Außen her gewarnt,aufgefordert, gestoßen, ja” vielleicht durch Zwang verhalten worden wären, in ihre innern Verhältnisse und Angelegenheiten den Zeitforderungen gemäß selbstordnend und regelnd einzugreifen, wie solches bei den Lektoren öfter der Fall war und noch ist. Abgesehen davon, daß die nur zum Theil gekannte Menge von Eigengefegen für das Volksganze sowohl als die einzel- Das rothe Büchel der Stadt Hermannstadt vom 2. Juni 1702. Wenn wir die Höhen unserer Berge dem Südosten entlang erklimmen und die zerbröcelten Mauern der greifen Burgen schauen, so ergreift unser Innerstes ein Gefühl staunender Ehrfurcht vor dem mächtig schaffenden Genius unserer Vorfahren. Leise flüstert uns aus dem verödeten Gestein eine Geisterstimme zu: „Willensstärke und Gemeinsinn waren die“ Zauberkräfte,, wodurc wenige, gebrechliche Menschenhände diese Monumente, gewaltiger als die gewaltig darüber hinbraufenden Gewitter stürmischer Jahrhunderte, aufzubauen , vermochten. Willensstärke und Gemeinsinn vollbrachten die Riesenwerke, auf deren Trümmer mit großer, Flammenschrift eingegraben ist: „so waltet die "Geht, * Gabi Wanderer betrachtet und allet steht siebenbürgischen. "Staatgeschichte empor, und im Geiste die » „zerbrochenen Formen unserer alten Gemeindeverfassung wieder herstellen, auf Ein Ganzes war es denn doch, — ein von Leben festgeals Hauptpfeiler unseren ganzen modernen Verfassungsbau aufrecht zu halten, allernächste, Gegenwart, hereinragt, gedenken wir recht die Leser zu führen. Der sehr verdiente vn„Ebenso schwingen stroßendes, nicht nur in unsere lassen fügtes, immer blos Vor noch ist in lernet!“ es, wenn wir uns innigster Bewunderung Rechtsund bietet sich uns dar, dessen im Mosaikboden unserer und die aufgefundenen Fragmente einfaches zu Einem wie Stahl hinreißen, sondern währen, um so viel bis eine solche Ruine, Achtung zu den zur Stunde noch feiner hohen Stifter als Prachtstücke Rechtszustände welche voll Werthgehalt, so viel genug still, Alt und Lichthöhen der Tragkraft wie deutlich gebietende glänzen. Zwar und rohes Ganze zurückschließen, naturwüchsigen Organismus Eisen zusammenhaltendes Ganze Ruinen Sinn und Lehre